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Auszug - Anträge an den Lüneburgischen Landschaftsverband für 2009  

 
 
Öffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses (Fortsetzung der Sitzung vom 27.10.2008)
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.11.2008    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3111/08 Anträge an den Lüneburgischen Landschaftsverband für 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

Als Tischvorlage wurde eine aktualisierte Fassung der Antragsliste verteilt. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat KOCH erklärt, die Bedeutung des Lüneburgischen Landschaftsverbandes für die Kulturszene sei sehr hoch einzuschätzen. Seine Mittel für die Kulturförderung würden die der Hansestadt Lüneburg weit übersteigen. Der Landschaftsverband sei zwar nicht der einzige Kulturförderer, aber einer der bedeutendsten und in der Kontinuität der Förderung verlässlichsten. Das Gesamtvolumen für die Regionalmittel liege bei etwa 500.000 € für das Gebiet des gesamten Landschaftsverbandes. Diese Mittel seien nicht vorab in Kontingenten auf die einzelnen Regionen aufgeteilt, sondern würden u.a. auch nach der Qualität der Anträge verteilt. Natürlich gebe es Bemühungen auch die ländlichen Gebiete angemessen zu berücksichtigen, die Oberzentren wie Lüneburg erhielten aber naturgemäß einen sehr hohen Anteil aus den Fördermitteln, da von hier auch sehr viele hochwertige Anträge eingereicht würden. Die Auflistung der Anträge auf Regionalmittel sei rein informatorisch, die Stadt nehme zu diesen Anträgen zwar gegenüber dem Landschaftsverband Stellung, habe aber weiter keinen Einfluss auf deren Berücksichtigung bei der Mittelvergabe. Hierüber entscheide der Vorstand des Landschaftsverbandes, dem er zur Zeit allerdings die Freude habe, anzugehören

Die bei der Förderung aus Verbandsmitteln einsortierten 4 Anträge seien nach den Förderrichtlinien aus unterschiedlichen Gründen allesamt nicht aus den Regionalmitteln förderfähig. Für die Verbandsmittel würden jedoch weniger strikte Regelungen gelten. Erster Stadtrat KOCH erläutert kurz die Inhalte der 4 Anträge. Aus den Verbandsmitteln stehe der Hansestadt Lüneburg jährlich eine Summe in Höhe von 25.000 – 30.000 € zu. Da diese Summe mit den vorliegenden Anträgen überschritten werde, sollte festgelegt werden, in welcher Reihenfolge das Geld auf die Anträge verteilt werden soll. Sobald die zur Verfügung stehende Summe vergeben sei, würden die letzten Anträge in der Prioritätenliste leer ausgehen oder müssten anteilig gekürzt werden. Die Anträge für die Inventarisierung und der Halle für Kunst sollten unbedingt auf den vorderen Rängen verbleiben, um den Zuschuss sicherzustellen. Erster Stadtrat KOCH erläutert die dringende Notwendigkeit für diese beiden Zuschüsse. Variabel sei nach Ansicht der Verwaltung nur die Reihenfolge der beiden letzten Anträge auf Verbandsmittel von der St. Nicolai-Kirchengemeinde und der Lüneburger Stadtarchäologie. Die Stadt habe den Antrag der Stadtarchäologie in ihrem Beschlussvorschlag auf den letzten Rang gesetzt, weil es sich bei dem Projekt um den Druck eines Jahrbuches handele und die Förderung von Druckerzeugnissen, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen, vom Landschaftsverband ungern geschehe.

 

Herr LANDMANN ergänzt dazu, die Anträge auf Druckkostenförderungen hätten stark zugenommen. Problematisch sei dabei meist, dass zu hohe Auflagen gedruckt würden und der Rest der Erzeugnisse dann „auf Halde“ liege. Die Exemplare stellten jedoch weiterhin einen Wert dar und wenn sie später doch noch verkauft würden, werde der Erlös in der Regel nicht mehr mit den Fördermitteln verrechnet und zurückgezahlt. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass die Hansestadt Lüneburg Patronatsherr der Nicolai-Kirche sei und auch aus diesem Grund eine gewisse Verpflichtung habe, sich für die Förderung des Projektes Schifferglocke zum 600jährigen Jubiläum der Kirche einzusetzen.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren ausführlich die Argumente für und wider einen Austausch der Prioritäten 3 und 4 gegeneinander.

 

Ratsherr VON MANSBERG fasst schließlich zusammen, der Antrag der Stadtarchäologie betreffe ein Projekt, das direkt mit der Stadtgeschichte zu tun habe, aber wenig Aussichten auf anderweitige Förderung oder Unterstützung habe, während das Schifferglockenprojekt sehr viel werbewirksamer sei und mit Sicherheit leichter Sponsoren oder andere Förderquellen finden werde. Der Rat werde einen anderen Weg finden, seiner Verpflichtung als Patronatsherr gegenüber der Nicolai-Kirche bei dem Projekt Schifferglocke nachzukommen.

 

Ratsherr KUHN beantragt, den Antrag der Stadtarchäologie vorzuziehen und mit Priorität 3 einzureichen, der Antrag der St. Nicolai-Kirchengemeinde solle Priorität 4 erhalten.

 

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung beantworten Erster Stadtrat KOCH und Herr LANDMANN Detailfragen der Ausschussmitglieder zu einzelnen Anträgen auf Regionalmittel.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss fasst mehrheitlich mit 4 Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der Stimme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bei 2 Gegenstimmen (FDP-Fraktion und ein Mitglied der Gruppe SPD/CDU) folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Verbandsmittel der Hansestadt Lüneburg die Antragsliste mit entsprechend der von Ratsherrn Kuhn in der vorangegangenen Diskussion beantragten geänderten Prioritätensetzung beim Lüneburgischen Landschaftsverband anzumelden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:           

  Enthaltungen: