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5 und 6 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann bringt
die bestehende Beschlussfassung in Erinnerung, wonach die bestehenden rechtskräftigen
B-Pläne vor dem Hintergrund der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) anzupassen
sind. Das Wohngebiet Kreideberg stellt ein relativ einheitliches Stadtquartier
aus den 60er und 70er Jahren dar. Aufgrund der zu erwartenden Maßnahmen zur Energieeinsparung
war zu überlegen, welche gestalterischen Vorgaben auch zukünftig einzuhalten
sein werden. Sehr
viel Mühe und Aufwand wurde für die Bestandsaufnahme betrieben sowie den
einzelnen Vorschlägen, die in der heutigen Sitzung vorgestellt werden. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – gibt einen Sachstand über die derzeitige planungsrechtliche
Situation und die laufenden Bauleitverfahren. Zweck der Verfahren ist es, die
B-Pläne um jeweils eine Örtliche Bauvorschrift zu ergänzen. Durch die Energieeinsparungsverordnung
müssen und wollen die Hauseigentümer zukünftig verstärkt in Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz investieren. Dazu gehören auch Maßnahmen an
der Fassade. Vorgesehen ist, diese Maßnahmen durch die Festlegung einer
Örtlichen Bauvorschrift regelnd zu begleiten. Dargestellt
wird in einer Bestandsbeschreibung die städtebauliche Situation. Eingegangen
wird auf die Planinhalte bezüglich der textlichen Festsetzungen der Örtlichen
Bauvorschrift zu den Gebäudehöhen, der Fassadengestaltung, den Dächern und
Dachaufbauten sowie der Zulässigkeit von Solaranlagen. Mit
einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird anhand von Beispielen
dargestellt, was zukünftig baulich zulässig sein wird. Dabei wird auf die zulässigen
Ausnahmen und den weiterhin bestehenden Bestandsschutz hingewiesen. Im
Rahmen des Vortrages werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Bedenken
bestehen insbesondere dergestalt, dass auf zweischaliges Mauerwerk keine
zusätzliche Wärmedämmung aufgebracht werden kann, weil die vorhandene
Luftschicht dazu beiträgt, dass die zusätzlichen Maßnahmen nicht den erwarteten
Einspareffekt bringen werden. Auch sollte den Eigentümern nicht unnötig hohe
Kosten aufgebürdet werden. Beigeordneter
Dörbaum weist darauf
hin, dass es immer ein Spagat sein werde, einerseits die Vorgaben der Energieeinsparungsverordnung
einzuhalten, andererseits aber die Möglichkeiten zu gewähren, dass die Eigentümer
dies im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit auch umsetzen können. Beigeordneter
Körner merkt an,
dass man sich der Erfahrung des Landkreises annehmen sollte. Bei den
Berufsbildenden Schulen wurde zur Verbesserung der Energieeffizienz die Fassade
in Gänze abgenommen und neu gemacht. Bürgermeister
Kolle interessiert,
ob es denkbar und möglich wäre, dass bei den z. Z. noch weißgeklinkerten
Hochhäusern einzelne Hochhäuser statt neu zu verklinkern, diese zukünftig zu
verputzen. Er
weist darauf hin, dass in der Thorner Straße an drei jeweils nach Norden ausgerichteten
Stirnseiten bereits eine Wärmedämmung aufgebracht wurde. Hier könnte man einmal
die Erfahrungswerte hinterfragen. Stadtbaurätin
Gundermann macht
deutlich, dass es heute darum geht, die angesprochenen B-Pläne zu ergänzen. Vorgesehen
ist, darüber zu befinden, wie sich der optische Eindruck eines sanierten
Gebäudes darstellen soll. Auf welchem technischen Weg zu dem Ergebnis gelangt,
steht heute nicht zur Debatte. Dies wird im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren
mit jedem einzelnen Bauherrn zu klären sein. Heute
geht es um das Erscheinungsbild des Stadtteils nach Sanierung der Außenhaut der
Gebäude durch Wärmedämmmaßnahmen. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – zeigt anhand von Materialproben auf, dass neben einem
Vollklinker es auch denkbar wäre, Imitate zu verwenden, die von der Form und
Farbe her einem Klinker entsprechen. Das optische Erscheinungsbild wird dadurch
nicht gestört. Nebeneffekt ist, dass solche Imitate gegenüber einem echten Stein
deutlich kostengünstiger sind. Eine Forderung, dass nur echter Klinker verbaut
werden darf, wäre juristisch nicht durchhaltbar, weil dies einen zu starken Eingriff in die Eigentumsrechte
darstellen würde. Giebelseiten
sollen zukünftig auch weiß verputzt zugelassen werden. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass bei einer Verkleidung der Giebelfronten die jeweiligen Ecken die kritischen
Punkte darstellen. Damit die Wärmedämmung den angestrebten Erfolg zeigt, müsste
die Wärmedämmung jeweils 50 – 70 cm zur Traufseite hin herumgezogen und verlängert
werden. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – verdeutlicht, dass die vorgesehene Örtliche Bauvorschrift
ein Herumziehen der giebelseitigen Dämmung auf die Traufseite zulässt. Die
Traufseiten sollen aber bis auf die genannten Treppenhausbereiche nicht weiß
verputzt gestaltet werden. Ratsherr
Kunath möchte
wissen, ob man bei den Hochhäusern die Fassadenfronten auch abschnittsweise
dämmen kann. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass ein abschnittsweises Vorgehen durchaus denkbar ist, so dass zunächst auch
vorrangig die Nordseiten gedämmt werden. Der Eindruck der optischen Einheit ist
dabei aber durch weißen Klinker oder weißen Putz zu wahren. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – ergänzt, dass zukünftig zugelassen werden soll, auch die
Balkoneinschnitte weiß zu putzen. Es
ist nicht zwingend erforderlich, Kellerbereiche mit zu dämmen. Wenn eine
Dämmung jedoch vorgesehen ist, so ist diese dunkel zu gestalten. Bei
den 1-Familienhäusern soll als Ausnahme auch roter Putz zulässig sein. Die
Ausnahme, eine bis zu 15 %ige Gliederung mit weißem Putz vorzunehmen, wird in
diesem Zusammenhang jedoch ausgeschlossen. Ursprünglich hatten die Wohnblöcke
keine Dachaufbauten oder –einschnitte. Die zwischenzeitlich vorgenommenen
Dachaufbauten und –einschnitte entsprechen nicht dem, was man sich unter
einheitlicher Gestaltung vorstellt. Eingegangen
wird auf die zukünftig zugelassenen Dachpfannenformen und -farbtöne.
Ausgeschlossen werden sollen alle glänzenden reflektierenden bzw. glasierten
Pfannen. Ratsherr
Meihsies bringt in
Erinnerung, dass die Dachauf- und –einbauten aus den 80er und 90er Jahren
stammen, in denen noch entsprechender Wohnungsmangel bestand. Die Dachausbauten
waren zu dieser Zeit auch politisch gewollt. Stadtbaurätin
Gundermann stellt
klar, dass diese Dachausbauten zu der
damaligen Zeit auch völlig in Ordnung gingen. Am Beispiel Dachaufbauten wird
aufgezeigt, wie unterschiedlich Gauben ausgebildet werden können. Mit einer
Gestaltungssatzung wird die Möglichkeit eingeräumt, auf eine ins Gesamtbild
passende Dachausbildung der auch weiterhin zulässigen Gauben hinzuwirken. Eine
Gaubenausbildung wird zukünftig mit einem Flach- oder einem Schleppdach möglich
sein. Gestalterisch nicht gewollt sind Satteldächer auf den Gauben. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – verdeutlicht, dass auch weiterhin Dachausbauten zulässig
sein werden. Anhand von Beispielen wird erläutert, welche Gaubenausgestaltungen
zukünftig zulässig sein werden. In
Abgrenzung des Gebietes wird aufgezeigt, dass die Inhalte der
Gestaltungssatzung für den Bereich Moldenweg keine Anwendung finden sollen,
weil dieser Bereich nicht direkt etwas mit dem Kreideberg zu tun hat. Zu den
ausgegrenzten Bereichen zählt auch der Gebäudekomplex des Schulzentrums. Die Stadt
kann sich als Eigentümerin nach den Vorgaben richten, muss es aber nicht. Als
Solitärbau besteht bei diesen öffentlichen Gebäuden auch die Möglichkeit, sich
in der gestalterischen oder baulichen Entwicklung abzuheben. Gleiches gilt auch
für die Kirche sowie den Kindergarten und das Jugendheim. Ratsherr
Kroll macht sich
Gedanken darüber, dass Erben gezwungen werden könnten, energetische Maßnahmen
an einem Objekt vornehmen zu müssen, ohne dass sie dies finanziell leisten
können. Dipl.-Ing.
Reimers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erklärt hierzu, dass mit der
Zulassung des Wärmedämmverbundsystems im Zusammenhang mit den Anforderungen der
EnEV schon eine kostengünstige Verfahrensweise zur Verbesserung der
Energieeffizienz zugelassen sei. Damit wird bereits Interessen von Erben entgegen
gekommen. Weitergehende
Ausnahmen müssten aber über die EnEV selbst also letztendlich vom Gesetzgeber Bund,
geregelt werden. Das ist nicht Aufgabe einer Kommune, die das finanziell auch
nicht leisten könnte. Eine
Örtliche Bauvorschrift für den Bereich Kreideberg verfolgt vorrangig die
Zielsetzung, dass nach Umsetzung von Maßnahmen auch noch nach Jahren der
Kreideberg in seiner ursprünglichen gestalterischen Form zu erkennen sein wird.
Ohne Eingriffsmöglichkeit würde dem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet. Ratsherr
Schuler hat dem
Vortrag entnommen, dass mit dem Wärmedämmverbundsystem bereits eine
preisgünstige Alternative zugelassen sei. Ohne dass sich für das Gebiet die
gestalterische Optik verändern wird. Insofern ist für ihn alles gesagt. Das
Energieeinsparmaßnahmen überhaupt gefordert werden, ergibt sich aus der EnEV
und ist nicht eine Forderung der Stadt. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – erinnert daran, dass die Verwaltung vom Rat den Auftrag
erhalten habe, die einheitliche Gestaltung des Wohngebietes Kreideberg zu
sichern. Seitens der Verwaltung hat man sich lange Gedanken gemacht, wie man
auch unter wirtschaftlichen Aspekten die Vorschriften so formulieren kann, dass
dem wirtschaftlichen Gedanken Rechnung getragen wird, sich aber auch
städtebaulich ein vernünftiges gestalterisches Bild weiterentwickeln kann. Bürgermeister
Kolle geht davon
aus, dass bereits gestalterisch vorgenommene Änderungen am Haus Bestandsschutz
haben. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht,
dass die Örtliche Bauvorschrift nach Rechtskrafterlangung sich an zukünftige
Maßnahmen richtet. Bestehende Veränderungen genießen auch weiterhin Bestandsschutz.
Beigeordnete
Schellmann hat den textlichen Festsetzungen entnommen,
dass zukünftig bei den Gebäuden die Traufhöhe um einen ¾ m höher werden darf.
Ausnahmeregelungen lassen eine noch größere Traufhöhe zu. Sie möchte wissen, ob
dies gewollt sei. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – erläutert hierzu, dass in einer Bestandsaufnahme die gegenwärtigen
Trauf- und Firsthöhen ermittelt wurden. Derzeit bestehen keine Festsetzungen
hierüber. Um aber gewisse Spielräume zu gewähren, wurde den tatsächlich
vorhandenen Trauf- und Firsthöhen ein Handlungsspielraum zuerkannt. Dieser
25cm-Handlungsspielraum schafft vorrangig für die Bauordnungsbehörde ein
flexibles Instrument, wünschenswerte Umbauten positiv begleiten zu können. Beispiele,
bei denen die Inanspruchnahme dieser Handlungsspielräume zum Tragen kommen
könnten, werden benannt. Beigeordnete
Schellmann befürchtet, dass durch Ausnutzen dieses
Spielraumes die Situation eintreten könnte, dass nebeneinander stehende Wohnblöcke
mit gleicher Traufhöhe zukünftig höhenmäßig voneinander abweichen könnten. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – führt hierzu aus, dass das nicht eintreten kann, weil eine
solche Konstellation ausgeschlossen sein wird. Beigeordneter
Dörbaum erinnert
noch einmal daran, dass bewusst verhindert werden sollte, dass es zu
Dachaufrissen oder gar zu Penthousewohnungen kommt. Auch mit der Umsetzung der EnEV
sollte die einheitliche Gestaltung gewahrt bleiben. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass der Zeitpunkt, auf das Gebiet Kreideberg ergänzend eine Örtliche
Bauvorschrift zu legen, bewusst jetzt gewählt wurde, weil man davon ausgeht,
dass noch die notwendigen Schritte eingeleitet werden können, um auch zukünftig
eine einheitliche Gestaltung sicher zu stellen. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass mit der Aufbringung von Dämmung auf die Außenhaut berücksichtigt
werden muss, dass sich dadurch ggf. Grenzabstände nicht mehr einhalten lassen. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht,
dass diese Problematik einzelfallbezogen zu betrachten sein wird. Eine
generelle Aussage, dass Grenzabstände entsprechend der aufzubringenden
Wärmedämmung grundsätzlich unterschritten werden dürfen, ist nicht möglich. Das
gilt insbesondere für Feuerwehrzufahrten u. ä.. In solchen Fällen muss
beispielsweise in Erwägung gezogen werden, die Gebäude von innen zu dämmen.
Nicht jede Art von Wärmedämmung muss auf die Außenhaut aufgebracht werden. Ausnahmen
wurden gemacht, wo es städtebaulich vertretbar war oder wo es von den
einzuhaltenden Abständen möglich war. Oftmals
wird eine Ausnahmeregelung jedoch nicht möglich sein. Fachbereichsleiterin
Böhme verdeutlicht,
dass die Einhaltung von Grenzabständen ein generelles Problem sein wird, dass
in allen Stadtteilen Probleme hervorruft. Man kann jetzt nicht die EnEV dafür verantwortlich
machen, das die Umsetzung bezüglich der einzuhaltenden Grenzabstände Probleme
bereiten kann. Beigeordneter
Dörbaum hält es für
denkbar und wünschenswert, wenn es eine Durchführungs-VO zur EnEV geben oder
diese erarbeitet werden würde. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass, wenn das Haus schon unmittelbar auf der Grenze steht, es nicht gehen
wird. Wenn Grenzabstände unterschritten werden und keine grundsätzlichen
Einwendungen bestehen, wird eine Baulast erforderlich sein. Beigeordneter
Körner geht davon
aus, dass die Sanierungskosten letztendlich vom Mieter zu tragen sein werden.
Er gibt zu bedenken, dass nicht jeder Mieter diesen zusätzlichen Betrag wird
aufbringen können. Die Frage für ihn stellt sich, in welchem Zeitraum sich eine
Sanierung überhaupt rechnen wird. Zu bezweifeln wird auch sein, dass die vorgestellte
Isolierung überhaupt unter den bestehenden Dachüberstand passen wird. Der
Weg, die Energieeffizienz zu verbessern, ist aber lobenswert. Es stellt sich
aber die Frage, ob das für die Eigentümer überhaupt so finanziell umsetzbar ist.
Auch Wohnungsgesellschaften, die finanziell nicht so gut ausgestattet dastehen,
werden ihre Schwierigkeiten bekommen. Der
Weg ist zwar richtig, eine kritische Betrachtungsweise erscheint dennoch angezeigt.
Ratsherr
Kunath versteht als
Eigentümer einer Hochhauswohnung nicht, dass man sich nicht bereits beim Bauen
der Häuser mehr Gedanken zu Wärmedämmung gemacht habe. Auch geht er davon aus,
dass bei der bestehenden Grenzbebauung die zusätzliche aufgebrachte
Wärmedämmung auf das Nachbargrundstück rüberragen würde. Beigeordneter
Dörbaum stellt
klar, dass es ich hier um Einzelfälle handelt, die nicht im Ausschuss zu klären
sein werden. Darauf hingewiesen wird, dass zu Zeiten als die Häuser gebaut
wurden, nicht vorrangig auf gute Wärmedämmung geachtet wurde, weil auch die
Energiepreise zu dieser Zeit sehr niedrig waren. Ratsherr
Meihsies dankt der
Verwaltung für die geleistete Bestandserhebung und vorgenommene Betrachtung. Auch
er geht davon aus, dass die Örtliche Bauvorschrift das richtige Instrument
dafür sei, wenn man sich eine einheitliche Gestaltung trotz Sanierungsmaßnahmen
erhalten will. Er
teilt die Befürchtungen nicht, dass Hauseigentümer mit den durchzuführenden
Maßnahmen finanziell überfordert werden könnten. Vielmehr müssten die
Eigentümer, wenn sie denn selbst noch Interesse an einem Verkauf oder einer
Vermietung haben sollten, eigentlich Eigeninteresse zeigen, Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen. Deutlich muss man erkennen, dass
sich die Energiepreise auf Dauer nach oben entwickeln werden. Wer heute nichts
macht an seiner Immobilie, wird sie morgen nicht mehr marktgerecht veräußern
können. Er
plädiert dafür, dass den Bürgern auf dem Kreideberg die Inhalte ergänzend zur
Auslegung in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Bürgermeister
Kolle geht davon
aus, dass die Verpflichtung energetisch etwas zu tun nicht greift, solange man
das Objekt selbst bewohnt und nicht beabsichtigt, zu veräußern, zu vermieten
oder umzubauen. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – erklärt hierzu, dass das Gesagte so zutreffend sei. Er gibt
jedoch zu bedenken, dass man gut beraten wäre, auch in Eigeninitiative
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu ergreifen. Spätestens bei
einer Veräußerung, einem Um- oder Anbau oder einer Vermietung holt einen das
sonst wieder ein. Denn dafür ist ein Energiepass erforderlich, der eine
schlechte Wärmedämmung mit entsprechend schlechten Werten dokumentieren würde.
Ein gewisses Eigeninteresse müsste also eigentlich bei den Eigentümern
vorhanden sein, zumal der Bund das EnEV-Programm mit günstigen
Kreditkonditionen flankiert. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss nachstehenden Inhaltes: 1.
Der Verwaltungsausschuss beschließt die 1. Ergänzung zur 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ im vereinfachten Verfahren
gem. § 13 BauGB fortzusetzen. Dabei ist auf die Aufstellung eines
Umweltberichtes zu verzichten. 2.
Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Auslegungsentwurf der 1. Ergänzung
zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ und der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu. Diese
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