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Auszug - "Durchführung eines Architektenwettbewerbes für das Gelände/Gebäude der ehemaligen Nordlandhalle" - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.01.2009 (eingegangen 05.01.2009)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 09.02.2009    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3169/09 "Durchführung eines Architektenwettbewerbes für das Gelände/Gebäude der ehemaligen Nordlandhalle"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.01.2009 (eingegangen 05.01.2009)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kohlhase
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Meihsies erläutert den Antrag dahingehend, dass es bei dem Antrag vorrangig darum geht, dass darüber beraten und diskutiert werden kann, was auf der zukünftig freien Fläche geschehen soll. Nach seiner Ansicht ist im Verlauf einer angestrebten Veräußerung der Nordlandhalle genügend Zeit, eine solche Diskussion zu führen. Er bringt in Erinnerung, dass der alte B-Plan diese Fläche als Gemeinfläche ausweist. Unter der Vorgabe Gemeinnutzungsorientierung stellt sich die Frage, was dort als Nachnutzung stattfinden soll.

Wichtig ist für ihn, dass die Stadt sich bei einer Veräußerung städtischer Flächen den Einfluss sichert, was dort zukünftig stattfinden wird. Aus der Diskussion der Veräußerung der Flächen in der Frommestraße hält er es für angebracht, dass bei einer Veräußerung von Flächen diese von einer politisch begleitenden Tendenz, was dort zukünftig möglich sein soll, versehen wird.

Um in diesem konkreten Fall die Nachnutzung noch offen halten zu können, schlägt seine Fraktion für diese sensible Stelle im Stadtgebiet einen Architektenwettbewerb vor. Dadurch kann erreicht werden, dass aufgezeigt wird, welche Art von zukünftiger Nutzung dort möglich sein könnte.

Intention seiner Fraktion ist deshalb, dass parallel zu den Verkaufsüberlegungen ein Architektenwettbewerb mit zumindest der Beteiligung von 3 – 4 Architektenbüros durchgeführt wird. Eigentum verpflichtet auch. Die Stadt sollte deshalb auch angehalten sein, sozialkritisch zu denken.

Nach Vorstellungen seiner Fraktion sollten an dieser Stelle nicht nur Eigentumswohnungen gebaut werden. Vielmehr sollte im Zusammenwirken mit der LüWoBau und den Architekten die Möglichkeiten geschaffen werden, an dieser Stelle auch sozialen Wohnungsbau umzusetzen. Auch wirtschaftlich schlechter gestellten Personenkreisen sollte die Möglichkeit eröffnet werden, von der Lage her exklusives Wohnen an dieser Stelle zu verwirklichen.

Eine gute Mischung aus Eigentumswohnungen und sozialen Wohnungsbau sollte angestrebt werden. Damit würde die Stadt ihrer sozialpolitischen Verpflichtung auch an dieser Stelle nachkommen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass das Ansinnen, an dieser Stelle sozialen Wohnungsbau mit der LüWoBau zu realisieren, aufgenommen wurde. Entsprechend wurde Kontakt mit der LüWoBau aufgenommen.

Aus der vorliegenden Stellungnahme der LüWoBau ist zu entnehmen, dass sich die Tatsache, dass die Stadt nur das Eigentum an 4/11 des Komplexes hält, sich wertmindernd auswirke. Vom Grundsatz her ist zunächst davon auszugehen, dass eine gewerbliche Nutzung in guten Lagen mehr Renditepotential als Wohnungen bietet. Wenn man sozialen Wohnungsbau mit erträglichen Mieten bauen wolle, ist man auf die Förderung aus Landesprogrammen angewiesen. Landesprogramme laufen derzeit zwei, die jeweils auf die Zielgruppe ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie betreute Wohnungsformen ausgerichtet sind. Das würde bei einer Vermietung von Wohnungen aus diesen Förderprogrammen bedeuten, dass immer die Sozialbindung eingehalten werden müsste, über einen langjährigen Zeitraum nur die betreuten Wohnformen zulässig wären und eine Belegungsbindung bestehen würde. Mit den zu erzielenden Mieten würde sich die Unterdeckungen bei einer 50 m² Wohnung auf 6.500 €/pro Wohnung bei einer 100 m² Wohnung auf 23.000 €/pro Wohnung innerhalb von nur jeweils 9 Jahren belaufen. Zusätzlich müsste bei dieser Berechnung das Grundstück kostenfrei eingebracht werden.

