Bürgerinformationssystem

Auszug - Vorstellung des Tätigkeitsberichtes der Gleichstellungsbeauftragten durch Frau Aechter-Westerhoff  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.11.2008    
Zeit: 16:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Große Kommissionsstube
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Zunächst weist Frau AECHTER-WESTERHOFF auf einen Zeitungsartikel in der Landeszeitung vom 13.11.2008 hin, wonach nach einem Bericht der Deutschen Presseagentur Deutschland auf einer Rangliste des Weltwirtschaftsforums (WEF) zur Gleichstellung der Frauen deutlich zurückgefallen sei (von Rang 7 auf Rang 11).

 

                        Insofern sei es wichtig, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männer wieder weiter voranzubringen.

 

 

Frau AECHTER-WESTERHOFF erläutert, dass der nun folgende Bericht die Grundlagen und Aufgabenstruktur sowie die aktuellen Tätigkeitsbereiche der Gleichstellungsbeauftragten darstellen soll. Gleichzeitig dient er aber auch als Grundlage für die Berichtspflicht nach § 5 a Abs. 9 NGO. Danach berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Rat gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Durchsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat und über deren Auswirkungen. Dieser Bericht ist erstmals dem Rat für die Jahre 2004-2006 zur Beratung vorzulegen.

 

Zur Einführung geht Frau AECHTER-WESTERHOFF zunächst auf die Definition des Begriffs Gender Mainstreaming ein.

 

Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse, mit dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten Akteurinnen und Akteure den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und allen Ebenen einnehmen.

 

Vereinfacht ausgedrückt sollen Entscheidungsprozesse in allen Bereichen und auf allen Ebenen auf die tatsächliche Gleichheit zwischen den Geschlechtern gerichtet sein.

 

 

 

I. Anschließend benennt Frau AECHTER-WESTERHOFF die Rechtsgrundlagen für das Aufgabenfeld der Gleichstellung:

 

Europa
Artikel 2 und 3 des EG Vertrages

 

Deutschland
Artikel 3 Abs. 2 GG

          SGB III

          AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

          Teilzeit- und Befristungsgesetz

 

Niedersachsen
Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung

          NGO

          NGG

 

 

Dabei weist Frau Aechter-Westerhoff auf den neuen Gesetzentwurf zum NGG (Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz) hin. Dort werde zunehmend ein Augenmerk darauf gerichtet, dass generell Unterrepräsentanzen (auch männliche) in den jeweiligen Berufsgruppen abzubauen seien.

Ratsfrau KUCKULIES erwähnt an dieser Stelle, dass die Unterrepräsentanz von Männern insbesondere bei eher schlecht bezahlten Berufsgruppen vorzufinden sei. Ratsfrau THIELBÖRGER benennt als Problembereiche die Berufsfelder Sekretärin / Sekretär sowie Erzieherin / Erzieher.

 

Frau AECHTER-WESTERHOFF führt fort, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die öffentliche Verwaltung eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft in Bezug auf die Gleichstellung einnehmen soll.

 

§ 5a NGO benennt die Aufgaben einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und teilt diese in Aufgaben innerhalb der Verwaltung (personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten) und Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft betreffen, ein.

 

 

II. Frau AECHTER-WESTERHOFF geht zunächst auf den Aufgabenbereiche innerhalb der Verwaltung ein. Genannt werden:

 

1.            Personalbereich

 

a)      Allgemeine Informationen:

Frau AECHTER-WESTERHOFF betont, dass die Frauenförderung / die Verwirklichung des Gender Mainstreaming-Gedankens eine Querschnittsaufgabe aller Führungskräfte darstellt und dementsprechend eine Fort- und Weiterentwicklung der Führungskultur in der öffentlichen Verwaltung erfordert.

 

b)      Stellenausschreibungen/Personalauswahl

Die Gleichstellungsbeauftragte prüft jede ausgeschriebene Stelle auf Teilzeitgeeignetheit.

 

Ratsfrau HENSCHKE fordert an dieser Stelle eine Optimierung des Jobsharings in Führungspositionen. Frau AECHTER-WESTERHOFF stimmt dem, insbes. im Hinblick auf § 6 Abs. 1 Entwurf der Gesetzesnovelle zum NGG, wonach die Dienststellen dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ihren Beschäftigten, auch für Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, genügend Teilzeitarbeitsplätze anbieten können, zu.

Frau MAHLKE-VOß interessiert, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Hansestadt Lüneburg teilzeitbeschäftigt sind.

