Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr RIECHEY legt dar, dass es für die Lüneburger Altstadt eine
Gestaltungssatzung gebe, deren Geltungsbereich jedoch auf der dem Bauprojekt
gegenüberliegenden Straßenseite ende. Der im seinem Antrag skizzierte Bereich
grenze unmittelbar an das Gebiet der vorhandenen Gestaltungssatzung, sei von
ihr jedoch ausgenommen, da der dortige Baustil aus einer späteren Epoche, der
zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts, stamme. Dieser gründerzeitliche Baugürtel
um die Innenstadt habe eine wichtige Mittlerfunktion zwischen der modernen
Architektur in den Außenbereichen und dem klassischen Kern der Altstadt. Diesen
wichtigen Gürtel gelte es ebenso zu erhalten, wie die Altstadt als solche. Die
Verwaltung führe aus, dass die meisten der dortigen Gebäude bereits unter
Denkmalschutz stehen. Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz müssen
bauliche Anlagen in der Nähe eines Baudenkmales so errichtet oder geändert
werden, dass dadurch das Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtigt
wird. Damit sei dieses Projekt eigentlich schon gestorben. Das geplante
Bauvorhaben füge sich nach seiner und der Auffassung vieler Lüneburgerinnen und
Lüneburger nicht in das Stadtbild ein. Dies belege die Gründung einer sehr
aktiven Bürgerinitiative, die über eintausend Unterschriften gegen das Vorhaben
gesammelt habe. Der Oberbürgermeister aber habe sich geweigert, diese
Unterschriften entgegen zu nehmen. Er bitte darum, dass die Unterschriften hier
übergeben werden könnten und der Oberbürgermeister sie zur Kenntnis nehme. Oberbürgermeister MÄDGE antwortet auf die an dieser Stelle wiederholte
Anfrage eines Bürgers, dass er aufgrund anderer wichtiger Termine nicht an der
Bürgerversammlung, in der das Bauvorhaben vorgestellt wurde, habe teilnehmen
können. Er werde in solchen Fällen von seinen fachlich zuständigen Dezernenten,
in diesem Falle von Frau Stadtbaurätin Gundermann, vertreten. Ratsherr RIECHEY fährt fort, dass es keineswegs darum gehe, sich der
Architektur des 21. Jahrhunderts zu verschließen. Direkt an die Lüneburger
Altstadt anschließend halte er diese schmucklosen Bauten jedoch für einen
Stilbruch. Dies werde auch in anderen Parteien durchaus so gesehen, wie ein
Beitrag eines früheren Bundestagsabgeordneten in der Landeszeitung bestätige.
Eine Lückenbebauung sei grundsätzlich der Erschließung neuer Baugebiete
vorzuziehen, aber nicht um jeden Preis. Er könne sich an dieser Stelle sehr
viel kreatives vorstellen, zum Beispiel eine attraktiv gestaltete Grünfläche
oder einen Kinderspielplatz. Der Eigentümer könnte mit Verwaltung und Anwohnern
gemeinsam ein alternatives Nutzungskonzept entwickeln und von sich aus von
seinen Bebauungsplänen Abstand nehmen. Dies wäre ein gütlicher Vorschlag.
Seinen Antrag sehe er als Notbremse, es sei die einzig verbliebene
Handlungsmöglichkeit, um hier noch zu intervenieren. Manchmal entstünden gute
Ideen eben erst im Laufe eines Prozesses. Der Rat sollte hier keine Politik
gegen die Interessen der Lüneburgerinnen und Lüneburger machen, indem er die
Interessen eines einzelnen Investors über das Erscheinungsbild eines ganzen
Stadtteils stelle. In anderen Stadtteilen habe der Rat ebenfalls gestalterisch
eingegriffen, etwa mit der Erhaltungssatzung im Roten Feld. Ratsherr BRUNS findet es interessant, wie sich eine Geschmacksfrage
entwickeln könne, die eben gesehene Showveranstaltung spreche Bände. Er hätte
gewünscht, dass sich Herr Riechey zum Zeitpunkt, als das Bauvorhaben im
Bauausschuss sehr intensiv beraten wurde, bereits eingebracht hätte, er tauche
jedoch im Protokoll trotz Anwesenheit überhaupt nicht auf. Zum Vorschlag der
Linken nach der Errichtung eines Spielplatzes auf dem Gelände stelle er fest,
dass es dort deutlich weniger Nachholbedarf gebe, als in anderen Stadtteilen.
Direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite existiere bereits ein
Spielplatz. Für seine Fraktion sei Innenentwicklung wichtiger als
Außenentwicklung. Man sehe den Lückenschluss in der Frommestraße nicht
unbedingt als Versuchsgebiet. In ähnlicher Form seien auch Bauprojekte in
anderen Bereichen der Stadt durchgeführt worden, er erinnere nur an die
Bausubstanz in Kurparknähe mit Stadtvillen, in die neue Bauten eingefügt worden
seien. Er habe sich auch bei der Vorstellung anderer Bauprojekte im
Bauausschuss oft nicht so recht vorstellen können, ob und wie sich die
Neubauten einfügen werden, im Nachhinein empfinde er aber gerade die
Bauvorhaben beim Kurpark als sehr gelungen. Man müsse auch dem Projekt in der
Frommestraße eine Chance geben. Hinsichtlich der Bürgerversammlung sei es wichtig gewesen,
dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen haben einbringen können, viele
der vorgebrachten Argumente und Anregungen seien absolut nachvollziehbar. Es
sei richtig und wichtig, dass über Fragen der Ge-staltung und der Architektur
diskutiert werde, wenngleich sich in diesem Bereich nicht alle Fragen klären
lassen. Die technischen Fragen seien umfassend beantwortet worden, auf der
emotionalen Schiene aber gebe es nun einmal keine befriedigende Lösung. Er
verwahre sich als Ratsmitglied aber ganz klar gegen Anschuldigungen, man lebe
in einer Bananenrepublik und es werde gekungelt. Ratsherr KROLL stellt fest, dass die Vorgaben im Antrag der Linken
unbegründet seien. Der fachlichen Bewertung der Verwaltung stimme er voll zu.
Wenngleich die Architektenpläne gewöhnungsbedürftig seien, so passten sie doch
in die heutige Zeit und werden dem Stadtbild an dieser Stelle ein neues Gesicht
geben. Dem Eigentümer müsse die Freiheit gewährt bleiben, sein Grundstück wirtschaftlich
nutzen zu können. Er bewundere den Mut des Bauherrn, auf einem
senkungsgefährdeten Grundstück zu bauen. Rat und Verwaltung sollten den
Bauherrn nicht noch zusätzliche Probleme
bereiten. Lieber solle man sich auf die neuen Wohn- und Geschäftsräume in der
Frommestraße freuen. Herr Riechey habe in seinem Antrag Eklektizismus als im
Gebiet Frommestraße vorhandenem Baustil erwähnt, dies bedeute nach dem Duden
unoriginelle und unschöpferische geistige Arbeitsweise, bei der Ideen anderer
übernommen und zu einer neuen Leistung zusammengetragen werden – heute
nenne man so etwas geistigen Diebstahl. Ratsherr MEIHSIES bezeichnet den Auftritt des Ratsherrn Riechey als massiv
unglaubwürdig. Wer sich am Ende eines Prozesses einmische und meine, den Stein
der Weisen gefunden zu haben, zuvor aber während des gesamten Prozesses in der
Diskussion nicht in Erscheinung trete, besitze keine Glaubwürdigkeit. Es sei
eine Frage der Ehrlichkeit auch gegenüber denjenigen, die als Anwohner hier
anwesend seien und sich gegen dieses Projekt stellen. Unehrlich sei es, den
Menschen vorzugaukeln, dass es noch eine Entscheidungsfreiheit gebe. Die habe
man definitiv nicht mehr, keine Gestaltungssatzung dieser Welt werde das
Bauvorhaben in der Frommestraße verhindern. Das müsse man der Ehrlichkeit
halber klar sagen. Daher komme ein Antrag für eine Gestaltungssatzung, ganz
unabhängig von der rechtlichen Bewertung, viel zu spät. Selbst wenn dort eine
solche Satzung in Kraft getreten wäre, hätte man dieses Bauvorhaben dennoch
genehmigen müssen, weil der Investor einen Anspruch darauf habe. Das könne
einem politisch gefallen oder auch nicht, auf diese Art und Weise könne man
darüber jedoch nicht philosophieren. Die Linke werde den Leuten erklären
müssen, warum sie diesen Antrag gestellt habe, obwohl sie ganz genau wisse,
