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Beratungsinhalt: Zunächst weist Frau
AECHTER-WESTERHOFF auf einen Zeitungsartikel in der Landeszeitung vom
13.11.2008 hin, wonach nach einem Bericht der Deutschen Presseagentur
Deutschland auf einer Rangliste des Weltwirtschaftsforums (WEF) zur
Gleichstellung der Frauen deutlich zurückgefallen sei (von Rang 7 auf Rang 11). Insofern
sei es wichtig, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männer wieder weiter
voranzubringen. Frau AECHTER-WESTERHOFF erläutert, dass der nun folgende
Bericht die Grundlagen und Aufgabenstruktur sowie die aktuellen
Tätigkeitsbereiche der Gleichstellungsbeauftragten darstellen soll.
Gleichzeitig dient er aber auch als Grundlage für die Berichtspflicht nach § 5
a Abs. 9 NGO. Danach berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem
Rat gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die
Maßnahmen, die die Gemeinde zur Durchsetzung des Verfassungsauftrages aus Art.
3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat und über deren
Auswirkungen. Dieser Bericht ist erstmals dem Rat für die Jahre 2004-2006 zur
Beratung vorzulegen. Zur Einführung geht Frau AECHTER-WESTERHOFF zunächst auf die
Definition des Begriffs Gender Mainstreaming ein. Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation,
Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse, mit dem
Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten Akteurinnen und Akteure
den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen
Bereichen und allen Ebenen einnehmen. Vereinfacht ausgedrückt sollen Entscheidungsprozesse in
allen Bereichen und auf allen Ebenen auf die tatsächliche Gleichheit zwischen
den Geschlechtern gerichtet sein. I.
Anschließend benennt Frau AECHTER-WESTERHOFF die Rechtsgrundlagen für
das Aufgabenfeld der Gleichstellung: Europa Deutschland •
SGB
III •
AGG
(Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) •
Teilzeit-
und Befristungsgesetz Niedersachsen •
NGO •
NGG
Dabei weist Frau Aechter-Westerhoff auf den neuen
Gesetzentwurf zum NGG (Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz) hin. Dort
werde zunehmend ein Augenmerk darauf gerichtet, dass generell
Unterrepräsentanzen (auch männliche) in den jeweiligen Berufsgruppen abzubauen
seien. Ratsfrau KUCKULIES erwähnt an dieser Stelle, dass die
Unterrepräsentanz von Männern insbesondere bei eher schlecht bezahlten
Berufsgruppen vorzufinden sei. Ratsfrau THIELBÖRGER benennt als Problembereiche
die Berufsfelder Sekretärin / Sekretär sowie Erzieherin / Erzieher. Frau AECHTER-WESTERHOFF führt fort, dass nach dem Willen des
Gesetzgebers die öffentliche Verwaltung eine Vorbildfunktion für die
Privatwirtschaft in Bezug auf die Gleichstellung einnehmen soll. § 5a NGO benennt die Aufgaben einer kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten und teilt diese in Aufgaben innerhalb der
Verwaltung (personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten) und
Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft betreffen, ein. II. Frau AECHTER-WESTERHOFF geht zunächst auf den Aufgabenbereiche innerhalb
der Verwaltung ein. Genannt werden: 1.
