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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stiftungsbeiräte der Stiftungen St. Nikolaihof, Zum Großen Heiligen Geist und Zum Graal
TOP: Ö 7
Gremien: Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Graal, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.11.2008    
Zeit: 16:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Café am Eichhof (Bardowicker Jugend-Café)
Ort: Schwarzer Weg 2, 21357 Bardowick
 
Beschluss

Beschluss:

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Herr Sorger berichtet von der Herbsttagung des Arbeitskreises Kommunale Stiftungen. Hinsichtlich der aktuellen Entwicklung an den Finanzmärkten sieht auch er die Erbbaurechte als langfristige und nachhaltige Anlageform an. Er weist auf ein Buch „Grundsätze der Stiftungspraxis“ hin. Herr Sorger regt an, beim Bundesverband Deutscher Stiftungen nachzufragen, ob es eine Empfehlung zur Erhebung von Verwaltungskosten gebe. Herr Sorger führt weiter aus, dass es größere Städte z. B. in Bayern gibt, die den Stiftungen Verwaltungskosten in Rechnung stellen, nachdem sie vorher einen gewissen Prozentsatz in Abzug gebracht haben. Damit wollen sie u. a. eine Vorbildfunktion übernehmen. Gleichzeitig sollen damit Stiftungszahlungen durch Gönner angeregt werden, denen gegenüber dokumentiert werden kann, dass auch die öffentliche Verwaltung sparsam mit den Stiftungsmitteln umgeht, indem sie eine Kostenreduzierung zu Gunsten der Stiftungen vornimmt. Diese Kostenreduzierung gibt es in Lüneburg nicht, wäre aber ein "Marketingargument" gegenüber Erblassern. Herr Sorger berichtet weiter von größeren Städten, in denen die Stiftungsverwaltung autonom ist und aus der kommunalen Verwaltung rausgelöst wurde. Es ist noch zu früh zu überlegen, ob das auch ein Weg für Lüneburg ist. Insgesamt müssen aber die Interessen der Stiftungen gewahrt bleiben und mögliche Interessenskollisionen zwischen Stadt und Stiftungen benannt bzw. ausgeräumt werden.

Seit 01/08 steht eine Klärung über die Verlängerung oder die Neubestellung des Stiftungsbeauftragten an. Zur Zeit gibt es keinen offiziellen Stiftungsbeauftragten. Die Aufsicht liegt beim Innenministerium in Hannover.

Frau Lukoschek erklärt, dass das Thema der Verwaltungskosten diskutiert werden sollte und diese Kosten nach außen transparent sein müssen. Bei einer Abkoppelung der Verwaltung der Stiftungen von der Kommune können evtl. sogar höhere Kosten entstehen. Mögliche Interessenskonflikte müssen gelöst werden. Herr Schulze ergänzt, dass die Stadt Kosten trägt wie kalkulatorische Miete und Pensionsrückstellungen. Auch von seiner Seite her wird eine Transparenz der Kosten angestrebt.

Frau Schmid teilt mit, dass Pastorin Ackermann zum 01.12.08 die Kirchengemeinde verlässt. Frau Schmid und Herr Koch klären gemeinsam, wo im Rahmen des Patronats gerade das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der Stelle liegt. Es wird zu einer Stundenreduzierung bei der Neubesetzung kommen.