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Beratungsinhalt: TOP
6 + 7 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass seit dem letzten Verfahrensschritt noch nichts Neues passiert sei.
Vorgetragen wird heute um mitzuteilen, dass das Verfahren jetzt fortgeführt
wird. Im Jahre 2003 wurde das Verfahren angeschoben. In der Folge wurden
Informationsveranstaltungen in den Ortsteilen Rettmer und Häcklingen
durchgeführt. Dargestellt wurde hierbei, dass die Flächen zwischen diesen
beiden Ortsteilen einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden sollen.
Sich anschließende Grundstücksverhandlungen haben sich mit unterschiedlichen
Beteiligten sehr lange hingezogen. Zu berücksichtigen war in diesem
Zusammenhang auch die Aufgabe des Standortes der Psychiatrischen Klinik
Häcklingen. Daraus resultierend ergab sich zusätzlich ein
Nachnutzungserfordernis. Mit
den unterschiedlichen Beteiligten wurden zwischenzeitlich städtebauliche Verträge
abgeschlossen. Mit dem Abschluss der Verträge stehen auch die Mitfinanzierer
der Bauleitplanung fest. Die letzte Beschlussfassung erfolgte am 24.02.2009 im
VA. Die erforderlichen Unterschriften werden in der kommenden Woche
abschließend vorliegen. Den Planauftrag hat das Büro Schild erhalten. Sowie der
Vorentwurf erstellt ist, wird dieser im Ausschuss vorgestellt. Die
geänderten Grundstücksverhältnisse waren ein Grund für die heutige Vorstellung
im Ausschuss. Ergänzend wird aber noch auf die sich geänderte Gesetzeslage
eingegangen. Der Aufstellungsbeschluss wurde seinerzeit so rechtzeitig gefasst,
dass man im weiteren Verfahren ohne die Erstellung eines Umweltberichtes
ausgekommen wäre. Die Fristen für die Fertigstellung des B-Plans sind aufgrund
der dargelegten Gründe jedoch zwischenzeitlich verstrichen. Deshalb
muss jetzt mit einem neuen Verfahren einschließlich Umweltbericht begonnen
werden. Herr
Schild – Planungsbüro Schild – zeigt die vorgesehene Planung auf. Ratsherr
Meihsies interessiert,
welche Festsetzungen für den Geltungsbereich des B-Plans dazu im Regionalen
Raumordnungsprogramm bestehen. Herr
Schild – Planungsbüro Schild – weist darauf
hin, dass das Regionale Raumordnungsprogramm im Maßstab 1 : 50.000 verfasst
sei. Aus diesem Grund lässt sich für den B-Planbereich daraus schwer etwas
ableiten. Es ist davon auszugehen, dass sich aus der Planung heraus etwas
Positives für Natur und Landschaft ableiten lassen wird. Aus dem
Raumordnungsprogramm ableitbare Festsetzungen werden ergänzend geprüft. Ratsherr
Meihsies interessiert,
ob diese Flächen sich dann als geeignet für einen Landschaftsschutz darstellen
ließen. Herr
Schild – Planungsbüro Schild – kann dies vom
Prinzip her bejahen. Gedacht ist aber eher daran, dauerhaft keinen Ackerbau,
sondern Grünland mit extensiver Entwicklung und Waldentwicklung vorzusehen. Ratsherr
Meihsies spricht
sich dafür auf, dass ein LSG-Status für diese Flächen anvisiert werden sollte. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass diese Flächen sich erst im Entwicklungsstadium befinden. Für
Landschaftsschutzflächen gibt es beim Landkreis bereits schon ganz konkrete
Flächen in anderen Bereichen. Stadtbaurätin
Gundermann spricht
sich dafür aus, dass man bei solchen Überlegungen sehr stark differenzieren
sollte. Das Ziel, Landschaftsteile unter Schutz zu stellen, ist im Verfahren
nicht Angelegenheit der Stadt. Herr des Verfahrens und Betreiber dazu wäre in
diesem Fall der Landkreis Lüneburg. Wissen muss man, dass die
Unterschutzstellung ein kompliziertes Verfahren darstellt. Denkbar ist, dass
man seitens der Stadt sich intern darüber verständigt, worauf man bei diesen
Flächen Wert legt und diese quasi so behandelt, als wenn sie unter Schutz
stehen würden. Gesichert werden diese
Flächen über den B-Plan. Die Begriffsfindung für eine solche Handlungsweise
sollte eher als zweitrangig betrachtet werden. Sie plädiert dafür, vorrangig
das Ergebnis vor Ort zu sehen. Ratsfrau
Hillmer weist
darauf hin, dass die angesprochenen Flächen teilweise im Privateigentum stehen.