Personalbereich a) Allgemeine
Informationen: Frau AECHTER-WESTERHOFF
betont, dass die Frauenförderung / die Verwirklichung des Gender
Mainstreaming-Gedankens eine Querschnittsaufgabe aller Führungskräfte darstellt
und dementsprechend eine Fort- und Weiterentwicklung der Führungskultur in der
öffentlichen Verwaltung erfordert. b) Stellenausschreibungen/Personalauswahl Die Gleichstellungsbeauftragte prüft
jede ausgeschriebene Stelle auf Teilzeitgeeignetheit. Ratsfrau HENSCHKE fordert an dieser
Stelle eine Optimierung des Jobsharings in Führungspositionen. Frau AECHTER-WESTERHOFF
stimmt dem, insbes. im Hinblick auf § 6 Abs. 1 Entwurf der Gesetzesnovelle zum
NGG, wonach die Dienststellen dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ihren
Beschäftigten, auch für Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, genügend
Teilzeitarbeitsplätze anbieten können, zu. Frau MAHLKE-VOß interessiert, wie
viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Hansestadt Lüneburg
teilzeitbeschäftigt sind. Eine Nachfrage im Bereich Personal
hat hierzu folgendes ergeben: Die Hansestadt Lüneburg hat
insgesamt 1145 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind 471
teilzeitbeschäftigt. Des Weiteren unterstützt die
Gleichstellungsbeauftragte folgende Punkte: ·
Beteiligung
der Gleichstellungsbeauftragten am Auswahlverfahren, Einsichtnahme in
Bewerbungsunterlagen, Teilnahme an Auswahlgesprächen ·
Bei
Unterrepräsentanz werden Frauen im Rahmen der Stellenausschreibungen besonders
aufgefordert sich zu bewerben. Dabei wird regelmäßig geprüft, inwieweit die
Stellen teilzeitgeeignet sind. ·
Einladung
qualifizierter Frauen zu Vorstellungsgesprächen ·
Optimierungspotential
besteht bei der Hansestadt Lüneburg beim Ausbau von Teilzeitmodellen im Rahmen
der Führungspositionen. Diese sind dort eher die Ausnahme. c) Aufrechterhaltung
des Kontakts zu beurlaubten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern Die
sich in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten vom
Bereich Personal einen Fragebogen über den gewünschten
Informationsfluss. Darüber hinaus werden frühzeitig Gespräche über den Ablauf
des beruflichen Wiedereinstiegs, Zusatzqualifikationen sowie über mögliche
Arbeits- und Aufgabenfelder geführt. Ebenso berät der Bereich Personal über die
Möglichkeit von Teilzeitmodellen. Ratsfrau
MAHLKE-VOß erkundigt sich nach der Anzahl der Männer, die in Elternzeit gehen.
Frau AECHTER-WESTERHOFF entgegnet, dass dies häufiger eintritt, die Dauer der
Elternzeiten jedoch immer noch weitaus kürzer sind, als die der weiblichen
Mitarbeiter. Die Stadtkämmerin Frau LUKOSCHEK hält dies für den richtigen
Einstieg und erwähnt, dass diese Entwicklung noch etwas Geduld benötige. Ratsfrau
RUDOLPH sieht das Problem vor allem im Verdienst. Typische Frauenberufe werden
in de Regel schlecht bezahlt, womit man den Unterhalt der Familie dann oft
nicht bestreiten könne. e) Projekt
Personalentwicklung für zukünftige Führungskräfte Die
Hansestadt Lüneburg plant derzeit ein Projekt zur Führungskräfteentwicklung.
Geplant ist auch das gezielte Einbeziehen qualifizierter Frauen in das
Programm. Weiterhin steht das Programm auch Teilzeitkräften offen. 2. Abschluss von Dienstvereinbarungen Die Gleichstellungsbeauftragte wird
an allen Konzeptionen (z. B. Leistungsorientierte Vergütung oder Arbeitszeiten)
beteiligt. 3. Interne Beratung Die Gleichstellungsbeauftragte ist
Ansprechpartnerin in Gleichstellungsfragen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Hansestadt Lüneburg. Anschließend stellt Ratsfrau
HENSCHKE die Frage, wie viele Männer die Beratungsfunktion der
Gleichstellungsbeauftragten nutzen. Frau AECHTER-WESTERHOFF entgegnet
dem, dass die Beratung bisher ausschließlich von Frauen genutzt wurde, und dass
das Bewusstsein der Männer, diese Möglichkeit auch nutzen zu können, noch
gefördert werden sollte. Ratsherr
KUNATH stellt die Frage, ob die Funktion der/ des Gleichstellungsbeauftragten
mit einer Frau und einem Mann besetzt werden sollte. Frau
AECHTER-WESTERHOFF erläutert, dass der Wortlaut des § 5 a der NGO vorgebe, dass
die Aufgabe der Gleichstellung nur durch eine Person weiblichen Geschlechts
wahrgenommen werden könne. Die (Mit-) Besetzung der Stelle mit einem Mann setze
zunächst die Änderung der NGO durch den Landesgesetzgeber voraus. 4. Beteiligung als Trägerin öffentlicher
Belange im Bauplanungsrecht (§ 4 BauGB) Ratsfrau TIELBÖRGER erwähnt als
Beispiel für das Baubeplanungsrecht als Querschnittsaufgabe der
Gleichstellungsbeauftragten den verringerten Abstand von Straßenlaternen zum
Schutz der Frauen in dunklen Bereichen. 5. Mitarbeit in verschiedenen
Arbeitsgruppen z.B. Stellen- und
Dienstpostenbewertungskommission, Fortbildung, Gesundheitsförderung 6. Ansprechpartnerin
für Befragungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen,
Familie und Gesundheit z.B.
Umfragen zur Evaluierung zur Verwirklichung der Gleichstellung in der
Verwaltung (Bericht der Landesregierung gegenüber dem Landtag) sowie zu den
Auswirkungen der Änderungen des § 5a NGO III. Bezüglich der Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft
betreffen werden folgende Eckpunkte genannt: 1.