Neben der kostenfreien Einbringung des Grundstücks würde sich die von der Stadt zu erbringende Subventionierung auf 60.000 – 230.000 € addieren, die zusätzliche aus dem Haushalt der Stadt zu erbringen sein würde.

Ohne Fördermittel des Landes jedoch mit einem Förderprogramm der Stadt würde sich eine Unterdeckung bei einer 50 m² Wohnung von 20.000 €/pro Wohnung bei einer 100 m² Wohnung von 36.000 €/pro Wohnung jeweils bezogen auf 9 Jahre ergeben. Auch auf diese Zuschüsse kann die LüWoBau nicht verzichten. Insofern würden auch diese Zuschüsse den städtischen Haushalt belasten. Verzichten kann die LüWoBau schon allein deshalb nicht auf den finanziellen Ausgleich, weil sie sich sonst des Verdachtes einer verdeckten Gewinnausschüttung aussetzen würde.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass man sich bei einem Verkauf auf dem freien Markt bewegt und auch Einnahmen erzielen will. Wenn man sozialen Wohnungsbau, wenn auch nur in Teilbereichen, realisieren will, dann werden die unausweichlichen Zuschüsse zu einer dauerhaften Belastung des städtischen Haushalts führen.

Zusammenfassend kann als Ergebnis der Stellungnahme der LüWoBau festgehalten werden, dass sie mit den unterschiedlichsten Berechnungsmethoden schlussendlich zu dem Ergebnis gelangt ist, dass es ohne Zuschüsse der Stadt nicht zu realisieren sein wird und sie aus diesem Grund auf den Vorschlag mit einem klaren Nein antwortet.

Die Frage zum Architektenwettbewerb muss differenziert betrachtet werden. Ob für einen Verkauf eine Ausschreibung erforderlich ist oder nicht, hängt davon ab, welche Vorgaben mit einem Verkauf verknüpft werden sollen.

Hierzu kristallisieren sich 2 Möglichkeiten heraus. Die eine Möglichkeit besteht darin, die städtischen Anteile mit der Auflage einen Architektenwettbewerb durchzuführen, zu veräußern. Mit der Durchführung eines Architektenwettbewerbes hat sich Herr Manzke einverstanden erklärt. Der Wettbewerb würde sich vorrangig an Fragen der Nutzung und der Gestaltung richten. Was nicht geht ist, das Ergebnis des Wettbewerbes als Bauvolumen festzusetzen. Dies würde bedeuten, dass das Investitionsvolumen über 5 Mio. € betragen würde. Damit wäre man dann in der Ausschreibungspflicht.

Die weitere Vorgehensweise ist demzufolge stark abhängig von den Vorgaben, mit denen ein Verkauf gekoppelt werden soll.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert an den Ratsbeschluss im April letzten Jahres, den städtischen Anteil grundsätzlich zu veräußern. Der voraussichtliche Verkaufserlös ist zur Gegenfinanzierung für die Sanierung von Kitas bereits eingeplant.

Hintergrund der Veräußerung ist neben der durch den Brand freigesetzten Schadstoffproblematik auch der Umstand, dass uns nur ein Anteil gehört. Teileigentum bedeutet in der Konsequenz, dass man sich mit allen Vorhaben abstimmen müsste. Selbst wenn die derzeit überzeichneten Förderprogramme greifen würden, würde die Mietbindung nach den Vorschriften des Landes 5.40 – 6,00 €/m² betragen.

Ausgehend von der gegenwärtigen Bausubstanz kann jeder in etwa selbst abschätzen, was in diesen Baulichkeiten allein im energetischen Bereich zu investieren wäre. Das Ganze unter einer Zielsetzung, die max. 6,40 €/m² Miete zulassen würde.

Er sieht kein Problem darin, dass die Fläche ausgeschrieben wird. Auch die Durchführung eines Wettbewerbes ähnlich des alten Postgrundstückes oder des alten Kaufhauses ist für ihn unstrittig. Im Ergebnis müsste dann derjenige, der es kaufen will, seine Planung vorab im Ausschuss vorstellen.

