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Auszug - Bebauungsplan Nr. 120 "Sülztorstraße/An den Reeperbahnen" Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.12.2008    
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3018/08 Bebauungsplan Nr. 120 "Sülztorstraße/An den Reeperbahnen"
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY erklärt, keineswegs gegen den Bau eines Kindergartens oder einer Sporthalle zu sein, dennoch könne seine Fraktion den Bebauungsplan nicht mittragen, mehrere Dinge bei der Planung seien nicht akzeptabel. Mit der St.Ursula-Schule solle dort aus öffentlichen Geldern eine katholische Bekenntnisschule errichtet werden, das sei angesichts der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Religion nicht richtig. Wenn sich die katholische Kirche unbedingt eine solche Schule leisten wolle, solle sie diese auch privat finanzieren. Seine Fraktion wünsche sich an diesem Standort eine Grundschule für alle Kinder, gleich welcher Konfession. Man könne doch nicht ernsthaft glauben, dass beispielsweise islamische Eltern ihre Kinder auf eine katholische Bekenntnisschule schicken würden.

Er kritisiere nicht den Neubau einer Musikschule, er diene in diesem Falle jedoch einzig und allein dem Zeck, das historische Gebäude An der Münze verkaufen zu können. Betroffen seien von einem solchen Verkauf aber auch das Jugendzentrum, sowie weitere soziale und politische Gruppen, die dort Räume nutzten. Diesen werde auf dem neuen Gelände kein Ersatz bereitgestellt, sie stünden künftig ohne Räume da. Auch aus diesem Grunde habe er Bauchschmerzen bei diesem Bebauungsplan. Sicherlich komme nun das Argument, dies später noch diskutieren zu könne. Das sei sicher richtig, er bemerke aber eine Scheibchentaktik: Vorhaben würden kurz vorgestellt – wie auch die Frommestraße – und man denke, sie kämen dann noch einmal in den Rat und erkenne dann, dass sie doch nicht wiederkommen und dann stehe man da. Daher sage seine Fraktion bei dem Bebauungsplan gleich, dass sie das Ganze so nicht mittragen werde.

Das wichtigste Argument sei jedoch das Verfahren, mit dem das Gelände bebaut werden solle, nämlich als PPP-Verfahren. Diese unschöne und altbackene Praxis sei in vielen Gemeinden Anfang der neunziger Jahre in Mode gekommen, in Lüneburg habe sich anscheinend noch nicht herumgesprochen, dass dieses Modell langfristig meistens teuer sei als ein Eigenbau. Ein solches Modell könne für denjenigen etwas weniger nachteilig ausgehen, der ein lediglich kurzzeitiges Übergangsinteresse an einem Objekt habe und nach wenigen Jahren wieder hinaus wolle. Hier solle doch aber eine langfristige Stadtentwicklung betrieben werden, wofür habe man denn dann eine LüWoBau und einen Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft ? Die Stadt sollte die Maßnahme in Eigenregie durchführen und sich nicht von anderen Investoren an der Nase herumführen und immer teurere Mieten andrehen lassen. Damit belaste man seinen Ergebnishaushalt durch Mieten und schaffe kein Eigenkapital für die Bilanz. Er wolle betonen, dass allein dies die Gründe seien, warum seine Fraktion den Bebauungsplan nicht mittrage.

 

Oberbürgermeister MÄDGE unterstreicht, dass das Planungsrecht eines der höchsten Rechte des Rates darstelle. Wer den Bebauungsplan ablehne, müsse gleichzeitig ganz klar sagen, was dann dort mit der Fläche passieren solle. Die vorgetragenen Argumente hätten mit dem Bebauungsplan im übrigen nichts zu tun. Ob man die Fläche mit einer Schule, einer Sporthalle oder was auch immer bebaue, sei der Verwaltung durch einen grundsätzlichen Ratsbeschluss zur Vorbereitung übertragen worden. Was dort gebaut werde, habe am Ende wiederum der Rat zu entscheiden.

