Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter MOßMANN führt aus, dass die Parkscheinautomaten in Lüneburg
seit 1988 betrieben werden, sie seien im Zuge der Einführung des Euro einmalig
technisch umgerüstet worden. An jedem Parkscheinautomaten befinde sich ein
deutlich sichtbarer Hinweis für den Bediener, dass der Automat keine
Geldwechselfunktion besitze, wodurch es grundsätzlich zu einer Überzahlung
kommen könne. Seit dem Jahre 2002 verfügen die Automaten über eine
Geld-Card-Funktion, womit die Gebühren über die EC-Karte bezahlt werden können.
In diesem Falle seien Überzahlungen ausgeschlossen. Allgemein lasse sich sagen,
dass es gegenüber der Stadtverwaltung nur wenig Beanstandungen gebe, da
offensichtlich die Mehrzahl der Automatenbenutzer die Bedienhinweise beachte. Es handle sich um keine untypische Programmierung der
Automaten, vielmehr stellten rund 85 % der Kommunen in Deutschland die gleiche
Funktionsweise zur Verfügung. Hierfür gebe es zwei Gründe. Einerseits seien
Automaten mit softwareunterstützter Geldwechselfunktion erheblich teurer und
störanfälliger, zudem seien sie einer deutlich größeren Gefahr von Vandalismus
ausgesetzt, da ein nicht geringer Betrag an Wechselgeld vorgehalten werden müsse,
was sich stark auf Kosten für die Versicherung auswirke. Eine Alternative wäre
das Aufstellen eines zusätzlichen separaten Geldwechselautomaten neben dem
Parkscheinautomaten, was aber die gleichen Probleme mit sich brächte. Aus den
genannten Gründen sehe die Stadt derzeit keinen Handlungsbedarf, an der
Programmierung etwas zu ändern. Eine gesonderte Ausweisung des in der Vergangenheit
überzahlten Betrages sei nicht möglich. Grundsätzlich sei die Auszahlung eines
überzahlten Betrages durch die Stadtkasse möglich, nach § 15 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes könne aber auf die Auszahlung von
Beträgen unter fünf Euro aufgrund des unverhältnismäßig hohen Kostenaufwandes
verzichtet werden. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (3,
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