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Auszug - Bebauungsplan Nr. 137 "Leuphana-Universität"; Auslegungsbeschluss gem. §3 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2009    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3202/09 Bebauungsplan Nr. 137 "Leuphana-Universität"; Auslegungsbeschluss gem. §3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 4 + 5 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt einleitend anhand der in den Beschlussvorlagen dargelegten Sachverhalte einen Überblick über die derzeitigen Verfahrensstände.

Aufgrund der durchgeführten Bürgerbeteiligung und Bürgerversammlung sind sehr viele Zuschriften eingegangen, die sich jedoch weitgehend in Themenkomplexen zusammenfassen lassen. Im weiteren Verfahrensablauf im letzten Jahr wurden diese Themenkomplexe mit ergänzenden Fachgutachten abgearbeitet. Anschließend wurde versucht, die Ergebnisse der Fachgutachten mit dem Entwurf der Planung in Einklang zu bringen.

Heute wird der überarbeitete Entwurf vorgestellt mit dem nach der Beratung und Diskussion im Ausschuss in die Auslegung gegangen werden soll. Insofern besteht auf dem Universitätsgelände noch kein Planrecht. Auch ist noch keine Genehmigungsfähigkeit nach § 33 BauGB gegeben. Deshalb ist vorgesehen, im Verfahren ein Schritt voranzukommen, damit die Universität in die Lage versetzt wird, bei Bestehen der finanziellen Voraussetzungen, zu einer Baugenehmigung zu gelangen.

 

 

Verfahren F-Plan-Änderung (Anlage I)

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – geht ein auf die im F-Plan-Vefahren vorgesehenen Änderungen. Aufgezeigt wird, dass es sich hier so verhält, dass die im B-Plan-Verfahren vorgesehenen Einzelheiten und Details sich auf die im F-Plan-Verfahren vorgesehenen Änderungen auswirken.

 

 

Verfahren B-Plan (Anlage II)

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC –  geht ein auf die Leitlinie für diesen B-Plan mit den wesentlichen beeinflussenden städtebaulichen Zielen, die noch einmal erläutert werden.

Auf die bisher durchgeführten Verfahrensschritte mit Ausblick auf die weitere Vorgehensweise wird eingegangen.

Anhand einer Power-Point-Präsentation werden die wichtigsten Planungsinhalte aufgezeigt.

 

Ratsherr Meihsies stellt fest, dass die Umweltfragen, insbesondere die Thematik um den Schutz der Haubenlerchenpopulation gut abgearbeitet wurden. Für ihn stellt sich die Frage, warum eine zusätzliche 2. Zufahrt erforderlich ist und der Verkehr nicht über den vorhandenen Knotenpunkt abgewickelt wird.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC –  weist darauf hin, dass die zusätzlichen Verkehre sich nicht über die Scharnhorststraße abwickeln lassen. Dazu wäre die Belastung viel zu hoch. Die vorhandene Fahrbahnbreite ist zu stark eingeschränkt. Es wird ein zusätzlicher Verkehr von ca. 500 Fahrzeugen entstehen.

Die Anbindungsform, ob ampelgesteuert oder als Kreisverkehr ist noch offen. Eine solche Detaillierung im Vorfeld würde die Anforderungen an den B-Plan  restlos überfrachten. Aus verkehrlicher Sicht ist eine 2. Anbindung zwingend notwendig.

Zum Thema Schutz der Haubenlerchenpopulation macht er deutlich, dass bei manchen vorgetragenen Äußerungen im Verfahren der Artenschutz zu sehr in den Vordergrund gestellt wurde. Wissen muss man, dass das Artenschutzgesetz keine Abwägung der unterschiedlichen Interessen beinhaltet, dass es aber sehr wohl einen Unterschied macht, ob ein Einfamilienhaus oder eine Universität für 10.000 Menschen gebaut werden soll.

 

Herr Schild – Büro Schild – geht ein auf die Inhalte der Gutachten zu den Themenbereichen Verkehr und Lärm sowie auf die Grünplanung und den Umgang mit dem festgestellten Haubenlerchen- und Fledermausvorkommen.

