Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: TOP
4 + 5 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann gibt
einleitend anhand der in den Beschlussvorlagen dargelegten Sachverhalte einen
Überblick über die derzeitigen Verfahrensstände. Aufgrund
der durchgeführten Bürgerbeteiligung und Bürgerversammlung sind sehr viele
Zuschriften eingegangen, die sich jedoch weitgehend in Themenkomplexen
zusammenfassen lassen. Im weiteren Verfahrensablauf im letzten Jahr wurden
diese Themenkomplexe mit ergänzenden Fachgutachten abgearbeitet. Anschließend
wurde versucht, die Ergebnisse der Fachgutachten mit dem Entwurf der Planung in
Einklang zu bringen. Heute
wird der überarbeitete Entwurf vorgestellt mit dem nach der Beratung und Diskussion
im Ausschuss in die Auslegung gegangen werden soll. Insofern besteht auf dem Universitätsgelände
noch kein Planrecht. Auch ist noch keine Genehmigungsfähigkeit nach § 33 BauGB
gegeben. Deshalb ist vorgesehen, im Verfahren ein Schritt voranzukommen, damit
die Universität in die Lage versetzt wird, bei Bestehen der finanziellen Voraussetzungen,
zu einer Baugenehmigung zu gelangen. Verfahren
F-Plan-Änderung (Anlage I) Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – geht ein auf die im F-Plan-Vefahren vorgesehenen
Änderungen. Aufgezeigt wird, dass es sich hier so verhält, dass die im
B-Plan-Verfahren vorgesehenen Einzelheiten und Details sich auf die im
F-Plan-Verfahren vorgesehenen Änderungen auswirken. Verfahren
B-Plan (Anlage II) Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – geht ein auf die
Leitlinie für diesen B-Plan mit den wesentlichen beeinflussenden
städtebaulichen Zielen, die noch einmal erläutert werden. Auf
die bisher durchgeführten Verfahrensschritte mit Ausblick auf die weitere
Vorgehensweise wird eingegangen. Anhand
einer Power-Point-Präsentation werden die wichtigsten Planungsinhalte
aufgezeigt. Ratsherr
Meihsies stellt
fest, dass die Umweltfragen, insbesondere die Thematik um den Schutz der
Haubenlerchenpopulation gut abgearbeitet wurden. Für ihn stellt sich die Frage,
warum eine zusätzliche 2. Zufahrt erforderlich ist und der Verkehr nicht über
den vorhandenen Knotenpunkt abgewickelt wird. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – weist darauf hin,
dass die zusätzlichen Verkehre sich nicht über die Scharnhorststraße abwickeln
lassen. Dazu wäre die Belastung viel zu hoch. Die vorhandene Fahrbahnbreite ist
zu stark eingeschränkt. Es wird ein zusätzlicher Verkehr von ca. 500 Fahrzeugen
entstehen. Die Anbindungsform,
ob ampelgesteuert oder als Kreisverkehr ist noch offen. Eine solche Detaillierung
im Vorfeld würde die Anforderungen an den B-Plan restlos überfrachten. Aus verkehrlicher Sicht
ist eine 2. Anbindung zwingend notwendig. Zum Thema
Schutz der Haubenlerchenpopulation macht er deutlich, dass bei manchen
vorgetragenen Äußerungen im Verfahren der Artenschutz zu sehr in den Vordergrund
gestellt wurde. Wissen muss man, dass das Artenschutzgesetz keine Abwägung der
unterschiedlichen Interessen beinhaltet, dass es aber sehr wohl einen
Unterschied macht, ob ein Einfamilienhaus oder eine Universität für 10.000
Menschen gebaut werden soll. Herr
Schild – Büro Schild – geht ein auf die Inhalte der Gutachten zu den
Themenbereichen Verkehr und Lärm sowie auf die Grünplanung und den Umgang mit
dem festgestellten Haubenlerchen- und Fledermausvorkommen. Ratsherr
Bruns hat den detaillierten Ausführungen entnommen,
mit welchem Augenmaß an den F- und B-Plan herangegangen wurde. Erkennbar ist,
dass auf die Belange des Arten- und des Umweltschutzes unter Einbeziehung bestehender
Rahmenbedingungen hinreichend eingegangen wurde. Gewollt