Beratung Die
Gleichstellungsbeauftragte steht den Bürgerinnen und Bürgern sowie den
Institutionen, Vereinen und Initiativen der Hansestadt Lüneburg als
Ansprechpartnerin zur Verfügung. Dabei
werden insbesondere Anfragen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen
(Teilzeit, Elterngeld, Berufsausbildungsbeihilfen), Selbstbehauptungstrainings
(Wen Do) gestellt. Gleichzeitig sind aber auch Hilfen/die Weitervermittlung von
Anfragenden, die sich in konkreten Krisensituationen befinden, an
spezialisierte Institutionen erforderlich. 2.
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ·
Ausbau
der Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder von 0-10 Jahren,: Bereich 56b ·
Juni
2005: Jugendhilfeausschuss beschließt, im Rahmen eines Stufenplanes bis zum
01.10.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen für Kinder unter
3 Jahren zu schaffen. ·
im
Juni 2006 Ausbauplan konkretisiert und erweitert. ·
Versorgungsquote
inzwischen von ca. 18%; Ziel sind 22,7 %; bis 2012 soll eine Versorgungsquote
von 35% erreicht werden, (Bereich 56b) ·
Notbetreuung
für Kita-Kinder der städtischen Einrichtungen ·
Ferienbetreuungsangebote
in den Horten und Ümis für Grundschulkinder (56b und 56a) ·
Zusammenstellung
und Veröffentlichung „Gründungstipps zur Gründung von
Eltern-Initiativ-Kitas“ ( 2005, 09) ·
Hansestadt
Lüneburg ist Gründungsmitglied des Bündnisses für Familie (2005) ·
homepage www.familie.lueneburg.de
(2006) ·
Konzepte
zur Kinderbetreuung in der Ferienzeit in der Hansestadt Lüneburg (in Koop. mit
56b), finanziert aus dem Landesprogramm “Balance Familie und Beruf“
(2006/2007) ·
Familienbüro
(2007) 3.
Workshop Existenzgründerinnenberatung im
Dezember 2008, initiiert durch das Sozialministerium, Bedarfsanalyse sowie
Information über Fördermöglichkeiten 4.
Förderung der beruflichen Chancengleichheit für Mädchen ·
Make
IT, Projekt zur Gewinnung von Mädchen für IT- Berufe, an der RS
Christianischule, 2004 ·
Berufswahltraining
für Mädchen an der HS Kaltenmoor (2005) ·
Berufswahltraining
für Mädchen an der HS Stadtmitte (2006) ·
Teilnahme
am Berufsfindungsmarkt der Kreishandwerkerschaft ( 2004 -2006) ·
Organisation
und Durchführung girls day durch den Bereich 11, (seit 2004) 5.
Förderung von Frauen bei der Nutzung neuer Informationstechnologien ·
PC-Kurs
für Migrantinnen in Kaltenmoor, in Koop. mit der AWO, finanziert im Rahmen des
Projektes Soziale Stadt, (2004) ·
Internetkurs
für Frauen ab 60 Jahren, in Koop. mit dem Caritasverband Lüneburg im GSH ·
Internet-Kurs
für ausländische Frauen, in Koop. mit der AWO, gefördert mit Landesmitteln
(2005) 6.
Politische Nachwuchsförderung für Frauen Mitorganisation
des Mentoring- Projektes „Frauen in die Politik“ , Landesprogramm,
Durchführung vor Ort, in Koop. mit dem
Landkreis (2005) 7.
Seniorenarbeit in der Hansestadt Lüneburg Ganz
überwiegend werden Seniorinnen beraten und betreut. Diesen Aufgabenbereich hat
die Hansestadt Lüneburg weiter ausgebaut è Seniorenservicebüro 8.
Sicherheit im Stadtteil, Frauen- und familienfreundliche Wohnquartiere Sicherheitskonzepte
für Parkhäuser (Beleuchtung, Transparenz, Wegeführung, Frauenparkplätze),
Parkhaus Klinikum, Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung Hinter der Saline
sowie am Parkplatz „Am Bargenturm“ (2004 und 2005,09) 9.
