Bürgerinformationssystem
Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, leitet den Tagesordnungspunkt ein und stellt heraus, dass
die Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in der Hansestadt mittels des
Gutachtens aufgezeigt werden sollen. Die Hansestadt ist Miteigentümerin bzw.
Mitgesellschafterin des Kaufhauses Innenstadt über die Gewerbesteuer und auch
über die Löhne und Gehälter bzw. sonstigen Dienstleistungen. Daher ist es
entscheidend, regelmäßig durch ein Gutachten rechtzeitig
Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt zu bekommen. Oberbürgermeister
Mädge weist darauf
hin, dass das erste Einzelhandelsgutachten in 2003 erstellt worden ist. Fünf
Jahre später ist die Fortschreibung des Gutachtens aufgrund der schnellen
wirtschaftlichen Veränderungen notwendig. In den letzten Jahren sind immer drei
dezentrale kleinere Zentren begutachtet worden, so dass mit diesem Gutachten
eine Zusammenfassung der Zentren erfolgt ist. Weiterhin verändert sich die
Situation in der Innenstadt sehr schnell, z.B. muss möglicherweise über die
weitere Verwendung des Sparkassengebäudes nachgedacht werden. Die Schnelligkeit
der Entwicklung wird besonders deutlich an der Überholung auch dieses
Gutachtens, da die Verwendung des Lucia-Geländes noch nicht mit in das
Gutachten einfließen konnte. Durch das Gutachten wird ein grober Leitrahmen
gesteckt, der politisch und insbesondere wirtschaftspolitisch Verwendung finden
kann. Eine sofortige Umsetzung des Gutachtens soll nicht erfolgen, denn
zunächst sollen die unterschiedlichen Meinungen dazu gehört werden. Es
ist offen eingeladen worden, damit dann anschließend diskutiert werden kann. Die
geladenen Personen werden gebeten, ihre Stellungnahmen zu dem Gutachten
abzugeben. Die Kritiken sollen dann im Wirtschaftsausschuss diskutiert werden. Oberbürgermeister
Mädge bittet Herrn Torke, Dr. Lademann & Partner, das Gutachten
vorzustellen. Herr
Torke deutet darauf
hin, dass eine Fortschreibung eines Entwicklungsgutachtens in vier bis fünf
Jahresrhythmen aufgrund der schnellen wirtschaftlichen aber auch gesetzlichen
Veränderung, z.B. § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch „Zulässigkeit von Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, gängig und auch
notwendig ist. Im Frühjahr dieses Jahres ist eine Oberzentrenstudie mit dem
Ergebnis durchgeführt worden, dass bereits über 90% aller Oberzentren ein
solches Einzelhandelskonzept haben. Weiterhin hat die Studie ergeben, dass mehr
als 70% ein Einzelhandelskonzept politisch verbindlich beschlossen haben, so
dass es mehr als nur einen Rahmen darstellt. Ein Grund dafür ist die
Veränderung des Baurechts und besonders der schwierigeren Versagung gem. § 34
Abs. 3 Baugesetzbuch, deren Gründe mittels eines Konzeptes und des Beschlusses als
belegbar sind. Lüneburg
wird als Oberzentrum eingestuft. Das nächste Oberzentrum und gleichzeitig
Metropolregion ist Hamburg. Dazwischen liegt das Mittelzentrum Winsen und in
entgegen gesetzter Richtung Uelzen. Weitere Oberzentren sind Bremen und Celle
in etwas größerer Entfernung. Oberzentren haben die besondere Aufgabe den
Versorgungsbedarf im Einzugsgebiet mit jeder Art bzw. mit jedem Gut über den
Nahversorgungsbedarf hinaus zu befriedigen. Daraus ergibt sich eine
Wettbewerbssituation zu anderen Oberzentren und es stellen sich Fragen nach der
Angebotsstruktur und dem Umfang der Angebote. Die
Basis für derartige Untersuchungen ist immer die Bevölkerungsplattform, da sich
aus der Entwicklung und aus der Bevölkerung selbst das Nachfragepotenzial
ableiten lässt, d.h. die Kaufkraft, die den Anbietern innerhalb eines
Einzugsgebietes zur Verfügung steht. Lüneburg weist eine weit
überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung auf. Im Vergleich mit anderen