ist eine Entwicklung der Universität, die nach außen auch einen gewissen
Leuchtturmcharakter vermitteln soll. Aus den dargestellten Plänen ist zu
entnehmen, dass alles sauber und vernünftig abgewogen ist. Die
vorgetragenen Anregungen wurden ernst genommen. Der vorgelegte
Entwurf des B-Plans ist annehm- und zustimmbar. Der Universität wird damit die
Möglichkeit eingeräumt, sich in unserem Sinne weiter zu entwickeln. Ratsherrn
Kroll interessiert,
wie viel kostenlose Stellplätze den ca. 8.000 Studenten und den Bediensteten zur
Verfügung stehen. Herr
Schild – Büro Schild – macht deutlich, dass
man im B-Plan nur Flächen für Stellplätze ausweisen kann. Nicht dargestellt
werden kann eine Differenzierung für Studenten und für das Personal. Diese
Fragen sind erst im Zuge der Baugenehmigungen zu regeln. Derzeit sind 630 Stellplätze
nachgewiesen, vorgesehen ist nach der vorgestellten Planung nahezu eine Verdoppelung.
Die Fragen nach der Kostenfreiheit der Nutzung lässt sich ebenfalls nicht im B-Plan-Verfahren
regeln, sondern wäre eine Frage, die vom Betreiber zu regeln wäre. Ratsherr
Kroll möchte hierzu
ergänzend wissen, ob die Stadt hierzu eine Forderung hat. Stadtbaurätin
Gundermann macht
deutlich, dass dies politisch zu überlegen wäre. Andererseits stellt sich die
Frage, wie man so etwas dann bei der Universität durchsetzen will. Letztendlich
ist es Sache der Universität, wie sie mit den Stellplätzen in der
Bewirtschaftung umgeht. Generell
muss gesagt werden, dass es schwierig ist, hier überhaupt eine Anzahl von
nachzuweisenden Stellplätzen festzulegen. Schon bei der Grundlagenermittlung
fangen die Probleme an. Dabei ist die Anzahl der Studierenden zugrunde zu
legen. Ausgangslage zu Beginn der Planung waren 10.000 bis 11.000 Studierende.
Zwischenzeitlich hat sich die Zahl auf 8.600 reduziert. Daraus lässt sich erkennen,
dass die Anzahl der Studierenden nicht statisch gesehen werden kann, sondern
dass diese sich auch verändert. Die Berechnungsgrundlage ist immer auf die
maximale Anzahl der Studierenden ausgerichtet. Hinzugerechnet ist der Stellplatzbedarf
der durch die noch zu errichtenden Gebäude, einschließlich Wohnheim,
nachzuweisen sein wird. Errechnet wurde ein Stellplatzbedarf von 1.350 Plätzen.
In Abstimmung mit der Universität wird in Form einer Vereinbarung festgelegt,
dass nicht gleich alle Stellplätze, sondern dass die Stellplätze in einem
Stufenplan je nach Bedarf zu errichten sein werden. Orientiert wird sich bei
den Ausbaustufen an dem Bauablauf der Hochbauten sowie an der Anzahl der tatsächlich
Studierenden. Insofern wird es sich um eine Angebotsplanung handeln. Nach dem
Bedarf ausgerichtet wird man zu gegebener Zeit auch darüber befinden, ob das
geplante Parkhaus tatsächlich mit einer zweiten Ebene gebaut werden muss. Seitens
der Verwaltung wurde auch in Gesprächen mit der Universität versucht, das
Maximale herauszuholen, so dass es durch eine zu geringe Anzahl von
Stellplätzen nicht zu Parkdrücken in den anliegenden Wohnstraßen kommt. Beigeordneter
Körner interessiert,
ob die Parkplätze dann über die Scharnhorststraße mit einer oder zwei Zufahrten
angefahren werden sollen. Von Interesse ist auch, ob die zweite Anbindung an
die Uelzener Straße noch erforderlich ist und ob die Anbindung in Form eines
Kreisels erfolgen soll. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
auf, wie die Parkverkehre geleitet werden sollen. Zur zweiten Anbindung an die
Uelzener Straße bringt sie in Erinnerung, dass dafür extra der Geltungsbereich
des B-Plans erweitert wurde. Wie bereits
mehrfach im Ausschuss ausgeführt, bieten sich für die Ausgestaltung der Anbindung
