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Auszug - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2009 (eingegangen am 09.03.2009) - Umsetzung des Prioritäten- und Maßnahmenkatalogs des Landschaftsplans  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 25.03.2009    
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
VO/3220/09 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2009 (eingegangen am 09.03.2009)
- Umsetzung des Prioritäten- und Maßnahmenkatalogs des Landschaftsplans
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zurheide
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Zurheide führt einleitend aus, dass der Landschaftsplan in der planerischen Stellung quasi als ein reines Fachgutachten zu sehen und zu bewerten ist, dessen Belange sich ausschließlich auf Natur und Landschaft beziehen. Die Detailgenauigkeit entspricht der des Flächennutzungsplans. Aus dem Landschaftsplan werden die vertiefenden Pläne wie beispielsweise Grünordnungspläne, Pflege- und Entwicklungspläne oder auch Pläne für Einzelmaßnahmen entwickelt.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden die Entwicklungsmaßnahmen für das Orts- und Landschaftsbild aufgezeigt. Anhand von Beispielen werden dabei Maßnahmen dargestellt, die in der Vergangenheit umgesetzt wurden. Auch auf Fehlentwicklungen wird eingegangen, bei denen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nachgebessert werden soll. Voraussetzung hierzu ist aber in der Regel, dass die Stadt vorab das Eigentum an den Flächen erwirbt, auf denen entsprechende Nachverbesserungen umgesetzt werden sollen.

Auch wenn im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan von einem Maßnahmenkatalog die Rede ist, so muss man dazu aber wissen, dass ein solcher Maßnahmenkatalog nicht Punkt für Punkt abgearbeitet werden kann. Das ist eine Aufgabenstellung, die in ihrem Umfang nicht zu bewältigen ist. Möglichkeiten, Planungen umzusetzen, bestehen immer dann, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet. Die ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Inhalte eines B-Plans umzusetzen sind oder eine einzelne Baumaßnahme durchgeführt werden soll.

Der Landschaftsplan beinhaltet sehr viele Hinweise, wie mit den anstehenden Plangebieten umgegangen werden soll.

Das Orts- und das Landschaftsbild sind Schutzgüter, die bei jeder Planung zu berücksichtigen sind.

Anhand aufgezeigter Beispiele wird verdeutlicht, dass es oftmals Jahre dauert, bis sich die Gelegenheit bietet, die im Landschaftsplan definierten Ziele umsetzen zu können.

Dass die Aktualität des Landschaftsplanes nach wie vor noch vorhanden ist, lässt sich aus der vorgenommenen Bauleitplanung des Schlieffen-Parks sehr gut ablesen. Die bereits im Landschaftsplan in der Entwicklung als Stadtteilpark vorgesehenen Flächen werden jetzt ebenso umgesetzt, wie auch die Ausgleichs- und Erholungsflächen die ebenfalls im Landschaftsplan als Grünflächen vorgesehen sind. Deutlich wird an diesem Beispiel, dass Bauleitplanung sich nach wie vor aus der Landschaftsplanung entwickelt.

Der Landschaftsplan gibt der Verwaltung quasi das Handwerkszeug für die Umsetzung von Maßnahmen an die Hand. Anhand der aufgezeigten Beispiele wird deutlich, dass der Landschaftsplan nicht ungenutzt in der Schublade liegt, sondern im täglichen Alltag gebraucht und umgesetzt wird.

 

Ratsfrau Kießlich war bisher der Auffassung, dass es einen Maßnahmenkatalog geben würde, an dem abzulesen sei, welche konkreten Maßnahmen jedes Jahr abgearbeitet werden.

 

Bereichsleiter Zurheide erklärt hierzu unter Hinweis auf seine vorangegangenen Ausführungen, dass die Erstellung eines abzuarbeitenden Planes nach Prioritäten wenig Sinn macht, wenn die Möglichkeiten fehlen, diese auch zeitnah umsetzen zu können.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht ergänzend, dass die Möglichkeit besteht, einen konkreten Maßnahmenkatalog mit einer zeitlichen Abfolge der Umsetzung festzulegen. Dies setzt aber voraus, dass für die Umsetzung konkret Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Der andere Weg, der auch beschritten wird und sich in der Betrachtung bisher auch bewährt hat, ist, dass zunächst abgewartet wird und Teilbereiche sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit umgesetzt werden.

 

Herr Dammann – BUND – bestätigt diese Vorgehensweise, die sich bisher bewährt hat. Mit der Erstellung des Landschaftsplans wurden die Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Die Problematik ist und bleibt jedoch die Priorität, die die Stadtentwicklung unter ökonomischen Gesichtspunkten einnimmt. Die ökologischen Gesichtspunkte sollten in diesem Zusammenhang als Gesichtspunkte zurückstehen.

Verständlich ist für ihn zwar, dass man den zur Verfügung stehenden geringen finanziellen Mitteln Rechnung tragen muss, gleichwohl vertritt er die Ansicht, dass, wenn man einer Umsetzung insgesamt mehr Gewicht beimessen würde, dann sehr viel mehr machbar wäre.