dass nichts mehr zu machen sei. Die Bürgerinitiative sei zu einer Fraktionssitzung der
Grünen eingeladen worden, in der die Architekten das Bauvorhaben vorgestellt
haben. Leider habe sich die Bürgerinitiative – trotz ihrer siebzig
Mitglieder – nicht in der Lage gesehen, an dieser Fraktionssitzung
teilzunehmen. Hier habe die BI nicht den Dialog mit der Politik und auch nicht
mit den Architekten gesucht, denen seine Fraktion in dieser Sitzung auf den
Zahn gefühlt habe. Das sei ihm unverständlich, damit könne man nichts erreichen
und das müsse sich die BI auch ins Stammbuch schreiben. Seine Fraktion habe sich mit der Situation
auseinandergesetzt und sei sehr uneinheitlich in der Ansicht, wie man in der
Frommestraße zu bauen habe. Man könne darüber streiten, wie lange das neue
Gebäude, so wie es konzipiert sei, angesichts des Baugrundes dort tatsächlich
bestehen bleibe. Die Technik solle angeblich die Bewegungen des Untergrundes
egalisieren können, darüber streite er nicht, denn dazu gebe es Gutachten, die
keineswegs gekauft oder gefälscht seien, hier stelle er sich vor die
Verwaltung. Über die Frage nach Gestaltung, Bauweise und Architektur könne man
sich hingegen streiten, da gebe es keine Einheitlichkeit, jeder finde nun einmal
etwas anderes schön. Im Bauausschuss habe man sich mehrheitlich für diese
Architektur entschieden, auch er selbst habe zugestimmt, da er glaube, dass sie
zwar einen Bruch darstelle in dem bestehenden Ensemble, jedoch für das
Vorhandene nicht bedrohlich sei. In der Frage von Geschmack und Architektur
müsse man jedem – auch ihm – eine eigene Meinung zugestehen, die
man nicht generalisieren könne. Letztendlich habe der Bauherr einen Anspruch auf die
Genehmigung, das Bauvorhaben könne man nicht mehr rückgängig machen. Der
gesamte Bauausschuss, da nehme er sich selbst nicht aus, habe einen politischen
Fehler gemacht, man hätte für diesen Bereich einen Ideen-, bzw.
Architektenwettbewerb fordern müssen. Auf die Art hätte man eine
Entscheidungsmöglichkeit über eine Vielfalt von Architekturentwürfen gehabt,
für dieses Versäumnis fühle er sich auch selbst politisch verantwortlich. Beigeordnete SCHELLMANN bekräftigt, dass man juristisch nichts mehr
unternehmen könne, darin habe Herr Meihsies völlig Recht. Im Bauausschuss haben
durchaus einige Mitglieder Schwierigkeiten mit der Vorstellung dieses Projektes
gehabt. Sie habe das auch von Anfang an kritisiert, indem sie die Kompaktheit
der Kastenform und die mangelnde Differenziertheit der Flächen beanstandet und
ihrer Enttäuschung darüber Ausdruck gegeben habe. Es sei eine öffentliche
Diskussion über das Bauvorhaben geführt worden, leider etwas spät. Das müsse
man beim nächsten Mal besser machen, denn man habe erkannt, dass es
unterschiedliche Interessen gebe sowohl über die Architektur, als auch über die
Sicherheit. Es sei unbefriedigend, dass es weder den Architekten noch den
Fachleuten gelungen sei, die Sorge zu nehmen, dass durch den Neubau die
Standsicherheit der vorhandenen Gebäude beeinträchtigt werden könnte. Dabei
hätten sie durchaus anführen können, dass sie solche Projekte in der Nähe von
Abbruchkanten schon erfolgreich durchgeführt haben, etwa den Neubau des
Gesundheitsamtes. Dagegen sei leider von keiner Seite erklärt worden, warum
sich die geplante Architektur dort einfüge, das sei aber genau das Thema und
werde vom Gesetz gefordert. Bei dieser Beurteilung könne man wahrlich
verschiedener Meinung sein. Dabei spiele aber kein ästhetisches Gefühl eine
Rolle, sondern planungsrechtliche Erfordernisse, wie beispielsweise die
Gebäudehöhe. Zum Ästhetischen könne man fordern, dass das Stadtbild nicht
beeinträchtigt werde, dabei könnte die Diskussion eine größere Rolle spielen.
