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Auszug - Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und die Entlastung des Oberbürgermeisters gem. § 101 Abs. 1 NGO  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2008    
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
VO/3138/08 Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und die Entlastung des Oberbürgermeisters gem. § 101 Abs. 1 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt Herrn Elvers und Frau Oberg vom Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft vor, die den Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes vorstellen und erläutern werden.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – geht einleitend darauf ein, dass die Gebäudewirtschaft binnen weniger Monate von der bisherigen Haushaltssysthematik der kameralistischen Buchführung umgestiegen ist auf die Doppik.

Erstmals wurde jetzt ein Jahresabschluss erstellt. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses wurde ein außenstehender Wirtschaftsprüfer beauftragt. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers liegt nunmehr vor. Der Wirtschaftsprüfer kommt in seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Entlastung erteilt werden kann. Da der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft nicht eigenständig ist, muss formal dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt werden.

 

Beigeordneter Dörbaum erklärt, dass, wenn dem Oberbürgermeister die empfohlene Entlastung erteilt wird, damit auch dokumentiert wird, dass die Verwaltung des Eigenbetriebes damit einbezogen ist.

 

Beigeordneter Körner spricht sich dafür aus, dass dem Oberbürgermeister die empfohlene Entlastung uneingeschränkt ausgesprochen werden sollte.

 

Ratsherr Kroll geht wie andere davon aus, dass man Jahre braucht, um die Doppik richtig zu verstehen. Insofern bleibt einem derzeit nichts anderes übrig, als dem zuzustimmen, ohne konkret einschätzen zu können, ob es richtig oder falsch sei.

Er geht davon aus, dass nach einer gewissen Anlaufphase die Doppik für alle Beteiligten durchschaubarer sein wird.

 

Beigeordnete Schellmann  stellt Verständnisfragen zur Finanzplanung. Insbesondere interessieren sie Positionen, die als haushaltsunwirksam dargestellt sind.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert das Verfahren. Dabei geht er ein auf die Personalzahlungen, die aufgrund einer getroffenen Vereinbarung von der Stadt vorgenommen werden. Hierbei geht es um die reine Zahlung. Die tatsächlichen Personalkosten sind in der Ergebnisrechnung aufgelistet und dargestellt. Diese Vorgehensweise stellt für den Eigenbetrieb in der Anlaufphase eine Verwaltungsvereinfachung dar.

 

Beigeordnete Schellmann  hält die Abgrenzung dessen, was Aufgabe der Stadt sei und dem, was der Eigenbetrieb ausführt, für schwer nachvollziehbar. Nicht ablesbar ist für sie, ob die Aufgaben vom Eigenbetrieb im Sinne der Stadt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erledigt wurden.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – zeigt auf, das die durchzuführenden Maßnahmen im Haushalt dargestellt und insofern auch nachvollziehbar seien.

Ein gewisser Grad von Wirtschaftlichkeit lässt sich bereits schon daraus ableiten, dass der Eigenbetrieb bei der Abarbeitung der beauftragten Arbeiten mit dem von der Stadt zur Verfügung gestellten Betrag eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gewährleistet.

 

Ratsherrn Meihsies interessiert, ob Energiemanagement entsprechend den Ausführungen im Jahresbericht 2007 aufgebaut werden soll oder ob es sich dabei nur um eine Absichtserklärung handelt.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt aus, dass bereits eine Software angeschafft wurde. Damit ist es zunächst einmal möglich, Ausreißer zu erfassen und zu dokumentieren. Eine Datenauswertung erfolgt zeitnah, so das ein kurzfristiges Reagieren ermöglicht wird.

 

Ratsherrn Meihsies interessiert ergänzend, in welcher Form man sich ein zukünftiges Energiemanagement vorzustellen habe. Auch möchte er wissen, ob es bei der Höhe der Mieten und Pachten noch einen Spielraum gäbe.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert hierzu das vorgesehene Verfahren. Anhand von Beispielen wird erläutert, wie Ausreißer festgestellt und abgestellt werden können.

Bei den Mieten und Pachten werden Anpassungen in der Regel anhand der vertraglich vereinbarten Steigerungen der Kostenindizes vorgenommen. Bei Neuvermietungen bzw. –verpachtungen erfolgt ergänzend eine Prüfung, ob die Miete bzw. Pacht sich noch auf ortsüblichem vergleichbaren Niveau befindet.

 

Ratsherrn Schuler interessiert, ob es angedacht sei, auch das Eigentum an den Liegenschaften in den Eigenbetrieb zu überführen.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist in diesem Zusammenhang auf den bestehenden Ratsbeschluss. Die Liegenschaften verbleiben im Eigentum der Stadt. Der Eigenbetrieb verwaltet und bewirtschaftet diese nur.

 

Beigeordnete Schellmann  möchte wissen, ob in den kommenden Jahren auch ein Wirtschaftsplan erstellt wird, aus dem die einzelnen Maßnahmen erkennbar und deren Abarbeitung ablesbar sind.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erklärt noch einmal die Systematik. In der Weise wie hinterfragt, lassen sich die Maßnahmen nicht darstellen. Eine solche detaillierte Darstellung würde sich zu umfangreich gestalten.

 

Beigeordneter Dörbaum macht noch einmal deutlich, dass der Eigenbetrieb seitens der Stadt mit den finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss, damit dieser seine Aufgabenstellungen ordnungsgemäß erfüllen kann. Eigene Mittel zu akquirieren ist dem Eigenbetrieb nicht möglich. Der Eigenbetrieb muss mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu leistenden Arbeiten erfüllen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert an die Anlage zur Haushaltsberatung des Eigenbetriebes im Werksausschuss. Darin sind die Investitionen im Einzelnen aufgeschlüsselt.

 

Ratsherr Kunath bringt zum Ausdruck, dass, wenn er die Möglichkeit hätte mit abzustimmen, er sich der Stimme enthalten würde.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Beschlussempfehlung der Verwaltung mit der Ergänzung, dass die Entlastung uneingeschränkt erfolgt, folgt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig den Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beschließen und dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.