niedersächsischen Städten ist diese positive Entwicklung nur in wenigen kleinen
norddeutschen Städten und im „Speckgürtel“ von Hamburg wieder zu
finden. Die
Möglichkeit einer Angebotssteigerung in Lüneburg wird belegt durch weiter
ansteigende Einwohnerzahlen und durch die Kaufkraftkennziffer. Das Lüneburger Kaufkraftniveau
ist im Vergleich mit anderen Kommunen im niedersächsischen Mittelmaß. Jedoch
ist die Kaufkraftkennziffer für den periodischen Bedarf nicht entscheidend,
sondern sollte für das Angebot von Luxusgütern beachtet werden. Eine
durchschnittliche Kaufkraftkennziffer sei kein Kriterium für restriktives
Verhalten. Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, bittet um die Erläuterung der Kaufkraftkennziffer. Diese
Kennziffer wird von der GfK AG Nürnberg (Growth from Knowledge) erhoben und bezieht das Sozialniveau, die Arbeitslosenzahl und
das Einkommensniveau
mit ein, erklärt Herr Torke. Eine
weitere gute Rahmenbedingung ist die deutlich zurückgegangene Arbeitslosenquote
im Landkreis Lüneburg im Vergleich zu anderen Kommunen, führt Herr Torke
fort. Für
den Handel in Lüneburg ist neben der Einwohnerzahl der Einpendlerüberschuss bedeutend,
denn das „Einkaufen am Arbeitsplatz“ wird für den Kunden immer
wichtiger. Die
Tourismusentwicklung bezeichnet Herr Torke im Vergleich als insgesamt gut, denn
nur in klassischen touristischen Orten wie z.B. in Mecklenburg-Vorpommern sind ähnliche
Entwicklungen zu beobachten. Dies sind alles sehr positive Rahmenbedingungen
für Lüneburg. Herr
Torke erklärt, dass das Kaufkraftvolumen abhängig von dem nachgefragten Gut ist.
Je nach Art des Gutes, ist das Einzugsgebiet weiter bzw. enger zu fassen. Der
Lebensmittelkäufer orientiert sich an der Nähe der Märkte, wobei der
persönliche Bedarf wie z.B. Kleidung und Schuhe ein weiteres Einzugsgebiet haben.
Betrachtet
wird nun die Angebotsseite. Hierfür ist die Verkaufsflächenentwicklung eine
geeignete Kennzahl. Im Vergleich zum Jahr 2003 ist die Verkaufsfläche um 12,7%
gestiegen. Begründet ist dieser Sprung hauptsächlich in der Eröffnung des
Ilmenau Centers. Lüneburgs
Politik ist es bisher gewesen, großflächigen Handel in der Innenstadt zu
vermeiden. Das sich dann an raumordnerisch weniger geeigneten Standorten
großflächige Märkte entwickeln, ist die Folge. Als negatives Beispiel nennt
Herr Torke hier die Entwicklung in Bremen. Dort sind jahrelang
Vermarktungsketten vermieden worden, welche sich dann aber außerhalb der Stadt angesiedelt
haben und dort auch nicht hingehören. Städtebaulich
ist Lüneburgs Innenstadtsituation sehr gut. Ein Rundgang findet jedoch nicht statt,
denn das „Kaufhaus Innenstadt“ umfasst nur zwei Hauptstrassen. An ausgewählten
Standorten sollten attraktive Geschäfte platziert werden, so dass die Struktur
des „L“ verändert wird und die gesamte Innenstadt als Kaufhaus
genutzt werden kann. In Oldenburg ist die Struktur mit der Folge einer
intensiven Nutzung der Innenstadt erfolgreich verändert worden. Die
Attraktivität als Oberzentrum steigt enorm, wenn nicht nur eine Hauptachse als Kaufhaus
genutzt werden kann. Ratsherr Meihsies fragt Herrn Torke, wie Oldenburg die
Entwicklung gesteuert hat. Herr Torke erläutert, dass Oldenburg diese Entwicklung schon sehr
früh gesteuert hat, aber nicht wie üblich durch Versagung sondern durch das
Bereithalten von Angeboten für die unterschiedlichen Betriebstypen. Hierbei
handelt es um eine teure Vorratspolitik, da Grundstücke in städtischer Lage
vorgehalten werden müssen. Dies ist eine Entwicklung über ca. 40 Jahre. Ratsherr
Meihsies könne sich dies für Lüneburg schwer vorstellen, da der Stadtrat aufgrund
der wirtschaftlichen Lage eher kein Immobilienkäufer wäre. Herr
Torke fügt hinzu, dass die beispielhaft genannten Maßnahmen nicht in jeder
