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Beratungsinhalt: Ratsherr
Meihsies erläutert
den Antrag dahingehend, dass es bei dem Antrag vorrangig darum geht, dass
darüber beraten und diskutiert werden kann, was auf der zukünftig freien Fläche
geschehen soll. Nach seiner Ansicht ist im Verlauf einer angestrebten
Veräußerung der Nordlandhalle genügend Zeit, eine solche Diskussion zu führen.
Er bringt in Erinnerung, dass der alte B-Plan diese Fläche als Gemeinfläche
ausweist. Unter der Vorgabe Gemeinnutzungsorientierung stellt sich die Frage,
was dort als Nachnutzung stattfinden soll. Wichtig
ist für ihn, dass die Stadt sich bei einer Veräußerung städtischer Flächen den
Einfluss sichert, was dort zukünftig stattfinden wird. Aus der Diskussion der
Veräußerung der Flächen in der Frommestraße hält er es für angebracht, dass bei
einer Veräußerung von Flächen diese von einer politisch begleitenden Tendenz,
was dort zukünftig möglich sein soll, versehen wird. Um
in diesem konkreten Fall die Nachnutzung noch offen halten zu können, schlägt
seine Fraktion für diese sensible Stelle im Stadtgebiet einen
Architektenwettbewerb vor. Dadurch kann erreicht werden, dass aufgezeigt wird,
welche Art von zukünftiger Nutzung dort möglich sein könnte. Intention
seiner Fraktion ist deshalb, dass parallel zu den Verkaufsüberlegungen ein
Architektenwettbewerb mit zumindest der Beteiligung von 3 – 4 Architektenbüros
durchgeführt wird. Eigentum verpflichtet auch. Die Stadt sollte deshalb auch
angehalten sein, sozialkritisch zu denken. Nach
Vorstellungen seiner Fraktion sollten an dieser Stelle nicht nur
Eigentumswohnungen gebaut werden. Vielmehr sollte im Zusammenwirken mit der
LüWoBau und den Architekten die Möglichkeiten geschaffen werden, an dieser Stelle
auch sozialen Wohnungsbau umzusetzen. Auch wirtschaftlich schlechter gestellten
Personenkreisen sollte die Möglichkeit eröffnet werden, von der Lage her exklusives
Wohnen an dieser Stelle zu verwirklichen. Eine
gute Mischung aus Eigentumswohnungen und sozialen Wohnungsbau sollte angestrebt
werden. Damit würde die Stadt ihrer sozialpolitischen Verpflichtung auch an
dieser Stelle nachkommen. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass das Ansinnen, an dieser Stelle sozialen Wohnungsbau mit der LüWoBau
zu realisieren, aufgenommen wurde. Entsprechend wurde Kontakt mit der LüWoBau
aufgenommen. Aus
der vorliegenden Stellungnahme der LüWoBau ist zu entnehmen, dass sich die
Tatsache, dass die Stadt nur das Eigentum an 4/11 des Komplexes hält, sich wertmindernd
auswirke. Vom Grundsatz her ist zunächst davon auszugehen, dass eine
gewerbliche Nutzung in guten Lagen mehr Renditepotential als Wohnungen bietet.
