Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Bereichsleiter
Zurheide führt
einleitend aus, dass der Landschaftsplan in der planerischen Stellung quasi als
ein reines Fachgutachten zu sehen und zu bewerten ist, dessen Belange sich
ausschließlich auf Natur und Landschaft beziehen. Die Detailgenauigkeit entspricht
der des Flächennutzungsplans. Aus dem Landschaftsplan werden die vertiefenden
Pläne wie beispielsweise Grünordnungspläne, Pflege- und Entwicklungspläne oder
auch Pläne für Einzelmaßnahmen entwickelt. Anhand
einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden die
Entwicklungsmaßnahmen für das Orts- und Landschaftsbild aufgezeigt. Anhand von
Beispielen werden dabei Maßnahmen dargestellt, die in der Vergangenheit
umgesetzt wurden. Auch auf Fehlentwicklungen wird eingegangen, bei denen im
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nachgebessert werden soll. Voraussetzung
hierzu ist aber in der Regel, dass die Stadt vorab das Eigentum an den Flächen
erwirbt, auf denen entsprechende Nachverbesserungen umgesetzt werden sollen. Auch
wenn im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan von einem Maßnahmenkatalog die
Rede ist, so muss man dazu aber wissen, dass ein solcher Maßnahmenkatalog nicht
Punkt für Punkt abgearbeitet werden kann. Das ist eine Aufgabenstellung, die in
ihrem Umfang nicht zu bewältigen ist. Möglichkeiten, Planungen umzusetzen,
bestehen immer dann, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet. Die ist beispielsweise
dann gegeben, wenn die Inhalte eines B-Plans umzusetzen sind oder eine einzelne
Baumaßnahme durchgeführt werden soll. Der
Landschaftsplan beinhaltet sehr viele Hinweise, wie mit den anstehenden
Plangebieten umgegangen werden soll. Das Orts-
und das Landschaftsbild sind Schutzgüter, die bei jeder Planung zu
berücksichtigen sind. Anhand
aufgezeigter Beispiele wird verdeutlicht, dass es oftmals Jahre dauert, bis
sich die Gelegenheit bietet, die im Landschaftsplan definierten Ziele umsetzen
zu können. Dass
die Aktualität des Landschaftsplanes nach wie vor noch vorhanden ist, lässt
sich aus der vorgenommenen Bauleitplanung des Schlieffen-Parks sehr gut
ablesen. Die bereits im Landschaftsplan in der Entwicklung als Stadtteilpark
vorgesehenen Flächen werden jetzt ebenso umgesetzt, wie auch die Ausgleichs-
und Erholungsflächen die ebenfalls im Landschaftsplan als Grünflächen
vorgesehen sind. Deutlich wird an diesem Beispiel, dass Bauleitplanung sich nach
wie vor aus der Landschaftsplanung entwickelt. Der
Landschaftsplan gibt der Verwaltung quasi das Handwerkszeug für die Umsetzung
von Maßnahmen an die Hand. Anhand der aufgezeigten Beispiele wird deutlich,
dass der Landschaftsplan nicht ungenutzt in der Schublade liegt, sondern im täglichen
Alltag gebraucht und umgesetzt wird. Ratsfrau
Kießlich war bisher
der Auffassung, dass es einen Maßnahmenkatalog geben würde, an dem abzulesen
sei, welche konkreten Maßnahmen jedes Jahr abgearbeitet werden. Bereichsleiter
Zurheide erklärt
hierzu unter Hinweis auf seine vorangegangenen Ausführungen, dass die
Erstellung eines abzuarbeitenden Planes nach Prioritäten wenig Sinn macht, wenn
die Möglichkeiten fehlen, diese auch zeitnah umsetzen zu können. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht
ergänzend, dass die Möglichkeit besteht, einen konkreten Maßnahmenkatalog mit
einer zeitlichen Abfolge der Umsetzung festzulegen. Dies setzt aber voraus,
dass für die Umsetzung konkret Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Der
andere Weg, der auch beschritten wird und sich in der Betrachtung bisher auch
bewährt hat, ist, dass zunächst abgewartet wird und Teilbereiche sich bei jeder
sich bietenden Gelegenheit umgesetzt werden. Herr
Dammann – BUND – bestätigt diese Vorgehensweise, die sich bisher bewährt
hat. Mit der Erstellung des Landschaftsplans wurden die Grundlagen für die Umsetzung
geschaffen. Die Problematik ist und bleibt jedoch die Priorität, die die Stadtentwicklung
unter ökonomischen Gesichtspunkten einnimmt. Die ökologischen Gesichtspunkte
sollten in diesem Zusammenhang als Gesichtspunkte zurückstehen. Verständlich
ist für ihn zwar, dass man den zur Verfügung stehenden geringen finanziellen
Mitteln Rechnung tragen muss, gleichwohl vertritt er die Ansicht, dass, wenn
man einer Umsetzung insgesamt mehr Gewicht beimessen würde, dann sehr viel mehr
machbar wäre. Dass,
was viele noch als das Wünschbare ansehen, ist in Wirklichkeit das, was
notwendig ist. Auch
wenn unter realistischer Einschätzung der Gegebenheit derzeit keine komplette
Überarbeitung des Landschaftsplans möglich sein wird, so muss man sich doch
fragen, ob seit der Aufstellung des Plans vor nunmehr 13 Jahren dieser Plan
heute noch als aktuell angesehen werden kann. Solange eine Neuaufstellung nicht
möglich ist, sollten die Möglichkeiten ausgelotet werden, um eine Vernetzung
des Grünsystems, des Gewässersystems und der durchzuführenden
Ausgleichsmaßnahmen hin zu bekommen. Dabei
sollte man nicht nur immer abwarten, bis sich eine Gelegenheit ergibt, sondern
hier muss eigenständig und konzeptionell herangegangen werden. Er
plädiert deshalb dafür, dass der Landschaftsplan endlich mal als Glücksfall und
nicht als Leidensplan empfunden wird. Er geht davon aus, dass man mit einem
Mehr von Durchsetzungskraft auf diesem Gebiet mehr Sinnvolles umsetzbar machen könnte.
