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Auszug - Vergabeentscheidung Straßenbeleuchtung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.12.2008    
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3133/08 Vergabeentscheidung Straßenbeleuchtung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss

Oberbürgermeister Mädge, Ratsherr Srugis, Ratsfrau Thielbörger, Beigeordneter Körner, Ratsherr Pols, Ratsherr Bruns, Ratsfrau Kießlich und Beigeordneter Blanck begeben sich für die Dauer der Beratung und der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt ikn

Oberbürgermeister Mädge, Ratsherr Srugis, Ratsfrau Thielbörger, Beigeordneter Körner, Ratsherr Pols, Ratsherr Bruns, Ratsfrau Kießlich und Beigeordneter Blanck begeben sich für die Dauer der Beratung und der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich, bzw. verlassen den Sitzungsraum. Sie haben an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Bürgermeister Kolle übernimmt für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes den Ratsvorsitz.

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat KOCH erläutert aus aktuellem Anlass, dass seit heute der Schriftsatz vorliege, mit dem die Nuon Stadtlicht GmbH beim Oberlandesgericht Celle ihre Beschwerde gegen die für sie nur teilweise erfolgreiche Entscheidung der Vergabekammer begründe. In der Beschwerde werde mit neuen, bzw. vertieften Argumenten auch ein Mitwirkungsverbot für das Ratsmitglied Blanck geltend gemacht. Begründet werde es damit, dass durch Herrn Blanck im Vorfeld der Vergabeentscheidung öffentlich Einfluss genommen worden sei auf den Zuschlag zugunsten der Luna GmbH. Nach Auffassung der Nuon sei in einem laufenden Vergabeverfahren unter dem Gesichtspunkt der Neutralität und Chancengleichheit für alle Bieter nicht hinnehmbar, wenn ein Ratsmitglied vor Abgabe der verbindlichen Angebote zum Ausdruck bringe, dass der Zuschlag an die Luna erteilt werden solle. Die Stadt Lüneburg teile diese sehr weite Auslegung der Befangenheit nicht, zur Wahrung der Rechtssicherheit empfehle er aber Herrn Blanck, auf die Teilnahme an Beratung und Abstimmung zu verzichten.

 

Beigeordneter BLANCK weist darauf hin, dass dies ein schwerer Schritt sei, wenn man wie er mit allen Mitteln die Vergabe verhindern wolle. Angesichts der Tatsache, dass sich an den Mehrheitsverhältnissen aber nichts Wesentliches ändere, werde er sich in den Publikumsbereich begeben.

 

Ratsherr RIECHEY hat das Urteil der Vergabekammer mit Befremden zur Kenntnis genommen, wenngleich seine Fraktion in der Frage der Vergabe eine andere Meinung vertrete als die Mehrheit des Rates. Dieses Urteil stelle aber eine zweite Chance dar, die man nutzen und nicht einfach trotzig die Vergabeentscheidung wiederholen solle. Daher habe seine Fraktion einen Änderungsantrag zur Aufhebung des Verfahrens eingebracht. Die Rückabwicklung des Verfahrens sei möglich, wenngleich ärgerlich aufgrund der bereits entstandenen Kosten.

Gerade heute habe in der Landeszeitung gestanden, dass Adendorf seine Straßenbeleuchtung erneuern wolle. Dort sei mit keinem Wort die Notwendigkeit einer Teilprivatisierung oder einer Verpachtung erwähnt worden. Wenn man in Adendorf glaube, durch Investitionen von 300.000 Euro viel Geld sparen zu können, könne das nicht ganz falsch sein. Man erwarte dort bereits mit der heutigen Technologie Energieeinsparungen von 25 bis 50 %. Eine Refinanzierung sei dort in sechs bis zwölf Jahren zu erwarten. In Adendorf habe man im Kleinen vorgemacht, was man in Lüneburg nicht leisten wolle oder glaube, nicht leisten zu können.

Er wolle anhand der Preisgleitklausel noch einmal deutlich machen, warum Lüneburg draufzahlen müsse. Die Stadt Lüneburg müsse angeblich für jährlich 1,3 Millionen Euro die Leistung einkaufen, das sei aber mitnichten der Fall. In der Preisgleitklausel seien verschiedene preistreibende Faktoren enthalten, die alle auf die Stadt Lüneburg umgelegt werden. Steige also der Strompreis – wie in den letzten Jahren dramatisch geschehen – an der EEX-Börse, zahle die Stadt den Aufschlag. Ebenso im Falle eines neuen Tarifvertrages für die Beschäftigten und bei einem Anstieg der durchschnittlichen Investitionskosten. Das führe dazu, dass der Betrag von 1,3 Millionen Euro nur heute gelte, es aber in jedem Jahr teurer werde. Auf der anderen Seite habe man ausgerechnet, dass es irgendwann eine Einsparung an Energie durch den Einsatz effizienterer Technologien gebe. Diese Einsparungen werden aber nicht kostenreduzierend angerechnet, da die benötigte Strommenge nicht als Faktor in der Preisgleitklausel enthalten sei. Hiervon profitiere ausschließlich die Luna. Diese ungleiche Aufteilung sei der Grund, warum sich die Verpachtung nicht rentiere.

