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Auszug - Antrag Gestaltungssatzung - Frommestraße erhalten (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 13.10.2008, eingegangen am 15.10.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 04.12.2008    
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3036/08 Antrag Gestaltungssatzung - Frommestraße erhalten (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 13.10.2008, eingegangen am 15.10.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY legt dar, dass es für die Lüneburger Altstadt eine Gestaltungssatzung gebe, deren Geltungsbereich jedoch auf der dem Bauprojekt gegenüberliegenden Straßenseite ende. Der im seinem Antrag skizzierte Bereich grenze unmittelbar an das Gebiet der vorhandenen Gestaltungssatzung, sei von ihr jedoch ausgenommen, da der dortige Baustil aus einer späteren Epoche, der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts, stamme. Dieser gründerzeitliche Baugürtel um die Innenstadt habe eine wichtige Mittlerfunktion zwischen der modernen Architektur in den Außenbereichen und dem klassischen Kern der Altstadt. Diesen wichtigen Gürtel gelte es ebenso zu erhalten, wie die Altstadt als solche. Die Verwaltung führe aus, dass die meisten der dortigen Gebäude bereits unter Denkmalschutz stehen. Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz müssen bauliche Anlagen in der Nähe eines Baudenkmales so errichtet oder geändert werden, dass dadurch das Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtigt wird. Damit sei dieses Projekt eigentlich schon gestorben. Das geplante Bauvorhaben füge sich nach seiner und der Auffassung vieler Lüneburgerinnen und Lüneburger nicht in das Stadtbild ein. Dies belege die Gründung einer sehr aktiven Bürgerinitiative, die über eintausend Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt habe. Der Oberbürgermeister aber habe sich geweigert, diese Unterschriften entgegen zu nehmen. Er bitte darum, dass die Unterschriften hier übergeben werden könnten und der Oberbürgermeister sie zur Kenntnis nehme.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet auf die an dieser Stelle wiederholte Anfrage eines Bürgers, dass er aufgrund anderer wichtiger Termine nicht an der Bürgerversammlung, in der das Bauvorhaben vorgestellt wurde, habe teilnehmen können. Er werde in solchen Fällen von seinen fachlich zuständigen Dezernenten, in diesem Falle von Frau Stadtbaurätin Gundermann, vertreten.

 

Ratsherr RIECHEY fährt fort, dass es keineswegs darum gehe, sich der Architektur des 21. Jahrhunderts zu verschließen. Direkt an die Lüneburger Altstadt anschließend halte er diese schmucklosen Bauten jedoch für einen Stilbruch. Dies werde auch in anderen Parteien durchaus so gesehen, wie ein Beitrag eines früheren Bundestagsabgeordneten in der Landeszeitung bestätige. Eine Lückenbebauung sei grundsätzlich der Erschließung neuer Baugebiete vorzuziehen, aber nicht um jeden Preis. Er könne sich an dieser Stelle sehr viel kreatives vorstellen, zum Beispiel eine attraktiv gestaltete Grünfläche oder einen Kinderspielplatz. Der Eigentümer könnte mit Verwaltung und Anwohnern gemeinsam ein alternatives Nutzungskonzept entwickeln und von sich aus von seinen Bebauungsplänen Abstand nehmen. Dies wäre ein gütlicher Vorschlag. Seinen Antrag sehe er als Notbremse, es sei die einzig verbliebene Handlungsmöglichkeit, um hier noch zu intervenieren. Manchmal entstünden gute Ideen eben erst im Laufe eines Prozesses. Der Rat sollte hier keine Politik gegen die Interessen der Lüneburgerinnen und Lüneburger machen, indem er die Interessen eines einzelnen Investors über das Erscheinungsbild eines ganzen Stadtteils stelle. In anderen Stadtteilen habe der Rat ebenfalls gestalterisch eingegriffen, etwa mit der Erhaltungssatzung im Roten Feld.