Man sei in der glücklichen Lage, eine so große Anzahl an Grundschülerinnen und –schülern in Lüneburg zu haben, dass es an den Schulen keinen Leerstand gebe. Im Schulausschuss habe man besprochen, dass es aufgrund der Enge am jetzigen Standort nicht in Frage komme, die St.Ursula-Schule als Ganztagsschule – wie es eigentlich für jede Grundschule gefordert werde – auszubauen. Damit auch diese mehr als zweihundert Schülerinnen und Schüler die gleichen Bildungschancen wie alle anderen haben – was von allen Seiten, auch von den Linken, gefordert werde – müsse man die Schule an einen anderen Standort verlegen, wenn man nicht wolle, dass die Schüler auf andere Grundschulen verteilt werden, die dann aber zunächst einmal ausgebaut werden müssten. Es sei wichtig, einen innenstadtnahen Standort zu erhalten. Anzumerken sei noch, dass bereits seit vielen Jahren eine Quote von vierzig Prozent der Kinder an der St.Ursula-Schule nicht katholischen Glaubens ist.  Am neuen Standort wolle man die Ganztagsbetreuung für Innenstadtkinder noch – mit einem anderen Quorum als in der katholischen Schule – erweitern, auch das sei im Schulausschuss vorgetragen worden. Die katholische Schule sei im übrigen durch vier Verfassungsregelungen, nämlich Grundgesetz, Staatsvertrag, niedersächsische Landesverfassung und Konkordat abgesichert, diese Grundlagen könne man nicht vor Ort außer Kraft setzen, ohne sich rechtswidrig zu verhalten. Man könne geteilter Meinung sein, ob die Finanzierung aus staatlichen Geldern bei Bekenntniskirchen richtig sei, die Regelungen seien aber für alle gleich, egal welcher Konfession.

Der Standort der Grundschule auf dem Gelände an der Sülztorstraße biete mit dem benachbarten Kinder- und Jugendtheater und der Musikschule nicht zu unterschätzende Synergieeffekte, da die musikalische Bildung bei Kindern bekanntlich ganz erhebliche Mängel aufweise.

Die LüWoBau wäre sicherlich in der Lage, die Neubauten zu errichten, jedoch müsse die Stadt dann die LüWoBau mit entsprechenden Zins- und Tilgungsleistungen bedienen, sowie eine gewisse Gewinnbeteiligung zahlen – ähnlich wie bei einem PPP-Verfahren, welches man auf verschiedene Arten abwickeln könne. Die Stadt untersuche laufend die verschiedenen in Frage kommenden Varianten einer Finanzierung. In Betracht kommen eigene Kreditaufnahmen, sofern sie von der Kommunalaufsicht genehmigt würden, Bau durch einen Dritten – was eine Ausschreibung erfordere – und PPP-Verfahren, bei denen man die Sicherheit gleich bleibender Leasingraten über einen langen Zeitraum und kein Finanzierungsrisiko habe. Mit der alten Musikschule habe man ein Gebäude, dessen Räume weder behindertengerecht gestaltet und erreichbar, noch unter energetischen Gesichtspunkten gedämmt seien. Der Sanierungsbedarf sei mit rund fünf Millionen Euro zu beziffern. Ein Neubau sei eine wirtschaftliche Lösung, allein aufgrund der Verringerung der Energiekosten um mindestens zwanzig Prozent. Im jetzigen Musikschulgebäude solle Wohnen in der Innenstadt ermöglicht werden, um Menschen wieder in den Stadtkern zu bringen, nicht zuletzt mit dem gemeinsamen Ziel aller Fraktionen, weniger Autoverkehr und mehr Radfahrer und Fußgänger in den Innenstadtbereich zu bekommen.