Bei einem Architektenwettbewerb wäre von 150 – 200 Bewerbungen auszugehen. Auch müssten Preisgelder ausgeschüttet werden. Aus der Erfahrung heraus geht er davon aus, dass dies letztendlich zu keinem anderen Ergebnis führen würde.

Er spricht sich deshalb dafür aus, den Verkauf auszuschreiben mit der Vorgabe, mit dem Kaufpreisangebot eine Planung dazu auf den Tisch zu legen. Auch hier müssen Planer und Investor zusammengeführt werden. Planungen müssten deshalb von einem Investor begleitet werden.

Die LüWoBau wird es nicht machen, weil auch sie die gleiche Gewinnmarge erzielen muss wie andere Investoren auch. Schwerpunkt bei der LüWoBau im Wohnungsbau soll auch weiterhin die Konzentration auf Sanierungen des vorhandenen Wohnungsbestandes sein, um Minderbemittelten und Hartz IV-Empfängern eine mietmäßig bezahlbare Wohnung zu sichern.

Auch ihm gegenüber hat die Geschäftführerin der LüWoBau deutlich gemacht, dass sie nicht auf den Vorschlag eingehen werde, wenn sie denn nicht dazu vom Aufsichtsrat angewiesen wird.

Die LüWoBau hat es immer so gehalten, dass sie nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern treten will.

Er plädiert in der Tendenz deshalb für eine Ausschreibung. Die Ausschreibung würde dann vorbereitet werden. Investor und Planer könnten dann ihre Planungen vorstellen. Der Miteigentümer müsste bei einer Ausschreibung jedoch in ein wie auch immer geartetes Preisgericht einbezogen werden. Dies schon allein deshalb, weil ohne Einbindung des Miteigentümers gar nichts zu realisieren sein wird.

Mit der LüWoBau an dieser Stelle sozialen Wohnungsbau zu tätigen, rechnet sich einfach nicht. Für die Stadt würde es auf eine Dauersubventionierung hinauslaufen. Geeigneter wäre es, zusammen mit der LüWoBau auf dem Schlieffen-Park Gelände Wohnungen zu bauen.

 

Ratsherr Riechey hält die Idee eines Architektenwettbewerbes grundsätzlich für gut. Er hält es im Namen seiner Fraktion sprechend nicht für erforderlich, den städtischen Anteil zu veräußern. Stattdessen sollten Mittel aus dem Konjunkturprogramm darauf verwendet werden, die restlichen Eigentumsanteile dazu zu kaufen. Die Stadt sollte dann von sich aus einen Architektenwettbewerb durchführen. Vom Ergebnis her wäre er offen. Für ihn vorstellbar wäre auch ein alternatives Veranstaltungszentrum. Die Chance, auch anderen Ideen einer zukünftigen Verwendung der Flächen nachzugehen, sollte nicht aus der Hand gegeben werden. Er spricht sich dafür aus, die Flächen selbst zu entwickeln, zu beplanen und auch zu bebauen.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass diese Vorstellungen sich schon aus zeitlichen Gründen nicht realisieren lassen. Mittel aus dem Konjunkturprogramm müssen innerhalb der nächsten 2 Jahre verbaut sein. Für das Nordlandhallenareal besteht ein B-Plan mit der Nutzungsmöglichkeit Stadthalle. Der B-Plan muss geändert werden, dass eine Nutzung Gewerbe und Wohnen ermöglicht wird. Die Pauschalzuweisung von 2,1 Mio. € würden für den Aufkauf der restlichen Grundstücksanteile nicht reichen, dürfte dafür auch nicht verwendet werden. Die Gelder müssen vorrangig für energetische Maßnahmen eingesetzt werden.

Die Mittel für den Aufkauf von Garagenanlagen zu verwenden ist nach den Förderrichtlinien ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn die restlichen Grundstücksanteile gekauft werden sollen, müsste dies aus den normalen Haushaltmitten der Stadt gezahlt werden.

Das Geld ist besser in Bildung oder in den Bau etwa doppelt so vielen Wohnungen an andere Stelle zu investieren.

Das Konjunkturprogramm ist nicht aufgelegt worden, um Eigentum zu erwerben, sondern Handwerk und die Menschen in den Fabriken in Arbeit zu bringen.