 

Ratsherr BRUNS findet es interessant, wie sich eine Geschmacksfrage entwickeln könne, die eben gesehene Showveranstaltung spreche Bände. Er hätte gewünscht, dass sich Herr Riechey zum Zeitpunkt, als das Bauvorhaben im Bauausschuss sehr intensiv beraten wurde, bereits eingebracht hätte, er tauche jedoch im Protokoll trotz Anwesenheit überhaupt nicht auf. Zum Vorschlag der Linken nach der Errichtung eines Spielplatzes auf dem Gelände stelle er fest, dass es dort deutlich weniger Nachholbedarf gebe, als in anderen Stadtteilen. Direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite existiere bereits ein Spielplatz. Für seine Fraktion sei Innenentwicklung wichtiger als Außenentwicklung. Man sehe den Lückenschluss in der Frommestraße nicht unbedingt als Versuchsgebiet. In ähnlicher Form seien auch Bauprojekte in anderen Bereichen der Stadt durchgeführt worden, er erinnere nur an die Bausubstanz in Kurparknähe mit Stadtvillen, in die neue Bauten eingefügt worden seien. Er habe sich auch bei der Vorstellung anderer Bauprojekte im Bauausschuss oft nicht so recht vorstellen können, ob und wie sich die Neubauten einfügen werden, im Nachhinein empfinde er aber gerade die Bauvorhaben beim Kurpark als sehr gelungen. Man müsse auch dem Projekt in der Frommestraße eine Chance geben.

Hinsichtlich der Bürgerversammlung sei es wichtig gewesen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen haben einbringen können, viele der vorgebrachten Argumente und Anregungen seien absolut nachvollziehbar. Es sei richtig und wichtig, dass über Fragen der Ge-staltung und der Architektur diskutiert werde, wenngleich sich in diesem Bereich nicht alle Fragen klären lassen. Die technischen Fragen seien umfassend beantwortet worden, auf der emotionalen Schiene aber gebe es nun einmal keine befriedigende Lösung. Er verwahre sich als Ratsmitglied aber ganz klar gegen Anschuldigungen, man lebe in einer Bananenrepublik und es werde gekungelt.

 

Ratsherr KROLL stellt fest, dass die Vorgaben im Antrag der Linken unbegründet seien. Der fachlichen Bewertung der Verwaltung stimme er voll zu. Wenngleich die Architektenpläne gewöhnungsbedürftig seien, so passten sie doch in die heutige Zeit und werden dem Stadtbild an dieser Stelle ein neues Gesicht geben. Dem Eigentümer müsse die Freiheit gewährt bleiben, sein Grundstück wirtschaftlich nutzen zu können. Er bewundere den Mut des Bauherrn, auf einem senkungsgefährdeten Grundstück zu bauen. Rat und Verwaltung sollten den Bauherrn nicht noch zusätzliche  Probleme bereiten. Lieber solle man sich auf die neuen Wohn- und Geschäftsräume in der Frommestraße freuen. Herr Riechey habe in seinem Antrag Eklektizismus als im Gebiet Frommestraße vorhandenem Baustil erwähnt, dies bedeute nach dem Duden unoriginelle und unschöpferische geistige Arbeitsweise, bei der Ideen anderer übernommen und zu einer neuen Leistung zusammengetragen werden – heute nenne man so etwas geistigen Diebstahl.

 

Ratsherr MEIHSIES bezeichnet den Auftritt des Ratsherrn Riechey als massiv unglaubwürdig. Wer sich am Ende eines Prozesses einmische und meine, den Stein der Weisen gefunden zu haben, zuvor aber während des gesamten Prozesses in der Diskussion nicht in Erscheinung trete, besitze keine Glaubwürdigkeit. Es sei eine Frage der Ehrlichkeit auch gegenüber denjenigen, die als Anwohner hier anwesend seien und sich gegen dieses Projekt stellen. Unehrlich sei es, den Menschen vorzugaukeln, dass es noch eine Entscheidungsfreiheit gebe. Die habe man definitiv nicht mehr, keine Gestaltungssatzung dieser Welt werde das Bauvorhaben in der Frommestraße verhindern. Das müsse man der Ehrlichkeit halber klar sagen. Daher komme ein Antrag für eine Gestaltungssatzung, ganz unabhängig von der rechtlichen Bewertung, viel zu spät. Selbst wenn dort eine solche Satzung in Kraft getreten wäre, hätte man dieses Bauvorhaben dennoch genehmigen müssen, weil der Investor einen Anspruch darauf habe. Das könne einem politisch gefallen oder auch nicht, auf diese Art und Weise könne man darüber jedoch nicht philosophieren. Die Linke werde den Leuten erklären müssen, warum sie diesen Antrag gestellt habe, obwohl sie ganz genau wisse, dass nichts mehr zu machen sei.

