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Auszug - Beschaffungsrichtlinie für den Konzern Hansestadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.11.2008    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/3052/08 Beschaffungsrichtlinie für den Konzern Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Blumensaat, Gisela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Neubauer begrüßt es, dass die Verwaltung jetzt eine neue Beschaffungsrichtlinie vorstellt und hofft, dass damit die im letzten Jahr aufgetretenen Probleme im Zusammenhang mit Tropenholz der Vergangenheit angehören.

 

Herr Moßmann stellt den Entwurf der neuen Richtlinie vor.

 

Bereits im Jahre 1995 hat die Stadt Lüneburg ihre erste Beschaffungsrichtlinie verabschiedet, in der die einzelnen Produkte sehr detailliert beschrieben waren. In der Änderungsfassung aus dem Jahre 2000 hat man dann verstärkt Labels und Kennzeichnungen integriert. Dies sowie die genauen Beschreibungen der Produkte hatten den Nachteil, dass einiges schnell überholt war.

 

In diesem Jahr hatte man dann die Idee, die Richtlinie neu zu gestalten. Die Verwaltung hat sich dabei an die Vorgaben von EU, Bund und Land Niedersachsen gehalten, das in seinem Umweltportal eine Reihe von Infos zusammengestellt hat. Auch die Beschaffungsrichtlinien der Leuphana Universität sowie die internen Vergaberichtlinien des Landkreises Lüneburg wurden bei der Vorbereitung mit herangezogen. Eine Einbeziehung der städtischen Gesellschaften ist noch erforderlich.

 

Herr Moßmann erläutert, dass bewusst eine Ausnahmeregelung in § 4 Abs. 2 aufgenommen wurde. Auch die Vermeidung langer Transportwege ist mit Blick auf die CO² -Problematik in § 5 Abs. 1 mit einbezogen worden.

 

Neu aufgenommen wurden in § 6 Abs. 1 Nr. 1 b) Broschüren und ähnliche Informationspapiere, die klimaneutral gedruckt werden sollen. Alternativ dazu kann auch Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft mit dem FSC-Zertifikat oder eines vergleichbaren Zertifikats aus nachhaltiger Forstwirtschaft (z. B. dem PEFC-Zertifikat der Niedersächsischen Waldwirtschaft) verwendet werden. Herr Moßmann ergänzt, dass auch das städtische Forstamt dem PEFC beigetreten ist und somit nachhaltige Forstwirtschaft betreibt.

 

In § 2 wurde klar gestellt, dass neben der städtischen Beschaffungsrichtlinie die aktuellen bundes-, landes- und europarechtlichen Vergabebestimmungen einschließlich ihrer Ausführungsbestimmungen zu beachten sind. Der Zusatz mit dem Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit wurde ganz bewusst mit aufgenommen. Die Formulierung wurde aus der Initiative der Landesregierung zur Vermeidung von Produkten aus Kinderarbeit aufgegriffen.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung soll die Beschaffungsrichtlinie zum 01.01.2009 in Kraft treten.

 

Ratsherr Neubauer begrüßt den logischen Aufbau der Richtlinie und bittet um Wortmeldungen.

 

Ratsfrau Henschke befürchtet, dass die Beschaffung durch diese Richtlinie im Einzelfall wesentlich teurer werden könnte und nennt das Beispiel von Wein aus Südafrika, der zwar günstiger sei als deutscher Wein, aber aufgrund des langen Transportweges nicht mehr beschafft werden dürfe. Herr Moßmann stimmt dem zu.

 

Ratsherr Soldan fragt nach, wie denn die Abstimmung mit den städtischen und den anderen Gesellschaften erfolgen solle. Herr Mädge erklärt, dass die Abstimmung durch Gesellschafterbeschluss erfolgt. Bei der GfA, der Theater GmbH, der Lüneburg Marketing GmbH und der VHS werde er dies mit dem Landrat abstimmen.

