Bürgerinformationssystem
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Ratsherr RIECHEY bittet um Auskunft, ob es zutreffend sei, dass der Oberbürgermeister
eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau bzw. Umbau des Flugplatzes Lüneburg mit
Ziel 1-Mitteln in Auftrag gegeben habe. Ihm sei zu Ohren gekommen, dass die
Planungen für einen Ausbau über den Einsatz für das Löschflugzeug und
Katastrophenschutzmaßnahmen hinaus – entgegen der Antwort auf die frühere
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – keineswegs vom Tisch seien. Oberbürgermeister MÄDGE führt aus, dass es nicht um ein Löschflugzeug gehe,
für das die Landebahn zu kurz wäre, sondern um das
Feuerwehraufklärungsflugzeug. Der Rat habe im Haushalt einen Betrag von 20.000
Euro bereitgestellt für die Untersuchung, ob die Landebahn nach hinten
verlagert werden kann. Hierzu bedürfe es eines Lärmgutachtens, das in Auftrag
gegeben worden sei. Erst wenn dieses Gutachten vorliege, könne man anhand des
Lärmdeltas überhaupt beurteilen, ob es möglich ist, die Starts und Landungen
unter Beachtung der Verschiebung der Landebahn zu verändern. Erst dann könne
man eine Bauplanung vornehmen und die dafür anfallenden Kosten ermitteln.
Bekannt sei, dass alleine für die Ertüchtigung der vorhandenen Landebahn rund
300.000 Euro aufgewendet werden müssten. Eine Asphaltierung der Piste brächte
eine Verbesserung der Lärmwerte bei Starts und Landungen. Zudem müsse sich der
Rat die Frage stellen, ob das Feuerwehrflugzeug weiterhin in Lüneburg starten
soll, oder ob man es den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten zumuten wolle, nach
Uelzen zu fahren. Die in der Bürgerversammlung am Vortag und in einem
Flugblatt genannte Zahl von 220 Starts und Landungen sei abenteuerlich. Er
stehe zu seiner Aussage, dass höchstens eine Verdoppelung der Zahlen
vorstellbar wäre, wenn das Lärmgutachten ein Lärmdelta ergibt, in dem die
jetzigen Lärmwerte nicht überschritten werden. Über die Genehmigung werde der
Rat der Stadt Lüneburg zu entscheiden haben, wenn die erforderlichen Gutachten
vorliegen. So sei es auch bisher gehalten worden. Das Verfahren werde in
öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse und des Rates und unter Beteiligung
der Bürgerinitiative behandelt. In der Bürgerversammlung in Kaltenmoor in der
vorigen Woche sei zum Verfahren vorgetragen worden, die Bürgerinnen und Bürger
haben das unterstützt. Beigeordneter BLANCK gibt zu Protokoll, dass er in der genannten Bürgerversammlung
keinerlei Zahlen genannt habe. |
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