Bürgerinformationssystem
Ratsherr
Bruns begibt sich für die Dauer der Beratung und der Abstimmung über diesen
Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich und nimmt an Beratung und Abstimmung
nicht teil. Beratungsinhalt: Oberbürgermeister MÄDGE erinnert an die Sitzung des Verwaltungsausschusses, an
der alle Ratsmitglieder teilnehmen konnten und Gelegenheit hatten, Fragen
gerade auch zu nichtöffentlichen Punkten zu stellen. In der heutigen Sitzung
solle daher nicht erneut eine Grundsatzdiskussion geführt, sondern durch die
anwesenden Gutachter Dr. Riedel und Dr. Rönitzsch noch offene Fragen
beantwortet werden. Hinsichtlich möglicher Mitwirkungsverbote sei unter
Hinzuziehung von Herrn Ministerialdirigent a. D. Robert Thiele geprüft worden,
dass sich die Mitglieder aus den Reihen des Rates in den Aufsichtsräten und
anderen Gremien der beteiligten Gesellschaften nicht in einem Mitwirkungsverbot
befinden. Ein solches bestehe lediglich für Ratsherrn Bruns als Beschäftigtem
der E.ON Avacon. Mit der heutigen Entscheidung gehe ein langwieriger und
schwieriger Prozess zu Ende, in dessen Verlauf man viele neue Erkenntnisse
gewonnen habe. Es liege ein durchaus sehenswertes wirtschaftliches Ergebnis
vor, das aus Sicht der Verwaltung entscheidungsreif sei. Herr DR. RIEDEL stellt dar, dass das Ausschreibungsverfahren sehr gute
Angebote erbracht habe. Im Ergebnis erfolge die Vergabe an den wirtschaftlich
günstigsten Anbieter, der gleichzeitig auch qualitativ überzeugt habe. Der
Vergabevorschlag bilde für die Stadt eine sichere Basis für eine gute, günstige
und ökologisch sinnvolle öffentliche Straßenbeleuchtung in den kommenden
zwanzig Jahren. Allen Bietern sei auf der Grundlage eines ausgehandelten
Vertrages gleichberechtigt die Möglichkeit gegeben worden, Konzepte
vorzustellen und einen Preis zu beziffern. Die den Ratsmitgliedern vorliegende
Bewertungsmatrix, die allen Bietern vor der Angebotsabgabe bekannt gemacht
wurde, sei in der Verwaltungsausschusssitzung eingehend vorgestellt worden. Er
empfehle dem Rat, dem Vergabevorschlag zu folgen. Herr DR. RÖNITZSCH gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen
Leistungen des Vertrages. Die Betriebsführung werde künftig auf einem deutlich
höheren Niveau liegen, beispielsweise durch die Einführung eines Katasters und
eines grafischen Informationssystems. Es werden angemessene Investitionen in
die Substanzerhaltung getätigt, indem vereinbart wurde, dass das
durchschnittliche Mastalter innerhalb des Zeitraumes von zwanzig Jahren nur um
maximal acht Jahre steigen dürfe, das durchschnittliche Leuchtenalter sogar
gleich bleiben müsse. Der Vertrag garantiere durch frühzeitige Investitionen
des Bieters eine Energieersparnis von 32 % bis zum Vertragsende. Dies
entspreche einer Ersparnis von 8.000 Tonnen CO2 während der
Vertragslaufzeit, allerdings berechnet auf der Grundlage eines konventionellen
Strommixes wie bisher. Die Stromlieferung werde jedoch künftig zu einhundert
Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen. Der Bieter werde zudem die
gesetzlich notwendigen Investitionen tätigen, die durch das EU-weite Verbot von
Quecksilberdampfleuchten ab dem Jahre 2010 anfallen. Herr DR. RÖNITZSCH und Herr DR. RIEDEL nehmen
zunächst Stellung zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
beantworten anschließend Fragen der Ratsmitglieder. Die Forderung nach einer Erhöhung des Einsatzes von
LED-Leuchten geht schlicht am Ziel vorbei. Im Änderungsantrag wurde ein
bestimmtes Produkt genannt. Der Homepage des Herstellers wurde nun das
zugehörige Produktdatenblatt mit folgendem Zitat entnommen:
„Hochdruckmetalldampflampen haben durch das benötigte Vorschaltgerät die
bis zu zweifach höhere Leistungsaufnahme aus dem Stromnetz. Das hat zur Folge,
dass beispielsweise eine 125-Watt-Gasentladungslampe eine tatsächliche Leistung
von 238 Watt hat.“ Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Richtig
ist, dass eine HQL-Lampe 125 Watt Anschlussleistung an der Lampe hat, dazu
kommen bestimmte Verluste im Vorschaltgerät, die aber nicht 113 Watt betragen,
sondern lediglich 13 Watt, wodurch eine solche Lampe tatsächlich nur 138 Watt
Anschlussleistung hat. Dies wird durch die Zahlen vor Ort belegt: In Lüneburg
hat man etwa 100 Watt Anschlussleistung pro Lichtpunkt. Wenn also schon das
Vorschaltgerät über 100 Watt hätte, müsste die Leuchte einen negativen
Stromverbrauch haben. Das ist natürlich unmöglich. Die meisten lichttechnischen
Angaben des Datenblattes des Herstellers entbehren zudem jeder Fachlichkeit, da
Begriffe wie Lichtleistung, Abstrahlradius und Randausleuchtung nicht
determiniert und aus fachlicher Sicht daher nicht aussagefähig sind. Bei der Betrachtung der LED nach derzeitigem Stand der
Technik kann man nur feststellen, dass LED als Effizienzmaßstab eine
Lichtausbeute von 40 Lumen pro Watt (lm/W) haben. Zum Vergleich erzeugt eine
Natriumdampflampe knapp 80 lm/W. Die LED ist daher momentan in ihrer Effizienz
um die Hälfte schlechter als gewöhnlich
zum Einsatz kommende Lampen. An dieser Tatsache kommt niemand vorbei. Alle auf den falschen Angaben aufbauenden Berechnungen sind
in der Folge natürlich ebenfalls falsch. Diese Aussagen werden im übrigen
gestützt durch eine Einschätzung der Firma Philips als seriösem Konzern, der
von seinen Leuchten sagt, „dass die Lichtausbeute von Serien-LEDs derzeit
zwischen 30 und 50 lm/W – also auf dem Niveau von
Kompaktleuchtstofflampen – liegt. Werte von 100 bis 160 lm/W sind
unseriös und beziehen sich meist auf die nackte LED, gemessen unter
Laborbedingungen. Aktuell liegt der Wirkungsgrad unserer dekorativen
LED-Leuchte UrbanLine bei 70 % mit Lichtausbeuten von 35 lm/W.“ Als
weiterer Beleg wurde die lichttechnische Messung einer LED-Leuchte durch ein
zertifiziertes Prüflabor beigebracht, welches ein Ergebnis von nur 17 lm/W
erbrachte. Zu den gleichen Ergebnissen kam eine Untersuchung der TU
Ilmenau, die in einem in der Fachzeitung LICHT, Ausgabe 9/2007 veröffentlichten
Gutachten bescheinigte, dass „die Messungen zeigen, dass die meisten
heutigen weißen Hochleistungsleuchtdioden bei praxisnahen Betriebsbedingungen
herstellerunabhängig eine Lichtausbeute von 22 bis 27 lm/W haben. Sie erreichen
somit das Niveau von Halogenglühlampen.“ Untersucht wurden dabei 8
LED-Typen von fünf verschiedenen Herstellern. Zusammengefasst ist zu sagen, dass die flächendeckende
Beschaffung von LED-Leuchten zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zu empfehlen ist.