Die Bürgerinitiative sei zu einer Fraktionssitzung der Grünen eingeladen worden, in der die Architekten das Bauvorhaben vorgestellt haben. Leider habe sich die Bürgerinitiative – trotz ihrer siebzig Mitglieder – nicht in der Lage gesehen, an dieser Fraktionssitzung teilzunehmen. Hier habe die BI nicht den Dialog mit der Politik und auch nicht mit den Architekten gesucht, denen seine Fraktion in dieser Sitzung auf den Zahn gefühlt habe. Das sei ihm unverständlich, damit könne man nichts erreichen und das müsse sich die BI auch ins Stammbuch schreiben. 

Seine Fraktion habe sich mit der Situation auseinandergesetzt und sei sehr uneinheitlich in der Ansicht, wie man in der Frommestraße zu bauen habe. Man könne darüber streiten, wie lange das neue Gebäude, so wie es konzipiert sei, angesichts des Baugrundes dort tatsächlich bestehen bleibe. Die Technik solle angeblich die Bewegungen des Untergrundes egalisieren können, darüber streite er nicht, denn dazu gebe es Gutachten, die keineswegs gekauft oder gefälscht seien, hier stelle er sich vor die Verwaltung. Über die Frage nach Gestaltung, Bauweise und Architektur könne man sich hingegen streiten, da gebe es keine Einheitlichkeit, jeder finde nun einmal etwas anderes schön. Im Bauausschuss habe man sich mehrheitlich für diese Architektur entschieden, auch er selbst habe zugestimmt, da er glaube, dass sie zwar einen Bruch darstelle in dem bestehenden Ensemble, jedoch für das Vorhandene nicht bedrohlich sei. In der Frage von Geschmack und Architektur müsse man jedem – auch ihm – eine eigene Meinung zugestehen, die man nicht generalisieren könne.

Letztendlich habe der Bauherr einen Anspruch auf die Genehmigung, das Bauvorhaben könne man nicht mehr rückgängig machen. Der gesamte Bauausschuss, da nehme er sich selbst nicht aus, habe einen politischen Fehler gemacht, man hätte für diesen Bereich einen Ideen-, bzw. Architektenwettbewerb fordern müssen. Auf die Art hätte man eine Entscheidungsmöglichkeit über eine Vielfalt von Architekturentwürfen gehabt, für dieses Versäumnis fühle er sich auch selbst politisch verantwortlich.

 

Beigeordnete SCHELLMANN bekräftigt, dass man juristisch nichts mehr unternehmen könne, darin habe Herr Meihsies völlig Recht. Im Bauausschuss haben durchaus einige Mitglieder Schwierigkeiten mit der Vorstellung dieses Projektes gehabt. Sie habe das auch von Anfang an kritisiert, indem sie die Kompaktheit der Kastenform und die mangelnde Differenziertheit der Flächen beanstandet und ihrer Enttäuschung darüber Ausdruck gegeben habe. Es sei eine öffentliche Diskussion über das Bauvorhaben geführt worden, leider etwas spät. Das müsse man beim nächsten Mal besser machen, denn man habe erkannt, dass es unterschiedliche Interessen gebe sowohl über die Architektur, als auch über die Sicherheit. Es sei unbefriedigend, dass es weder den Architekten noch den Fachleuten gelungen sei, die Sorge zu nehmen, dass durch den Neubau die Standsicherheit der vorhandenen Gebäude beeinträchtigt werden könnte. Dabei hätten sie durchaus anführen können, dass sie solche Projekte in der Nähe von Abbruchkanten schon erfolgreich durchgeführt haben, etwa den Neubau des Gesundheitsamtes. Dagegen sei leider von keiner Seite erklärt worden, warum sich die geplante Architektur dort einfüge, das sei aber genau das Thema und werde vom Gesetz gefordert. Bei dieser Beurteilung könne man wahrlich verschiedener Meinung sein. Dabei spiele aber kein ästhetisches Gefühl eine Rolle, sondern planungsrechtliche Erfordernisse, wie beispielsweise die Gebäudehöhe. Zum Ästhetischen könne man fordern, dass das Stadtbild nicht beeinträchtigt werde, dabei könnte die Diskussion eine größere Rolle spielen. Sie sei der Meinung, man müsse sich genauestens den Bestand ansehen gegenüber dem, was neu entstehen soll und danach beurteilen, wie beides in einen Dialog miteinender trete. Hier empfinde sie beim jetzigen Projekt einen großen Bruch, es gebe aber auch Leute, die es genau anders empfänden, insofern habe Herr Meihsies recht. Sie hätte sich eine etwas intensivere Beratung durch die Verwaltung hinsichtlich des Einfügens gewünscht, etwa durch einen Vergleich der Proportionen. Dies müssten doch auch die Architekten, die es ja studiert haben, den Laien gegenüber erklären können.

 

Beigeordneter BLANCK gehört zu denjenigen, die zwar ästhetisch eine andere Meinung haben, nicht jedoch in der Sache. In der Sache nämlich sei nichts mehr zu machen, dieser Fehler liege bei den Vertretern – auch seiner eigenen Fraktion und der Linken – im Bauausschuss. Hier sei das vorgestellte Projekt nicht soweit in die Fraktionen hineinprojiziert worden, dass dort Alarm geschlagen und rechtzeitig die Bremse gezogen worden ist. Das sei schlecht gelaufen. Der Fehler liege ein wenig auch bei der Verwaltung, die nicht – wie sonst – erkannt habe, welchen Sprengstoff diese Planung in sich berge. Wenn sie es gewusst hätte, so vermute er, wäre die Verwaltung eher in die Öffentlichkeit gegangen und die heutige Diskussion hätte schon vor der Sitzung des Bauausschusses stattgefunden. Er würde sich wünschen, dass künftig bei derart sensiblen Bauvorhaben die Verwaltung etwas früher den Dialog mit der Politik sucht. Zum Ästhetischen sei es kurz und bündig seine Meinung, dass der Bau dorthin passe, ‚wie ein Fisch aufs Fahrrad’.

 

Beigeordneter KÖRNER kann die Beanstandungen der Beigeordneten Schellmann nicht verstehen. Im Bauausschuss seien das Bauvorhaben und die zugrunde liegende Technik hervorragend und sehr eindeutig vorgestellt worden. Man müsse auch einmal betrachten, wie viel Mühe sich der Architekt gegeben habe und wie viel der Investor in das Bauvorhaben hineinstecke, angesichts des unsicheren Untergrundes. Die Statik sei genauestens berechnet und durch Gutachten belegt und modernste Technik werde zum Einsatz kommen, um das Projekt zustande kommen zu lassen. In den Ausschüssen seien Fachleute vertreten, die sicherlich nicht alles für gut befinden, es müsse aber abgewogen werden, ob die Baulücke mit diesem Baukörper angemessen geschlossen werden könne. Man müsse einer altertümlichen Bausubstanz auch einmal neue Techniken gegenüberstellen. Unabhängig davon wünsche auch er sich, dass das alte Lüneburg mit seinen historischen Gebäuden weiterhin Bestand habe. In der Frage der Gestaltung könnten nicht alle einer Meinung sein, hier müsse man abwägen, mit welchem Ergebnis man zum Ende kommen wolle. Diese Lückenbebauung könnte angesichts der eingebrachten neuen Technik – durch hydraulische Anhebung des Gebäudes der Senkung entgegen zu wirken – zu einem Musterbeispiel über die Stadtgrenzen hinaus werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erinnert daran, dass die Stadt seit über eintausend Jahren von der Bürgerschaft gestaltet werde und auch das Rathaus würde – wie viele andere Bauten – nicht stehen, wenn man sich nicht neuen Techniken geöffnet und den Mut bewiesen hätte, etwas Neues aufzubauen. Es gebe viele Beispiele für Neubauten im Bereich des Senkungsgebietes, etwa die Kreisverwaltung, das Gesundheitsamt oder die Gebäude an Vierorten, die schon in den achtziger Jahren entstanden sind und noch immer stehen. Ingenieure und Architekten haben hier ihr Fachwissen eingebracht und die Häuser den Anforderungen entsprechend gestaltet.

Über Geschmack könne man immer streiten. In den vergangenen Jahrzehnten habe man über den Karstadtneubau ebenso diskutiert, wie über das Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen MTV-Turnhalle oder auch über den Neubau von C&A. Alle diese Objekte seien vom jeweiligen Rat gestalterisch begleitet und letztlich beschlossen worden. Der von Herrn Riechey angesprochene FDP-Politiker, der heute das Bauprojekt in der Frommestraße kritisiere, habe seinerzeit dem Nachfolgebau der MTV-Halle zugestimmt. Hier müsse jeder für sich abwägen, ob dieses Objekt schöner sei als die Planung für die Frommestraße. Man müsse aber feststellen, dass damals wie heute der Rat die Gestaltung in die Hand nehme, darüber diskutiere und eine Entscheidung treffe, wenngleich sie später möglicherweise in einem anderen Licht erscheine. Es gehöre immer Mut dazu – sei es von Politikern, Architekten oder Investoren – etwas Neues umzusetzen. Warum sollte es hier nicht auch gelingen ?