 

Ratsherr Bruns  hat den detaillierten Ausführungen entnommen, mit welchem Augenmaß an den F- und B-Plan herangegangen wurde. Erkennbar ist, dass auf die Belange des Arten- und des Umweltschutzes unter Einbeziehung bestehender Rahmenbedingungen hinreichend eingegangen wurde.

Gewollt ist eine Entwicklung der Universität, die nach außen auch einen gewissen Leuchtturmcharakter vermitteln soll. Aus den dargestellten Plänen ist zu entnehmen, dass alles sauber und vernünftig abgewogen ist.

Die vorgetragenen Anregungen wurden ernst genommen.

Der vorgelegte Entwurf des B-Plans ist annehm- und zustimmbar. Der Universität wird damit die Möglichkeit eingeräumt, sich in unserem Sinne weiter zu entwickeln.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, wie viel kostenlose Stellplätze den ca. 8.000 Studenten und den Bediensteten zur Verfügung stehen.

 

Herr Schild – Büro Schild –  macht deutlich, dass man im B-Plan nur Flächen für Stellplätze ausweisen kann. Nicht dargestellt werden kann eine Differenzierung für Studenten und für das Personal. Diese Fragen sind erst im Zuge der Baugenehmigungen zu regeln. Derzeit sind 630 Stellplätze nachgewiesen, vorgesehen ist nach der vorgestellten Planung nahezu eine Verdoppelung. Die Fragen nach der Kostenfreiheit der Nutzung lässt sich ebenfalls nicht im B-Plan-Verfahren regeln, sondern wäre eine Frage, die vom Betreiber zu regeln wäre.

 

Ratsherr Kroll möchte hierzu ergänzend wissen, ob die Stadt hierzu eine Forderung hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass dies politisch zu überlegen wäre. Andererseits stellt sich die Frage, wie man so etwas dann bei der Universität durchsetzen will. Letztendlich ist es Sache der Universität, wie sie mit den Stellplätzen in der Bewirtschaftung umgeht.

Generell muss gesagt werden, dass es schwierig ist, hier überhaupt eine Anzahl von nachzuweisenden Stellplätzen festzulegen. Schon bei der Grundlagenermittlung fangen die Probleme an. Dabei ist die Anzahl der Studierenden zugrunde zu legen. Ausgangslage zu Beginn der Planung waren 10.000 bis 11.000 Studierende. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl auf 8.600 reduziert. Daraus lässt sich erkennen, dass die Anzahl der Studierenden nicht statisch gesehen werden kann, sondern dass diese sich auch verändert. Die Berechnungsgrundlage ist immer auf die maximale Anzahl der Studierenden ausgerichtet. Hinzugerechnet ist der Stellplatzbedarf der durch die noch zu errichtenden Gebäude, einschließlich Wohnheim, nachzuweisen sein wird. Errechnet wurde ein Stellplatzbedarf von 1.350 Plätzen. In Abstimmung mit der Universität wird in Form einer Vereinbarung festgelegt, dass nicht gleich alle Stellplätze, sondern dass die Stellplätze in einem Stufenplan je nach Bedarf zu errichten sein werden. Orientiert wird sich bei den Ausbaustufen an dem Bauablauf der Hochbauten sowie an der Anzahl der tatsächlich Studierenden. Insofern wird es sich um eine Angebotsplanung handeln. Nach dem Bedarf ausgerichtet wird man zu gegebener Zeit auch darüber befinden, ob das geplante Parkhaus tatsächlich mit einer zweiten Ebene gebaut werden muss. Seitens der Verwaltung wurde auch in Gesprächen mit der Universität versucht, das Maximale herauszuholen, so dass es durch eine zu geringe Anzahl von Stellplätzen nicht zu Parkdrücken in den anliegenden Wohnstraßen kommt.