Das mag sich in der ferneren Zukunft möglicherweise ändern, jedoch kann heute
niemand diese Entwicklung sicher vorhersagen. Neben dieser rein energetischen
Seite muss bei Amortisationsrechnungen auch betrachtet werden, dass die
Anschaffungskosten solcher Leuchten derzeit noch um ein teilweise mehrfaches
über den Kosten für eine herkömmliche Leuchte liegen. Berücksichtigen müsse man
auch, dass die heutigen LED-Leuchten aus Modulen bestehen, so dass beim Ausfall
einer LED diese nicht schlicht ausgetauscht werden kann, sondern das komplette
Modul ersetzt werden muss. Frau HOBRO ergänzt, dass auch seitens der Bieter lediglich angeboten
worden ist, probeweise einen kurzen Straßenabschnitt oder einen kleinen Platz
mit LED-Leuchten auszurüsten, um einen Eindruck der Wirkung zu bekommen. Die
Umrüstung ganzer Straßenzüge oder gar ein flächendeckender Einsatz wurde von
keinem Bieter vorgeschlagen. Es liegt nahe, dass die Bieter im Falle eines
erheblichen Einsparpotentials durch LED-Leuchten deren Einsatz deutlich
forciert hätten. In den Geboten hat sich das jedoch nicht gezeigt. Ratsherr SOLDAN: Herzlichen Dank für die Ausführungen. Im
Beschlussvorschlag wird lediglich die Formulierung „auf der Grundlage des
verbindlichen Angebotes“ gebraucht. Da die Luna GmbH mehrere Angebote
abgegeben hat, müsste die Formulierung noch dahin präzisiert werden, um welches
der Angebote es sich handelt. Leider konnte ich bei der Sitzung des
Verwaltungsausschusses nicht anwesend sein, sind dort nähere Erläuterungen zur
Bewertungsmatrix – die ich ohne weitere Auskünfte nicht nachvollziehen
kann – erfolgt ? Es wird um Verständnis gebeten, dass über Zahlen in dieser
öffentlichen Sitzung nicht geredet werden kann. Umfangreiche Erläuterungen zur
Bewertungsmatrix wurden bereits in der Verwaltungsausschusssitzung abgegeben.
Der grundsätzliche Ansatz war es, eine Bewertungsmatrix zu erstellen, deren
Punktvergabe zu 70 % Preisbestandteile, zu 15 % das organisatorische und
ebenfalls zu 15 % das technische Bieterkonzept berücksichtigt. Die Matrix wurde
den Bietern vorab bekannt gegeben, so dass es ihnen frei stand, danach ihre
Schwerpunkte zu setzen. Für das vollkommenste Konzept gab es in jeder Kategorie
zehn Punkte, die anderen Angebote wurden entsprechend ihrer Wertigkeit mit
einer jeweils abgestuften Punktzahl berücksichtigt. Die erreichten Punkte in
allen preislichen und qualitativen Kategorien wurden für jeden Bieter summiert,
der Bieter mit der höchsten Punktzahl hat das insgesamt günstigste und beste
Angebot abgegeben und soll den Zuschlag erhalten. Oberbürgermeister MÄDGE bietet an, dass Herr Müller oder Frau Hobro für die
Beantwortung offener Fragen zur Bewertungsmatrix nach Terminabsprache zur
Verfügung stehen. Der Vergabebeschluss wird im Protokoll ergänzt, so dass klar
ist, dass es sich um das Nebenangebot B der Luna Lüneburg GmbH handelt. Ratsherr RIECHEY: Trotz erfolgter Akteneinsicht konnten zwei Fragen
bisher nicht geklärt werden. Bitte gehen sie kurz auf die Preisgleitklausel und
auf die Energiemenge, also den Verbrauch ein. Zum Ökostrom bitte ich um
Auskunft, auf welches Zertifikat Bezug genommen wird, da die Befürchtung
besteht, dass auf das höchst umstrittene und als so genanntes
‚green-washing’ bezeichnete und keinen realen Ökostrom bietende
RECS-Zertifikat abgestellt wird. Diese Vermutung liegt nahe, da ein solches
