Bürgerinformationssystem

Auszug - Wichtige mündliche Anfragen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.03.2009    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Beschluss

Ratsherr RIECHEY bittet um Auskunft, ob es zutreffend sei, dass der Oberbürgermeister eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau bzw

Ratsherr RIECHEY bittet um Auskunft, ob es zutreffend sei, dass der Oberbürgermeister eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau bzw. Umbau des Flugplatzes Lüneburg mit Ziel 1-Mitteln in Auftrag gegeben habe. Ihm sei zu Ohren gekommen, dass die Planungen für einen Ausbau über den Einsatz für das Löschflugzeug und Katastrophenschutzmaßnahmen hinaus – entgegen der Antwort auf die frühere Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – keineswegs vom Tisch seien.

 

Oberbürgermeister MÄDGE führt aus, dass es nicht um ein Löschflugzeug gehe, für das die Landebahn zu kurz wäre, sondern um das Feuerwehraufklärungsflugzeug. Der Rat habe im Haushalt einen Betrag von 20.000 Euro bereitgestellt für die Untersuchung, ob die Landebahn nach hinten verlagert werden kann. Hierzu bedürfe es eines Lärmgutachtens, das in Auftrag gegeben worden sei. Erst wenn dieses Gutachten vorliege, könne man anhand des Lärmdeltas überhaupt beurteilen, ob es möglich ist, die Starts und Landungen unter Beachtung der Verschiebung der Landebahn zu verändern. Erst dann könne man eine Bauplanung vornehmen und die dafür anfallenden Kosten ermitteln. Bekannt sei, dass alleine für die Ertüchtigung der vorhandenen Landebahn rund 300.000 Euro aufgewendet werden müssten. Eine Asphaltierung der Piste brächte eine Verbesserung der Lärmwerte bei Starts und Landungen. Zudem müsse sich der Rat die Frage stellen, ob das Feuerwehrflugzeug weiterhin in Lüneburg starten soll, oder ob man es den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten zumuten wolle, nach Uelzen zu fahren.

Die in der Bürgerversammlung am Vortag und in einem Flugblatt genannte Zahl von 220 Starts und Landungen sei abenteuerlich. Er stehe zu seiner Aussage, dass höchstens eine Verdoppelung der Zahlen vorstellbar wäre, wenn das Lärmgutachten ein Lärmdelta ergibt, in dem die jetzigen Lärmwerte nicht überschritten werden. Über die Genehmigung werde der Rat der Stadt Lüneburg zu entscheiden haben, wenn die erforderlichen Gutachten vorliegen. So sei es auch bisher gehalten worden. Das Verfahren werde in öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse und des Rates und unter Beteiligung der Bürgerinitiative behandelt. In der Bürgerversammlung in Kaltenmoor in der vorigen Woche sei zum Verfahren vorgetragen worden, die Bürgerinnen und Bürger haben das unterstützt.

 

Beigeordneter BLANCK gibt zu Protokoll, dass er in der genannten Bürgerversammlung keinerlei Zahlen genannt habe.