Stadt umsetzbar seien, dennoch jede Stadt das Potential habe, sich zu
verändern. Herr
Torke führt weiter fort,
dass die Nebenzentren wie das Ilmenau Center und das Löwe Center nördlich
angesiedelt sind. Im Süden hingegen besteht eine Versorgungslücke für
mindestens ein Sortiment. Diese Lücke ist bereits planerisch geschlossen. Die
Durchschnittsgröße der Betriebe beträgt 89m². Betriebswirtschaftlich sinnvoll
sind größere Unternehmen. Der kleine Fachmarkt hat häufig aufgrund der
sinkenden Roherträge mit dem Finden von Nachfolgern zu kämpfen. Ein
augenscheinlich großer Betrieb vertreibt in der Regel keine kleinen Betriebe,
sondern für den Konzernbetrieb bzw. den Filialbetrieb lohnt es sich unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten dort zu arbeiten, wo ein kleiner Fachmarkt bereits
unwirtschaftlich ist. Die Betriebsgröße sei schlecht im Bezug auf die
Wirtschaftlichkeit und ihre negativen Folgen für die Innenstadt. Für die
Innenstadt sei zu erwarten, dass die Flächen einzelner Geschäfte vergrößert würden,
um wirtschaftlich zu arbeiten. Weiterhin
sollten Betriebe nur an Standorten mit entsprechender Bevölkerungsdichte
angesiedelt werden, so dass im Nord-Osten von Lüneburg zurzeit keine weiteren
Betriebe notwendig erscheinen und eine entsprechende KMU-Förderung (Förderung
kleiner und mittlerer Unternehmen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg) hier
nicht zweckmäßig wäre, da dort ein Betrieb nicht wirtschaftlich tätig werden könne.
Eine
wichtige Frage ist, die durch das Gutachten beantwortet werden soll, ob in
manchen Segmenten des Angebots eine Unterversorgung bzw. ein Überhang besteht.
Dazu ist die Flächendichte der Hansestadt untersucht worden. Die Verkaufsfläche
je 1.000 Einwohner beträgt in Lüneburg 2.291. Bei einem Wert von 1.000 wird
eine Unterversorgung und bei einem Wert von 2.500 die durchschnittliche
Obergrenze angenommen. Somit ist das Angebot in Lüneburg im üblichen Rahmen.
Besonders im Bereich Do-it-Yourself/Gartenbedarf ist Lüneburg sehr gut
ausgestattet. Herr Torke führt jedoch aus, dass ein Oberzentrum nie ein zu
großes Angebot haben könne. Das Sortiment eines neuen Betriebes und der
Standort sind entscheidender, als die Befürchtung ein Überangebot zu erhalten. Der
Versorgungsgrad nach Branchen wird durch die Einzelhandelszentralität angegeben.
Dabei wird der Umsatz ins Verhältnis zur vorhandenen Kaufkraft gesetzt und auf den
gleichen Raum bezogen. Jede Zahl größer als 100 bedeutet, dass mehr Umsatz
getätigt wird als Kaufkraft vorhanden ist und jede Zahl darunter heißt, dass
Kaufkraft abfließt. Für ein Oberzentrum sollte ein Wert weit über 100 im
zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Bereich bestehen. Lüneburg hat
wie bereits auch schon in 2003 einen „traumhaften“ Wert, d.h. die
Stadt ist so attraktiv, dass die Bevölkerung aus einem großen Einzugsgebiet auf
die Stadt orientiert ist. Die Werte für den persönlichen Bedarf sind mit 200%
gute Werte, die keinesfalls zu hoch seien. Entsteht dort ein noch größeres
Angebot, könnte dieses sogar noch mehr Kunden anziehen, da es aufgrund eines
unterschiedlicheren Angebots z.B. bei Schuhen zum „Schlendern“
einlädt. Je höher die Verdichtung in einem Angebot ist, desto höher ist der
Erfolg, erklärt Herr Torke. Auch
der Bereich „Hausrat und Wohnaccessoires“ mit einem Wert von 162% ist
nicht kritisch zu betrachten, da es keine mittelständischen Möbelhäuser mehr
gibt. Hat man ein großes Einrichtungsunternehmen wie „Ikea“ oder „Höfner“,
erzielt man automatisch statistische „Traumwerte“. Einziger Nachteil
sei, dass es keine klassischen Möbelhäuser sind. Herr Torke empfiehlt, ein
solches Einrichtungshaus dennoch anzusiedeln, wenn sich die Gelegenheit dazu böte.