Zertifikat von E.ON benutzt wird. Der Vertrag ist derart gestaltet, dass die Energiekosten für
die öffentliche Beleuchtung aus zwei großen Bestandteilen bestehen. Zum einen
aus dem Strom als Produkt und zum anderen aus der Netznutzung. Diese beiden
Teile sind getrennt worden, um für beide Seiten die erwünschten
Einsparmöglichkeiten im Energieverbrauch zu gewährleisten. Die Stadt spare
dadurch, dass die direkt zu zahlenden Netznutzungsentgelte für den
Stromtransport um 32 % bis zum Vertragsende verringert werden. In der
Strompauschale ist der Verbrauch für das Produkt Strom von den
Nutzungsentgelten getrennt enthalten, dieser Anteil von etwa 30 % an den
Energiekosten ist an den Börsenpreis EEX gekoppelt. Dies ist ein sehr günstiger
Teil, da die Energiekosten in dem Angebot wesentlich unter dem Marktpreis
liegen. Das Zertifikat war dem Angebot des Bieters beigefügt. Der
Inhalt des Angebotes, das auch den Ökostrom und dessen Zertifizierung umfasst,
wird als Bestandteil des Leistungsverzeichnisses Anlage zum Vertrag. Die
Zertifizierung von Ökostrom ist in der Tat ein problematisches Thema. Im
vorliegenden Fall wird durch den Bieter garantiert, dass in der Menge, in der
Strom für die öffentliche Straßenbeleuchtung geliefert und verbraucht wird, an
anderer Stelle ökologischer Strom aus erneuerbaren Energien produziert wird.
Physikalisch kann man Strom nun einmal nicht trennen, so dass der gelieferte
Strom natürlich zuerst einmal aus dem nächstgelegenen Kraftwerk kommt. Der
Bieter hat jedoch dafür zu sorgen, dass die entsprechende Menge an Strom aus
erneuerbaren Energien eingekauft wird. Die gleiche Situation hat sich bei der
Stadt Düsseldorf ergeben, auch dort wird zu einhundert Prozent Ökostrom von dem
erfolgreichen Bieter eingebracht. Das bedeutet, dass die Bieter bei zunehmender
Nachfrage an Ökostrom durch die Kommunen, diesen auch in ihren Kontingenten in
entsprechender Menge einkaufen müssen.
Beigeordneter BLANCK führt aus, dass der Änderungsantrag keineswegs als
universelle Lösung für die Straßenbeleuchtung anzusehen sei. Er stehe vielmehr
beispielhaft für die Grundproblematik, die seine Fraktion mit dem Verfahren
habe, ohne dass er an dieser Stelle nochmals auf alle Einzelheiten eingehen
wolle. Seine Fraktion schlage vor, heute nicht die Entscheidung über die
Verpachtung zu treffen, sondern in einem neuen Verfahren eine ganz neue Technik
zu prüfen, die auf den Markt gekommen sei. Ungeachtet der Einwendungen durch
die Gutachter stehe zweifelsfrei fest, dass Leuchtdioden ein sehr hohes
Potential besitzen. Niemand könne vorhersagen, ob in wenigen Jahren die
Entwicklung soweit fortgeschritten sei, um LEDs zu einer ernsten Konkurrenz für
herkömmliche Leuchtmittel zu machen, doch könne auch niemand belegen, dass es
eben nicht so kommen werde. Das sei aber der entscheidende Punkt, wenn man sich
hier und heute festlegen solle, die Straßenbeleuchtung für zwanzig Jahre zu
einem festgelegten Preis betreiben zu lassen. Seine Fraktion – und mit
ihr viele Experten – sei der Auffassung, dass kurz- bis mittelfristig
Lösungen zur Verfügung stehen werden, die es ermöglichen, weitaus günstiger,
weitaus wirtschaftlicher und weitaus ökologischer die Straßenbeleuchtung
sinnvoll zu betreiben. Dem Änderungsantrag sei eine Vergleichsrechnung
beigefügt, der die zu erwartenden Einsparungen entnommen werden können.