 

Beigeordneter Körner interessiert, ob die Parkplätze dann über die Scharnhorststraße mit einer oder zwei Zufahrten angefahren werden sollen. Von Interesse ist auch, ob die zweite Anbindung an die Uelzener Straße noch erforderlich ist und ob die Anbindung in Form eines Kreisels erfolgen soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt auf, wie die Parkverkehre geleitet werden sollen. Zur zweiten Anbindung an die Uelzener Straße bringt sie in Erinnerung, dass dafür extra der Geltungsbereich des  B-Plans erweitert wurde. Wie bereits mehrfach im Ausschuss ausgeführt, bieten sich für die Ausgestaltung der Anbindung 3 Varianten an. Welche davon zur Ausführung kommt, ist noch nicht entschieden. Angedacht ist entweder eine Kreisellösung, die Steuerung des Kreuzungsbereiches durch eine Lichtsignalanlage oder nur zusätzliche Abbiegespuren. Die Entscheidung ist auch abhängig davon, wann das AUDIMAX kommt und wie groß es wird und wie viel Studierende man dann haben wird. Geschaut wird darauf, welche Art von verkehrlicher Erschließung die zweckmäßigste, welche notwendig und welche finanzierbar ist. Aufgezeigt wird noch einmal der Bereich, an welcher Stelle die zweite Anbindung vorgesehen ist. Durch diese zweite Zufahrt entfällt die Parkplatzzu- und –abfahrt durch das Wohngebiet. Durch die zweite Zufahrt wird auch dazu beigetragen, dass die Universität besser wahrgenommen wird. Derzeit ist bei der Universität kein zentraler Eingangsbereich erkennbar. Durch die zweite Zufahrt erhält die Universität einen Zugangsbereich, der städtebaulich auch als solcher wahrgenommen wird.

 

Beigeordneten Körner interessiert ergänzend, wer die Kosten der zweiten Anbindung tragen wird. Er bittet auch um eine Aussage darüber, ob es bezogen auf die 7 m Gefälle auf das Gesamtgelände zu Problemen in der vorgesehenen Bebauung kommen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert an die vertraglich getroffene Vereinbarung mit der Universität, die im VA beschlossen wurde. In dieser Vereinbarung ist die Kostenaufteilung geregelt. Die  Kosten der zweiten Anbindung werden von der Stadt allein getragen. Deshalb ist man auch an einer kostengünstigen Lösung interessiert.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC –  erklärt, dass es, bezogen auf das große Areal, durch den Geländeabfall zu keinen Problemen in der Bebauung kommen wird.

 

Beigeordneter Körner möchte sichergestellt wissen, dass die Bewohner im Wohngebiet um die Heinrich-Böll-Straße herum, nicht zu stark durch die zusätzlichen Verkehre beeinträchtigt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt auf, dass diese gar nicht davon betroffen sein werden, weil sich die Verkehre an anderen Stellen auf dem Areal abwickeln werden. Eher wird eine Entlastung eintreten, weil die Verkehre zur Veranstaltungshalle VAMOS auch über die neue Anbindung fließen werden.

 

Beigeordneter Körner hat festgestellt, dass bereits vieles auf dem Areal zugunsten von mehr Grün und für die Anpflanzung von Bäumen zurückgebaut wurde. Er geht davon aus, dass bei der weitergehenden Planung auch Stellflächen für Kraftfahrzeuge berücksichtigt werden. Er erinnert daran, dass es nicht noch einmal dazu kommen sollte, dass sich die Parksuchverkehre in die angrenzenden Wohnstraßen verlagern.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass dieser B-Plan nicht mit Grünfestsetzungen überfrachtet sei. Klar gesagt wurde zu Beginn der Planung, dass das erhalten werden sollte, was vorhanden ist, dass aber erforderlicher Ausgleich und Ersatz außerhalb des Plangebietes vorgenommen werden soll. Vorrangiges Planungsziel ist hier, der Universität Möglichkeiten der Entwicklung einzuräumen.