3 Varianten an. Welche davon zur Ausführung kommt, ist noch nicht entschieden.
Angedacht ist entweder eine Kreisellösung, die Steuerung des Kreuzungsbereiches
durch eine Lichtsignalanlage oder nur zusätzliche Abbiegespuren. Die
Entscheidung ist auch abhängig davon, wann das AUDIMAX kommt und wie groß es
wird und wie viel Studierende man dann haben wird. Geschaut wird darauf, welche
Art von verkehrlicher Erschließung die zweckmäßigste, welche notwendig und welche
finanzierbar ist. Aufgezeigt wird noch einmal der Bereich, an welcher Stelle
die zweite Anbindung vorgesehen ist. Durch diese zweite Zufahrt entfällt die
Parkplatzzu- und –abfahrt durch das Wohngebiet. Durch die zweite Zufahrt
wird auch dazu beigetragen, dass die Universität besser wahrgenommen wird.
Derzeit ist bei der Universität kein zentraler Eingangsbereich erkennbar. Durch
die zweite Zufahrt erhält die Universität einen Zugangsbereich, der
städtebaulich auch als solcher wahrgenommen wird. Beigeordneten
Körner interessiert
ergänzend, wer die Kosten der zweiten Anbindung tragen wird. Er bittet auch um
eine Aussage darüber, ob es bezogen auf die 7 m Gefälle auf das Gesamtgelände
zu Problemen in der vorgesehenen Bebauung kommen wird. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
an die vertraglich getroffene Vereinbarung mit der Universität, die im VA
beschlossen wurde. In dieser Vereinbarung ist die Kostenaufteilung geregelt.
Die Kosten der zweiten Anbindung werden
von der Stadt allein getragen. Deshalb ist man auch an einer kostengünstigen
Lösung interessiert. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – erklärt, dass es,
bezogen auf das große Areal, durch den Geländeabfall zu keinen Problemen in der
Bebauung kommen wird. Beigeordneter
Körner möchte
sichergestellt wissen, dass die Bewohner im Wohngebiet um die
Heinrich-Böll-Straße herum, nicht zu stark durch die zusätzlichen Verkehre beeinträchtigt
werden. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
auf, dass diese gar nicht davon betroffen sein werden, weil sich die Verkehre
an anderen Stellen auf dem Areal abwickeln werden. Eher wird eine Entlastung
eintreten, weil die Verkehre zur Veranstaltungshalle VAMOS auch über die neue
Anbindung fließen werden. Beigeordneter
Körner hat
festgestellt, dass bereits vieles auf dem Areal zugunsten von mehr Grün und für
die Anpflanzung von Bäumen zurückgebaut wurde. Er geht davon aus, dass bei der
weitergehenden Planung auch Stellflächen für Kraftfahrzeuge berücksichtigt
werden. Er erinnert daran, dass es nicht noch einmal dazu kommen sollte, dass
sich die Parksuchverkehre in die angrenzenden Wohnstraßen verlagern. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass dieser B-Plan nicht mit Grünfestsetzungen überfrachtet sei.
Klar gesagt wurde zu Beginn der Planung, dass das erhalten werden sollte, was
vorhanden ist, dass aber erforderlicher Ausgleich und Ersatz außerhalb des
Plangebietes vorgenommen werden soll. Vorrangiges Planungsziel ist hier, der
Universität Möglichkeiten der Entwicklung einzuräumen. Ratsherr
Kunath interessiert,
ob der Universität durch den B-Plan letztendlich die Möglichkeit eingeräumt
wird, dass sie so bauen kann wie sie will. Zur Lärmschutzwand würden ihn die
Kosten interessieren. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – erklärt, dass es
eine um das ganze Aral herum verlaufende Baugrenze gibt. Es wurden jedoch keine
einzelnen Baugrenzen um die einzelnen Gebäude herum gelegt. Die Universität ist
mit allen ihren Vorhaben baugenehmigungspflichtig. Alle Vorhaben müssen deshalb
wie andere Bauvorhaben auch sich an bestehende Gesetze und Verordnungen halten.
