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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.03.2009    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Tiergartenbrücke / Notwendigkeit des Abrisses

 

Ratsherr Meihsies verweist auf einen Leserbrief zu diesem Thema. Ihn interessiert, ob es wirklich nur aufgrund eines herausgelösten Steins zu einem Abbruch der Brücke kommen musste. Den Ausführungen des Leserbriefes nach, muss es sich um eine sehr solide Brücke gehandelt haben, über die früher auch Panzer gefahren seien.

Er möchte wissen, was die Verwaltung zum Abriss der Brücke veranlasst hat. Darauf hingewiesen wird, dass diese Brücke von Radfahrern und Freizeitsportlern genutzt wurde. Von Interesse ist, ob es an gleicher Stelle eine wie auch immer geartete neue Brücke geben wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass zur Notwendigkeit des Abrisses im VA vorgetragen wurde. Ergänzend wurde auch auf eine dementsprechende Frage im Rat geantwortet. Wegen der Dringlichkeit konnte der ABS vorab nicht informiert werden.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass im nächsten ABS hierzu in einem gesonderten TOP ausführlich vorgetragen wird. Festzustellen ist aber, dass ein Abriss als Sofortmaßnahme unausweichlich war.

 

 

Baumaßnahme Frommestraße / Polizeieinsatz

 

Ratsherrn Kunath interessiert, wer für den nach seiner Ansicht überzogenen Polizeieinsatz verantwortlich zeichnet.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass es sich um ein privates Bauvorhaben handelt. Die auf dem Privatgrundstück stehenden Bäume und Büsche wurden offensichtlich als vorbereitende Maßnahmen für den anstehenden Neubau gefällt bzw. gerodet. Wissen muss man hierzu, dass rechtlich keine Handhabe gegen diese Maßnahmen besteht. Eine Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet besteht nicht. Auch wurde die Maßnahme außerhalb der Brut- und Setzzeit durchgeführt. Bei dem, was stattgefunden hat, handelte es sich um eine privatrechtliche Auseinandersetzung. Zwischen der Auseinandersetzung und der Baugenehmigung besteht aus Sicht der Verwaltung kein direkter Zusammenhang.

Sachstand im Verfahren ist, dass das Beweissicherungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und eine Baugenehmigung insofern nicht erteilt wurde, weil die Ergebnisse der Beweissicherung Bestandteil der Baugenehmigung werden sollen.

 

 

Gut Wienebüttel / Nordwestfriedhof / Zustand der Zuwegung

 

Ratsherr Kroll ist von einem älteren Besucher des Friedhofes darauf angesprochen worden, dass sich die Zuwegung von der Kreisstraße kommend seitlich am Parkplatz vorbei bis zum Eingang des Friedhofes in einem schlechten Zustand befindet. In dem Weg befinden sich viele Schlaglöcher, so dass der Weg mit einem Pkw schlecht befahrbar sei.

Die Verwaltung wird gebeten, ob es möglich sei, dort für Abhilfe zu sorgen.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf eine mögliche Zuständigkeit des Bauhofes. Eine Überprüfung durch die AGL wird veranlasst.

(AGL, 74, 72)

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss: