Bürgerinformationssystem
Oberbürgermeister
Mädge, Ratsherr Srugis, Ratsfrau Thielbörger, Beigeordneter Körner, Ratsherr
Pols, Ratsherr Bruns, Ratsfrau Kießlich und Beigeordneter Blanck begeben sich
für die Dauer der Beratung und der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt in
den Zuschauerbereich, bzw. verlassen den Sitzungsraum. Sie haben an Beratung
und Abstimmung nicht teilgenommen. Bürgermeister
Kolle übernimmt für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes den Ratsvorsitz. Beratungsinhalt: Erster Stadtrat KOCH erläutert aus aktuellem Anlass, dass seit heute der
Schriftsatz vorliege, mit dem die Nuon Stadtlicht GmbH beim Oberlandesgericht
Celle ihre Beschwerde gegen die für sie nur teilweise erfolgreiche Entscheidung
der Vergabekammer begründe. In der Beschwerde werde mit neuen, bzw. vertieften
Argumenten auch ein Mitwirkungsverbot für das Ratsmitglied Blanck geltend
gemacht. Begründet werde es damit, dass durch Herrn Blanck im Vorfeld der
Vergabeentscheidung öffentlich Einfluss genommen worden sei auf den Zuschlag
zugunsten der Luna GmbH. Nach Auffassung der Nuon sei in einem laufenden
Vergabeverfahren unter dem Gesichtspunkt der Neutralität und Chancengleichheit
für alle Bieter nicht hinnehmbar, wenn ein Ratsmitglied vor Abgabe der verbindlichen
Angebote zum Ausdruck bringe, dass der Zuschlag an die Luna erteilt werden
solle. Die Stadt Lüneburg teile diese sehr weite Auslegung der Befangenheit
nicht, zur Wahrung der Rechtssicherheit empfehle er aber Herrn Blanck, auf die
Teilnahme an Beratung und Abstimmung zu verzichten. Beigeordneter BLANCK weist darauf hin, dass dies ein schwerer Schritt sei, wenn
man wie er mit allen Mitteln die Vergabe verhindern wolle. Angesichts der
Tatsache, dass sich an den Mehrheitsverhältnissen aber nichts Wesentliches
ändere, werde er sich in den Publikumsbereich begeben. Ratsherr RIECHEY hat das Urteil der Vergabekammer mit Befremden zur Kenntnis
genommen, wenngleich seine Fraktion in der Frage der Vergabe eine andere
Meinung vertrete als die Mehrheit des Rates. Dieses Urteil stelle aber eine
zweite Chance dar, die man nutzen und nicht einfach trotzig die
Vergabeentscheidung wiederholen solle. Daher habe seine Fraktion einen
Änderungsantrag zur Aufhebung des Verfahrens eingebracht. Die Rückabwicklung
des Verfahrens sei möglich, wenngleich ärgerlich aufgrund der bereits
entstandenen Kosten. Gerade heute habe in der Landeszeitung gestanden, dass
Adendorf seine Straßenbeleuchtung erneuern wolle. Dort sei mit keinem Wort die
Notwendigkeit einer Teilprivatisierung oder einer Verpachtung erwähnt worden.
Wenn man in Adendorf glaube, durch Investitionen von 300.000 Euro viel Geld
sparen zu können, könne das nicht ganz falsch sein. Man erwarte dort bereits
mit der heutigen Technologie Energieeinsparungen von 25 bis 50 %. Eine
Refinanzierung sei dort in sechs bis zwölf Jahren zu erwarten. In Adendorf habe
man im Kleinen vorgemacht, was man in Lüneburg nicht leisten wolle oder glaube,
nicht leisten zu können. Er wolle anhand der Preisgleitklausel noch einmal deutlich
machen, warum Lüneburg draufzahlen müsse. Die Stadt Lüneburg müsse angeblich
für jährlich 1,3 Millionen Euro die Leistung einkaufen, das sei aber mitnichten
der Fall. In der Preisgleitklausel seien verschiedene preistreibende Faktoren
enthalten, die alle auf die Stadt Lüneburg umgelegt werden. Steige also der
Strompreis – wie in den letzten Jahren dramatisch geschehen – an
der EEX-Börse, zahle die Stadt den Aufschlag. Ebenso im Falle eines neuen
Tarifvertrages für die Beschäftigten und bei einem Anstieg der durchschnittlichen
Investitionskosten. Das führe dazu, dass der Betrag von 1,3 Millionen Euro nur
heute gelte, es aber in jedem Jahr teurer werde. Auf der anderen Seite habe man
ausgerechnet, dass es irgendwann eine Einsparung an Energie durch den Einsatz
effizienterer Technologien gebe. Diese Einsparungen werden aber nicht
kostenreduzierend angerechnet, da die benötigte Strommenge nicht als Faktor in
der Preisgleitklausel enthalten sei. Hiervon profitiere ausschließlich die
Luna. Diese ungleiche Aufteilung sei der Grund, warum sich die Verpachtung
nicht rentiere. In der Vorlage sei ein Vergleich zwischen Eigenbetrieb und
Vergabe aufgestellt worden, die Entscheidung sei aber dabei schöngerechnet
worden, da von konstanten Strompreisen und –mengen ausgegangen worden
sei. Wie sich der Preis entwickle, könne man tatsächlich nicht sicher
vorhersagen, man könne aber ohne Zweifel von unterschiedlichen Mengen ausgehen.