 

Ratsherr Kunath interessiert, ob der Universität durch den B-Plan letztendlich die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie so bauen kann wie sie will. Zur Lärmschutzwand würden ihn die Kosten interessieren.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC –  erklärt, dass es eine um das ganze Aral herum verlaufende Baugrenze gibt. Es wurden jedoch keine einzelnen Baugrenzen um die einzelnen Gebäude herum gelegt. Die Universität ist mit allen ihren Vorhaben baugenehmigungspflichtig. Alle Vorhaben müssen deshalb wie andere Bauvorhaben auch sich an bestehende Gesetze und Verordnungen halten. Insofern ist auch die Universität nicht ganz frei in dem, was sie dort plant und umsetzt.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass die Kosten der Lärmschutzwand im Vorfeld nicht ermittelt wurden, weil im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahmen dies Angelegenheit des Bauherrn ist.

 

Ratsherr Meihsies macht noch einmal deutlich, dass man eine Entwicklungs- und keine Verhinderungsplanung macht. Er möchte reinen Gewissens vor die Naturschutzverbände treten können. Er hat der vorgestellten Planung entnommen, dass man die seitens der Verbände vorgetragenen Anregungen aufgenommen und nicht weggewischt habe. Wichtig ist, dass die Durchführung des vorgesehenen Monitoring auch vertraglich abgesichert wird.

 

Herrn Burgdorff – ALA – interessiert, wie man die Parksuchverkehre in den anliegenden Wohnverkehr verhindern kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass man Parksuchverkehr nicht völlig ausschließen kann. Bewusst muss man sich sein, dass, wenn das Parkhaus kostenpflichtig sein würde, es eher zu Suchverkehren führen würde, als wenn es kostenfrei sein würde. Insofern hat die Stadt ein Interesse daran, dass die Stellplätze für Nutzer so kostengünstig wie möglich angeboten werden. Dies wird ein Erfahrungsprozess sein, bei dem man erst einmal beobachten wird, wie es funktioniert. Erforderlichenfalls wird man mit der Universität die eine oder andere Regelung hierzu treffen müssen.

 

Ratsherr Kroll hält es für nicht einsichtig, warum in der Frage des Stellplatznachweises für eine Universität nicht ähnliche Maßstäbe als Grundlage genommen und angewendet werden, als sie für jeden Gewerbebetrieb auch gelten.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC –  erklärt hierzu, dass in der Bauordnung für Universitäten keine diesbezüglichen Regelungen enthalten sind. Dies liegt u. a. daran, dass sich Nutzungen für Universitäten nicht pauschaliert betrachten lassen, insofern lässt sich für die Bemessung von Stellplätzen kein einheitlicher verbindlicher Maßstab anlegen.

Es gibt ein Berechnungsmodell, dass zwischen der Stadt und der Universität abgestimmt wurde. Danach ist die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze ausreichend bemessen.

 

Bürgermeister Kolle unterstreicht die Aussage von Stadtbaurätin Gundermann, wonach die Stadt zur Vermeidung von Parksuchverkehren darauf drängen sollte, dass die Stellplätze auf dem Uni-Gelände so preiswert wie möglich angeboten werden sollten. Hier sollte erforderlichenfalls seitens der Stadt Druck aufgebaut werden.

 

Ratsfrau Hillmer interessiert, welche Parkverkehre über die Scharnhorststraße geführt werden. Auch ist von Interesse, ob die Scharnhorststraße in nächster Zeit umgebaut werde.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC –  zeigt auf, dass aus der Scharnhorststraße nur Zu- und Abfahrten genutzt werden können, die bereits vorhanden sind. Dadurch soll Rückstau von der Parkhauszufahrt zu bestimmten Zeiten auf die Scharnhorststraße vermieden werden.

 

Beigeordneter Dörbaum erklärt, dass die Scharnhorststraße insgesamt umgestaltet werden soll. Derzeit fehlen hierzu aber die entsprechenden Mittel. Vor einer Ausbauentscheidung sollte jedoch erst die Entwicklung abgewartet werden, damit die erlangten Erkenntnissen in eine Ausbauplanung einfließen können.

