Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
GUNDERMANN berichtet,
die Datengrundlage, auf welcher der Landschaftsplan basiere, sei aus dem Jahr
1990. Der Fehlbedarf an Grünflächen sei auf der vom Deutschen Städtetag
vorgegebenen Berechnungsgrundlage ermittelt worden, die 13 qm Grünfläche pro
Einwohner vorsah. 1990 bestand danach in Kaltenmoor ein Fehlbedarf von 6,4 ha.
Die Zahl der Einwohner in Kaltenmoor habe sich bis heute durch die neuen
Baugebiete In den Kämpen und Bülows Kamp um rd. 1.000 Personen erhöht,
gleichzeitig seien aber durch die Bauleitplanung Grünflächen in der
Größenordnung von 15 ha entstanden. Somit sei dort jetzt ein Überschuss von 7,3
ha an parkähnlichen Grünflächen zu verzeichnen. Für das gesamte Stadtgebiet
habe das Defizit im Jahr 1990 32,4 ha betragen. Durch entsprechende Baugebietsplanungen
mit Ausgleichs- und Ersatzflächen sei es bis heute auf ca. 10 ha verringert
worden. Mit der Entwicklung des B-Plan-Gebietes Schlieffen-Park werde es ganz
verschwinden. Diese Betrachtung beziehe sich ausschließlich auf die parkartigen
Grünflächen. Daneben gebe es auch die Forste, bei denen in den letzten Jahren
sowohl Quantität als auch Qualität erhöht worden sei, sowie Friedhöfe,
Spielplätze und Feldfluren. Ab 1990 zeichne sich deutlich die Entwicklung ab,
zu neuen Baugebieten immer entsprechende Ausgleichs- und Ersatzflächen zu
planen und als parkartige Grünflächen anzulegen. Damit habe sich das Verhältnis
von Grünflächen zu Einwohnerzahl in den letzten Jahrzehnten erheblich
verbessert, was neben der Bundesgesetzgebung auch dem sensiblen Umgang der
Verwaltung und der politischen Gremien mit dem Thema zu verdanken sei. Ratsherr
MEIHSIES dankt für
die ausführliche Beantwortung. In Kaltenmoor habe sich inzwischen eine
Bürgerinitiative Tiergartenkamp gegründet, welche die geplante Bebauung dort verhindern
wolle. Der Städtetag unterscheide die Grünflächen in zwei Arten, einerseits
entwicklungsbezogene Flächen und andererseits übergeordnete Flächen. Die
Qualität von Naherholungsflächen sei an unterschiedlichen Kriterien zu messen.
Regenrückhaltebecken oder Straßenbegleitgrün könnten seiner Meinung nach nur in
begrenztem Maße dazu gerechnet werden. Den Bürgerinnen und Bürgern solle am
Tiergartenkamp ein Naherholungsgebiet genommen werden, das nicht mit einem
Regenrückhaltebecken am Bülows Kamp zu ersetzen oder gleichzusetzen sei.
Naherholungsflächen zeichneten sich durch Ruhe, Tiefe und Vielfalt aus, so dass
man dort ungestört von Lärm spazieren gehen könne. In Kaltenmoor sei das nur
noch im Bereich Tiergartenkamp / Lange Berge möglich. Dieser Bereich müsse für
die Bewohner gesichert werden. Die Stadt solle zwar wachsen, aber nicht
grenzenlos nach außen, sondern unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte
und durch Verdichtung nach innen. Die Bebauung des Gebietes Schlieffen-Park
unterstütze seine Fraktion, aber mit den Planungen am Tiergartenkamp / Lange
Berge sei sie keinesfalls einverstanden und er hoffe, dass die Gruppe SPD / CDU
einsehe, dass eine Bebauung dort der falsche Weg sei. Ratsherr
RIECHEY meint, da
es der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen offensichtlich mit der Anfrage
eigentlich um den Tiergartenkamp gehe, werde er direkt darauf Bezug nehmen.
Seine Fraktion spreche sich gegen die Zersiedelung einer der letzten
zusammenhängenden Grünflächen aus und unterstütze das Anliegen der
Bürgerinitiative, den Tiergartenkamp vollständig erhalten zu wollen. Eine
Einschränkung der Grünflächenversorgung in Kaltenmoor, die mit den geplanten
100 Wohneinheiten einhergehen würde, sei nicht hinnehmbar. Der Eigentümer habe
zudem angekündigt, das Baugebiet aus Rentabilitätsgründen weiter ausweiten zu
wollen. Er fordere die Koalition auf, von den Plänen Abstand zu nehmen und
stattdessen einen Vorschlag vorzulegen, wie die Grünflächenversorgung in der
Stadt insgesamt verbessert werden könnte. Ratsfrau
EBELING erklärt, in
der Anfrage gehe es nicht um den Tiergartenkamp, sondern um die allgemeine
Grünflächenversorgung in der Stadt und diese sei laut Vortrag der Stadtbaurätin
auch in Kaltenmoor inzwischen ausreichend und angemessen. Für Baugebiete würden
entsprechende Ausgleichs- und Ersatzflächen vorgesehen, was in Lüneburg sehr
ernst genommen werde. Neben den öffentlichen Grünflächen gebe es außerdem
Kleingartenanlagen und Gärten, die zum Grün in der Stadt beitrügen. Eine
Unterversorgung bestehe nachgewiesenermaßen nicht und insofern sei die Reaktion
unverständlich. Beigeordneter
DÖRBAUM sieht
Lüneburg ebenfalls als eine Stadt im Grünen, die selbst 1.600 ha Waldfläche
besitze. Es gebe kein Defizit an Grün in der Stadt, die Grünflächen seien gut
entwickelt. Eine so aktive und wachsende Stadt wie diese sollte aber auch eine
in die Zukunft gerichtete Bauleitplanung durchführen können. Am Tiergartenkamp solle
lediglich geprüft werden, ob eine kleine Teilfläche für eine Bebbauung in
Betracht kommen könnte und selbstverständlich werde man sich bei einer
eventuellen Planung an einen gemeinsamen Beschluss aus 1993 zur ökologischen
Stadtentwicklung halten, entsprechende Ausgleichs- und Ersatzflächen vorzusehen.