Die Verwaltung habe, zuletzt vor dem Jugendhilfeausschuss, wiederholt eine Garantie abgegeben für ein Jugendzentrum Stadtmitte, da man einen Jugendtreff unmittelbar in der Innenstadt brauche. Bei den anderen sozialen und politischen Gruppen, genannt wurde beispielsweise amnesty international, sei die Standortfrage nicht von derart elementarer Bedeutung, so dass sich hier Lösungen finden lassen. Eine Bestandsaufnahme sei erfolgt, die Gruppen würden auf dem Weg mitgenommen. Herr Riechey solle endlich aufhören mit der Verleumdung, dass die Verwaltung das Jugendzentrum Stadtmitte kaputt machen wolle. Nicht umsonst werde Lüneburg überall in Niedersachsen für seine gute Jugendarbeit gelobt.

 

Ratsherr MEIHSIES kann sich den Ausführungen des Ratsherrn Riechey nicht anschließen, seine Fraktion führe keine Religionskämpfe und sei auch offen für ein PPP-Verfahren, welches zur Zeit ergebnisoffen von der Verwaltung geprüft werde. Privatisierung sei nicht immer Teufelswerk. Man habe ein Ganztagsangebot im Stadtkern erreicht.

Im Jugendhilfeausschuss sei diskutiert worden, dass man erstens ein Jugendzentrum in der Stadtmitte brauche, zweitens die in der Musikschule ansässigen Gruppen nicht von heute auf morgen vertrieben würden, sondern nach geeigneten Räumlichkeiten für eine neue Heimat gesucht werde und drittens die Nachnutzung der Gebäude offen sei. Das sei ein offener und länger andauernder Prozess und er gehe davon aus, dass man zu einer vernünftigen Entscheidung kommen werde. Hier sei nicht der richtige Platz für eine Panikmache durch die Linke. Das Verfahren sei sauber abgelaufen, Herr Koch habe deutlich gemacht, dass er mit den Gruppen im Gespräch sei. Die SPD habe seinerzeit das Jugendzentrum etabliert, daher glaube er nicht, dass die Mehrheitsfraktion ihre eigene Institution jetzt einfach so abschaffen wolle.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN geht ebenfalls auf die letzte Sitzung des Jugendausschusses ein, Herr Kunath habe an der Sitzung teilgenommen, habe sich dort aber überhaupt nicht am Prozess und an der Diskussion beteiligt. Es sei ein umfangreicher Fragenkatalog aufgestellt und der Auftrag an die Verwaltung gegeben worden, gemeinsam mit dem Jugendzentrum nach adäquaten Räumen in der Innenstadt zu suchen. Das Jugendzentrum werde zusammen mit dem Jugendpfleger, Herrn Heinrich, aufstellen, welche Veranstaltungen es ausrichten wolle und welche Räume es brauche. Die Linke habe in den Ausschüssen nicht mitgearbeitet und versuche nun im Rat, Stimmung gegen das Projekt zu machen, das könne es nicht sein.

 

Ratsvorsitzende THIELBÖRGER bittet zu beachten, dass das Thema dieses Tagesordnungspunktes der Bebauungsplan Sülztorstraße / An den Reeperbahnen sei, nicht das Jugendzentrum.

 

Beigeordnete SCHELLMANN bekräftigt, dass in der Tat der Eindruck entstanden sei, dass man einen Plan fasse, ehe man wisse, was mit den anderen Beteiligten, u.a. „Neue Musik“ geschehe. Es wurde im Vorfeld gesagt, dass das Jugendzentrum auch einen anderen Standort haben könne, das habe sie nicht als sehr günstig empfunden, daher habe sie seinerzeit nicht zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss, an dessen letzter Sitzung sie nicht selbst teilgenommen habe, habe hier nun glücklicherweise eine andere Regelung beschlossen. Der Prozess sei etwas holprig verlaufen und solange viele Dinge nicht geklärt seien, werde sie sich weiterhin der Stimme enthalten.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei 5 Enthaltungen der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE:

 

1.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“  wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen.

 

3.      Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 

(06, 6, 61, 63)