Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann stellt
Herrn Elvers und Frau Oberg vom Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft vor, die den
Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes vorstellen und erläutern werden. Herr
Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – geht einleitend darauf ein, dass
die Gebäudewirtschaft binnen weniger Monate von der bisherigen Haushaltssysthematik
der kameralistischen Buchführung umgestiegen ist auf die Doppik. Erstmals
wurde jetzt ein Jahresabschluss erstellt. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses
wurde ein außenstehender Wirtschaftsprüfer beauftragt. Der Bericht des
Wirtschaftsprüfers liegt nunmehr vor. Der Wirtschaftsprüfer kommt in seiner
Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Entlastung erteilt werden kann. Da der Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft nicht eigenständig ist, muss formal dem Oberbürgermeister Entlastung
erteilt werden. Beigeordneter
Dörbaum erklärt,
dass, wenn dem Oberbürgermeister die empfohlene Entlastung erteilt wird, damit
auch dokumentiert wird, dass die Verwaltung des Eigenbetriebes damit einbezogen
ist. Beigeordneter
Körner spricht sich
dafür aus, dass dem Oberbürgermeister die empfohlene Entlastung uneingeschränkt
ausgesprochen werden sollte. Ratsherr
Kroll geht wie
andere davon aus, dass man Jahre braucht, um die Doppik richtig zu verstehen.
Insofern bleibt einem derzeit nichts anderes übrig, als dem zuzustimmen, ohne
konkret einschätzen zu können, ob es richtig oder falsch sei. Er
geht davon aus, dass nach einer gewissen Anlaufphase die Doppik für alle
Beteiligten durchschaubarer sein wird. Beigeordnete
Schellmann stellt Verständnisfragen zur Finanzplanung.
Insbesondere interessieren sie Positionen, die als haushaltsunwirksam
dargestellt sind. Herr
Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert das Verfahren. Dabei geht
er ein auf die Personalzahlungen, die aufgrund einer getroffenen Vereinbarung
von der Stadt vorgenommen werden. Hierbei geht es um die reine Zahlung. Die
tatsächlichen Personalkosten sind in der Ergebnisrechnung aufgelistet und dargestellt.
Diese Vorgehensweise stellt für den Eigenbetrieb in der Anlaufphase eine
Verwaltungsvereinfachung dar. Beigeordnete
Schellmann hält die Abgrenzung dessen, was Aufgabe der
Stadt sei und dem, was der Eigenbetrieb ausführt, für schwer nachvollziehbar.
Nicht ablesbar ist für sie, ob die Aufgaben vom Eigenbetrieb im Sinne der Stadt
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erledigt wurden. Herr
Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – zeigt auf, das die durchzuführenden
Maßnahmen im Haushalt dargestellt und insofern auch nachvollziehbar seien. Ein
gewisser Grad von Wirtschaftlichkeit lässt sich bereits schon daraus ableiten,
dass der Eigenbetrieb bei der Abarbeitung der beauftragten Arbeiten mit dem von
der Stadt zur Verfügung gestellten Betrag eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung
gewährleistet. Ratsherrn
Meihsies interessiert,
ob Energiemanagement entsprechend den Ausführungen im Jahresbericht 2007
aufgebaut werden soll oder ob es sich dabei nur um eine Absichtserklärung handelt.
Herr
Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt aus, dass bereits eine Software
angeschafft wurde. Damit ist es zunächst einmal möglich, Ausreißer zu erfassen
und zu dokumentieren. Eine Datenauswertung erfolgt zeitnah, so das ein
kurzfristiges Reagieren ermöglicht wird. Ratsherrn
Meihsies interessiert
ergänzend, in welcher Form man sich ein zukünftiges Energiemanagement
vorzustellen habe. Auch möchte er wissen, ob es bei der Höhe der Mieten und
Pachten noch einen Spielraum gäbe. Herr
Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert hierzu das vorgesehene
Verfahren. Anhand von Beispielen wird erläutert, wie Ausreißer festgestellt und
abgestellt werden können. Bei
den Mieten und Pachten werden Anpassungen in der Regel anhand der vertraglich
vereinbarten Steigerungen der Kostenindizes vorgenommen. Bei Neuvermietungen
bzw. –verpachtungen erfolgt ergänzend eine Prüfung, ob die Miete bzw.
Pacht sich noch auf ortsüblichem vergleichbaren Niveau befindet. Ratsherrn
Schuler
interessiert, ob es angedacht sei, auch das Eigentum an den Liegenschaften in
den Eigenbetrieb zu überführen. Stadtbaurätin
Gundermann verweist
in diesem Zusammenhang auf den bestehenden Ratsbeschluss. Die Liegenschaften
verbleiben im Eigentum der Stadt. Der Eigenbetrieb verwaltet und bewirtschaftet
diese nur. Beigeordnete
Schellmann möchte wissen, ob in den kommenden Jahren auch
ein Wirtschaftsplan erstellt wird, aus dem die einzelnen Maßnahmen erkennbar
und deren Abarbeitung ablesbar sind. Herr
Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erklärt noch einmal die Systematik.
In der Weise wie hinterfragt, lassen sich die Maßnahmen nicht darstellen. Eine
solche detaillierte Darstellung würde sich zu umfangreich gestalten. Beigeordneter
Dörbaum macht noch
einmal deutlich, dass der Eigenbetrieb seitens der Stadt mit den finanziellen
Mitteln ausgestattet werden muss, damit dieser seine Aufgabenstellungen
ordnungsgemäß erfüllen kann. Eigene Mittel zu akquirieren ist dem Eigenbetrieb
nicht möglich. Der Eigenbetrieb muss mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
die zu leistenden Arbeiten erfüllen. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
an die Anlage zur Haushaltsberatung des Eigenbetriebes im Werksausschuss. Darin
sind die Investitionen im Einzelnen aufgeschlüsselt. Ratsherr
Kunath bringt zum
Ausdruck, dass, wenn er die Möglichkeit hätte mit abzustimmen, er sich der
Stimme enthalten würde. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
der Beschlussempfehlung der Verwaltung mit der Ergänzung, dass die Entlastung
uneingeschränkt erfolgt, folgt. Beschluss: Der
Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig den
Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beschließen und
dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO die uneingeschränkte
Entlastung zu erteilen. |
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