Dass, was viele noch als das Wünschbare ansehen, ist in Wirklichkeit das, was notwendig ist.

Auch wenn unter realistischer Einschätzung der Gegebenheit derzeit keine komplette Überarbeitung des Landschaftsplans möglich sein wird, so muss man sich doch fragen, ob seit der Aufstellung des Plans vor nunmehr 13 Jahren dieser Plan heute noch als aktuell angesehen werden kann. Solange eine Neuaufstellung nicht möglich ist, sollten die Möglichkeiten ausgelotet werden, um eine Vernetzung des Grünsystems, des Gewässersystems und der durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen hin zu bekommen.

Dabei sollte man nicht nur immer abwarten, bis sich eine Gelegenheit ergibt, sondern hier muss eigenständig und konzeptionell herangegangen werden.

Er plädiert deshalb dafür, dass der Landschaftsplan endlich mal als Glücksfall und nicht als Leidensplan empfunden wird. Er geht davon aus, dass man mit einem Mehr von Durchsetzungskraft auf diesem Gebiet mehr Sinnvolles umsetzbar machen könnte.

 

Ratsfrau Thielbörger  spricht der Verwaltung ein großes Lob für die geleistete Arbeit aus. Aus ihrer Sicht sollte die Vorgehensweise wie dargestellt beibehalten werden. Vom Grundsatz gibt sie Herrn Dammann – BUND –  bezüglich der zu setzenden Prioritäten Recht. Deutlich wurde anhand der aufgezeigten Beispiele, dass man die Langfristigkeit einiger wünschenswerter Maßnahmen wie beispielsweise den Ilmenauwanderweg oder die Wiederherrichtung des Treidelpfades nicht aus den Augen verlieren sollte.

Bedauerlich ist, dass einige Maßnahmen speziell an Siedlungsrändern bisher noch nicht umgesetzt werden konnten. Dies liegt in der Regel an finanziellen Gründen oder daran, dass die Stadt in diesen Bereichen noch kein Eigentum erlangen konnte.

 

Herr Dammann – BUND – lässt diese Einschränkungen nur bedingt gelten. Am Beispiel des Ilmenauwanderweges hätte man alternativ einen Steg im angesprochenen Bereich in die Überlegungen einbeziehen können. Er vertritt die Ansicht, dass man sich nicht scheuen sollte, mit nicht kooperativen Grundstückseigentümern auch einmal eine Auseinandersetzung zu führen.

 

Beigeordnete Schellmann  stellt fest, dass der Landschaftsplan zwar schon zeitlich sehr alt sei, gleichwohl lässt sich anhand der vorgestellten Beispiele erkennen, dass er auch nach wie vor aktuell sei. Entsiegelungen von Verkehrsinseln am Beispiel des Einmündungsbereiches Hamburger Straße/Kreuzung Moldenweg ist qualitativ jedoch nicht das, was als Entsiegelung ökologisch gewollt sei, auch wenn der Ansatz hierzu positiv gesehen wird. Anhand der Planungen des Tiergartenkamps wird deutlich, dass man die Inhalte des Landschaftsplans ernst nehmen sollte. In Zeiten des Klimawandels gehen die Fragen zur Ökonomie und Ökologie heute verstärkt in Richtung Ökologie. Wichtig ist, mehr zu einer Verdichtung vorhandener Bebauung zu gelangen, als weiterhin immer mehr freie Landschaftsflächen für eine  Bebauung in Anspruch zu nehmen.

Verstärkt sollte darauf geachtet werden, dass die Abschlüsse der einzelnen Ortsteile auch in der Landschaft erkennbar erhalten bleiben. Insofern hält sie das zungenartige Herausziehen von Ausbuchten und Grünzügen und Erhaltung von Wegesrändern und alten Bäumen für unglaublich wichtig. Diese Aspekte dürfen nicht vernachlässigt werden.

 

Beigeordneter Meißner  hat den Sachvortrag der Verwaltung entnommen, dass die Verwaltung die Inhalte des Landschaftsplanes Ernst nimmt und die Umsetzung der Inhalte als Dauerauftrag wahrnimmt. Dargestellt werde, dass die Verwaltung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der weiteren Begleitumstände versucht, diese umzusetzen. Auch wenn es im Rat über die Jahre wechselnde politische Mehrheiten gegeben hat, so hat es sich doch gezeigt, auch wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht der Mehrheitsgruppe angehört, dass weiter kontinuierlich an der Umsetzung der Ziele des Landschaftsplans seitens der Verwaltung gearbeitet wird. Dafür gebührt der Verwaltung Dank.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt ergänzend aus, dass bei der Vorstellung des nächsten Forstwirtschaftsberichts ausgeführt werden wird, welche Forstflächen bereits aus einer fortwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen sind.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den  vorgetragenen Sachstandsbericht der Verwaltung sowie die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der Ziele des Landschaftsplanszur Kenntnis.

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_Landschaftsplan (85906 KB) PDF-Dokument (48214 KB)