Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Erster
Stadtrat Koch führt aus, dass die vorgeschlagene Änderung der
Schulbezirkssatzung im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten
Gesamtschule (IGS) in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg erforderlich
geworden sei. Neben der Aufnahme der neuen Schulform wurden die mittlerweile
obsoleten Regelungen zu den Orientierungsstufen heraus genommen und
redaktionelle Änderungen eingefügt. Hinsichtlich
der Gesamtschulen führen aktuelle Ankündigungen und Entwicklungen derzeit zu
Irritationen: Die
Gesamtschulen sind nicht immer auch „automatisch“ Ganztagsschulen (GTS).
Für die Genehmigung der IGS und der Führung als GTS waren gesonderte Anträge zu
stellen. Das
Abitur nach 13 Jahren galt als Besonderheit der IGS, derzeit wird seitens der
Landesregierung eine Verkürzung auf 12 Jahr angekündigt. Die
Hansestadt Lüneburg begleitet als Schulträger das Schulgründungsverfahren. Die
Landesschulbehörde hat die Planungsgruppe dazu eingerichtet, Leiter der
Planungsgruppe ist Herr Hummes, der sich dem Schulausschuss vorstellt. Herr
Hummes ist derzeit didaktischer Leiter der Kooperativen Gesamtschule (KGS) Bad
Bevensen. Die Planungsgruppe besteht seit 14 Tagen, schon am kommenden Montag,
09.03.09, wird die zu gründende Schule in einer Informationsveranstaltung
präsentiert. Es handelt sich dabei um die Informationsveranstaltungen der
weiterführenden Schulen, die jährlich für die Eltern und Kinder der 4. Klassen
durchgeführt werden. In
der Planungsgruppe wird derzeit von einem Abitur nach 13 Jahren ausgegangen. Erster
Stadtrat Koch berichtet, die Genehmigungsverfügung für die IGS liege dem
Schulträger zunächst ohne die Oberstufengenehmigung vor. Diese könne erst
erteilt werden, wenn eine zuverlässige Prognose nach den ersten Jahrgängen
abgegeben werden kann. Außerdem
sei bereits das Auslaufen der HS Kaltenmoor und der Kopernikusschule genehmigt. Im
Stadtteil beschäftigt sich der dort bestehende Arbeitskreis Kind, Jugend, Sport
damit, wie bestehende Unterstützungssysteme fortgeführt werden können. Es
besteht Skepsis, da sich die bewährte Sozialarbeit verändern muss, da es sich
zukünftig nicht mehr um eine „Stadtteilschule“ handeln wird. Die
Schülervertreterin, Frau Stephan, erinnert daran, dass bei den Gymnasien
derzeit ein großes Problem bei der Verkürzung von 13 auf 12 Jahre dadurch
bestehe, dass nicht vom Beginn der Gymnasialzeit an darauf hingearbeitet wurde
und Defizite schwer aufzuholen seien. Daher sei dasselbe für die IGS zu
befürchten, wenn diese jetzt mit 13 Jahren konzipiert werde. Dazu
erklärt Erster Stadtrat Koch, diese Frage sei noch ungeklärt, es handle sich
derzeit nur um eine Idee des Kultusministeriums. Der Schulträger könne im
Rahmen der Gremiumsarbeit nur auf die Auswirkungen in seinem
Zuständigkeitsbereich hinweisen, was er auch tue. So lange können Planungen nur
im Rahmen der bestehenden Vorgaben erfolgen. Auf Nachfrage
von Ratsfrau Kukulies wird hinsichtlich des zur Satzung gehörenden
Schulbezirksplans erläutert, dass es keine Änderungen der Schulbezirksgrenzen
der Grundschulen gegeben habe. Nach wie vor bestehe nur ein
Ausgleichsgebiet. Die dargestellte Stadtgrenzenlinie wird in die Legende
aufgenommen, um Missverständnisse zu vermeiden. Da
der Bezirksplan Bestandteil der Satzung ist, muss er zur Änderung mit
vorgelegt werden. Beigeordnete
Lotze weist noch mal ausdrücklich auf die Änderungen im Satzungstext in den
Paragraphen 1 und 6 hin und lässt dann über die Beschlussempfehlung abstimmen,
die einstimmig bei einer Enthaltung abgegeben wird: Beschluss: Der
Rat beschließt die Änderungssatzung für die Festlegung der Schulbezirke für die
Grundschulen und die Integrierte Gesamtschule der Hansestadt Lüneburg. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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