Gewaltprävention ·
Gewaltpräventionskurse
für Frauen in Zusammenarbeit mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle
(2004-2006) ·
Wen
Do–Kurse (2004–2006) ·
Unterrichtseinheit
der Gleichstellungsbeauftragten zum Thema „Sexualisierte Gewalt am
Arbeitsplatz an der Krankenpflegeschule (1x jährlich 2004-2006) ·
Mitarbeit
am Runden Tisch gegen Männergewalt/Lenkungsgruppe sowie im
Kriminalpräventionsrat (Arbeitsgruppe geschlechtsspezifische Gewaltprobleme) ·
Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit
zum 25.11., Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen, 2004-2006 ·
Veranstaltung
„Gefahren für Kinder im Internet“ in Koop. mit der VHS und dem
Verein Dunkelziffer e.V. , für Eltern und päd. Fachpersonal wie Lehrer/Innen,
Sozialarbeiter/Innen (2006) 10.
Frauen und Gesundheit/ Sport ·
Mitveranstalterin
des Frauensporttages, in Koop. mit dem Kreissportbund (2005/2006) ·
Informationsveranstaltung
Thema Wechseljahre, in Koop. mit pro familia (2005) ·
Informationsveranstaltung
Thema Mammographie-Screening, in Koop. mit pro familia, der VHS, der Frauenklinik des Klinikum (2006) 11.
Information von Frauen bei Trennung und Scheidung Herausgabe
der 3. Auflage der Informationsbroschüre „Ehe, Trennung, Scheidung“
in Koop. mit dem Landkreis Lüneburg (2005) 12.
Zuschüsse der Hansestadt Lüneburg z. B.: An
Frauen helfen Frauen e.V. (Frauenhaus), diakonisches Werk (Ehe- und
Lebensberatung), Ferienbetreuungsprojekt feffa e.V. Die Zukunft sieht Frau
AECHTER-WESTERHOFF in der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit durch
das Projekt der Aufgabenwahrnehmung durch eine gemeinsame
Gleichstellungsbeauftragte sowie in der Nutzung von Synergien im Rahmen von
gemeinsamen Projekten von Hansestadt und Landkreis zur Gleichstellung sowie bei
der Teilnahme an Arbeitsgruppen und im Fortbildungsbereich. Frau AECHTER-WESTERHOFF fragt die Ausschussmitglieder, ob es
Anregungen oder Ergänzungen zu der hier aufgezeigten Darstellung gebe und ob
dieser Bericht als Grundlage für den nach § 5 a Abs. 9 NGO dem Rat der
Hansestadt Lüneburg vorzulegenden Bericht verwendet werden könne. Die Ausschussmitglieder haben diesbezüglich keine Einwände. Ratsherr KUNATH weißt darauf hin, dass der Hansestadt
Lüneburg, im Gegensatz zur Stadt Hannover, eine / ein
Gleichstellungsbeauftragte /
Gleichstellungsbeauftragter für Schwulen und Lesben fehlt. Ratsfrau
RUDOLPH erwidert, dass Lüneburg dafür zu klein sei. Man könne erwarten, dass
die Betroffen nach Hamburg fahren. Frau AECHTER-WESTERHOFF erläutert dazu, dass
die NGO nicht auf die Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften eingeht und dass dies deshalb auf Landesebene geregelt werden
müsse. Die Ratsfrauen Frau TIELBÖRGER und Frau HILLMER müssen die
Sitzung um 16.50 Uhr verlassen. Frau SCHACK-RISTAU wirft ein, dass nach ihrer Auffassung die
umfangreichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragen nicht mit einer Stelle zu
bewältigen seien und fragt, welche Schwerpunkte die neue
Gleichstellungsbeauftragte Frau Ullmann setzen wolle. Ratsfrau MAHKLE-VOß
erwidert, dass Frau Ullmann ihre Schwerpunkte in der nächsten Ausschusssitzung
vorstellen wird. Frau MAHLKE-VOß erwähnt dazu, dass sie die Reduzierung der
Stellen der Gleichstellungsbeauftragten auch nicht befürworte, jedoch weder
Stadt noch Landkreis zu mehr verpflichtet seien. Frau Ullmann sei eine engagierte
und erfahrene
Gleichstellungsbeauftragte, weshalb die Entwicklung erst einmal
beobachtet werden sollte. Ratsfrau HENSCHKE weist darauf hin, dass ja auch das
Familienbüro ergänzend die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt.
Frau LUKOSCHEK führt aus, dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht jede
Aufgabe alleine bewältigen müsse. Vielmehr müssen von ihr Netzwerke geschaffen
sowie Aufgaben angestoßen werden. Aus diesem Anstoß entstehen häufig Stellen,
wie z.B. das Familienbüro oder die Stelle für Gewaltprävention. Ratsfrau
MAHLKE-VOß stimmt dem zu, will die Entwicklung aber trotzdem kritisch
beobachten. |
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