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Als
Tischvorlage wurde eine aktualisierte Fassung der Antragsliste verteilt. Diese
ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beratungsinhalt: Erster
Stadtrat KOCH
erklärt, die Bedeutung des Lüneburgischen Landschaftsverbandes für die
Kulturszene sei sehr hoch einzuschätzen. Seine Mittel für die Kulturförderung
würden die der Hansestadt Lüneburg weit übersteigen. Der Landschaftsverband sei
zwar nicht der einzige Kulturförderer, aber einer der bedeutendsten und in der
Kontinuität der Förderung verlässlichsten. Das Gesamtvolumen für die
Regionalmittel liege bei etwa 500.000 € für das Gebiet des gesamten
Landschaftsverbandes. Diese Mittel seien nicht vorab in Kontingenten auf die
einzelnen Regionen aufgeteilt, sondern würden u.a. auch nach der Qualität der
Anträge verteilt. Natürlich gebe es Bemühungen auch die ländlichen Gebiete angemessen
zu berücksichtigen, die Oberzentren wie Lüneburg erhielten aber naturgemäß
einen sehr hohen Anteil aus den Fördermitteln, da von hier auch sehr viele hochwertige
Anträge eingereicht würden. Die Auflistung der Anträge auf Regionalmittel sei
rein informatorisch, die Stadt nehme zu diesen Anträgen zwar gegenüber dem
Landschaftsverband Stellung, habe aber weiter keinen Einfluss auf deren
Berücksichtigung bei der Mittelvergabe. Hierüber entscheide der Vorstand des
Landschaftsverbandes, dem er zur Zeit allerdings die Freude habe, anzugehören Die
bei der Förderung aus Verbandsmitteln einsortierten 4 Anträge seien nach den
Förderrichtlinien aus unterschiedlichen Gründen allesamt nicht aus den
Regionalmitteln förderfähig. Für die Verbandsmittel würden jedoch weniger
strikte Regelungen gelten. Erster Stadtrat KOCH erläutert kurz die
Inhalte der 4 Anträge. Aus den Verbandsmitteln stehe der Hansestadt Lüneburg
jährlich eine Summe in Höhe von 25.000 – 30.000 € zu. Da diese
Summe mit den vorliegenden Anträgen überschritten werde, sollte festgelegt
werden, in welcher Reihenfolge das Geld auf die Anträge verteilt werden soll.
Sobald die zur Verfügung stehende Summe vergeben sei, würden die letzten Anträge
in der Prioritätenliste leer ausgehen oder müssten anteilig gekürzt werden. Die
Anträge für die Inventarisierung und der Halle für Kunst sollten unbedingt auf
den vorderen Rängen verbleiben, um den Zuschuss sicherzustellen. Erster
Stadtrat KOCH erläutert die dringende Notwendigkeit für diese beiden
Zuschüsse. Variabel sei nach Ansicht der Verwaltung nur die Reihenfolge der
beiden letzten Anträge auf Verbandsmittel von der St. Nicolai-Kirchengemeinde
und der Lüneburger Stadtarchäologie. Die Stadt habe den Antrag der Stadtarchäologie
in ihrem Beschlussvorschlag auf den letzten Rang gesetzt, weil es sich bei dem
Projekt um den Druck eines Jahrbuches handele und die Förderung von Druckerzeugnissen,
die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen, vom
Landschaftsverband ungern geschehe. Herr
LANDMANN ergänzt
dazu, die Anträge auf Druckkostenförderungen hätten stark zugenommen.
Problematisch sei dabei meist, dass zu hohe Auflagen gedruckt würden und der
Rest der Erzeugnisse dann „auf Halde“ liege. Die Exemplare stellten
jedoch weiterhin einen Wert dar und wenn sie später doch noch verkauft würden, werde
der Erlös in der Regel nicht mehr mit den Fördermitteln verrechnet und zurückgezahlt.
Weiterhin gibt er zu bedenken, dass die Hansestadt Lüneburg Patronatsherr der
Nicolai-Kirche sei und auch aus diesem Grund eine gewisse Verpflichtung habe,
sich für die Förderung des Projektes Schifferglocke zum 600jährigen Jubiläum
der Kirche einzusetzen. Die
Ausschussmitglieder diskutieren ausführlich die Argumente für und wider einen
Austausch der Prioritäten 3 und 4 gegeneinander. Ratsherr
VON MANSBERG fasst
schließlich zusammen, der Antrag der Stadtarchäologie betreffe ein Projekt, das
direkt mit der Stadtgeschichte zu tun habe, aber wenig Aussichten auf anderweitige
Förderung oder Unterstützung habe, während das Schifferglockenprojekt sehr viel
werbewirksamer sei und mit Sicherheit leichter Sponsoren oder andere
Förderquellen finden werde. Der Rat werde einen anderen Weg finden, seiner
Verpflichtung als Patronatsherr gegenüber der Nicolai-Kirche bei dem Projekt
Schifferglocke nachzukommen. Ratsherr
KUHN beantragt, den
Antrag der Stadtarchäologie vorzuziehen und mit Priorität 3 einzureichen, der
Antrag der St. Nicolai-Kirchengemeinde solle Priorität 4 erhalten. Im
Anschluss an die Beschlussfassung beantworten Erster Stadtrat KOCH und Herr
LANDMANN Detailfragen der Ausschussmitglieder zu einzelnen Anträgen auf
Regionalmittel. Beschluss: Der
Kultur- und Partnerschaftsausschuss fasst mehrheitlich mit 4 Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der Stimme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bei 2 Gegenstimmen
(FDP-Fraktion und ein Mitglied der Gruppe SPD/CDU) folgenden Beschluss: Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Verbandsmittel der Hansestadt Lüneburg die
Antragsliste mit entsprechend der von Ratsherrn Kuhn in der vorangegangenen Diskussion
beantragten geänderten Prioritätensetzung beim Lüneburgischen
Landschaftsverband anzumelden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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