Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr
Neubauer begrüßt es, dass die Verwaltung jetzt eine neue Beschaffungsrichtlinie
vorstellt und hofft, dass damit die im letzten Jahr aufgetretenen Probleme im
Zusammenhang mit Tropenholz der Vergangenheit angehören. Herr
Moßmann stellt den Entwurf der neuen Richtlinie vor. Bereits
im Jahre 1995 hat die Stadt Lüneburg ihre erste Beschaffungsrichtlinie
verabschiedet, in der die einzelnen Produkte sehr detailliert beschrieben
waren. In der Änderungsfassung aus dem Jahre 2000 hat man dann verstärkt Labels
und Kennzeichnungen integriert. Dies sowie die genauen Beschreibungen der
Produkte hatten den Nachteil, dass einiges schnell überholt war. In
diesem Jahr hatte man dann die Idee, die Richtlinie neu zu gestalten. Die
Verwaltung hat sich dabei an die Vorgaben von EU, Bund und Land Niedersachsen
gehalten, das in seinem Umweltportal eine Reihe von Infos zusammengestellt hat.
Auch die Beschaffungsrichtlinien der Leuphana Universität sowie die internen Vergaberichtlinien
des Landkreises Lüneburg wurden bei der Vorbereitung mit herangezogen. Eine
Einbeziehung der städtischen Gesellschaften ist noch erforderlich. Herr
Moßmann erläutert, dass bewusst eine Ausnahmeregelung in § 4 Abs. 2 aufgenommen
wurde. Auch die Vermeidung langer Transportwege ist mit Blick auf die CO²
-Problematik in § 5 Abs. 1 mit einbezogen worden. Neu
aufgenommen wurden in § 6 Abs. 1 Nr. 1 b) Broschüren und ähnliche Informationspapiere,
die klimaneutral gedruckt werden sollen. Alternativ dazu kann auch Papier aus
nachhaltiger Forstwirtschaft mit dem FSC-Zertifikat oder eines vergleichbaren
Zertifikats aus nachhaltiger Forstwirtschaft (z. B. dem PEFC-Zertifikat der
Niedersächsischen Waldwirtschaft) verwendet werden. Herr Moßmann ergänzt, dass
auch das städtische Forstamt dem PEFC beigetreten ist und somit nachhaltige
Forstwirtschaft betreibt. In §
2 wurde klar gestellt, dass neben der städtischen Beschaffungsrichtlinie die
aktuellen bundes-, landes- und europarechtlichen Vergabebestimmungen
einschließlich ihrer Ausführungsbestimmungen zu beachten sind. Der Zusatz mit
dem Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit wurde ganz bewusst mit aufgenommen.
Die Formulierung wurde aus der Initiative der Landesregierung zur Vermeidung
von Produkten aus Kinderarbeit aufgegriffen. Vorbehaltlich
der Beschlussfassung soll die Beschaffungsrichtlinie zum 01.01.2009 in Kraft
treten. Ratsherr
Neubauer begrüßt den logischen Aufbau der Richtlinie und bittet um
Wortmeldungen. Ratsfrau
Henschke befürchtet, dass die Beschaffung durch diese Richtlinie im Einzelfall
wesentlich teurer werden könnte und nennt das Beispiel von Wein aus Südafrika,
der zwar günstiger sei als deutscher Wein, aber aufgrund des langen
Transportweges nicht mehr beschafft werden dürfe. Herr Moßmann stimmt dem zu. Ratsherr
Soldan fragt nach, wie denn die Abstimmung mit den städtischen und den anderen
Gesellschaften erfolgen solle. Herr Mädge erklärt, dass die Abstimmung durch Gesellschafterbeschluss
erfolgt. Bei der GfA, der Theater GmbH, der Lüneburg Marketing GmbH und der VHS
werde er dies mit dem Landrat abstimmen. Ratsfrau
Kießlich begrüßt, dass in der Richtlinie auch das Verbot von Produkten aus
Kinderarbeit und die alternative Verwendung von Tropenholz ausschließlich mit