 

Ratsherr Riechey erklärt, dass, wenn man die Flächen nicht mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm erwerben kann, man dann die Mittel für den Umbau in der vorhandenen Bausubstanz verwenden könnte.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass auch hierfür das Geld nicht reichen würde und der B-Plan trotzdem zu ändern wäre. Auch stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, mit dem gleichen finanziellen Aufwand mit der LüWoBau an anderer Stelle in etwa die doppelte Anzahl von Wohnungen zu bauen.

 

Beigeordnete Schellmann ergänzt, dass man sich einmal die Förderrichtlinien genauer ansehen sollte. Dann würde man nämlich erkenne, dass alle die vorgeschlagenen Maßnahmen von Ratsherr Riechey genau unter die Kriterien fallen, die ausdrücklich von einer Förderung ausgenommen sind. Auch müsste man, wenn denn eine Förderung möglich wäre, bereits heute fertige Pläne in der Tasche haben, um die Fördermittel überhaupt noch im vorgegeben zeitlichen Rahmen abrufen zu können.

Sie begrüßt die Ausführungen von Ratsherr Meihsies, dass ein Wettbewerb zunächst ergebnisoffen durchgeführt werden sollte. Wenn jedoch im Antrag zu viele Vorgaben gemacht werden, wird dieses vermeintliche Offenhalten sofort wieder eingeschränkt. Diese Einschränkungen machen die weitere Vorgehensweise sehr schwierig. In Eigenverantwortung wird die Stadt es nicht durchführen können.

Der Beschluss des Rates, die Grundstücksanteile zu veräußern, steht. Sie schlägt deshalb vor, dem Vorschlag von Oberbürgermeister Mädge, dem sie sich anschließt, zu folgen, dass eine Ausschreibung durchgeführt wird und den Bewerbern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Planungen vorzustellen. Damit sind alle Möglichkeiten offen. Eine Ausschreibung führt auch zu Angebotspreisen, so dass man einen Vergleich hat und einschätzen kann, was der städtische Anteil denn überhaupt wert ist.

Die Vorgehensweise ist insofern richtig. Wenn der Investor durch zu viele Vorgaben gebunden wird, wird sich für den Investor die Frage der Rentabilität stellen, die dann leicht grenzwertig wird.

 

Ratsherr Meihsies modifiziert seinen Antrag und beschränkt ihn auf den ersten Teil. Nur über die verbindliche Festlegung eines Architektenwettbewerbes sollte noch diskutiert werden. Bei einem Verkauf sollte man es nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen, was dort geschieht. Diese Verfahrensweise ist ihm aus dem Verkauf der städtischen Fläche an der Frommestraße in negativer Erinnerung geblieben.

Wichtig wäre es ihm, dass man sich durch einen Wettbewerb die Vielfalt des Möglichen vor Augen führen lassen könnte, bevor man sich entscheidet. Nicht sein kann, dass ein Investor kommt, kauft und uns seine Vorstellungen aufoktruiert.

Seine Fraktion hat aus der Diskussion um das Bauvorhaben Frommestraße gelernt, dass die Menschen rege daran teilnehmen, wenn es um sensible Bereiche geht.

Deshalb bringt er noch einmal zum Ausdruck, dass der Antrag auf Teil 1 reduziert wird, d. h. egal wer kauft, es wird ein Architektenwettbewerb durchgeführt, damit eine Auswahlmöglichkeit besteht. Damit wird einer Stadtgesellschaft die Möglichkeit eingeräumt darüber diskutieren zu können, was für eine Architektur sich an diesem Ort niederlassen kann.

 

Beigeordnete Schellmann  macht deutlich, dass ein Architektenwettbewerb sehr, sehr teuer sei und oftmals nicht zu den gewünschten Ergebnis führt. Das haben bisherige Erfahrungen gezeigt. Sie steht einem Architektenwettbewerb kritisch gegenüber.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als bisheriges Beratungsergebnis zusammen, dass Ratsherr Meihsies den Antrag seiner Fraktion auf den ersten Teil beschränkt. Des Weiteren gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, welcher Art ein Architektenwettbewerb sein sollte. Einerseits könnte die Durchführung eines Wettbewerbes in die Ausschreibungskriterien des Verkauf eingearbeitet werden. Andererseits wäre es ein Architektenwettbewerb herkömmlicher Art.

