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Auszug - Bebauungsplan Nr. 127 "Pilgerpfad-Süd" mit örtlicher Bauvorschrift; Fortführung des Bauleitplanverfahrens  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 16.03.2009    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3211/09 Bebauungsplan Nr. 127 "Pilgerpfad-Süd" mit örtlicher Bauvorschrift;
Fortführung des Bauleitplanverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 6 + 7 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass seit dem letzten Verfahrensschritt noch nichts Neues passiert sei. Vorgetragen wird heute um mitzuteilen, dass das Verfahren jetzt fortgeführt wird. Im Jahre 2003 wurde das Verfahren angeschoben. In der Folge wurden Informationsveranstaltungen in den Ortsteilen Rettmer und Häcklingen durchgeführt. Dargestellt wurde hierbei, dass die Flächen zwischen diesen beiden Ortsteilen einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden sollen. Sich anschließende Grundstücksverhandlungen haben sich mit unterschiedlichen Beteiligten sehr lange hingezogen. Zu berücksichtigen war in diesem Zusammenhang auch die Aufgabe des Standortes der Psychiatrischen Klinik Häcklingen. Daraus resultierend ergab sich zusätzlich ein Nachnutzungserfordernis.

Mit den unterschiedlichen Beteiligten wurden zwischenzeitlich städtebauliche Verträge abgeschlossen. Mit dem Abschluss der Verträge stehen auch die Mitfinanzierer der Bauleitplanung fest. Die letzte Beschlussfassung erfolgte am 24.02.2009 im VA. Die erforderlichen Unterschriften werden in der kommenden Woche abschließend vorliegen. Den Planauftrag hat das Büro Schild erhalten. Sowie der Vorentwurf erstellt ist, wird dieser im Ausschuss vorgestellt.

Die geänderten Grundstücksverhältnisse waren ein Grund für die heutige Vorstellung im Ausschuss. Ergänzend wird aber noch auf die sich geänderte Gesetzeslage eingegangen. Der Aufstellungsbeschluss wurde seinerzeit so rechtzeitig gefasst, dass man im weiteren Verfahren ohne die Erstellung eines Umweltberichtes ausgekommen wäre. Die Fristen für die Fertigstellung des B-Plans sind aufgrund der dargelegten Gründe jedoch zwischenzeitlich verstrichen.

Deshalb muss jetzt mit einem neuen Verfahren einschließlich Umweltbericht begonnen werden.

 

Herr Schild – Planungsbüro Schild – zeigt die vorgesehene Planung auf.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, welche Festsetzungen für den Geltungsbereich des B-Plans dazu im Regionalen Raumordnungsprogramm bestehen.

 

Herr Schild – Planungsbüro Schild –  weist darauf hin, dass das Regionale Raumordnungsprogramm im Maßstab 1 : 50.000 verfasst sei. Aus diesem Grund lässt sich für den B-Planbereich daraus schwer etwas ableiten. Es ist davon auszugehen, dass sich aus der Planung heraus etwas Positives für Natur und Landschaft ableiten lassen wird. Aus dem Raumordnungsprogramm ableitbare Festsetzungen werden ergänzend geprüft.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, ob diese Flächen sich dann als geeignet für einen Landschaftsschutz darstellen ließen.

 

Herr Schild – Planungsbüro Schild –  kann dies vom Prinzip her bejahen. Gedacht ist aber eher daran, dauerhaft keinen Ackerbau, sondern Grünland mit extensiver Entwicklung und Waldentwicklung vorzusehen.

 

Ratsherr Meihsies spricht sich dafür auf, dass ein LSG-Status für diese Flächen anvisiert werden sollte.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass diese Flächen sich erst im Entwicklungsstadium befinden. Für Landschaftsschutzflächen gibt es beim Landkreis bereits schon ganz konkrete Flächen in anderen Bereichen.