Eine Nachfrage im Bereich Personal hat hierzu folgendes ergeben:

Die Hansestadt Lüneburg hat insgesamt 1145 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind 471 teilzeitbeschäftigt.

 

Des Weiteren unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte folgende Punkte:

·         Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten am Auswahlverfahren, Einsichtnahme in Bewerbungsunterlagen, Teilnahme an Auswahlgesprächen

·         Bei Unterrepräsentanz werden Frauen im Rahmen der Stellenausschreibungen besonders aufgefordert sich zu bewerben. Dabei wird regelmäßig geprüft, inwieweit die Stellen teilzeitgeeignet sind.

·         Einladung qualifizierter Frauen zu Vorstellungsgesprächen

·         Optimierungspotential besteht bei der Hansestadt Lüneburg beim Ausbau von Teilzeitmodellen im Rahmen der Führungspositionen. Diese sind dort eher die Ausnahme.

 

 

c)      Aufrechterhaltung des Kontakts zu beurlaubten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern

Die sich in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten vom Bereich Personal einen Fragebogen über den gewünschten Informationsfluss. Darüber hinaus werden frühzeitig Gespräche über den Ablauf des beruflichen Wiedereinstiegs, Zusatzqualifikationen sowie über mögliche Arbeits- und Aufgabenfelder geführt. Ebenso berät der Bereich Personal über die Möglichkeit von Teilzeitmodellen.

         Ratsfrau MAHLKE-VOß erkundigt sich nach der Anzahl der Männer, die in Elternzeit gehen. Frau AECHTER-WESTERHOFF entgegnet, dass dies häufiger eintritt, die Dauer der Elternzeiten jedoch immer noch weitaus kürzer sind, als die der weiblichen Mitarbeiter. Die Stadtkämmerin Frau LUKOSCHEK hält dies für den richtigen Einstieg und erwähnt, dass diese Entwicklung noch etwas Geduld benötige.

         Ratsfrau RUDOLPH sieht das Problem vor allem im Verdienst. Typische Frauenberufe werden in de Regel schlecht bezahlt, womit man den Unterhalt der Familie dann oft nicht bestreiten könne.

        

e)      Projekt Personalentwicklung für zukünftige Führungskräfte

Die Hansestadt Lüneburg plant derzeit ein Projekt zur Führungskräfteentwicklung. Geplant ist auch das gezielte Einbeziehen qualifizierter Frauen in das Programm. Weiterhin steht das Programm auch Teilzeitkräften offen.

 

2.         Abschluss von Dienstvereinbarungen

Die Gleichstellungsbeauftragte wird an allen Konzeptionen (z. B. Leistungsorientierte Vergütung oder Arbeitszeiten) beteiligt.

 

3.         Interne Beratung

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin in Gleichstellungsfragen für alle  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hansestadt Lüneburg.

Anschließend stellt Ratsfrau HENSCHKE die Frage, wie viele Männer die Beratungsfunktion der Gleichstellungsbeauftragten nutzen. Frau AECHTER-WESTERHOFF entgegnet dem, dass die Beratung bisher ausschließlich von Frauen genutzt wurde, und dass das Bewusstsein der Männer, diese Möglichkeit auch nutzen zu können, noch gefördert werden sollte.

Ratsherr KUNATH stellt die Frage, ob die Funktion der/ des Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frau und einem Mann besetzt werden sollte.

Frau AECHTER-WESTERHOFF erläutert, dass der Wortlaut des § 5 a der NGO vorgebe, dass die Aufgabe der Gleichstellung nur durch eine Person weiblichen Geschlechts wahrgenommen werden könne. Die (Mit-) Besetzung der Stelle mit einem Mann setze zunächst die Änderung der NGO durch den Landesgesetzgeber voraus.

 

 

 

 

4.         Beteiligung als Trägerin öffentlicher Belange im Bauplanungsrecht (§ 4 BauGB)

Ratsfrau TIELBÖRGER erwähnt als Beispiel für das Baubeplanungsrecht als Querschnittsaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten den verringerten Abstand von Straßenlaternen zum Schutz der Frauen in dunklen Bereichen.

5.         Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen

z.B. Stellen- und Dienstpostenbewertungskommission, Fortbildung, Gesundheitsförderung

 

6.   Ansprechpartnerin für Befragungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

      z.B. Umfragen zur Evaluierung zur Verwirklichung der Gleichstellung in der Verwaltung (Bericht der Landesregierung gegenüber dem Landtag) sowie zu den Auswirkungen der Änderungen des § 5a NGO

 

 

 

 

 

III. Bezüglich der Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft betreffen werden folgende Eckpunkte genannt:

 

1.                                                                  Beratung

Die Gleichstellungsbeauftragte steht den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Institutionen, Vereinen und Initiativen der Hansestadt Lüneburg als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Dabei werden insbesondere Anfragen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen (Teilzeit, Elterngeld, Berufsausbildungsbeihilfen), Selbstbehauptungstrainings (Wen Do) gestellt. Gleichzeitig sind aber auch Hilfen/die Weitervermittlung von Anfragenden, die sich in konkreten Krisensituationen befinden, an spezialisierte Institutionen erforderlich.

 

2.                                                                  Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

·         Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder von 0-10 Jahren,: Bereich 56b

·         Juni 2005: Jugendhilfeausschuss beschließt, im Rahmen eines Stufenplanes bis zum 01.10.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen.

·         im Juni 2006 Ausbauplan konkretisiert und erweitert.

·         Versorgungsquote inzwischen von ca. 18%; Ziel sind 22,7 %; bis 2012 soll eine Versorgungsquote von 35% erreicht  werden, (Bereich 56b)

·         Notbetreuung für Kita-Kinder der städtischen Einrichtungen

·         Ferienbetreuungsangebote in den Horten und Ümis für Grundschulkinder (56b und 56a)

·         Zusammenstellung und Veröffentlichung „Gründungstipps zur Gründung von Eltern-Initiativ-Kitas“ ( 2005, 09)

·         Hansestadt Lüneburg ist Gründungsmitglied des Bündnisses für Familie (2005)

·         homepage www.familie.lueneburg.de (2006)

·         Konzepte zur Kinderbetreuung in der Ferienzeit in der Hansestadt Lüneburg (in Koop. mit 56b), finanziert aus dem Landesprogramm “Balance Familie und Beruf“ (2006/2007)

·         Familienbüro (2007)

 

3.                                                                  Workshop Existenzgründerinnenberatung

im Dezember 2008, initiiert durch das Sozialministerium, Bedarfsanalyse sowie Information über Fördermöglichkeiten

 

4.                                                                  Förderung der beruflichen Chancengleichheit für Mädchen

·         Make IT, Projekt zur Gewinnung von Mädchen für IT- Berufe, an der RS Christianischule, 2004

·         Berufswahltraining für Mädchen an der HS Kaltenmoor (2005)

·         Berufswahltraining für Mädchen an der HS Stadtmitte (2006)

·         Teilnahme am Berufsfindungsmarkt der Kreishandwerkerschaft ( 2004 -2006)

·         Organisation und Durchführung girls day durch den Bereich 11, (seit 2004)

 

5.                                                                  Förderung von Frauen bei der Nutzung neuer Informationstechnologien

·         PC-Kurs für Migrantinnen in Kaltenmoor, in Koop. mit der AWO, finanziert im Rahmen des Projektes Soziale Stadt, (2004)

·         Internetkurs für Frauen ab 60 Jahren, in Koop. mit dem Caritasverband Lüneburg im GSH

·         Internet-Kurs für ausländische Frauen, in Koop. mit der AWO, gefördert mit Landesmitteln (2005)

 

6.                                                                  Politische Nachwuchsförderung für Frauen

Mitorganisation des Mentoring- Projektes „Frauen in die Politik“ , Landesprogramm, Durchführung vor Ort,  in Koop. mit dem Landkreis (2005)

 

7.                                                                  Seniorenarbeit in der Hansestadt Lüneburg

Ganz überwiegend werden Seniorinnen beraten und betreut. Diesen Aufgabenbereich hat die Hansestadt Lüneburg weiter ausgebaut è Seniorenservicebüro

 

8.                                                                  Sicherheit im Stadtteil, Frauen- und familienfreundliche Wohnquartiere

Sicherheitskonzepte für Parkhäuser (Beleuchtung, Transparenz, Wegeführung, Frauenparkplätze), Parkhaus Klinikum, Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung Hinter der Saline sowie am Parkplatz „Am Bargenturm“ (2004 und 2005,09)

 

 

9.                                                                  Gewaltprävention

·         Gewaltpräventionskurse für Frauen in Zusammenarbeit mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle (2004-2006)

·         Wen Do–Kurse (2004–2006)

·         Unterrichtseinheit der Gleichstellungsbeauftragten zum Thema „Sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz an der Krankenpflegeschule (1x jährlich 2004-2006)