 

Ratsfrau Kießlich begrüßt, dass in der Richtlinie auch das Verbot von Produkten aus Kinderarbeit und die alternative Verwendung von Tropenholz ausschließlich mit FSC-Zertifikat oder aus vergleichbarer nachhaltiger Forstwirtschaft mit aufgenommen wurde. Sie fragt nach, ob denn die Stadt künftig ausschließlich Ökostrom verwenden werde. Herr Mädge erklärt, dass dies eine Einzelfallentscheidung sei, die dann getroffen werde, wenn der Vertrag neu ausgeschrieben werde.

 

Beigeordnete Lotze gibt zu bedenken, dass bei den Fahrzeugen darauf geachtet werden müsse, dass diese mit Erdgas – und nicht mit Autogas – gefahren werden sollten. Herr Moßmann sagt eine redaktionelle Überarbeitung diesbezüglich zu.

 

Ratsherr Riechey schlägt vor, bei Vergaben ein Beiblatt beizufügen, in dem z.B. die Tariftreue und die Einhaltung der Richtlinie als verbindliches Kriterium festgeschrieben werde. Herr Mädge erklärt, dass nach der Vergabeordnung bereits die Ausschreibung diese Kriterien berücksichtigen müsse. Herr Schulz ergänzt, dass bei einer Ausschreibung nach VOB  zum Beispiel für Dichtungsmaterialien vorgeschrieben sei, dass nur solche Dichtungsmaterialien zu verwenden sind, die von der Bundesanstalt für Materialprüfung zugelassen sind. Er weist darauf hin, dass die rechtlichen Normen in jedem Fall dieser Beschaffungsrichtlinie vorgingen. Herr Mädge führt aus, dass bei der Vergabe DIN-Normen vorgeschrieben seien; dies sind rechtliche Vorschriften, die Vorrang hätten. Eine eingehende rechtliche Prüfung wird allerdings nochmals durch den Fachbereich 3 vorgenommen. Hierbei soll das Verhältnis zwischen Beschaffungsrichtlinie und Vergabevorschriften überprüft werden.

 

Ratsherr Pols ergänzt, dass heute Kunststofffenster umweltfreundlich einzustufen sind, da sie zu 100 % recycelt werden können.

 

Herr Mädge gibt zu bedenken, dass das Land Niedersachsen so genannte „Vergaberinge“ empfehle um kostengünstiger zu beschaffen. Auch dies könnte im Einzelnen gegen diese Richtlinie sprechen.

 

Ratsherr Pols fragt konkret nach, ob denn künftig eine Holzlatte aus Tropenholz unter die Regelung nach § 6 Abs. 1 Ziffer 10 a) falle. Herr Mädge bestätigt dies mit der Einschränkung, dass die Holzlatte künftig FSC-zertifiziert sein müsse. Bei einer Ausschreibung müsse z. B. konkret der Zusatz „FSC-zertifiziertes Bongossi-Holz“ aufgenommen werden. Vorher müsse jedoch geprüft werden, ob nicht doch Eiche, Buche, Kiefer usw. geeignet seien.

 

Ratsherr Neubauer bedankt sich, dass die Inhalte der Richtlinie einvernehmlich mit Greenpeace abgesprochen wurden.

 

Ratsherr Riechey fragt nach, ob denn sichergestellt sei, dass der einzelne Mitarbeiter diese Richtlinie auch beachte. Herr Mädge versichert dies. Am Beispiel von Pflastersteinen wurde die Überprüfbarkeit von Kinderarbeit diskutiert. Herr Moßmann unterstreicht, dass hier nur die Zuverlässigkeit des Unternehmens geprüft werden könne.

 

Herr Mädge gibt zu bedenken, dass diese Beschaffungskriterien an sich als ein Vorbild für alle gelten und nicht allein von unserer Stadt und ihren Einrichtungen beachtet werden müssten.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erfolgt die Abstimmung.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt der überarbeiteten Richtlinie gemäß der beigefügten Anlage zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen: -         

  Enthaltungen: -