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Auszug - Entwicklung der Grünversorgung (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.10.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 29.01.2009    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3039/08 Entwicklung der Grünversorgung (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.10.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN berichtet, die Datengrundlage, auf welcher der Landschaftsplan basiere, sei aus dem Jahr 1990. Der Fehlbedarf an Grünflächen sei auf der vom Deutschen Städtetag vorgegebenen Berechnungsgrundlage ermittelt worden, die 13 qm Grünfläche pro Einwohner vorsah. 1990 bestand danach in Kaltenmoor ein Fehlbedarf von 6,4 ha. Die Zahl der Einwohner in Kaltenmoor habe sich bis heute durch die neuen Baugebiete In den Kämpen und Bülows Kamp um rd. 1.000 Personen erhöht, gleichzeitig seien aber durch die Bauleitplanung Grünflächen in der Größenordnung von 15 ha entstanden. Somit sei dort jetzt ein Überschuss von 7,3 ha an parkähnlichen Grünflächen zu verzeichnen. Für das gesamte Stadtgebiet habe das Defizit im Jahr 1990 32,4 ha betragen. Durch entsprechende Baugebietsplanungen mit Ausgleichs- und Ersatzflächen sei es bis heute auf ca. 10 ha verringert worden. Mit der Entwicklung des B-Plan-Gebietes Schlieffen-Park werde es ganz verschwinden. Diese Betrachtung beziehe sich ausschließlich auf die parkartigen Grünflächen. Daneben gebe es auch die Forste, bei denen in den letzten Jahren sowohl Quantität als auch Qualität erhöht worden sei, sowie Friedhöfe, Spielplätze und Feldfluren. Ab 1990 zeichne sich deutlich die Entwicklung ab, zu neuen Baugebieten immer entsprechende Ausgleichs- und Ersatzflächen zu planen und als parkartige Grünflächen anzulegen. Damit habe sich das Verhältnis von Grünflächen zu Einwohnerzahl in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert, was neben der Bundesgesetzgebung auch dem sensiblen Umgang der Verwaltung und der politischen Gremien mit dem Thema zu verdanken sei.

 

Ratsherr MEIHSIES dankt für die ausführliche Beantwortung. In Kaltenmoor habe sich inzwischen eine Bürgerinitiative Tiergartenkamp gegründet, welche die geplante Bebauung dort verhindern wolle. Der Städtetag unterscheide die Grünflächen in zwei Arten, einerseits entwicklungsbezogene Flächen und andererseits übergeordnete Flächen. Die Qualität von Naherholungsflächen sei an unterschiedlichen Kriterien zu messen. Regenrückhaltebecken oder Straßenbegleitgrün könnten seiner Meinung nach nur in begrenztem Maße dazu gerechnet werden. Den Bürgerinnen und Bürgern solle am Tiergartenkamp ein Naherholungsgebiet genommen werden, das nicht mit einem Regenrückhaltebecken am Bülows Kamp zu ersetzen oder gleichzusetzen sei. Naherholungsflächen zeichneten sich durch Ruhe, Tiefe und Vielfalt aus, so dass man dort ungestört von Lärm spazieren gehen könne. In Kaltenmoor sei das nur noch im Bereich Tiergartenkamp / Lange Berge möglich. Dieser Bereich müsse für die Bewohner gesichert werden. Die Stadt solle zwar wachsen, aber nicht grenzenlos nach außen, sondern unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte und durch Verdichtung nach innen. Die Bebauung des Gebietes Schlieffen-Park unterstütze seine Fraktion, aber mit den Planungen am Tiergartenkamp / Lange Berge sei sie keinesfalls einverstanden und er hoffe, dass die Gruppe SPD / CDU einsehe, dass eine Bebauung dort der falsche Weg sei.

 

Ratsherr RIECHEY meint, da es der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen offensichtlich mit der Anfrage eigentlich um den Tiergartenkamp gehe, werde er direkt darauf Bezug nehmen. Seine Fraktion spreche sich gegen die Zersiedelung einer der letzten zusammenhängenden Grünflächen aus und unterstütze das Anliegen der Bürgerinitiative, den Tiergartenkamp vollständig erhalten zu wollen. Eine Einschränkung der Grünflächenversorgung in Kaltenmoor, die mit den geplanten 100 Wohneinheiten einhergehen würde, sei nicht hinnehmbar. Der Eigentümer habe zudem angekündigt, das Baugebiet aus Rentabilitätsgründen weiter ausweiten zu wollen. Er fordere die Koalition auf, von den Plänen Abstand zu nehmen und stattdessen einen Vorschlag vorzulegen, wie die Grünflächenversorgung in der Stadt insgesamt verbessert werden könnte.

 

Ratsfrau EBELING erklärt, in der Anfrage gehe es nicht um den Tiergartenkamp, sondern um die allgemeine Grünflächenversorgung in der Stadt und diese sei laut Vortrag der Stadtbaurätin auch in Kaltenmoor inzwischen ausreichend und angemessen. Für Baugebiete würden entsprechende Ausgleichs- und Ersatzflächen vorgesehen, was in Lüneburg sehr ernst genommen werde. Neben den öffentlichen Grünflächen gebe es außerdem Kleingartenanlagen und Gärten, die zum Grün in der Stadt beitrügen. Eine Unterversorgung bestehe nachgewiesenermaßen nicht und insofern sei die Reaktion unverständlich.