FSC-Zertifikat oder aus vergleichbarer nachhaltiger Forstwirtschaft mit
aufgenommen wurde. Sie fragt nach, ob denn die Stadt künftig ausschließlich
Ökostrom verwenden werde. Herr Mädge erklärt, dass dies eine
Einzelfallentscheidung sei, die dann getroffen werde, wenn der Vertrag neu
ausgeschrieben werde. Beigeordnete
Lotze gibt zu bedenken, dass bei den Fahrzeugen darauf geachtet werden müsse,
dass diese mit Erdgas – und nicht mit Autogas – gefahren werden
sollten. Herr Moßmann sagt eine redaktionelle Überarbeitung diesbezüglich zu. Ratsherr
Riechey schlägt vor, bei Vergaben ein Beiblatt beizufügen, in dem z.B. die
Tariftreue und die Einhaltung der Richtlinie als verbindliches Kriterium
festgeschrieben werde. Herr Mädge erklärt, dass nach der Vergabeordnung bereits
die Ausschreibung diese Kriterien berücksichtigen müsse. Herr Schulz ergänzt,
dass bei einer Ausschreibung nach VOB zum
Beispiel für Dichtungsmaterialien vorgeschrieben sei, dass nur solche
Dichtungsmaterialien zu verwenden sind, die von der Bundesanstalt für
Materialprüfung zugelassen sind. Er weist darauf hin, dass die rechtlichen Normen
in jedem Fall dieser Beschaffungsrichtlinie vorgingen. Herr Mädge führt aus,
dass bei der Vergabe DIN-Normen vorgeschrieben seien; dies sind rechtliche
Vorschriften, die Vorrang hätten. Eine eingehende rechtliche Prüfung wird
allerdings nochmals durch den Fachbereich 3 vorgenommen. Hierbei soll das
Verhältnis zwischen Beschaffungsrichtlinie und Vergabevorschriften überprüft
werden. Ratsherr
Pols ergänzt, dass heute Kunststofffenster umweltfreundlich einzustufen sind,
da sie zu 100 % recycelt werden können. Herr
Mädge gibt zu bedenken, dass das Land Niedersachsen so genannte
„Vergaberinge“ empfehle um kostengünstiger zu beschaffen. Auch dies
könnte im Einzelnen gegen diese Richtlinie sprechen. Ratsherr
Pols fragt konkret nach, ob denn künftig eine Holzlatte aus Tropenholz unter
die Regelung nach § 6 Abs. 1 Ziffer 10 a) falle. Herr Mädge bestätigt dies mit
der Einschränkung, dass die Holzlatte künftig FSC-zertifiziert sein müsse. Bei
einer Ausschreibung müsse z. B. konkret der Zusatz „FSC-zertifiziertes
Bongossi-Holz“ aufgenommen werden. Vorher müsse jedoch geprüft werden, ob
nicht doch Eiche, Buche, Kiefer usw. geeignet seien. Ratsherr
Neubauer bedankt sich, dass die Inhalte der Richtlinie einvernehmlich mit
Greenpeace abgesprochen wurden. Ratsherr
Riechey fragt nach, ob denn sichergestellt sei, dass der einzelne Mitarbeiter
diese Richtlinie auch beachte. Herr Mädge versichert dies. Am Beispiel von
Pflastersteinen wurde die Überprüfbarkeit von Kinderarbeit diskutiert. Herr
Moßmann unterstreicht, dass hier nur die Zuverlässigkeit des Unternehmens
geprüft werden könne. Herr
Mädge gibt zu bedenken, dass diese Beschaffungskriterien an sich als ein
Vorbild für alle gelten und nicht allein von unserer Stadt und ihren
Einrichtungen beachtet werden müssten. Da
keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erfolgt die Abstimmung. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt der überarbeiteten Richtlinie
gemäß der beigefügten Anlage zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:
7 Nein-Stimmen:
- Enthaltungen: - |
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