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Auszug - Genehmigung von Niederschriften  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.03.2009    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY stellt fest, dass es sich ganz allgemein bei den Niederschriften um Verlaufsniederschriften handle, welche die einzelnen Redebeiträge erfassen sollen, nicht um reine Ergebnisprotokolle. Normalerweise vertraue er darauf, dass in den Niederschriften das festgehalten werde, was gesagt wurde. In den letzten Sitzungen sei ihm aufgefallen, dass sich seine Äußerungen immer sehr stark verkürzt wiederfänden, wogegen andere Redebeiträge teilweise sehr ausführlich wiedergegeben würden. Damit solle keine Politik betrieben werden und er bitte darum, dass künftig auf etwas mehr Ausgewogenheit geachtet werde. So seien etwa seine zahlreichen kritischen Anmerkungen zum PPP-Projekt am Kreideberg im Protokoll des Fachausschusses überhaupt nicht dokumentiert worden.

Bei den Ratsprotokollen, um die es heute gehe, habe er seine Aufzeichnungen mit den Niederschriften der beiden letzten Sitzungen verglichen. Das Protokoll für die Februar-Sitzung habe er nicht zu beanstanden, zum Januar-Protokoll habe er jedoch einige Anmerkungen: Unter TOP 3.1 (Wärmelieferung Wilhelm-Leuschner-Straße) werde erwähnt, dass er sich bei der Verwaltung für ihr Handeln bedankt habe. Seine Ausführungen zum Sachverhalt und seine Kritik daran, dass es in einer Stadt, in der der Oberbürgermeister im Aufsichtsrat der Avacon sitze, eigentlich nicht so weit hätte kommen dürfen, tauchten jedoch überhaupt nicht auf. Zu TOP 3.2 (Konjunkturpaket) habe er ausgeführt, dass die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket in öffentlichen Bürgerveranstaltungen vorgestellt und mittels Bürgerentscheid abgestimmt werden solle. Seine Erläuterungen, wie das passieren sollte und wo es andernorts funktioniere, finden sich in der Niederschrift ebenfalls nicht wieder. Schließlich sei ihm unter TOP 5.2 (Anna-Vogeley-Seniorenzentrum) in den Mund gelegt worden, er habe Herrn Sauer unterstellt, keine Ahnung von der Thematik zu haben. Das habe er wirklich nicht gesagt. Er habe lediglich begründet, dass es sich entgegen den Äußerungen von Herrn Sauer sehr wohl um ein PPP-Projekt handle. Sein zugehöriger Quellenbeleg fehle leider in den Ausführungen, ebenso wie eine angeführte kritische Stellungnahme vom Bundesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes zu PPP-Verfahren. Einige seiner Erwiderungen zum zweiten Redebeitrag dieses Tagesordnungspunktes wurden ebenfalls nicht abgebildet.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist auf die Regelungen des § 49 NGO über die Protokollführung. Danach sei der wesentliche Inhalt der Verhandlungen in einer Niederschrift festzuhalten. Aus ihr müsse ersichtlich sein, wann und wo die Sitzung stattgefunden und wer an ihr teilgenommen habe, welche Gegenstände behandelt, welche Beschlüsse gefasst und welche Wahlen vorgenommen wurden. Zudem könne jedes Ratsmitglied verlangen, festzuhalten, wie es abgestimmt hat. Ähnliche Regelungen treffe auch die Geschäftsordnung des Rates. Er könne nicht erkennen, dass in dem beanstandeten Protokoll nicht die wesentlichen Inhalte dargelegt worden seien. Nicht alle im Rat vorgebrachten Ausführungen seien so wichtig, dass sie in der Niederschrift wiedergegeben werden müssen.

 

Ratsherr RIECHEY empfindet es als keinen guten Stil, wenn gemachte Äußerungen nicht in ein Protokoll aufgenommen werden. Bisher sei es auch immer gängige Praxis gewesen, die Bitte zu äußern, kritikwürdige Punkte nochmals prüfen zu lassen. Zentrale Sachen zu verschweigen finde er nicht gut, er bitte darum, mit dem Protokoll keine Politik zu machen und allen in gleicher Ausführlichkeit Raum zu geben.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist zurück, dass mit dem Protokoll Politik gemacht werde. Die Protokollführer fertigten ihre Niederschriften sehr gewissenhaft an, es sei kein Problem, wenn man einen oder zwei zentrale Sätze überprüfen lasse. Was Herr Riechey jedoch eben ausgeführt habe, seien lange Passagen, die beinahe wortwörtlich zu Protokoll genommen werden sollen. Diese Forderung sei aber weder nach der Geschäftsordnung, noch nach der NGO möglich, daher werde er ihr auch nicht nachkommen. Er sei als Oberbürgermeister nach der NGO für das Protokoll verantwortlich, wenn also Herr Riechey der Meinung sei, dass er das Protokoll aus politischen Gründen fälsche, solle er Strafanzeige erstatten.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Tagesordnungen vom 29.01.2009 und vom 26.02.2009 werden in gemeinsamer Abstimmung bei 3 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen mehrheitlich genehmigt.