In der Vorlage sei ein Vergleich zwischen Eigenbetrieb und Vergabe aufgestellt worden, die Entscheidung sei aber dabei schöngerechnet worden, da von konstanten Strompreisen und –mengen ausgegangen worden sei. Wie sich der Preis entwickle, könne man tatsächlich nicht sicher vorhersagen, man könne aber ohne Zweifel von unterschiedlichen Mengen ausgehen. Selbst die Verwaltung spreche von einem Drittel an eingesparter Strommenge in zwanzig Jahren, was eine sehr konservative Schätzung sei. Nur durch die Rechnung mit festen Größen habe sich jedoch ein rentierliches Ergebnis ergeben. Das verschenkte Geld werde auch nicht durch die Anteile an der Luna aufgefangen.

 

Ratsherr MEIHSIES bekräftigt, dass sich an der grundsätzlichen Ablehnung durch seine Fraktion nichts geändert habe, vielmehr sei man argumentativ durch das Bundesumweltministerium gestützt worden. Danach sei zwar der Anschaffungspreis immer ein Thema, nicht jedoch die über einen langen Zeitraum betrachtete Energieeffizienz. Dieser Nutzen müsse untersucht werden. Das durch einen der Bieter angestrengte Klageverfahren biete in der Tat die Möglichkeit, das Verfahren abzubrechen, auch auf die Gefahr hin, entsprechende Folgekosten tragen zu müssen.

 

Ratsherr NEUBAUER möchte sich gegen den Vorwurf der Schönrechnerei verwahren, denn dies bedeute nichts anderes als Manipulation. Die Linke wolle hier zum wiederholten Male Geld ausgeben, welches die Stadt nicht habe. Der Änderungsantrag der Grünen suggeriere, dass man heute allein eine Entscheidung darüber treffe, welche Lampen man in Lüneburg brauche. Es gehe bei den Investitionen aber keineswegs allein um die Lampen, sondern auch um die Laternenmasten, die ein großes Volumen beanspruchten. Dafür seien schlicht und einfach keine Mittel vorhanden, es sei denn, man wolle sie bei anderen Investitionen einsparen, namentlich im Schulbereich. Man dürfe, wenn man Adendorf als Beispiel anführe, nicht die Relationen übersehen. Adendorf plane, nach und nach 750 Lampen auszutauschen, in Lüneburg dagegen gehe es um über 8.000 Lampen. Darüber hinaus stehe in Adendorf eine LED-Lampe nicht zur Diskussion, weil die Technik gemäß einer aktuellen Auskunft der Gemeinde Adendorf nach dortiger Meinung noch nicht ausgereift sei. Der entscheidende Punkt, warum man in Lüneburg diesen Weg gehen wolle, seien nicht primär die Lampen, sondern der Klimaschutz. Das bedeute, dass in die Lampen kurzfristig investiert werden müsse und das könne die Stadt wegen der fehlenden finanziellen Mittel nicht leisten. Es sei irgendwann an der Zeit, zu erkennen, dass politische Entscheidungen aufgrund guter Gründe durch die Mehrheit gefällt werden, dies müsse auch einmal akzeptiert werden.

 

Ratsherr LUTHS hatte eine erneute Grundsatzdiskussion befürchtet mit allen Argumenten, die man schon x-mal gehört habe. Er bitte darum, sich auf das Wesentliche zu beschränken, heute gehe es nur darum, die mit einem Mangel behaftete Entscheidung zu korrigieren. Die aufschiebende Wirkung der für den 19.12. erwarteten Entscheidung des OLG Celle habe zudem nichts mit dem heutigen Beschluss über die Vergabe zu tun.

 

Beigeordnete SCHELLMANN ergänzt, dass der beanstandete Beschluss aus juristischer Betrachtung durchaus einen Mangel habe, angesichts der Mehrheitsverhältnisse sei das aber gar nicht so relevant, wie hier teilweise dargestellt werde. Hebe man das gesamte Verfahren auf, begehe man positive Vertragsverletzung gegenüber dem Bieter, für den man sich entschieden habe. Dies habe Schadenersatzforderungen zur Folge. Man müsse bedenken, dass aufgrund des ständigen Geldmangels seit Jahren nicht in die Beleuchtung investiert, sondern stets nur der Bestand notdürftig erhalten worden sei. Aus diesem Grunde sei man zu dieser Lösung gekommen, um durch moderne Beleuchtungskörper den Stromverbrauch zu senken.

 

Ratsherr RIECHEY findet es schade, dass offenbar niemand seine Ausführungen zur Preisgleitklausel zur Kenntnis nehmen wolle. Eine inhaltlich fundierte Stellungnahme dazu sei von keiner Seite erfolgt, jeder beschränke sich nur darauf, zu behaupten, dass die Stadt Lüneburg keine Kredite bekomme. Es sei bezeichnend, dass offenbar niemand zu den vom ihm skizzierten Nachteilen der Preisgleitklausel  und zu dem eintretenden Schaden etwas sagen könne.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE gegen 25 Nein-Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion ab.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE gegen 25 Nein-Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion ab.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 25 Ja-Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen 7 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Luna Lüneburg GmbH auf der Grundlage des verbindlichen Angebotes den Pacht- und Beleuchtungsvertrag abzuschließen.

 

(15, 14, 7, 06)