Er spricht sich dafür aus, dass die Durchführung eines Wettbewerbes in die Kriterien eingearbeitet werden sollte.

 

Oberbürgermeister Mädge pflichtet dem bei. Wir können als Stadt nicht einen klassischen Architektenwettbewerb durchführen. Das kann von der Verwaltung personell nicht geleistet werden. Dies würde nämlich eine bundesweite wenn nicht europaweite Ausschreibung erforderlich machen. Wichtig ist, dass wir zu einem guten Planer kommen, der auch eine Investor mitbringt. Diese Vorgehensweise hat sich bei der Alten Post, Vierorten und auch beim Alten Kaufhaus bewährt. Studentische Planungsarbeiten haben oftmals zu guten Vorschlägen geführt. Umsetzungen scheitern aber in der Regel daran, dass Kostenermittlungen und Schadstoffproblematiken dabei unberücksichtigt bleiben. Das ist jedoch auch nicht Inhalt und Aufgaben von studentischen Arbeiten. Solche Planungen sind in der Regel aber auch nicht von erforderlichen Investoren begleitet.

Der B-Plan muss geändert werden. Er spricht sich nochmals für die Einschlagung des vorgeschlagenen Weges aus.

 

Ratsherr Bruns hält die hier vorgetragenen Vorschläge teilweise für haarsträubend. Für ihn ist nicht vorstellbar, dass der andere Eigentümer seine Anteile zu einem vernünftigen Preis an die Stadt veräußern würde. Den Vorschlag, an dieser Stelle sozialen Wohnungsbau zu realisieren, hält er eher für ein Feigenblatt. Tatsächlich geht es in dem Antrag darum, einen Architektenwettbewerb einzufordern.

Ihn interessiert, ob der andere Eigentümer bei Veräußerung der städtischen Anteile früher ein Vorkaufsrecht eingeräumt bekommen hat.

Seine Fraktion spricht sich ebenfalls für die Durchführung eines solchen Architektenwettbewerbes in Ergänzung der Ausschreibungsunterlagen aus.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass ohne den anderen  Eigentümer schwerlich etwas zu machen sein wird.

Erst als vor mehr als 10 Jahren Herr Manzke den Grundstücksanteil von einer Hamburger Firma übernommen habe, ging es nach der Durchsanierung des Parkhauses mit den Belegungszahlen und der Auslastung dieses Parkhauses bergauf.

Herr Manzke hat sich in einem Gespräch mit ihm über die Einbeziehung eines Wettbewerbes in die Ausschreibung bereit erklärt. Zielrichtung ist, dass das beste Konzept zusammen mit Herrn Manzke umgesetzt wird.

Da im Umfeld einige Zwänge bestehen, muss die Vorgehensweise mit dem Wasserturm und der Schule abgestimmt werden.

Zielsetzung muss es sein, dass der als alter Ziegenmarkt bekannte Platz wieder einen Charakter erhält. Dies auch unter dem Gesichtspunkt der bestehenden Wegebeziehung zum Museum.

 

Beigeordneter Körner pflichtet bei, dass der Bau von Sozialwohnungen sich an dieser Stelle nicht rechnen würde. Er hält die Einbeziehung eines Architektenwettbewerbes in die Ausschreibung für eine hervorragende Idee. Er geht davon aus, dass, wenn an dieser Stelle gehobener Wohnungsbau stattfindet, es auch zu einer Verbesserung des Stadtbildes kommen wird.

Er geht davon aus, dass man sich mit der vorgestellten Vorgehensweise auf dem richtigen Weg befindet.

 

Herr Meyer – Lüneburger City Management - unterstützt den Wettbewerb innerhalb der Ausschreibung. Auch für ihn ist nicht vorstellbar, dass der andere Grundstücksanteil zu einem vertretbaren Preis an die Stadt verkauft werden würde. Die Nordlandhalle stellt sich für ihn kostenmäßig als Fass ohne Boden dar. Die Veräußerung der Grundstücksanteile ist daher sinnvoll.