Wenn man sozialen Wohnungsbau mit erträglichen Mieten bauen wolle, ist man auf
die Förderung aus Landesprogrammen angewiesen. Landesprogramme laufen derzeit
zwei, die jeweils auf die Zielgruppe ältere Menschen und Menschen mit
Behinderungen sowie betreute Wohnungsformen ausgerichtet sind. Das würde bei
einer Vermietung von Wohnungen aus diesen Förderprogrammen bedeuten, dass immer
die Sozialbindung eingehalten werden müsste, über einen langjährigen Zeitraum nur
die betreuten Wohnformen zulässig wären und eine Belegungsbindung bestehen
würde. Mit den zu erzielenden Mieten würde sich die Unterdeckungen bei einer 50
m² Wohnung auf 6.500 €/pro Wohnung bei einer 100 m² Wohnung auf 23.000
€/pro Wohnung innerhalb von nur jeweils 9 Jahren belaufen. Zusätzlich
müsste bei dieser Berechnung das Grundstück kostenfrei eingebracht werden. Neben
der kostenfreien Einbringung des Grundstücks würde sich die von der Stadt zu
erbringende Subventionierung auf 60.000 – 230.000 € addieren, die
zusätzliche aus dem Haushalt der Stadt zu erbringen sein würde. Ohne
Fördermittel des Landes jedoch mit einem Förderprogramm der Stadt würde sich
eine Unterdeckung bei einer 50 m² Wohnung von 20.000 €/pro Wohnung bei
einer 100 m² Wohnung von 36.000 €/pro Wohnung jeweils bezogen auf 9 Jahre
ergeben. Auch auf diese Zuschüsse kann die LüWoBau nicht verzichten. Insofern
würden auch diese Zuschüsse den städtischen Haushalt belasten. Verzichten kann
die LüWoBau schon allein deshalb nicht auf den finanziellen Ausgleich, weil sie
sich sonst des Verdachtes einer verdeckten Gewinnausschüttung aussetzen würde. Als
Fazit bleibt festzuhalten, dass man sich bei einem Verkauf auf dem freien Markt
bewegt und auch Einnahmen erzielen will. Wenn man sozialen Wohnungsbau, wenn
auch nur in Teilbereichen, realisieren will, dann werden die unausweichlichen
Zuschüsse zu einer dauerhaften Belastung des städtischen Haushalts führen. Zusammenfassend
kann als Ergebnis der Stellungnahme der LüWoBau festgehalten werden, dass sie
mit den unterschiedlichsten Berechnungsmethoden schlussendlich zu dem Ergebnis
gelangt ist, dass es ohne Zuschüsse der Stadt nicht zu realisieren sein wird
und sie aus diesem Grund auf den Vorschlag mit einem klaren Nein antwortet. Die
Frage zum Architektenwettbewerb muss differenziert betrachtet werden. Ob für
einen Verkauf eine Ausschreibung erforderlich ist oder nicht, hängt davon ab,
welche Vorgaben mit einem Verkauf verknüpft werden sollen. Hierzu
kristallisieren sich 2 Möglichkeiten heraus. Die eine Möglichkeit besteht
darin, die städtischen Anteile mit der Auflage einen Architektenwettbewerb durchzuführen,
zu veräußern. Mit der Durchführung eines Architektenwettbewerbes hat sich Herr
Manzke einverstanden erklärt. Der Wettbewerb würde sich vorrangig an Fragen der
Nutzung und der Gestaltung richten. Was nicht geht ist, das Ergebnis des
Wettbewerbes als Bauvolumen festzusetzen. Dies würde bedeuten, dass das
Investitionsvolumen über 5 Mio. € betragen würde. Damit wäre man dann in
der Ausschreibungspflicht. Die
weitere Vorgehensweise ist demzufolge stark abhängig von den Vorgaben, mit
denen ein Verkauf gekoppelt werden soll. Oberbürgermeister
Mädge erinnert an
den Ratsbeschluss im April letzten Jahres, den städtischen Anteil grundsätzlich
zu veräußern. Der voraussichtliche Verkaufserlös ist zur Gegenfinanzierung für
die Sanierung von Kitas bereits eingeplant. Hintergrund
der Veräußerung ist neben der durch den Brand freigesetzten
Schadstoffproblematik auch der Umstand, dass uns nur ein Anteil gehört.
Teileigentum bedeutet in der Konsequenz, dass man sich mit allen Vorhaben
abstimmen müsste. Selbst wenn die derzeit überzeichneten Förderprogramme
greifen würden, würde die Mietbindung nach den Vorschriften des Landes 5.40
– 6,00 €/m² betragen. Ausgehend
von der gegenwärtigen Bausubstanz kann jeder in etwa selbst abschätzen, was in
diesen Baulichkeiten allein im energetischen Bereich zu investieren wäre. Das Ganze
unter einer Zielsetzung, die max. 6,40 €/m² Miete zulassen würde. Er
sieht kein Problem darin, dass die Fläche ausgeschrieben wird. Auch die Durchführung
eines Wettbewerbes ähnlich des alten Postgrundstückes oder des alten Kaufhauses
ist für ihn unstrittig. Im Ergebnis müsste dann derjenige, der es kaufen will,
seine Planung vorab im Ausschuss vorstellen. Bei
einem Architektenwettbewerb wäre von 150 – 200 Bewerbungen auszugehen.