 

Stadtbaurätin Gundermann spricht sich dafür aus, dass man bei solchen Überlegungen sehr stark differenzieren sollte. Das Ziel, Landschaftsteile unter Schutz zu stellen, ist im Verfahren nicht Angelegenheit der Stadt. Herr des Verfahrens und Betreiber dazu wäre in diesem Fall der Landkreis Lüneburg. Wissen muss man, dass die Unterschutzstellung ein kompliziertes Verfahren darstellt. Denkbar ist, dass man seitens der Stadt sich intern darüber verständigt, worauf man bei diesen Flächen Wert legt und diese quasi so behandelt, als wenn sie unter Schutz stehen würden. Gesichert werden  diese Flächen über den B-Plan. Die Begriffsfindung für eine solche Handlungsweise sollte eher als zweitrangig betrachtet werden. Sie plädiert dafür, vorrangig das Ergebnis vor Ort zu sehen.

 

Ratsfrau Hillmer weist darauf hin, dass die angesprochenen Flächen teilweise im Privateigentum stehen. Sie geht davon aus, dass im Vorfeld mit den Eigentümern zu sprechen sein wird.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass es hier zunächst um eine Umweltprüfung handelt, aus der heraus erst ein Umweltbericht zu erarbeiten sein wird. Ratsherrn Meihsies Ansinnen einer Unterschutzstellung kann insofern immer erst am Ende eines Verfahrens thematisiert werden.

Nicht beabsichtigt ist, dass die Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Antrag auf Unterschutzstellung der angesprochenen Flächen stellt. Um Befürchtungen entgegen zu treten ist es auch keineswegs so, dass die angesprochenen Flächen ab morgen nicht mehr beackert werden dürfen.

 

Herr Schild – Planungsbüro Schild –  stellt klar, dass es sich um eine Angebotsplanung handelt, wie in jedem anderen B-Plan-Verfahren auch. Geprüft wird, was dort möglich erscheint. Dargestellt wird, wie sich welche Teile im B-Plan entwickeln können.

 

Beigeordneter Körner geht darauf ein, dass sich mit der Bebauung auch ein zusätzliches Verkehrsaufkommen entwickeln wird, was in der Planung berücksichtigt werden sollte. Richtung Rettmer wird dieser weniger Auswirkungen haben, wohl aber Richtung Häcklingen mit der im weiteren Verlauf der Straße engen Kurvenführung.

 

Herr Schild – Planungsbüro Schild –  erklärt, dass parallel zu der Bauleitplanung die entsprechenden begleitenden Gutachten erstellt werden. Dazu gehört auch ein Verkehrsgutachten. Das Gutachten wird Aussagen zur Verkehrsentwicklung und –führung beinhalten und Lösungsansätze darstellen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung wiederholt wird. Die erste Beteiligung geht auf das Jahr 2004 zurück.

 

Ratsfrau Hillmer interessiert, ob der Investor zwischenzeitlich feststeht.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass man sich derzeit in der Phase befindet, in der die städtebaulichen Verträge abgeschlossen werden.

Der B-Plan wird in vielen Belangen nach den Kriterien entwickelt, die auch schon in den vorangegangenen B-Plänen zur Anwendung kamen.

 

Ratsfrau Hillmer verweist auf die jetzt schon starken Schülerverkehre zur Montessori-Schule.

 

Ratsherr Bruns  spricht sich dafür aus, nachdem gewisse Planungskriterien schon hinreichend vorgegeben sind, dass man das weitere Verfahren erst einmal anlaufen lassen sollte. Die Untersuchungsergebnisse und Gutachten sollten abgewartet werden.

 

Ratsherr Kroll spricht sich dennoch dafür aus, dass, wenn Feldbewirtschaftung untersagt werden soll, dass dann im Vorfeld mit den Eigentümern gesprochen werden sollte.

 

Herr Schild – Planungsbüro Schild –  verdeutlicht nochmals, dass in der Planung nur Vorschläge unterbreitet werden, wie sich Natur und Landschaft in diesem Bereich entwickeln könnte. Deshalb wird es in diesem Bereich wahrscheinlich unterschiedliche Entwicklungsansätze geben.

Wie bereits ausgeführt, handelt es sich um eine Angebotsplanung. Ein Zwang zur Umsetzung wird es nicht geben.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand zur Kenntnis.