Obwohl
die Branche „Foto und Film“ nur 43% Einzelhandelszentralität
ausweist, besteht hier keine Unterdeckung. Dieser Betriebstyp besteht kaum noch
und wird in den z.B. Elektrofachmärkten mit abgedeckt. Die
Hauptansatzpunkte einer Flächenentwicklung in Lüneburg, die Impulse bewirken,
sind die Bevölkerungsentwicklung, der Betriebsformenwandel, der Tourismus und
der Abbau von strukturellen Defiziten. Die
Untersuchung zeigt zwei Entwicklungsmöglichkeiten auf: Bei einer
Umsatzumverteilung/ Verdrängung in Höhe von max. 7% ist ein Expansionsrahmen von
38.700 m² Verkaufsfläche bis 2015 und bei einer Umsatzverteilung von max. 4% um
33.700 m² Verkaufsfläche möglich, wenn eine positive Bevölkerungsentwicklung
eintritt. Die Umsatzumverteilung bzw. die negative Bezeichnung „Verdrängung“
von Betrieben durch die Ansiedlung von neuen Unternehmen ist systemtypisch in
einer Wettbewerbsgesellschaft. Eine Verdrängung ist nur unzulässig, wenn sie
eine angenommene intakte Versorgungsstruktur so schädigt bzw. schädigen würde,
dass eine Entwicklung der Unterversorgung eingeleitet werden würde. Ratsherr
Srugis merkt an,
dass das Problem in der Verdrängung darin bestünde, dass ein mittelständischer
Betrieb durch eine Filiale verdrängt würde, die möglicherweise in ein paar
Jahren wieder geschlossen wird bzw. an einen anderen Standort zieht und der
Schaden für den Mittelständler irreparabel sei. Herr Torke bestätigt das
Problem, nennt aber das Beispiel „Fielmann“ als mittelständisches
Unternehmen, das es geschafft hat, als Filialist Fachgeschäft zu bleiben und
sich in eine fachgeschäftstypische Innenstadtstruktur einpasst. Hier muss der
Einzelfall betrachtet werden. Ansiedlungsspielraum
besteht laut den von Herrn Torke vorgestellten Ergebnissen bei
restriktivem Verhalten im Rahmen von ca. 30.000 m². Das sei mehr Spielraum, als
vorhanden sei. Angesiedelt werden sollte vornehmlich in der Innenstadt oder an
den Standorten, an denen bereits ein hoher Agglomerationsbestand vorhanden ist.
Ein zusätzlicher Fachmarkt am Standort Ilmenau Center oder Löwe Center könnte
problemlos entstehen. Ein weiterer Agglomerationsstandort sollte hingegen nicht
geschaffen werden, wobei es auch hier wieder auf den Einzelfall ankäme. Die
vorhandenen bzw. neu geschaffenen Flächen sollten in der Innenstadt nicht mit
weiteren fachmarkttypischen Angeboten wie z.B. „KiK“ und „Takko“
geschlossen werden. Für die zielgerichtete Entwicklung kann das Instrument der „Steuerung
durch Vereinigung“ geeignet sein, dass nicht das Interesse eines
Einzelnen in den Vordergrund stellt, sondern das kommunale Interesse an einer
Gesamtstruktur „Kaufhaus Innenstadt“, welches zu vertreten ist. In
so einem Fall ist das innerstädtische Shoppingcenter sehr stark und profitiert
von der gemeinsamen Werbemöglichkeit und Entscheidung für eine in Gänze
attraktive Branchenstruktur. Trotz
eines Einzelhandelskonzeptes bleibt die Einzelfallentscheidung von erheblicher
Bedeutung, denn das Konzept trifft Pauschalaussagen, wobei ein
Ansiedlungsbegehren ein ganz konkreter Fall ist und eine Verträglichkeitsuntersuchung
in jedem Fall notwendig würde. Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, bedankt sich bei Herrn Torke für den Vortrag und eröffnet
die „Fragerunde.“ Ratsherrn Meihsies fragt, ob in die Überlegungen nicht auch die
Randgemeinden einfließen müssten und eine größere Abstimmung erfolgen müsste. Herr Torke bejaht dies. In die Untersuchung sind bereits mögliche
Entwicklungen und momentane Situationen der Randgemeinden eingeflossen. Hier
ist eine Abstimmung mit dem Landkreis notwendig. Grundsätzlich hat eine
Abstimmung bei innenstadtrelevanten Angeboten zwischen dem Oberzentrum und
einem Grundzentrum zu erfolgen. Weiterhin gibt Ratsherr Meihsies Herrn Torke eine
Rückmeldung zu seinem Vortrag und stellt für ihn zwei wichtige Punkte, die
Einzelfallentscheidung und die Entscheidung über Qualität und Inhalt, heraus. Ratsherr Srugis bittet Herrn Torke das Ergebnis bzw. die Situation der
Hansestadt von 2003 und heute zu vergleichen und besonders auf Fehler oder
positive Entscheidungen einzugehen. Herr Torke beschreibt, dass Lüneburg
sehr lange Zeit die Fachmarktansiedlung vermieden hat. Wichtig ist, dass die
Kaufkraft gelenkt wird. Dies wird erreicht, indem alle marktgängigen
Entwicklungen und somit auch Betriebstypen angeboten werden, die sich der Kunde
wünscht. Folgt man dem nicht, muss auf Kaufkraft verzichtet werden. Weiterhin
muss bedacht werden, dass alle zentrenrelevanten Betriebe in die Innenstadt
gehören. Lüneburg hat sich trotz der Nähe zu Hamburg „gut behauptet“.
