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Beratungsinhalt: Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft / Fremdbeauftragung Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob auch schon einmal
Überlegungen angestellt wurden was wäre, wenn man die Gebäudewirtschaft fremd
vergeben würde und wie das aussehen könnte. Für sie stellt sich die Frage, wie
es aussehen und wie man es vergleichen könnte. Werksleiter
Koplin erklärt
hierzu, dass bezüglich des anstehenden PPP-Verfahrens auf dem Avacon-Gelände im
Vorfeld Überlegungen angestellt wurden, ob man die Betriebsphase und die
Unterhaltung für die Dauer der Vertragslaufzeit mit ausschreiben sollte. In
Niedersachsen praktizieren derzeit nur 2 Städte eine solche PPP-Beauftragung. Entscheidend
ist dabei zu definieren, welche Art Leistungen für welchen Zeitraum vergeben
werden soll. Abgrenzungen hierbei sind insofern schwierig, weil oftmals aus der
Erfahrung heraus, nachträgliche Änderungen zu sehr von der Vorhersageprognose
abweichen. Unternehmensberater empfehlen eine solche umfassende Beauftragung im
PPP-Verfahren, wenn es sich um eine Vielzahl von Objekten handelt, nicht jedoch
bei nur einigen Objekten. Stadtbaurätin
Gundermann geht
davon aus, dass die Fragestellung eigentlich über die angesprochene PPP-Beauftragung
hinaus gezielt. Sie verdeutlicht, dass wenn man die Führung des Betriebes
Gebäudewirtschaft nach außen vergibt, es dann für die Politik weitaus
schwieriger sein würde, Einfluss auf entscheidungsrelevante Dinge zu nehmen. Als
Beispiel sei hier die Diskussion genannt, welche Standards und welche Qualität
in Schulen in der jetzigen Konstruktion
möglich sind. Verdeutlicht
wird, dass auch eine GmbH wie die LüWoBau Bauleistungen bei Vorliegen der Voraussetzungen
öffentlich auszuschreiben habe. Bei solchen Überlegungen ist es neben dem Blick
auf das Geld ebenso wichtig zu sehen, wo denn das Eigentum liegt. Beigeordnete
Schellmann empfindet es zwar als gut, dass der Haushalt
ausgeglichen gestaltet werden kann. Gleichwohl stellt sich für sie die Frage,
wie man eine Vergleichbarkeit erzielen kann. Vorrangig
geht es in ihrer Frage nur darum, einmal die bisher gemachten Erfahrungen
abzufragen. Dass das hier zurzeit noch nicht möglich ist, hat sie aufgenommen. Sie
verdeutlicht, dass es ihr bei der Frage nicht darum gehen würde, den
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft nach außen wegzugeben. Das wäre nicht ihre
Absicht. Weitere
Anfragen liegen nicht vor. Beschluss: |
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