Auch müssten Preisgelder ausgeschüttet werden. Aus der Erfahrung heraus geht er
davon aus, dass dies letztendlich zu keinem anderen Ergebnis führen würde. Er
spricht sich deshalb dafür aus, den Verkauf auszuschreiben mit der Vorgabe, mit
dem Kaufpreisangebot eine Planung dazu auf den Tisch zu legen. Auch hier müssen
Planer und Investor zusammengeführt werden. Planungen müssten deshalb von einem
Investor begleitet werden. Die
LüWoBau wird es nicht machen, weil auch sie die gleiche Gewinnmarge erzielen muss
wie andere Investoren auch. Schwerpunkt bei der LüWoBau im Wohnungsbau soll
auch weiterhin die Konzentration auf Sanierungen des vorhandenen Wohnungsbestandes
sein, um Minderbemittelten und Hartz IV-Empfängern eine mietmäßig bezahlbare Wohnung
zu sichern. Auch
ihm gegenüber hat die Geschäftführerin der LüWoBau deutlich gemacht, dass sie
nicht auf den Vorschlag eingehen werde, wenn sie denn nicht dazu vom
Aufsichtsrat angewiesen wird. Die
LüWoBau hat es immer so gehalten, dass sie nicht in Konkurrenz zu gewerblichen
Anbietern treten will. Er plädiert
in der Tendenz deshalb für eine Ausschreibung. Die Ausschreibung würde dann
vorbereitet werden. Investor und Planer könnten dann ihre Planungen vorstellen.
Der Miteigentümer müsste bei einer Ausschreibung jedoch in ein wie auch immer
geartetes Preisgericht einbezogen werden. Dies schon allein deshalb, weil ohne
Einbindung des Miteigentümers gar nichts zu realisieren sein wird. Mit
der LüWoBau an dieser Stelle sozialen Wohnungsbau zu tätigen, rechnet sich
einfach nicht. Für die Stadt würde es auf eine Dauersubventionierung hinauslaufen.
Geeigneter wäre es, zusammen mit der LüWoBau auf dem Schlieffen-Park Gelände
Wohnungen zu bauen. Ratsherr
Riechey hält die
Idee eines Architektenwettbewerbes grundsätzlich für gut. Er hält es im Namen
seiner Fraktion sprechend nicht für erforderlich, den städtischen Anteil zu
veräußern. Stattdessen sollten Mittel aus dem Konjunkturprogramm darauf
verwendet werden, die restlichen Eigentumsanteile dazu zu kaufen. Die Stadt
sollte dann von sich aus einen Architektenwettbewerb durchführen. Vom Ergebnis
her wäre er offen. Für ihn vorstellbar wäre auch ein alternatives Veranstaltungszentrum.
Die Chance, auch anderen Ideen einer zukünftigen Verwendung der Flächen
nachzugehen, sollte nicht aus der Hand gegeben werden. Er spricht sich dafür
aus, die Flächen selbst zu entwickeln, zu beplanen und auch zu bebauen. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass diese Vorstellungen sich schon aus zeitlichen Gründen nicht realisieren
lassen. Mittel aus dem Konjunkturprogramm müssen innerhalb der nächsten 2 Jahre
verbaut sein. Für das Nordlandhallenareal besteht ein B-Plan mit der Nutzungsmöglichkeit
Stadthalle. Der B-Plan muss geändert werden, dass eine Nutzung Gewerbe und
Wohnen ermöglicht wird. Die Pauschalzuweisung von 2,1 Mio. € würden für
den Aufkauf der restlichen Grundstücksanteile nicht reichen, dürfte dafür auch
nicht verwendet werden. Die Gelder müssen vorrangig für energetische Maßnahmen
eingesetzt werden. Die
Mittel für den Aufkauf von Garagenanlagen zu verwenden ist nach den Förderrichtlinien
ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn die restlichen Grundstücksanteile gekauft
werden sollen, müsste dies aus den normalen Haushaltmitten der Stadt gezahlt
werden. Das
Geld ist besser in Bildung oder in den Bau etwa doppelt so vielen Wohnungen an
andere Stelle zu investieren. Das
Konjunkturprogramm ist nicht aufgelegt worden, um Eigentum zu erwerben, sondern
Handwerk und die Menschen in den Fabriken in Arbeit zu bringen. Ratsherr
Riechey erklärt,
dass, wenn man die Flächen nicht mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm
erwerben kann, man dann die Mittel für den Umbau in der vorhandenen Bausubstanz
verwenden könnte. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass auch hierfür das Geld nicht reichen würde und der B-Plan trotzdem zu
ändern wäre. Auch stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, mit dem
gleichen finanziellen Aufwand mit der LüWoBau an anderer Stelle in etwa die doppelte
Anzahl von Wohnungen zu bauen. Beigeordnete
Schellmann ergänzt,
dass man sich einmal die Förderrichtlinien genauer ansehen sollte. Dann würde
man nämlich erkenne, dass alle die vorgeschlagenen Maßnahmen von Ratsherr
Riechey genau unter die Kriterien fallen, die ausdrücklich von einer Förderung
ausgenommen sind. Auch müsste man, wenn denn eine Förderung möglich wäre,
bereits heute fertige Pläne in der Tasche haben, um die Fördermittel überhaupt
noch im vorgegeben zeitlichen Rahmen abrufen zu können. Sie
begrüßt die Ausführungen von Ratsherr Meihsies, dass ein Wettbewerb zunächst
ergebnisoffen durchgeführt werden sollte. Wenn jedoch im Antrag zu viele
Vorgaben gemacht werden, wird dieses vermeintliche Offenhalten sofort wieder
eingeschränkt. Diese Einschränkungen machen die weitere Vorgehensweise sehr
schwierig. In Eigenverantwortung wird die Stadt es nicht durchführen können. Der
Beschluss des Rates, die Grundstücksanteile zu veräußern, steht. Sie schlägt
deshalb vor, dem Vorschlag von Oberbürgermeister Mädge, dem sie sich anschließt,
zu folgen, dass eine Ausschreibung durchgeführt wird und den Bewerbern die
Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Planungen vorzustellen. Damit sind alle
Möglichkeiten offen. Eine Ausschreibung führt auch zu Angebotspreisen, so dass
man einen Vergleich hat und einschätzen kann, was der städtische Anteil denn überhaupt
wert ist. Die
Vorgehensweise ist insofern richtig. Wenn der Investor durch zu viele Vorgaben
gebunden wird, wird sich für den Investor die Frage der Rentabilität stellen,
die dann leicht grenzwertig wird. Ratsherr
Meihsies modifiziert
seinen Antrag und beschränkt ihn auf den ersten Teil. Nur über die verbindliche
Festlegung eines Architektenwettbewerbes sollte noch diskutiert werden. Bei
einem Verkauf sollte man es nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen, was
dort geschieht. Diese Verfahrensweise ist ihm aus dem Verkauf der städtischen Fläche
an der Frommestraße in negativer Erinnerung geblieben. Wichtig
wäre es ihm, dass man sich durch einen Wettbewerb die Vielfalt des Möglichen
vor Augen führen lassen könnte, bevor man sich entscheidet. Nicht sein kann,
dass ein Investor kommt, kauft und uns seine Vorstellungen aufoktruiert. Seine
Fraktion hat aus der Diskussion um das Bauvorhaben Frommestraße gelernt, dass
die Menschen rege daran teilnehmen, wenn es um sensible Bereiche geht. Deshalb
bringt er noch einmal zum Ausdruck, dass der Antrag auf Teil 1 reduziert wird,
d. h. egal wer kauft, es wird ein Architektenwettbewerb durchgeführt, damit
eine Auswahlmöglichkeit besteht. Damit wird einer Stadtgesellschaft die Möglichkeit
eingeräumt darüber diskutieren zu können, was für eine Architektur sich an diesem
Ort niederlassen kann. Beigeordnete
Schellmann macht deutlich, dass ein Architektenwettbewerb
sehr, sehr teuer sei und oftmals nicht zu den gewünschten Ergebnis führt. Das
haben bisherige Erfahrungen gezeigt. Sie steht einem Architektenwettbewerb
kritisch gegenüber. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
bisheriges Beratungsergebnis zusammen, dass Ratsherr Meihsies den Antrag seiner
Fraktion auf den ersten Teil beschränkt. Des Weiteren gibt es unterschiedliche
Auffassungen darüber, welcher Art ein Architektenwettbewerb sein sollte. Einerseits
könnte die Durchführung eines Wettbewerbes in die Ausschreibungskriterien des