Insofern ist auch die Universität nicht ganz frei in dem, was sie dort plant
und umsetzt. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass die Kosten der Lärmschutzwand im Vorfeld nicht ermittelt wurden, weil im
Zuge der Umsetzung der Baumaßnahmen dies Angelegenheit des Bauherrn ist. Ratsherr
Meihsies macht noch
einmal deutlich, dass man eine Entwicklungs- und keine Verhinderungsplanung
macht. Er möchte reinen Gewissens vor die Naturschutzverbände treten können. Er
hat der vorgestellten Planung entnommen, dass man die seitens der Verbände
vorgetragenen Anregungen aufgenommen und nicht weggewischt habe. Wichtig ist,
dass die Durchführung des vorgesehenen Monitoring auch vertraglich abgesichert
wird. Herrn
Burgdorff – ALA – interessiert, wie man die Parksuchverkehre in den
anliegenden Wohnverkehr verhindern kann. Stadtbaurätin
Gundermann macht
deutlich, dass man Parksuchverkehr nicht völlig ausschließen kann. Bewusst muss
man sich sein, dass, wenn das Parkhaus kostenpflichtig sein würde, es eher zu
Suchverkehren führen würde, als wenn es kostenfrei sein würde. Insofern hat die
Stadt ein Interesse daran, dass die Stellplätze für Nutzer so kostengünstig wie
möglich angeboten werden. Dies wird ein Erfahrungsprozess sein, bei dem man
erst einmal beobachten wird, wie es funktioniert. Erforderlichenfalls wird man
mit der Universität die eine oder andere Regelung hierzu treffen müssen. Ratsherr
Kroll hält es für
nicht einsichtig, warum in der Frage des Stellplatznachweises für eine
Universität nicht ähnliche Maßstäbe als Grundlage genommen und angewendet
werden, als sie für jeden Gewerbebetrieb auch gelten. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – erklärt hierzu, dass
in der Bauordnung für Universitäten keine diesbezüglichen Regelungen enthalten
sind. Dies liegt u. a. daran, dass sich Nutzungen für Universitäten nicht pauschaliert
betrachten lassen, insofern lässt sich für die Bemessung von Stellplätzen kein
einheitlicher verbindlicher Maßstab anlegen. Es
gibt ein Berechnungsmodell, dass zwischen der Stadt und der Universität
abgestimmt wurde. Danach ist die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze
ausreichend bemessen. Bürgermeister
Kolle unterstreicht
die Aussage von Stadtbaurätin Gundermann, wonach die Stadt zur Vermeidung von Parksuchverkehren
darauf drängen sollte, dass die Stellplätze auf dem Uni-Gelände so preiswert
wie möglich angeboten werden sollten. Hier sollte erforderlichenfalls seitens
der Stadt Druck aufgebaut werden. Ratsfrau
Hillmer interessiert,
welche Parkverkehre über die Scharnhorststraße geführt werden. Auch ist von
Interesse, ob die Scharnhorststraße in nächster Zeit umgebaut werde. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – zeigt auf, dass aus
der Scharnhorststraße nur Zu- und Abfahrten genutzt werden können, die bereits vorhanden
sind. Dadurch soll Rückstau von der Parkhauszufahrt zu bestimmten Zeiten auf die
Scharnhorststraße vermieden werden. Beigeordneter
Dörbaum erklärt,
dass die Scharnhorststraße insgesamt umgestaltet werden soll. Derzeit fehlen
hierzu aber die entsprechenden Mittel. Vor einer Ausbauentscheidung sollte
jedoch erst die Entwicklung abgewartet werden, damit die erlangten
Erkenntnissen in eine Ausbauplanung einfließen können. Ratsherr
Kunath möchte
wissen, ob die für den Lehrkörper und das Personal vorgehaltenen Stellplätze
nicht allgemein zugänglich für die Studentenschaft zur Verfügung gestellt
werden können. Auch möchte er wissen, wie sich gegenüber dem jetzigen Zustand
bei zunehmender Bebauung der Versiegelungsgrad der Flächen verändern wird. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – führt aus, dass der
derzeitige Versiegelungsgrad 45 – 50 % beträgt. Mit den vorgesehenen
Bebauungen wird sich der Versiegelungsgrad auf ca. 70 % erhöhen. Dieser Prozentsatz
war auch schon nach dem bisherigen B-Plan
zulässig. Ratsherr
Meihsies möchte
wissen, wie viel Bürger sich in die durchgeführte vorzeitige Bürgerbeteiligung
eingebracht haben. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass 125 Bürger Anregungen vorgebracht haben. Viele davon jedoch gleichlautenden
Inhalts, so dass die Anregungen in Themenfelder zusammengefasst werden konnten.