 

Ratsherr Riechey spricht sich für eine Umformulierung des Antrages aus. „Für die Nachnutzung der Nordlandhalle veranstaltet die Stadt einen Architektenwettbewerb“, sollte die Formulierung lauten. Mit der Koppelung an einen Verkauf würde man das Ergebnis vorweg nehmen. Die Frage ist, ob man sich die Vorgehensweise vom Kapital diktieren lassen oder ob man selbst entscheiden will. Für ihn ist es durchaus denkbar, dass im Rahmen des Architektenwettbewerbes auch ein Investor in Erscheinung tritt, der ein vernünftiges Nutzungskonzept vorlegt. Diese Option sollte nicht ohne Not aus der Hand gegeben werden.

Der Architektenwettbewerb sollte unabhängig von der Veräußerung durchgeführt werden. Dies wäre weitsichtiger.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass er einen Architektenwettbewerb nach dem Vorschlag von Ratsherr Riechey aus den bereits hinreichend dargelegten Gründen nicht machen wird.

In der Zielsetzung sollte man sich einig sein, dass die Ecke schöner und aus dem Schmuddelbereich herauskommen sollte.

Er schlägt nochmals zur Vorgehensweise vor, die Veräußerung öffentlich auszuschreiben und die Ausschreibung an die Durchführung eines Wettbewerbes zu koppeln. Die konkreten Nutzungsmöglichkeiten und die Architektur sind hierbei aufzuzeigen. Der Nachweis, dass man die vorgestellten Planungen auch finanziell umsetzen kann, wird ebenso zu erbringen sein. Diese Kriterien wurden bereits dreimal erfolgreich mit dem Rat angewandt. Das Ganze wurde jeweils ohne den Einsatz städtischer Mittel umgesetzt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen  nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Ergebnis der Beratung zusammen, dass die Durchführung eines herkömmlichen Architektenwettbewerbes losgelöst von einem Verkauf der städtischen Flächen eine Einzelmeinung von Ratsherr Riechey darstellt.

Eine breite Mehrheit des Ausschusses spricht sich dafür aus, dass die Entwicklung zu einer städtebaulichen Qualität geführt werden soll. Der Weg, wie man diesen Weg am besten beschreiten kann, wurde mehrfach aufgezeichnet.

Er schlägt vor, die Intensionen aufzunehmen und der von Oberbürgermeister Mädge mehrfach vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen und diese im weiteren Verfahren positiv zu begleiten.

Absatz 2 des Antrages wird auf Anregung von Ratsherr Meihsies gänzlich fallen gelassen.

 

Ratsherr Riechey hält seinen Antrag, einen herkömmlichen Architektenwettbewerb unabhängig von einem Verkauf durchzuführen, aufrecht und bittet darüber gesondert abzustimmen.

 

Ratsherr Meihsies bittet darum, dass der verbliebene erste Teil des Antrages für eine Abstimmung aufgrund des Beratungsergebnisses konkreter ausformuliert werden sollte.

 

Oberbürgermeister Mädge schlägt vor, dass die Formulierungen dann ähnlich gefasst werden sollten, wie bei der Veräußerung des alten Postgeländes Neue Sülze oder des Alten Kaufhauses. Diese Formulierungen sollten deshalb erst in der VA-Sitzung vorgeschlagen werden. Grundsätzlich sollten in dem Interessentenwettbewerb jedoch schwerpunktmäßig Aussagen abgefordert werden zu

 

-          Wohnen und Gewerbe

-          Gestaltung

-          Nutzungsmöglichkeiten

und

-          Finanzierung

 

Gegenstand der Ausschreibung sollte auch ein Exposé zu den aufgrund der Eigentumsanteile bestehenden Abhängigkeiten sein.

 

Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Mädge und Ratsherr Meihsies stimmen die Ausschussmitglieder darüber überein, die Beschlussfassung bis zur VA-Sitzung zurückzustellen und zur VA-Sitzung die Beschlussfassungen zu den Grundstücksverkäufen „Alte Post“ und „Altes Kaufhaus“ vorzulegen.

 

Ratsherr Riechey beantragt als Alternative zur Beschlussfassung in den VA folgende Formulierung aufzunehmen:

„Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität veranstaltet die Stadt einen Architektenwettbewerb zur Nachnutzung der Nordlandhalle“.

 

Beigeordneter Dörbaum lässt über den Ergänzungsantrag von Ratsherr Riechey abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ergänzungsantrag wird mehrheitlich bei 1 Enthaltung (Ratsherr Meihsies) abgelehnt.