Verkauf eingearbeitet werden. Andererseits wäre es ein Architektenwettbewerb
herkömmlicher Art. Er
spricht sich dafür aus, dass die Durchführung eines Wettbewerbes in die Kriterien
eingearbeitet werden sollte. Oberbürgermeister
Mädge pflichtet dem
bei. Wir können als Stadt nicht einen klassischen Architektenwettbewerb
durchführen. Das kann von der Verwaltung personell nicht geleistet werden. Dies
würde nämlich eine bundesweite wenn nicht europaweite Ausschreibung
erforderlich machen. Wichtig ist, dass wir zu einem guten Planer kommen, der auch
eine Investor mitbringt. Diese Vorgehensweise hat sich bei der Alten Post,
Vierorten und auch beim Alten Kaufhaus bewährt. Studentische Planungsarbeiten
haben oftmals zu guten Vorschlägen geführt. Umsetzungen scheitern aber in der
Regel daran, dass Kostenermittlungen und Schadstoffproblematiken dabei
unberücksichtigt bleiben. Das ist jedoch auch nicht Inhalt und Aufgaben von
studentischen Arbeiten. Solche Planungen sind in der Regel aber auch nicht von
erforderlichen Investoren begleitet. Der
B-Plan muss geändert werden. Er spricht sich nochmals für die Einschlagung des vorgeschlagenen
Weges aus. Ratsherr
Bruns hält die hier
vorgetragenen Vorschläge teilweise für haarsträubend. Für ihn ist nicht vorstellbar,
dass der andere Eigentümer seine Anteile zu einem vernünftigen Preis an die
Stadt veräußern würde. Den Vorschlag, an dieser Stelle sozialen Wohnungsbau zu
realisieren, hält er eher für ein Feigenblatt. Tatsächlich geht es in dem
Antrag darum, einen Architektenwettbewerb einzufordern. Ihn interessiert,
ob der andere Eigentümer bei Veräußerung der städtischen Anteile früher ein
Vorkaufsrecht eingeräumt bekommen hat. Seine
Fraktion spricht sich ebenfalls für die Durchführung eines solchen Architektenwettbewerbes
in Ergänzung der Ausschreibungsunterlagen aus. Oberbürgermeister
Mädge erinnert
daran, dass ohne den anderen Eigentümer
schwerlich etwas zu machen sein wird. Erst
als vor mehr als 10 Jahren Herr Manzke den Grundstücksanteil von einer
Hamburger Firma übernommen habe, ging es nach der Durchsanierung des Parkhauses
mit den Belegungszahlen und der Auslastung dieses Parkhauses bergauf. Herr
Manzke hat sich in einem Gespräch mit ihm über die Einbeziehung eines
Wettbewerbes in die Ausschreibung bereit erklärt. Zielrichtung ist, dass das
beste Konzept zusammen mit Herrn Manzke umgesetzt wird. Da
im Umfeld einige Zwänge bestehen, muss die Vorgehensweise mit dem Wasserturm
und der Schule abgestimmt werden. Zielsetzung
muss es sein, dass der als alter Ziegenmarkt bekannte Platz wieder einen
Charakter erhält. Dies auch unter dem Gesichtspunkt der bestehenden Wegebeziehung
zum Museum. Beigeordneter
Körner pflichtet
bei, dass der Bau von Sozialwohnungen sich an dieser Stelle nicht rechnen
würde. Er hält die Einbeziehung eines Architektenwettbewerbes in die
Ausschreibung für eine hervorragende Idee. Er geht davon aus, dass, wenn an
dieser Stelle gehobener Wohnungsbau stattfindet, es auch zu einer Verbesserung
des Stadtbildes kommen wird. Er
geht davon aus, dass man sich mit der vorgestellten Vorgehensweise auf dem
richtigen Weg befindet. Herr
Meyer –
Lüneburger City Management - unterstützt den Wettbewerb innerhalb der
Ausschreibung. Auch für ihn ist nicht vorstellbar, dass der andere
Grundstücksanteil zu einem vertretbaren Preis an die Stadt verkauft werden
würde. Die Nordlandhalle stellt sich für ihn kostenmäßig als Fass ohne Boden
dar. Die Veräußerung der Grundstücksanteile ist daher sinnvoll. Ratsherr
Riechey spricht
sich für eine Umformulierung des Antrages aus. „Für die Nachnutzung der
Nordlandhalle veranstaltet die Stadt einen Architektenwettbewerb“, sollte
die Formulierung lauten. Mit der Koppelung an einen Verkauf würde man das