 

Beigeordneter DÖRBAUM sieht Lüneburg ebenfalls als eine Stadt im Grünen, die selbst 1.600 ha Waldfläche besitze. Es gebe kein Defizit an Grün in der Stadt, die Grünflächen seien gut entwickelt. Eine so aktive und wachsende Stadt wie diese sollte aber auch eine in die Zukunft gerichtete Bauleitplanung durchführen können. Am Tiergartenkamp solle lediglich geprüft werden, ob eine kleine Teilfläche für eine Bebbauung in Betracht kommen könnte und selbstverständlich werde man sich bei einer eventuellen Planung an einen gemeinsamen Beschluss aus 1993 zur ökologischen Stadtentwicklung halten, entsprechende Ausgleichs- und Ersatzflächen vorzusehen. Er sei ebenfalls der Meinung, dass die Naherholungsqualität an dieser Stelle gesichert werden müsse und dafür werde er sich auch einsetzen. Eine stagnierende Stadtentwicklung werde es jedoch mit seiner Fraktion nicht geben, die Stadt müsse zukunftsfähig bleiben und der derzeitigen Wachstumssituation gerecht werden. Er appelliert an die kleinen Fraktionen, diese Situation zu akzeptieren und die weitere Vorgehensweise zu unterstützen.

 

Beigeordnete SCHELLMANN betrachtet die siedlungsbezogenen Grünflächen, welche mit zu den Ausgleichs- und Ersatzflächen gerechnet werden, nicht als wirkliche Naherholungsgebiete. Daher dürfe nicht nur die Quantität der Grünflächen betrachtet werden, es gehe hier auch um die Qualität. Man dürfe nicht nur auf die Quadratmeterzahlen schauen, sondern müsse überlegen, was für die Erholung besonders wichtig sei. Das seien zum Beispiel u.a. Waldwiesen. Gerade für Menschen, die auf engem Raum zusammen leben, wie dies in Kaltenmoor der Fall sei, seien solche Naherholungsgebiete besonders wertvoll und sollten nicht angetastet werden, so lange für die Stadt dazu keine Notwendigkeit bestehe, und das sei ihrer Meinung nach bisher nicht der Fall. Es gebe noch genügend andere bebaubare Flächen in der Stadt. Der Tiergartenkamp sei ein grünes Herzstück von Kaltenmoor, das nicht angegriffen werden sollte.

 

Beigeordneter BLANCK bekräftigt die Auffassung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass die Fläche Tiergartenkamp als Naherholungsfläche unberührt erhalten bleiben müsse. Sie sei nicht nur für die Bewohner von Kaltenmoor von Wert, sondern auch für die Bewohner angrenzender Stadtteile. Hier bestehe noch die seltene Möglichkeit, eine längere Zeit in der Natur zu wandern, wild lebende Tiere zu beobachten und keinem Auto zu begegnen. Er appelliert ebenfalls, die diesbezüglichen Bebauungsplanungen aufzugeben.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, es sei richtig, dass für die Stadt zur Zeit kein Druck bestehe, neue B-Plan-Gebiete auszuweisen. Damit müsse jedoch in 5 – 10 Jahren gerechnet werden und darüber solle schon jetzt diskutiert werden. Die Planungen für den Tiergartenkamp seien nur mittel- und langfristig zu sehen und das sei den Bürgerinnen und Bürgern auch so mitgeteilt worden. Zunächst werde im Schlieffen-Park gebaut und dort solle 60% Grünanteil eingeplant werden, also erheblich mehr, als vorgeschrieben sei. Die vorgeschlagene Verdichtung am Kreideberg würde zu Lasten der Kleingärten gehen und die Ausweisung des Baugebiets Schaperdrift, für das jetzt ebenfalls eine Verdichtung vorgeschlagen wird, habe im Übrigen anfangs auch Widerstände bei der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ausgelöst. Oberbürgermeister MÄDGE erläutert das Flugblatt, das die Verwaltung im vergangenen Jahr an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger verteilt hat. Darin sei erklärt worden, dass die im Flächennutzungsplan ursprünglich als Erweiterung für den Friedhof festgesetzte, angrenzende Waldfläche nicht mehr als Erweiterungsfläche für den Friedhof genutzt werden solle, sondern als Waldfläche zu sichern sei. Die daneben liegenden Ackerflächen von 5 ha sollen ebenfalls nicht bebaut werden, das könne er hier fest zusichern. Alles westlich der Allee nach Deutsch Evern komme aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht als Baugebiet in Betracht. Für das Stück zum Klosterkamp, das schon in den 70er Jahren für eine Erweiterung vorgesehen war, solle eventuell mittelfristig, wenn die Flächenvorräte an anderer Stelle ausgeschöpft seien, eine Prüfung für eine mögliche Bebauung erfolgen. So sei es den Bürgern mitgeteilt worden. Ob eine Bebauung dort tatsächlich realisiert werde, sei noch völlig unklar. Die Stadt respektiere den Einwohnerwillen und unterstütze Bürgerengagement. Gleichzeitig bitte er jedoch die Fraktionen, bei den Tatsachen zu bleiben und keine polemischen Falschmeldungen mehr zu verbreiten, wie es mit den Flugblättern und Plakaten geschehen sei.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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