Sie sei der Meinung, man müsse sich genauestens den Bestand ansehen gegenüber
dem, was neu entstehen soll und danach beurteilen, wie beides in einen Dialog
miteinender trete. Hier empfinde sie beim jetzigen Projekt einen großen Bruch,
es gebe aber auch Leute, die es genau anders empfänden, insofern habe Herr
Meihsies recht. Sie hätte sich eine etwas intensivere Beratung durch die
Verwaltung hinsichtlich des Einfügens gewünscht, etwa durch einen Vergleich der
Proportionen. Dies müssten doch auch die Architekten, die es ja studiert haben,
den Laien gegenüber erklären können. Beigeordneter BLANCK gehört zu denjenigen, die zwar ästhetisch eine andere
Meinung haben, nicht jedoch in der Sache. In der Sache nämlich sei nichts mehr
zu machen, dieser Fehler liege bei den Vertretern – auch seiner eigenen
Fraktion und der Linken – im Bauausschuss. Hier sei das vorgestellte
Projekt nicht soweit in die Fraktionen hineinprojiziert worden, dass dort Alarm
geschlagen und rechtzeitig die Bremse gezogen worden ist. Das sei schlecht
gelaufen. Der Fehler liege ein wenig auch bei der Verwaltung, die nicht –
wie sonst – erkannt habe, welchen Sprengstoff diese Planung in sich
berge. Wenn sie es gewusst hätte, so vermute er, wäre die Verwaltung eher in
die Öffentlichkeit gegangen und die heutige Diskussion hätte schon vor der
Sitzung des Bauausschusses stattgefunden. Er würde sich wünschen, dass künftig
bei derart sensiblen Bauvorhaben die Verwaltung etwas früher den Dialog mit der
Politik sucht. Zum Ästhetischen sei es kurz und bündig seine Meinung, dass der
Bau dorthin passe, ‚wie ein Fisch aufs Fahrrad’. Beigeordneter KÖRNER kann die Beanstandungen der Beigeordneten Schellmann nicht
verstehen. Im Bauausschuss seien das Bauvorhaben und die zugrunde liegende
Technik hervorragend und sehr eindeutig vorgestellt worden. Man müsse auch
einmal betrachten, wie viel Mühe sich der Architekt gegeben habe und wie viel
der Investor in das Bauvorhaben hineinstecke, angesichts des unsicheren
Untergrundes. Die Statik sei genauestens berechnet und durch Gutachten belegt
und modernste Technik werde zum Einsatz kommen, um das Projekt zustande kommen
zu lassen. In den Ausschüssen seien Fachleute vertreten, die sicherlich nicht
alles für gut befinden, es müsse aber abgewogen werden, ob die Baulücke mit
diesem Baukörper angemessen geschlossen werden könne. Man müsse einer
altertümlichen Bausubstanz auch einmal neue Techniken gegenüberstellen.
Unabhängig davon wünsche auch er sich, dass das alte Lüneburg mit seinen
historischen Gebäuden weiterhin Bestand habe. In der Frage der Gestaltung
könnten nicht alle einer Meinung sein, hier müsse man abwägen, mit welchem
Ergebnis man zum Ende kommen wolle. Diese Lückenbebauung könnte angesichts der
eingebrachten neuen Technik – durch hydraulische Anhebung des Gebäudes
der Senkung entgegen zu wirken – zu einem Musterbeispiel über die Stadtgrenzen
hinaus werden. Oberbürgermeister MÄDGE erinnert daran, dass die Stadt seit über eintausend
Jahren von der Bürgerschaft gestaltet werde und auch das Rathaus würde –
wie viele andere Bauten – nicht stehen, wenn man sich nicht neuen
Techniken geöffnet und den Mut bewiesen hätte, etwas Neues aufzubauen. Es gebe
viele Beispiele für Neubauten im Bereich des Senkungsgebietes, etwa die
Kreisverwaltung, das Gesundheitsamt oder die Gebäude an Vierorten, die schon in
den achtziger Jahren entstanden sind und noch immer stehen. Ingenieure und
Architekten haben hier ihr Fachwissen eingebracht und die Häuser den
Anforderungen entsprechend gestaltet. Über Geschmack könne man immer streiten. In den vergangenen
Jahrzehnten habe man über den Karstadtneubau ebenso diskutiert, wie über das
Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen MTV-Turnhalle oder auch über den Neubau
von C&A. Alle diese Objekte seien vom jeweiligen Rat gestalterisch
begleitet und letztlich beschlossen worden. Der von Herrn Riechey angesprochene
FDP-Politiker, der heute das Bauprojekt in der Frommestraße kritisiere, habe
seinerzeit dem Nachfolgebau der MTV-Halle zugestimmt. Hier müsse jeder für sich
abwägen, ob dieses Objekt schöner sei als die Planung für die Frommestraße. Man
müsse aber feststellen, dass damals wie heute der Rat die Gestaltung in die
Hand nehme, darüber diskutiere und eine Entscheidung treffe, wenngleich sie
später möglicherweise in einem anderen Licht erscheine. Es gehöre immer Mut
