Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Koch stellt die Bedenken hinsichtlich einer rechtlichen Legitimation dar. So
habe das Nieds. Schulgesetz mit der Besetzung des kommunalen Schulausschusses
eine abschließende Regelung getroffen. Der Schulausschuss ist kein freier
Ausschuss nach § 51 NGO, den der Rat nach Gutdünken besetzen kann. Hier gelten
die speziellen Bestimmungen des Schulgesetzes und des § 53 NGO. Zudem
handelt es sich bei der Lüneburger Rektorenkonferenz um eine freie Zusammenkunft
der Schulleitungen, an der nicht immer alle Schulleitungen teilnähmen. Die
Verwaltung sei dort regelmäßig mit am Tisch. Andererseits
ist die Sachkunde der Rektoren für die Meinungsbildung zu schulfachlichen
Themen unentbehrlich; gerade deshalb werden auch die Schulleitungen zu den
verschiedensten Themen im Schulausschuss gehört, wobei man bedenken müsse, dass
viele Entscheidungen nun auch die Schulvorstände und nicht mehr allein die
Schulleiter als Einzelperson zu treffen hätten. Nach
einer ausführlichen Diskussion über das Für und Wider bittet Frau Baumgarten
eine Entscheidung für die heutige Sitzung zurückzustellen, da es noch einer
internen Abstimmung bedarf. Beschluss: Die
Mitglieder des Schulausschusses stimmen zu, dass eine Entscheidung zu diesem
TOP für die nächste Sitzung zurückgestellt wird. |
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