Er sei ebenfalls der Meinung, dass die Naherholungsqualität an dieser Stelle
gesichert werden müsse und dafür werde er sich auch einsetzen. Eine
stagnierende Stadtentwicklung werde es jedoch mit seiner Fraktion nicht geben,
die Stadt müsse zukunftsfähig bleiben und der derzeitigen Wachstumssituation
gerecht werden. Er appelliert an die kleinen Fraktionen, diese Situation zu
akzeptieren und die weitere Vorgehensweise zu unterstützen. Beigeordnete
SCHELLMANN betrachtet
die siedlungsbezogenen Grünflächen, welche mit zu den Ausgleichs- und
Ersatzflächen gerechnet werden, nicht als wirkliche Naherholungsgebiete. Daher
dürfe nicht nur die Quantität der Grünflächen betrachtet werden, es gehe hier
auch um die Qualität. Man dürfe nicht nur auf die Quadratmeterzahlen schauen,
sondern müsse überlegen, was für die Erholung besonders wichtig sei. Das seien
zum Beispiel u.a. Waldwiesen. Gerade für Menschen, die auf engem Raum zusammen
leben, wie dies in Kaltenmoor der Fall sei, seien solche Naherholungsgebiete
besonders wertvoll und sollten nicht angetastet werden, so lange für die Stadt dazu
keine Notwendigkeit bestehe, und das sei ihrer Meinung nach bisher nicht der
Fall. Es gebe noch genügend andere bebaubare Flächen in der Stadt. Der
Tiergartenkamp sei ein grünes Herzstück von Kaltenmoor, das nicht angegriffen
werden sollte. Beigeordneter
BLANCK bekräftigt
die Auffassung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass die Fläche
Tiergartenkamp als Naherholungsfläche unberührt erhalten bleiben müsse. Sie sei
nicht nur für die Bewohner von Kaltenmoor von Wert, sondern auch für die
Bewohner angrenzender Stadtteile. Hier bestehe noch die seltene Möglichkeit,
eine längere Zeit in der Natur zu wandern, wild lebende Tiere zu beobachten und
keinem Auto zu begegnen. Er appelliert ebenfalls, die diesbezüglichen
Bebauungsplanungen aufzugeben. Oberbürgermeister
MÄDGE erläutert, es
sei richtig, dass für die Stadt zur Zeit kein Druck bestehe, neue
B-Plan-Gebiete auszuweisen. Damit müsse jedoch in 5 – 10 Jahren gerechnet
werden und darüber solle schon jetzt diskutiert werden. Die Planungen für den
Tiergartenkamp seien nur mittel- und langfristig zu sehen und das sei den
Bürgerinnen und Bürgern auch so mitgeteilt worden. Zunächst werde im Schlieffen-Park
gebaut und dort solle 60% Grünanteil eingeplant werden, also erheblich mehr,
als vorgeschrieben sei. Die vorgeschlagene Verdichtung am Kreideberg würde zu
Lasten der Kleingärten gehen und die Ausweisung des Baugebiets Schaperdrift,
für das jetzt ebenfalls eine Verdichtung vorgeschlagen wird, habe im Übrigen
anfangs auch Widerstände bei der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ausgelöst. Oberbürgermeister
MÄDGE erläutert das Flugblatt, das die Verwaltung im vergangenen Jahr an
die betroffenen Bürgerinnen und Bürger verteilt hat. Darin sei erklärt worden,
dass die im Flächennutzungsplan ursprünglich als Erweiterung für den Friedhof
festgesetzte, angrenzende Waldfläche nicht mehr als Erweiterungsfläche für den
Friedhof genutzt werden solle, sondern als Waldfläche zu sichern sei. Die
daneben liegenden Ackerflächen von 5 ha sollen ebenfalls nicht bebaut werden,
das könne er hier fest zusichern. Alles westlich der Allee nach Deutsch Evern
komme aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht als Baugebiet in Betracht. Für
das Stück zum Klosterkamp, das schon in den 70er Jahren für eine Erweiterung
vorgesehen war, solle eventuell mittelfristig, wenn die Flächenvorräte an
anderer Stelle ausgeschöpft seien, eine Prüfung für eine mögliche Bebauung erfolgen.
So sei es den Bürgern mitgeteilt worden. Ob eine Bebauung dort tatsächlich
realisiert werde, sei noch völlig unklar. Die Stadt respektiere den
Einwohnerwillen und unterstütze Bürgerengagement. Gleichzeitig bitte er jedoch
die Fraktionen, bei den Tatsachen zu bleiben und keine polemischen
Falschmeldungen mehr zu verbreiten, wie es mit den Flugblättern und Plakaten
geschehen sei. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (6, 7,
74) |
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