dazu – sei es von Politikern, Architekten oder Investoren – etwas
Neues umzusetzen. Warum sollte es hier nicht auch gelingen ? Man könne nicht immer nur historisieren, sonst schaffe man
eine Art Museumsdorf, sondern müsse auch ganz bewusst einmal einen
Kontrastpunkt setzen, damit sich auch die moderne Bürgerschaft in ihren Bauten
wiederfinde. Die Beurteilung, ob etwas richtig sei oder nicht, werde stets
durch die nachfolgenden Generationen getroffen. Manche Diskussion, die im
Zusammenhang mit dem Bauvorhaben in der Frommestraße geführt wurde, erscheine
ihm dabei sehr kleinkariert. Ebenso könne es nicht angehen, dass das Baudenkmal
in der Frommestraße mit Flugblättern zugeklebt werde, in denen der Erhalt
gerade dieses Denkmales gefordert werde. Das passe einfach nicht zusammen und
zeige die teilweise pharisäerhafte Haltung in der Diskussion. Der Bauausschuss habe im Jahre 2007 zweimal über das
Bauvorhaben beraten, Frau Stadtbaurätin Gundermann habe dort ausführlich
vorgetragen und für weitere Informationen zur Verfügung gestanden. Daher weise
er die Vorwürfe an die Verwaltung zurück, zu wenig informiert zu haben, das sei
ein Abschieben von Verantwortung. Das Baurecht biete gesetzlich verbriefte Rechte, es solle
Bauen ermöglichen und nicht verhindern. Die Verwaltung habe das Bauvorhaben
nach Recht und Gesetz zu beurteilen und nach Recht und Gesetz gebe es einen
Rechtsanspruch des Bauherrn. Zum Recht gehöre auch, dass jeder, der sich in
seinen Rechten verletzt fühle, sich an die zuständigen Gerichte wenden könne.
Eine Verwaltung mit falschen Tatsachen zwingen zu wollen, rechtswidrige
Verbotsbescheide zu erlassen, werde es unter ihm nicht geben. Das wäre das Ende
der Demokratie. Ratsherr RIECHEY entgegnet, sich im Bauausschuss bewusst zurückgehalten zu
haben, weil der Diskussionsprozess nicht abgeschlossen gewesen ist und seine
Fraktion im Bauausschuss kein Stimmrecht habe. Seine Fraktion habe sich die
Argumente zunächst angehört und parteiintern sowie in der Öffentlichkeit
diskutiert und eine kritische Meinung entwickelt. Das sei ihr gutes Recht und
man könne ihm die Zurückhaltung im Bauausschuss nicht zum Vorwurf machen. Wenn
der Oberbürgermeister glaube, mit einer Gestaltungssatzung das Ende der
Demokratie erreicht zu haben, finde er das sehr bedenklich. In Lüneburg gebe es
bereits Gestaltungssatzungen, vielleicht sei damit ja tatsächlich schon das
Ende der Demokratie erreicht. Der einzige Fehler seiner Fraktion sei, davon
ausgegangen zu sein, dass man das Thema noch mal im Stadtrat diskutieren könne.
Auch Vertreter der Grünen hätten in der LZ im übrigen deutlich gemacht, sich
gegen das Bauvorhaben auszusprechen, daher habe er angenommen, heute im Rat
noch intervenieren zu können. Im Rat habe seine Fraktion ein Stimmrecht, hier
äußere sie sich und hier sage sie klar, dass sie gegen dieses Bauvorhaben sei.
Man möge doch bitte nicht die Tatsachen verdrehen. Seine Fraktion habe mit der
durchaus möglichen Gestaltungssatzung einerseits das Angebot gemacht, das
Verfahren nochmals grundlegend zu überdenken, andererseits dem Investor das
Angebot gemacht, sich mit den Anwohnern zusammenzusetzen und eine andere
Planung vorzunehmen. Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass eine Gestaltungssatzung auf der
Grundlage des Baugesetzbuches erlassen werde, bei der es ganz klare
Vorschriften gebe. Er erinnere daran, dass man beim Erhalt des
Gebietscharakters im Roten Feld mit einer Gestaltungssatzung gescheitert sei,
weil es rechtlich nicht durchsetzbar gewesen ist. Das Baugesetzbuch sichere
Baufreiheit zu, die auch an dieser Stelle gelte. Im Roten Feld habe man all das
bereits durchexerziert und sei letztlich zu ganz anderen Regelungen gekommen,
als man ursprünglich geplant hatte. Über eine Gestaltungssatzung könne man aber
vor allem geschmackliche Fragen nicht regeln, das gelinge an keiner Stelle. Das
Bauvorhaben in der Frommestraße sei übrigens auch über einen Bebauungsplan
nicht zu verhindern, da dieser nicht für einen so kleinen Bereich erlassen
werden dürfe. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der
Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion sowie 1 Stimme aus den Reihen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bei 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie 5
Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. (06) |
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