Man könne nicht immer nur historisieren, sonst schaffe man eine Art Museumsdorf, sondern müsse auch ganz bewusst einmal einen Kontrastpunkt setzen, damit sich auch die moderne Bürgerschaft in ihren Bauten wiederfinde. Die Beurteilung, ob etwas richtig sei oder nicht, werde stets durch die nachfolgenden Generationen getroffen. Manche Diskussion, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben in der Frommestraße geführt wurde, erscheine ihm dabei sehr kleinkariert. Ebenso könne es nicht angehen, dass das Baudenkmal in der Frommestraße mit Flugblättern zugeklebt werde, in denen der Erhalt gerade dieses Denkmales gefordert werde. Das passe einfach nicht zusammen und zeige die teilweise pharisäerhafte Haltung in der Diskussion.

Der Bauausschuss habe im Jahre 2007 zweimal über das Bauvorhaben beraten, Frau Stadtbaurätin Gundermann habe dort ausführlich vorgetragen und für weitere Informationen zur Verfügung gestanden. Daher weise er die Vorwürfe an die Verwaltung zurück, zu wenig informiert zu haben, das sei ein Abschieben von Verantwortung.

Das Baurecht biete gesetzlich verbriefte Rechte, es solle Bauen ermöglichen und nicht verhindern. Die Verwaltung habe das Bauvorhaben nach Recht und Gesetz zu beurteilen und nach Recht und Gesetz gebe es einen Rechtsanspruch des Bauherrn. Zum Recht gehöre auch, dass jeder, der sich in seinen Rechten verletzt fühle, sich an die zuständigen Gerichte wenden könne. Eine Verwaltung mit falschen Tatsachen zwingen zu wollen, rechtswidrige Verbotsbescheide zu erlassen, werde es unter ihm nicht geben. Das wäre das Ende der Demokratie.

 

Ratsherr RIECHEY entgegnet, sich im Bauausschuss bewusst zurückgehalten zu haben, weil der Diskussionsprozess nicht abgeschlossen gewesen ist und seine Fraktion im Bauausschuss kein Stimmrecht habe. Seine Fraktion habe sich die Argumente zunächst angehört und parteiintern sowie in der Öffentlichkeit diskutiert und eine kritische Meinung entwickelt. Das sei ihr gutes Recht und man könne ihm die Zurückhaltung im Bauausschuss nicht zum Vorwurf machen. Wenn der Oberbürgermeister glaube, mit einer Gestaltungssatzung das Ende der Demokratie erreicht zu haben, finde er das sehr bedenklich. In Lüneburg gebe es bereits Gestaltungssatzungen, vielleicht sei damit ja tatsächlich schon das Ende der Demokratie erreicht. Der einzige Fehler seiner Fraktion sei, davon ausgegangen zu sein, dass man das Thema noch mal im Stadtrat diskutieren könne. Auch Vertreter der Grünen hätten in der LZ im übrigen deutlich gemacht, sich gegen das Bauvorhaben auszusprechen, daher habe er angenommen, heute im Rat noch intervenieren zu können. Im Rat habe seine Fraktion ein Stimmrecht, hier äußere sie sich und hier sage sie klar, dass sie gegen dieses Bauvorhaben sei. Man möge doch bitte nicht die Tatsachen verdrehen. Seine Fraktion habe mit der durchaus möglichen Gestaltungssatzung einerseits das Angebot gemacht, das Verfahren nochmals grundlegend zu überdenken, andererseits dem Investor das Angebot gemacht, sich mit den Anwohnern zusammenzusetzen und eine andere Planung vorzunehmen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass eine Gestaltungssatzung auf der Grundlage des Baugesetzbuches erlassen werde, bei der es ganz klare Vorschriften gebe. Er erinnere daran, dass man beim Erhalt des Gebietscharakters im Roten Feld mit einer Gestaltungssatzung gescheitert sei, weil es rechtlich nicht durchsetzbar gewesen ist. Das Baugesetzbuch sichere Baufreiheit zu, die auch an dieser Stelle gelte. Im Roten Feld habe man all das bereits durchexerziert und sei letztlich zu ganz anderen Regelungen gekommen, als man ursprünglich geplant hatte. Über eine Gestaltungssatzung könne man aber vor allem geschmackliche Fragen nicht regeln, das gelinge an keiner Stelle. Das Bauvorhaben in der Frommestraße sei übrigens auch über einen Bebauungsplan nicht zu verhindern, da dieser nicht für einen so kleinen Bereich erlassen werden dürfe.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion sowie 1 Stimme aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie 5 Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

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