Ratsherr Srugis stellt weiter die Frage nach einem positiven Beispiel für
die Zusammenführung von Grundstückseigentümern, Händlern und Verwaltung. In
Lüneburg würde dies seit Jahren versucht. Herr Torke führt aus, dass es
in Bremerhaven ein Leerstandskataster gibt, womit eine strukturelle Veränderung
herbeizuführen versucht wird und keine Einzelbelegung. In Bremerhaven sei dies
eine städtische Gesellschaft, die diesen Service anbietet. Beigeordnete Schellmann fragt Herrn Torke, ob
es auch noch ein anderes Beispiel als Bremerhaven für das Gelingen eines
Arbeitskreises „Leerstand“ gibt, da es dem Anschein nach nur
funktioniert, wenn eine andere Struktur gescheitert ist. Herr Torke bejaht,
dass in Bremerhaven die
Grundstückseigentümer erst Verluste erleiden mussten, um zu einer
Zusammenarbeit bereit zu sein. Weitere Beispiele für erfolgreiches
Zusammenarbeiten hat er nicht. Der Betriebstyp FOC (Factory Outlet Center)
sollte in Lüneburg angesiedelt werden, da er laut Herrn Torke in
Oberzentren angeboten werden muss. Der Betriebstyp muss jedoch politisch
gewollt sein, denn hier findet eine größere Verdrängung statt. Seiner fachlichen
Meinung nach ist es für eine Innenstadt immer von Vorteil ein breites Angebot,
auch an Betriebstypen, zu haben. Ratsherr Luths fragt Herrn Torke nach seinen fachlichen Erfahrungen im
Bereich des Zusammenwirkens von verschiedenen Einzelhändlern und der Vorsitzende,
Ratsherr Manzke, ergänzt die Frage, ob Herr Torke schon eine Stadt
bei der Errichtung eines BID (Business Improvement Districts) beraten habe. Die
Firma Dr. Lademann & Partner beschäftigt sich schon sehr lange mit dieser
Betriebsform. In Amerika ist es genutzt worden, um eine „Verslumung“
wieder rückgängig zu machen. FOC wird in Hamburg, Bergedorf und Bremen positiv
eingesetzt, obwohl es auch mit anderen Betriebsformen funktioniert. Es ist ein
gutes Instrument, deren Einsatz aber kritisch für den eigenen Standort geprüft
werden muss. Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, fügt an, dass dazu erst in
Niedersachsen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Ratsherr Meihsies fragt Herrn Torke nach
seiner fachlichen Einschätzung bezüglich eines FOC in unmittelbarer Nähe. Herr
Torke merkt an, dass er in dieser Frage befangen ist, da er einen der
möglichen Standorte betreut. Es handelt sich grundsätzlich nur um eine Betriebstypenerweiterung,
die Frage nach dem Standort ist die Entscheidende. Seiner Einschätzung nach ist
ein FOC dort sinnvoll, wo es geringe Auswirkungen auf die Innenstadt hat und
die Kaufkraft dennoch weitläufig erfasst. Niedersachsen ist der Meinung, ein
FOC in einem Oberzentrum zu errichten würde zu einer hohen Verdrängung in der
Innenstadt führen, so dass es besser in einem „Zwischenraum“, z.B.