Ergebnis vorweg nehmen. Die Frage ist, ob man sich die Vorgehensweise vom Kapital
diktieren lassen oder ob man selbst entscheiden will. Für ihn ist es durchaus
denkbar, dass im Rahmen des Architektenwettbewerbes auch ein Investor in
Erscheinung tritt, der ein vernünftiges Nutzungskonzept vorlegt. Diese Option
sollte nicht ohne Not aus der Hand gegeben werden. Der
Architektenwettbewerb sollte unabhängig von der Veräußerung durchgeführt
werden. Dies wäre weitsichtiger. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass er einen Architektenwettbewerb nach dem Vorschlag von Ratsherr
Riechey aus den bereits hinreichend dargelegten Gründen nicht machen wird. In
der Zielsetzung sollte man sich einig sein, dass die Ecke schöner und aus dem
Schmuddelbereich herauskommen sollte. Er
schlägt nochmals zur Vorgehensweise vor, die Veräußerung öffentlich
auszuschreiben und die Ausschreibung an die Durchführung eines Wettbewerbes zu
koppeln. Die konkreten Nutzungsmöglichkeiten und die Architektur sind hierbei
aufzuzeigen. Der Nachweis, dass man die vorgestellten Planungen auch finanziell
umsetzen kann, wird ebenso zu erbringen sein. Diese Kriterien wurden bereits
dreimal erfolgreich mit dem Rat angewandt. Das Ganze wurde jeweils ohne den
Einsatz städtischer Mittel umgesetzt. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Ergebnis der Beratung zusammen, dass die Durchführung eines herkömmlichen Architektenwettbewerbes
losgelöst von einem Verkauf der städtischen Flächen eine Einzelmeinung von Ratsherr
Riechey darstellt. Eine
breite Mehrheit des Ausschusses spricht sich dafür aus, dass die Entwicklung zu
einer städtebaulichen Qualität geführt werden soll. Der Weg, wie man diesen Weg
am besten beschreiten kann, wurde mehrfach aufgezeichnet. Er schlägt
vor, die Intensionen aufzunehmen und der von Oberbürgermeister Mädge mehrfach vorgeschlagenen
Vorgehensweise zuzustimmen und diese im weiteren Verfahren positiv zu
begleiten. Absatz
2 des Antrages wird auf Anregung von Ratsherr Meihsies gänzlich fallen
gelassen. Ratsherr
Riechey hält seinen
Antrag, einen herkömmlichen Architektenwettbewerb unabhängig von einem Verkauf
durchzuführen, aufrecht und bittet darüber gesondert abzustimmen. Ratsherr
Meihsies bittet
darum, dass der verbliebene erste Teil des Antrages für eine Abstimmung
aufgrund des Beratungsergebnisses konkreter ausformuliert werden sollte. Oberbürgermeister
Mädge schlägt vor,
dass die Formulierungen dann ähnlich gefasst werden sollten, wie bei der
Veräußerung des alten Postgeländes Neue Sülze oder des Alten Kaufhauses. Diese
Formulierungen sollten deshalb erst in der VA-Sitzung vorgeschlagen werden.
Grundsätzlich sollten in dem Interessentenwettbewerb jedoch schwerpunktmäßig
Aussagen abgefordert werden zu -
Wohnen
und Gewerbe -
Gestaltung -
Nutzungsmöglichkeiten und -
Finanzierung Gegenstand
der Ausschreibung sollte auch ein Exposé zu den aufgrund der Eigentumsanteile
bestehenden Abhängigkeiten sein. Auf
Vorschlag von Oberbürgermeister Mädge und Ratsherr Meihsies stimmen
die Ausschussmitglieder darüber überein, die Beschlussfassung bis zur
VA-Sitzung zurückzustellen und zur VA-Sitzung die Beschlussfassungen zu den
Grundstücksverkäufen „Alte Post“ und „Altes Kaufhaus“
vorzulegen. Ratsherr
Riechey beantragt
als Alternative zur Beschlussfassung in den VA folgende Formulierung
aufzunehmen: „Zur
Sicherstellung der städtebaulichen Qualität veranstaltet die Stadt einen
Architektenwettbewerb zur Nachnutzung der Nordlandhalle“. Beigeordneter
Dörbaum lässt über
den Ergänzungsantrag von Ratsherr Riechey abstimmen. Beschluss: Der
Ergänzungsantrag wird mehrheitlich bei 1 Enthaltung (Ratsherr Meihsies) abgelehnt.
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