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Auszug - Friedhofs- und Bestattungswesen Betriebsabrechnung 2007 und Überprüfung des Gebührenbedarfs bis 2010  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 28
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.12.2008    
Zeit: 14:06 - 16:06 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3100/08 Friedhofs- und Bestattungswesen
Betriebsabrechnung 2007 und Überprüfung des Gebührenbedarfs bis 2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sporleder, Jens
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Nach kurzer Vorstellung des Tagesordnungspunktes durch den Vorsitzenden, Ratsherrn Manzke, erkundigt sich Ratsherr Neubauer bei der Verwaltung, ob im Zuge der Diskussion im letzten Jahr Lösungen zur künftigen Struktur im Bestattungswesen erarbeitet wurden.

Herr Grzenia von der Friedhofsverwaltung erklärt, dass bereits 2 Stellen abgebaut werden konnten, um die Kosten zu senken. Weiterhin ist bereits zu beobachten, dass die Vorhersage steigender Sterbefälle eintritt. Auf den Außenfriedhöfen Häcklingen und Rettmer werden auf Wunsch des Bürgers Rasenreihengräber angeboten.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass verschiedene Möglichkeiten der Strukturveränderung im letzten Jahr geprüft worden sind. Im Ergebnis ist eine Bewirtschaftung der Friedhöfe durch Dritte zu teuer.

 

Herr Grzenia erläutert, dass die Gebühr im Vergleich mit anderen gleichgroßen Kommunen im unteren Bereich läge. Friedhöfe haben neben ihrer originären auch die Aufgabe als Kultur- und Kontaktstätte.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Betriebabrechnung 2007 für die Friedhöfe sowie die zu Kontrollzwecken erstellte Gebührenbedarfsberechnung 2008 – 2010 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die bestehenden Friedhofsgebühren werden nicht verändert.