einem Autobahnkreuz, errichtet werden sollte. Herr Torke ist der Meinung, dass das Oberzentrum
Lüneburg sicher nicht unter der Errichtung eines FOC im Landkreis
Soltau-Fallingbostel leiden würde. Oberbürgermeister Mädge führt dazu aus, dass es
sich auf ökonomischer Basis zeigt, dass die Kunden bereit sind, eine große
Entfernung für einen „günstigeren Preis“ zurückzulegen. Dies zeigt
sich bereits am Beispiel Wolfsburg. Weiterhin ist er der Meinung, dass eine
solche Betriebsform nicht in die Landschaft gehören würde. Eigentlich hatten
sich die Oberzentren darauf verständigt, jedoch hat sich Wolfsburg nicht daran
gehalten. Es ist abzuwarten, wie sich ein mögliches FOC im Landkreis Soltau-Fallingbostel
entwickelt und auf die Stadt auswirkt. Zudem ergänzt Oberbürgermeister Mädge zum
Thema BID, dass es in Lüneburg vor 10 bis 15 Jahren Leerstände gegeben habe und
dort eine freiwillige Beteiligung der Grundstückeigentümer per Umlageverfahren
durchgeführt werden konnte. Auf einen gesetzlichen Rahmen des Landes
Niedersachsen muss nicht gewartet werden, denn die Bereitschaft hat es in
Lüneburg bereits gegeben. Eine freiwillige Beteiligung der Händler ist seiner
Meinung nach besser als eine gesetzlich geregelte. Zusammenfassend sei wichtig,
dass die Entscheidung für das Ilmenau-Center richtig gewesen sei und dieser Weg
in Abstimmung mit den Nachbargemeinden weitergegangen werden könne. Ratsfrau Dr. Pahnke fragt Herrn Torke, ob
die Tourismusentwicklung in Höhe von 7,5 % nur in die Potenzialreserve
eingeflossen ist und ob auch Beobachtungen für das Angebotssortiment gemacht
werden konnten. Weiterhin weist Ratsfrau Dr. Pahnke auf die Gegenläufigkeit der
Übernachtungs- und Gästezahlen in den jeweiligen Jahren hin. Gerade im
Innenstadtbereich wären neue Hotelkapazitäten notwendig. Speziell den Einfluss
der Tourismusentwicklung auf den Inhalt des Gutachtens möchte Ratsfrau Dr. Pahnke
erläutert haben. Die gesamte Kaufkraft der Touristen ist nicht
branchenspezifisch und es findet in der Regel auch nur ein eingeschränkter
Einkauf statt, der auf ein bestimmtes Sortiment begrenzt ist, erklärt Herr
Torke. Entscheidend sei, welcher Tourismustyp in die Stadt käme. Beigeordnete Schellmann fragt im Bezug auf die
vielen unterschiedlichen Betriebsformen Herrn Torke nach seiner Meinung
insbesondere zum „ECE“ (Einkaufs-Center Entwicklungsgesellschaft), welches für Lüneburg eine neue Betriebsform wäre. Herr Torke
antwortet, dass es aus fachlicher Sicht zunächst nicht die Form ECE oder BID die
entscheidende Frage sei, sondern ob ein Shoppingcenter in die Innenstadt
Lüneburgs soll. Wichtig sei dabei, dass die Kenntnisse für ein solches
Shoppingcenter vorhanden seien. Die Betriebsform sei seit Jahren als „altes
Warenhaus“ bekannt, da es die gleichen Rahmenbedingungen aufweist, wenn
es in der Innenstadt angesiedelt würde. Ratsherr Srugis ergänzt, dass Passagen
im Grunde Vorläufer der Shoppingcenter seien. Herr Torke hat eine andere
Auffassung, da Passagen nicht so attraktiv seien und nicht zum Schlendern
auffordern würden. Ratsherr Meihsies zeigt auf, dass
Harburgs Innenstadt durch das Phönix-Center mit hohen Leerständen zu kämpfen
hat. Herr Torke entgegnet, dass die Lüneburger Str. von der Bremer Str. ab in
Richtung Phönix-Center schon Jahre zuvor Probleme mit Leerständen gehabt habe.
Jedoch gäbe es jetzt natürlich im Center Waren, die zuvor auch in der
Lüneburger Str. angeboten worden seien. Eine Frage aus dem Auditorium ist, ob die großen Kaufhäuser sich weiterentwickeln werden. Herr Torke antwortete, dass bereits jetzt wieder zurückgebaut würde. Zum Beispiel sei es immer häufiger zu sehen, dass Karstadt das Obergeschoss außer Betrieb nimmt. |
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