Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Tiergartenbrücke
/ Notwendigkeit des Abrisses Ratsherr
Meihsies verweist
auf einen Leserbrief zu diesem Thema. Ihn interessiert, ob es wirklich nur
aufgrund eines herausgelösten Steins zu einem Abbruch der Brücke kommen musste.
Den Ausführungen des Leserbriefes nach, muss es sich um eine sehr solide Brücke
gehandelt haben, über die früher auch Panzer gefahren seien. Er
möchte wissen, was die Verwaltung zum Abriss der Brücke veranlasst hat. Darauf
hingewiesen wird, dass diese Brücke von Radfahrern und Freizeitsportlern
genutzt wurde. Von Interesse ist, ob es an gleicher Stelle eine wie auch immer geartete
neue Brücke geben wird. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt
hierzu, dass zur Notwendigkeit des Abrisses im VA vorgetragen wurde. Ergänzend
wurde auch auf eine dementsprechende Frage im Rat geantwortet. Wegen der
Dringlichkeit konnte der ABS vorab nicht informiert werden. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein führt
aus, dass im nächsten ABS hierzu in einem gesonderten TOP ausführlich
vorgetragen wird. Festzustellen ist aber, dass ein Abriss als Sofortmaßnahme
unausweichlich war. Baumaßnahme
Frommestraße / Polizeieinsatz Ratsherrn
Kunath interessiert,
wer für den nach seiner Ansicht überzogenen Polizeieinsatz verantwortlich
zeichnet. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht,
dass es sich um ein privates Bauvorhaben handelt. Die auf dem Privatgrundstück
stehenden Bäume und Büsche wurden offensichtlich als vorbereitende Maßnahmen
für den anstehenden Neubau gefällt bzw. gerodet. Wissen muss man hierzu, dass
rechtlich keine Handhabe gegen diese Maßnahmen besteht. Eine Baumschutzsatzung
für das Stadtgebiet besteht nicht. Auch wurde die Maßnahme außerhalb der Brut-
und Setzzeit durchgeführt. Bei dem, was stattgefunden hat, handelte es sich um
eine privatrechtliche Auseinandersetzung. Zwischen der Auseinandersetzung und
der Baugenehmigung besteht aus Sicht der Verwaltung kein direkter Zusammenhang.
Sachstand
im Verfahren ist, dass das Beweissicherungsverfahren noch nicht abgeschlossen
ist und eine Baugenehmigung insofern nicht erteilt wurde, weil die Ergebnisse
der Beweissicherung Bestandteil der Baugenehmigung werden sollen. Gut
Wienebüttel / Nordwestfriedhof / Zustand der Zuwegung Ratsherr
Kroll ist von einem
älteren Besucher des Friedhofes darauf angesprochen worden, dass sich die Zuwegung
von der Kreisstraße kommend seitlich am Parkplatz vorbei bis zum Eingang des
Friedhofes in einem schlechten Zustand befindet. In dem Weg befinden sich viele
Schlaglöcher, so dass der Weg mit einem Pkw schlecht befahrbar sei. Die
Verwaltung wird gebeten, ob es möglich sei, dort für Abhilfe zu sorgen. Stadtbaurätin
Gundermann verweist
auf eine mögliche Zuständigkeit des Bauhofes. Eine Überprüfung durch die AGL
wird veranlasst. (AGL,
74, 72) Weitere
Anfragen liegen nicht vor. Beschluss: |
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