Nur bei ca. 20 Anregungen ist zu erkennen, dass dahinter Einzelpersonen stehen.
Ratsherrn
Meihsies interessiert,
wie mit dem anstehenden Monitoring umgegangen wird. Stadtbaurätin
Gundermann stellt
klar, dass das Monitoring gesetzlich geregelt sei. Das Verfahren wird
aufgezeigt. Gesonderter, zusätzlicher, vertraglicher Regelungen bedarf es
nicht. Beigeordneter
Dörbaum geht davon
aus, dass nach Erstellung des Zentralgebäudes für die Universität, das VAMOS in
seinen Nutzungsmöglichkeiten dadurch nicht eingeschränkt wird. Stadtbaurätin
Gundermann geht ein
auf die Presseartikel der letzten Zeit. Danach beabsichtigt das VAMOS selbst zu
bauen. Zurzeit liegt jedoch der Bauaufsicht kein entsprechender Bauantrag vor.
Zur Information hat der Campus e.V. als Betreiber des VAMOS der Stadt zur
Information Ausbaupläne vorab zwecks Abstimmung vorgelegt. Abgeglichen werden
soll, ob die Ausbauplanung für das VAMOS zu den Planungen für ein AUDIMAX dazupassen
würde, wenn sie denn beantragt würde. Fakt ist, dass für den Bau des
Zentralgebäudes der Universität Teilflächen des Außenbereiches des VAMOS für
die Aushebung der Baugrube in Anspruch genommen werden müssen. Der Campus
e.V. verfügt auch für das Außengelände über langfristig gesicherte Mietverträge.
Als Kompromiss zeichnet sich ab, dass das VAMOS auf die verbleibende Restfläche
des Außengeländes verzichten würde, wenn man ihnen den beabsichtigten Anbau genehmigen
würde. Durch den Anbau könnte u. a. durch Verbesserung der Sanitärbereiche der
Standort stabilisiert werden. Das wechselseitig aufeinander Zugehen wird
seitens der Stadt positiv gesehen. Zur Frage der Realisierbarkeit des Anbaues
kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden, weil noch einige
wichtige Fragen abschließend zu klären sein werden. Es ist davon auszugehen,
dass es bei Veranstaltungen zu keiner Konkurrenz zwischen AUDIMAX und VAMOS
kommen wird. Positiv
wird gesehen, dass der Campus e.V. hier die Initiative ergriffen hat. Seitens
der Stadt ist vorgesehen, die Initiative im Sinne eines auskömmlichen
Miteinanders zwischen AUDIMAX und VAMOS zu unterstützen. Ratsherr
Meihsies bittet
darauf zu achten, dass der mögliche Anbau des VAMOS nicht palisadenartig
ausfällt. Stadtbaurätin
Gundermann bestätigt,
dass der Campus e.V. auch zu der Einsicht gelangt ist, dass die ranchartige
Gestaltung der Außenanlagen nicht passend sei und das Fehler nicht wiederholt
werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Diese
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