Sie geht davon aus, dass im Vorfeld mit den Eigentümern zu sprechen sein wird. Beigeordneter
Dörbaum verdeutlicht,
dass es hier zunächst um eine Umweltprüfung handelt, aus der heraus erst ein
Umweltbericht zu erarbeiten sein wird. Ratsherrn Meihsies Ansinnen einer
Unterschutzstellung kann insofern immer erst am Ende eines Verfahrens
thematisiert werden. Nicht
beabsichtigt ist, dass die Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Antrag auf Unterschutzstellung
der angesprochenen Flächen stellt. Um Befürchtungen entgegen zu treten ist es
auch keineswegs so, dass die angesprochenen Flächen ab morgen nicht mehr
beackert werden dürfen. Herr
Schild – Planungsbüro Schild – stellt klar,
dass es sich um eine Angebotsplanung handelt, wie in jedem anderen B-Plan-Verfahren
auch. Geprüft wird, was dort möglich erscheint. Dargestellt wird, wie sich
welche Teile im B-Plan entwickeln können. Beigeordneter
Körner geht darauf
ein, dass sich mit der Bebauung auch ein zusätzliches Verkehrsaufkommen entwickeln
wird, was in der Planung berücksichtigt werden sollte. Richtung Rettmer wird
dieser weniger Auswirkungen haben, wohl aber Richtung Häcklingen mit der im
weiteren Verlauf der Straße engen Kurvenführung. Herr
Schild – Planungsbüro Schild – erklärt, dass
parallel zu der Bauleitplanung die entsprechenden begleitenden Gutachten
erstellt werden. Dazu gehört auch ein Verkehrsgutachten. Das Gutachten wird
Aussagen zur Verkehrsentwicklung und –führung beinhalten und Lösungsansätze
darstellen. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung wiederholt wird. Die erste
Beteiligung geht auf das Jahr 2004 zurück. Ratsfrau
Hillmer interessiert,
ob der Investor zwischenzeitlich feststeht. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass man sich derzeit in der Phase befindet, in der die städtebaulichen
Verträge abgeschlossen werden. Der
B-Plan wird in vielen Belangen nach den Kriterien entwickelt, die auch schon in
den vorangegangenen B-Plänen zur Anwendung kamen. Ratsfrau
Hillmer verweist
auf die jetzt schon starken Schülerverkehre zur Montessori-Schule. Ratsherr
Bruns spricht sich dafür aus, nachdem gewisse
Planungskriterien schon hinreichend vorgegeben sind, dass man das weitere
Verfahren erst einmal anlaufen lassen sollte. Die Untersuchungsergebnisse und
Gutachten sollten abgewartet werden. Ratsherr
Kroll spricht sich dennoch
dafür aus, dass, wenn Feldbewirtschaftung untersagt werden soll, dass dann im
Vorfeld mit den Eigentümern gesprochen werden sollte. Herr
Schild – Planungsbüro Schild – verdeutlicht
nochmals, dass in der Planung nur Vorschläge unterbreitet werden, wie sich Natur
und Landschaft in diesem Bereich entwickeln könnte. Deshalb wird es in diesem
Bereich wahrscheinlich unterschiedliche Entwicklungsansätze geben. Wie
bereits ausgeführt, handelt es sich um eine Angebotsplanung. Ein Zwang zur
Umsetzung wird es nicht geben. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand zur
Kenntnis. |
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