 

Ratsherr Kunath möchte wissen, ob die für den Lehrkörper und das Personal vorgehaltenen Stellplätze nicht allgemein zugänglich für die Studentenschaft zur Verfügung gestellt werden können. Auch möchte er wissen, wie sich gegenüber dem jetzigen Zustand bei zunehmender Bebauung der Versiegelungsgrad der Flächen verändern wird.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC –  führt aus, dass der derzeitige Versiegelungsgrad 45 – 50 % beträgt. Mit den vorgesehenen Bebauungen wird sich der Versiegelungsgrad auf ca. 70 % erhöhen. Dieser Prozentsatz war auch schon nach dem bisherigen B-Plan  zulässig.

 

Ratsherr Meihsies möchte wissen, wie viel Bürger sich in die durchgeführte vorzeitige Bürgerbeteiligung eingebracht haben.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass 125 Bürger Anregungen vorgebracht haben. Viele davon jedoch gleichlautenden Inhalts, so dass die Anregungen in Themenfelder zusammengefasst werden konnten. Nur bei ca. 20 Anregungen ist zu erkennen, dass dahinter Einzelpersonen stehen.

 

Ratsherrn Meihsies interessiert, wie mit dem anstehenden Monitoring umgegangen wird. 

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass das Monitoring gesetzlich geregelt sei. Das Verfahren wird aufgezeigt. Gesonderter, zusätzlicher, vertraglicher Regelungen bedarf es nicht.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass nach Erstellung des Zentralgebäudes für die Universität, das VAMOS in seinen Nutzungsmöglichkeiten dadurch nicht eingeschränkt wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht ein auf die Presseartikel der letzten Zeit. Danach beabsichtigt das VAMOS selbst zu bauen. Zurzeit liegt jedoch der Bauaufsicht kein entsprechender Bauantrag vor. Zur Information hat der Campus e.V. als Betreiber des VAMOS der Stadt zur Information Ausbaupläne vorab zwecks Abstimmung vorgelegt. Abgeglichen werden soll, ob die Ausbauplanung für das VAMOS zu den Planungen für ein AUDIMAX dazupassen würde, wenn sie denn beantragt würde. Fakt ist, dass für den Bau des Zentralgebäudes der Universität Teilflächen des Außenbereiches des VAMOS für die Aushebung der Baugrube in Anspruch genommen werden müssen.

Der Campus e.V. verfügt auch für das Außengelände über langfristig gesicherte Mietverträge. Als Kompromiss zeichnet sich ab, dass das VAMOS auf die verbleibende Restfläche des Außengeländes verzichten würde, wenn man ihnen den beabsichtigten Anbau genehmigen würde. Durch den Anbau könnte u. a. durch Verbesserung der Sanitärbereiche der Standort stabilisiert werden. Das wechselseitig aufeinander Zugehen wird seitens der Stadt positiv gesehen. Zur Frage der Realisierbarkeit des Anbaues kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden, weil noch einige wichtige Fragen abschließend zu klären sein werden. Es ist davon auszugehen, dass es bei Veranstaltungen zu keiner Konkurrenz zwischen AUDIMAX und VAMOS kommen wird.

Positiv wird gesehen, dass der Campus e.V. hier die Initiative ergriffen hat. Seitens der Stadt ist vorgesehen, die Initiative im Sinne eines auskömmlichen Miteinanders zwischen AUDIMAX und VAMOS zu unterstützen.

 

Ratsherr Meihsies bittet darauf zu achten, dass der mögliche Anbau des VAMOS nicht palisadenartig ausfällt.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass der Campus e.V. auch zu der Einsicht gelangt ist, dass die ranchartige Gestaltung der Außenanlagen nicht passend sei und das Fehler nicht wiederholt werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 F PIan 63 - Universität - Anlage 1 (41 KB)      
Anlage 2 2 B-Plan 137 Universität - Anlage 2 - Seite 1 (73 KB)      
Anlage 3 3 B-Plan 137 Universität - Anlage 2 - Seite 2 (41 KB)