Ratsfrau
Thielbörger spricht der Verwaltung ein großes Lob für die
geleistete Arbeit aus. Aus ihrer Sicht sollte die Vorgehensweise wie
dargestellt beibehalten werden. Vom Grundsatz gibt sie Herrn Dammann –
BUND – bezüglich der zu setzenden
Prioritäten Recht. Deutlich wurde anhand der aufgezeigten Beispiele, dass man
die Langfristigkeit einiger wünschenswerter Maßnahmen wie beispielsweise den
Ilmenauwanderweg oder die Wiederherrichtung des Treidelpfades nicht aus den
Augen verlieren sollte. Bedauerlich
ist, dass einige Maßnahmen speziell an Siedlungsrändern bisher noch nicht
umgesetzt werden konnten. Dies liegt in der Regel an finanziellen Gründen oder
daran, dass die Stadt in diesen Bereichen noch kein Eigentum erlangen konnte. Herr
Dammann – BUND – lässt diese Einschränkungen nur bedingt gelten. Am Beispiel
des Ilmenauwanderweges hätte man alternativ einen Steg im angesprochenen
Bereich in die Überlegungen einbeziehen können. Er vertritt die Ansicht, dass
man sich nicht scheuen sollte, mit nicht kooperativen Grundstückseigentümern
auch einmal eine Auseinandersetzung zu führen. Beigeordnete
Schellmann stellt fest, dass der Landschaftsplan zwar
schon zeitlich sehr alt sei, gleichwohl lässt sich anhand der vorgestellten
Beispiele erkennen, dass er auch nach wie vor aktuell sei. Entsiegelungen von
Verkehrsinseln am Beispiel des Einmündungsbereiches Hamburger Straße/Kreuzung
Moldenweg ist qualitativ jedoch nicht das, was als Entsiegelung ökologisch
gewollt sei, auch wenn der Ansatz hierzu positiv gesehen wird. Anhand der
Planungen des Tiergartenkamps wird deutlich, dass man die Inhalte des Landschaftsplans
ernst nehmen sollte. In Zeiten des Klimawandels gehen die Fragen zur Ökonomie
und Ökologie heute verstärkt in Richtung Ökologie. Wichtig ist, mehr zu einer Verdichtung
vorhandener Bebauung zu gelangen, als weiterhin immer mehr freie Landschaftsflächen
für eine Bebauung in Anspruch zu nehmen.
Verstärkt
sollte darauf geachtet werden, dass die Abschlüsse der einzelnen Ortsteile auch
in der Landschaft erkennbar erhalten bleiben. Insofern hält sie das zungenartige
Herausziehen von Ausbuchten und Grünzügen und Erhaltung von Wegesrändern und
alten Bäumen für unglaublich wichtig. Diese Aspekte dürfen nicht vernachlässigt
werden. Beigeordneter
Meißner hat den Sachvortrag der Verwaltung
entnommen, dass die Verwaltung die Inhalte des Landschaftsplanes Ernst nimmt
und die Umsetzung der Inhalte als Dauerauftrag wahrnimmt. Dargestellt werde,
dass die Verwaltung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der weiteren
Begleitumstände versucht, diese umzusetzen. Auch wenn es im Rat über die Jahre
wechselnde politische Mehrheiten gegeben hat, so hat es sich doch gezeigt, auch
wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht der Mehrheitsgruppe angehört,
dass weiter kontinuierlich an der Umsetzung der Ziele des Landschaftsplans
seitens der Verwaltung gearbeitet wird. Dafür gebührt der Verwaltung Dank. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein führt
ergänzend aus, dass bei der Vorstellung des nächsten Forstwirtschaftsberichts
ausgeführt werden wird, welche Forstflächen bereits aus einer
fortwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen sind. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den
vorgetragenen Sachstandsbericht der Verwaltung sowie die weitere
Vorgehensweise zur Umsetzung der Ziele des Landschaftsplanszur Kenntnis. Diese
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