Selbst die Verwaltung spreche von einem Drittel an eingesparter Strommenge in
zwanzig Jahren, was eine sehr konservative Schätzung sei. Nur durch die
Rechnung mit festen Größen habe sich jedoch ein rentierliches Ergebnis ergeben.
Das verschenkte Geld werde auch nicht durch die Anteile an der Luna
aufgefangen. Ratsherr MEIHSIES bekräftigt, dass sich an der grundsätzlichen Ablehnung
durch seine Fraktion nichts geändert habe, vielmehr sei man argumentativ durch
das Bundesumweltministerium gestützt worden. Danach sei zwar der
Anschaffungspreis immer ein Thema, nicht jedoch die über einen langen Zeitraum
betrachtete Energieeffizienz. Dieser Nutzen müsse untersucht werden. Das durch
einen der Bieter angestrengte Klageverfahren biete in der Tat die Möglichkeit,
das Verfahren abzubrechen, auch auf die Gefahr hin, entsprechende Folgekosten
tragen zu müssen. Ratsherr NEUBAUER möchte sich gegen den Vorwurf der Schönrechnerei verwahren,
denn dies bedeute nichts anderes als Manipulation. Die Linke wolle hier zum
wiederholten Male Geld ausgeben, welches die Stadt nicht habe. Der
Änderungsantrag der Grünen suggeriere, dass man heute allein eine Entscheidung
darüber treffe, welche Lampen man in Lüneburg brauche. Es gehe bei den
Investitionen aber keineswegs allein um die Lampen, sondern auch um die
Laternenmasten, die ein großes Volumen beanspruchten. Dafür seien schlicht und
einfach keine Mittel vorhanden, es sei denn, man wolle sie bei anderen
Investitionen einsparen, namentlich im Schulbereich. Man dürfe, wenn man
Adendorf als Beispiel anführe, nicht die Relationen übersehen. Adendorf plane,
nach und nach 750 Lampen auszutauschen, in Lüneburg dagegen gehe es um über
8.000 Lampen. Darüber hinaus stehe in Adendorf eine LED-Lampe nicht zur
Diskussion, weil die Technik gemäß einer aktuellen Auskunft der Gemeinde
Adendorf nach dortiger Meinung noch nicht ausgereift sei. Der entscheidende
Punkt, warum man in Lüneburg diesen Weg gehen wolle, seien nicht primär die
Lampen, sondern der Klimaschutz. Das bedeute, dass in die Lampen kurzfristig
investiert werden müsse und das könne die Stadt wegen der fehlenden
finanziellen Mittel nicht leisten. Es sei irgendwann an der Zeit, zu erkennen,
dass politische Entscheidungen aufgrund guter Gründe durch die Mehrheit gefällt
werden, dies müsse auch einmal akzeptiert werden. Ratsherr LUTHS hatte eine erneute Grundsatzdiskussion befürchtet mit allen
Argumenten, die man schon x-mal gehört habe. Er bitte darum, sich auf das
Wesentliche zu beschränken, heute gehe es nur darum, die mit einem Mangel
behaftete Entscheidung zu korrigieren. Die aufschiebende Wirkung der für den
19.12. erwarteten Entscheidung des OLG Celle habe zudem nichts mit dem heutigen
Beschluss über die Vergabe zu tun. Beigeordnete SCHELLMANN ergänzt, dass der beanstandete Beschluss aus
juristischer Betrachtung durchaus einen Mangel habe, angesichts der
Mehrheitsverhältnisse sei das aber gar nicht so relevant, wie hier teilweise
dargestellt werde. Hebe man das gesamte Verfahren auf, begehe man positive
Vertragsverletzung gegenüber dem Bieter, für den man sich entschieden habe.
Dies habe Schadenersatzforderungen zur Folge. Man müsse bedenken, dass aufgrund
des ständigen Geldmangels seit Jahren nicht in die Beleuchtung investiert,
sondern stets nur der Bestand notdürftig erhalten worden sei. Aus diesem Grunde
sei man zu dieser Lösung gekommen, um durch moderne Beleuchtungskörper den Stromverbrauch
zu senken. Ratsherr RIECHEY findet es schade, dass offenbar niemand seine Ausführungen
zur Preisgleitklausel zur Kenntnis nehmen wolle. Eine inhaltlich fundierte
Stellungnahme dazu sei von keiner Seite erfolgt, jeder beschränke sich nur
darauf, zu behaupten, dass die Stadt Lüneburg keine Kredite bekomme. Es sei
bezeichnend, dass offenbar niemand zu den vom ihm skizzierten Nachteilen der
Preisgleitklausel und zu dem
eintretenden Schaden etwas sagen könne. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der Fraktion DIE LINKE gegen 25 Nein-Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der
FDP-Fraktion ab. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich
bei 7 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE
gegen 25 Nein-Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion ab. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 25 Ja-Stimmen der
Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen 7 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE: Der
Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Luna Lüneburg GmbH auf der Grundlage des
verbindlichen Angebotes den Pacht- und Beleuchtungsvertrag abzuschließen. (15,
14, 7, 06) |
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