·         Mitarbeit am Runden Tisch gegen Männergewalt/Lenkungsgruppe sowie im Kriminalpräventionsrat (Arbeitsgruppe geschlechtsspezifische Gewaltprobleme)

·         Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit zum 25.11., Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen, 2004-2006

·         Veranstaltung „Gefahren für Kinder im Internet“ in Koop. mit der VHS und dem Verein Dunkelziffer e.V. , für Eltern und päd. Fachpersonal wie Lehrer/Innen, Sozialarbeiter/Innen (2006)

 

10.                                                              Frauen und Gesundheit/ Sport

·         Mitveranstalterin des Frauensporttages, in Koop. mit dem Kreissportbund  (2005/2006)

·         Informationsveranstaltung Thema Wechseljahre, in Koop. mit pro familia (2005)

·         Informationsveranstaltung Thema Mammographie-Screening, in Koop. mit pro familia, der VHS, der Frauenklinik  des Klinikum (2006)

 

11.                                                              Information von Frauen bei Trennung und Scheidung

Herausgabe der 3. Auflage der Informationsbroschüre „Ehe, Trennung, Scheidung“ in Koop. mit dem Landkreis Lüneburg (2005)

 

12.                                                              Zuschüsse der Hansestadt Lüneburg z. B.:

An Frauen helfen Frauen e.V. (Frauenhaus), diakonisches Werk (Ehe- und Lebensberatung), Ferienbetreuungsprojekt feffa e.V.

 

 

 

 

Die Zukunft sieht Frau AECHTER-WESTERHOFF in der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit durch das Projekt der Aufgabenwahrnehmung durch eine gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte sowie in der Nutzung von Synergien im Rahmen von gemeinsamen Projekten von Hansestadt und Landkreis zur Gleichstellung sowie bei der Teilnahme an Arbeitsgruppen und im Fortbildungsbereich.

 

Frau AECHTER-WESTERHOFF fragt die Ausschussmitglieder, ob es Anregungen oder Ergänzungen zu der hier aufgezeigten Darstellung gebe und ob dieser Bericht als Grundlage für den nach § 5 a Abs. 9 NGO dem Rat der Hansestadt Lüneburg vorzulegenden Bericht verwendet werden könne.

 

Die Ausschussmitglieder haben diesbezüglich keine Einwände.

 

 

Ratsherr KUNATH weißt darauf hin, dass der Hansestadt Lüneburg, im Gegensatz zur Stadt Hannover, eine / ein Gleichstellungsbeauftragte /  Gleichstellungsbeauftragter für Schwulen und Lesben fehlt. Ratsfrau RUDOLPH erwidert, dass Lüneburg dafür zu klein sei. Man könne erwarten, dass die Betroffen nach Hamburg fahren. Frau AECHTER-WESTERHOFF erläutert dazu, dass die NGO nicht auf die Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eingeht und dass dies deshalb auf Landesebene geregelt werden müsse.

 

Die Ratsfrauen Frau TIELBÖRGER und Frau HILLMER müssen die Sitzung um 16.50 Uhr verlassen.

 

Frau SCHACK-RISTAU wirft ein, dass nach ihrer Auffassung die umfangreichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragen nicht mit einer Stelle zu bewältigen seien und fragt, welche Schwerpunkte die neue Gleichstellungsbeauftragte Frau Ullmann setzen wolle. Ratsfrau MAHKLE-VOß erwidert, dass Frau Ullmann ihre Schwerpunkte in der nächsten Ausschusssitzung vorstellen wird. Frau MAHLKE-VOß erwähnt dazu, dass sie die Reduzierung der Stellen der Gleichstellungsbeauftragten auch nicht befürworte, jedoch weder Stadt noch Landkreis zu mehr verpflichtet seien. Frau Ullmann sei eine engagierte und erfahrene  Gleichstellungsbeauftragte, weshalb die Entwicklung erst einmal beobachtet werden sollte. Ratsfrau HENSCHKE weist darauf hin, dass ja auch das Familienbüro ergänzend die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt. Frau LUKOSCHEK führt aus, dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht jede Aufgabe alleine bewältigen müsse. Vielmehr müssen von ihr Netzwerke geschaffen sowie Aufgaben angestoßen werden. Aus diesem Anstoß entstehen häufig Stellen, wie z.B. das Familienbüro oder die Stelle für Gewaltprävention. Ratsfrau MAHLKE-VOß stimmt dem zu, will die Entwicklung aber trotzdem kritisch beobachten.