Beigefügt sei ebenfalls eine Amortisationsrechnung, die belege, wann man eine
Gewinnzone erreiche. Die Anschaffungskosten für LEDs lägen im übrigen gegenüber
konventionellen Lampen keineswegs so viel höher, als es dargestellt wurde.
Zudem handle es sich bei dem in der Vergleichsrechnung aufgeführten Produkt
nicht um ein Panel, sondern um ein Kompaktsystem, das mit einer vorgeschalteten
Optik völlig anders funktioniere als das von Philips vorgestellte System. Seine Fraktion bitte darum, heute keine Entscheidung zu
treffen, sondern das vorgeschlagene Beispiel, aus dem sich eine jährliche
Einsparung von 375.000 Euro ergebe, zuvor zu prüfen. Eine Amortisation der
Investitionskosten in diese Lampen wäre damit schon in drei Jahren gegeben mit
der Folge, in den folgenden siebzehn Jahren insgesamt rund 6,3 Millionen Euro an Stromkosten zu sparen.
Dabei sei noch nicht berücksichtigt, dass bei fortschreitender
Beleuchtungstechnik noch mit weitaus günstigeren Verbrauchszahlen und höheren
Einsparungen zu rechnen sei. Ratsherr RIECHEY begrüßt jeden Vorschlag, die Entscheidung über Verpachtung
oder Verkauf erst einmal aufzuschieben. Er erwarte ebenfalls in nächster
Zukunft einen gigantischen Durchbruch technologischer Art, der gewaltige
Einsparungen bringen würde. Wie nicht anders zu erwarten gewesen sei, solle der
Zuschlag an die E.ON Avacon gehen, die zusammen mit der AGL die Luna GmbH
gegründet habe. Mit einigen Rechentricks sei diese Vergabe heute präsentiert
worden. Er habe sich die Übersichtstabelle sehr genau angesehen, in ihr sei
berechnet worden, dass die Stadt durch die Verpachtung 6 Millionen Euro sparen
werde. Diese Rechnung sei aber nicht einleuchtend. Die Beleuchtung werde nicht mehr
verkauft, sondern verpachtet, solle aber den gleichen Erlös von vier Millionen
Euro bringen. Für die nächsten zwanzig Jahre wurde eine jährliche Pacht von 1,3
Millionen Euro vereinbart – jedenfalls scheine es zunächst so zu sein. Es
handle sich aber keineswegs um einen Festbetrag, da nämlich die
Preisgleitklausel der Luna GmbH garantiere, dass sie alle preistreibenden
Faktoren auf die Stadt umlegen könne. Steige der durchschnittliche Strompreis
an der EEX-Strombörse, zahle die Stadt den Aufschlag. In den letzten sieben
Jahren habe sich der Strompreis verdreifacht. Wenn durch höhere Tarifverträge
der Luna Lüneburg höhere Arbeitskosten entstehen, zahlt auch hier die Stadt den
Aufschlag, ebenso im Falle eines Anstiegs der Investitionskosten für die Anschaffung
neuer Masten und Leuchten. Die Stadt werde also in jedem Falle draufzahlen und
die Pauschale nicht konstant bei 1,3 Millionen Euro bleiben, wie es in der
Vorlage vermittelt werde. Auf der anderen Seite gehe man davon aus, dass nach Ablauf
der Vertragslaufzeit eine Energieverbrauchsreduzierung von mindestens 32 % ohne
Reduzierung des Beleuchtungsniveaus vorliegen werde. Nun sollte man doch
annehmen, dass diese Einsparungen kostenreduzierend auf die
Beleuchtungspauschale angerechnet werden. Angerechnet werde sie jedoch nur auf
die Stromsteuer, die nur einen sehr geringen Anteil von weniger als einem
Drittel an der Gesamtpauschale ausmache. Auf die übrigen zwei Drittel werde die
Reduzierung hingegen nicht angerechnet. Zusammengefasst machten die preistreibenden
Faktoren die Pauschale teurer, die zu erwartenden enormen Einsparungen machten
die Pauschale aber nicht günstiger. Daher sei es ein eklatanter
wirtschaftlicher Fehler, die heutige Entscheidung zu treffen angesichts der von
allen Seiten erwarteten Durchbrüche in der LED-Technik. Mit einem Vertrag über
zwanzig Jahre knebele man sich langfristig selbst, ein solcher Vertrag sei ein
schlecht finanzierter Kredit über vier Millionen Euro. Real habe man von diesen
vier Millionen nicht einmal mehr etwas, da sie im Haushalt schon fest verplant
seien. In der Gegenüberstellung seien die Eigenleistungen
schlechtgerechnet worden, indem sämtliche Energiepreisentwicklungen und
Einsparpotentiale komplett herausgerechnet worden seien, wodurch die
Eigenleistung viel teurer erscheine, als sie wirklich sei. Zur Luna Lüneburg
GmbH habe der Rat im übrigen noch keinerlei Informationen erhalten,
insbesondere sei kein Konzept vorgestellt worden, wie die Luna überhaupt die
vier Millionen Euro aufbringen solle. Laut Beteiligungsbericht habe die AGL 35
Millionen Euro Schulden, so dass auch sie keinen Kredit dafür aufnehmen könne,
daher müsse quasi der gesamte Betrag über die E.ON laufen. Unter dem Strich
spüle die Verpachtung zwar kurzfristig Geld in die Kasse, langfristig stelle sich
die Stadt aber deutlich schlechter gegenüber dem eigenen Betrieb der
Straßenbeleuchtung. Beigeordneter LÖB verweist auf zwei Unklarheiten oder Probleme, die die
heutige Diskussion aufgezeigt habe. Es sei festgestellt und nachgewiesen
worden, dass die LED-Technik heute noch nicht auf dem notwendigen Stand sei,
sie in einigen Jahren aber doch einiges mehr leisten könne im Hinblick auf
Kosteneinsparungen und CO2-Verringerung. Für diesen Fall enthalte
der Vertrag jedoch keine Revisionsklausel für Nachverhandlungen zugunsten der
Stadt. Der zweite Punkt, der ihm Kopfschmerzen bereite, sei die sehr diffuse
Auskunft über das Ökozertifikat. Solange nicht nachgewiesen werde, dass das
angeführte Zertifikat ein völlig unumstrittenes für Ökostrom sei, könne er der Vergabe
nicht zustimmen. Man habe an anderer Stelle – er wolle nur Tropenholz
nennen – erlebt, wie man mit Zertifikaten beschummelt worden sei. Das
wolle er nicht noch einmal erleben. Er erwarte eine klare und präzise Aussage,
um was für ein Zertifikat es sich hier handle. Beigeordnete LOTZE wirft ein, dass der größte Kritikpunkt in der öffentlichen
Diskussion die Sorge im Falle eines Verkaufes der Straßenbeleuchtung gewesen
sei. Diese Befürchtung sei durch den vorliegenden Vorschlag einer Verpachtung
nun nicht eingetreten. Das von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angestrebte
Bürgerbegehren sei gescheitert, da bei weitem nicht die erforderliche Zahl von
Unterschriften beigebracht werden konnte. Nach der heutigen Diskussion habe sie
das Gefühl, dass sich die Grünen hier ziemlich vergaloppiert hätten und nun
nicht mehr wüssten, wie sie aus der Sache herauskommen sollen. Daher heute der
Änderungsantrag mit dem Vorschlag, LED-Technik einzusetzen. Herr Dr. Rönitzsch
habe dazu erläutert, dass dies derzeit keine Alternative sei. Was hier von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen werde,
sei ein weiteres Abwarten für fünf bis sieben Jahre, in denen weiter Strom
verbraten und nicht heute die Gelegenheit genutzt werde, auf eine ökologische
Stromverwendung zu setzen. Darüber könne sie nur den Kopf schütteln, den
Sinneswandel in dieser Sache könne sie sich nicht erklären. Mit dem vorgelegten Vergabevorschlag sei ihre Fraktion sehr
zufrieden. Man könne aus voller Überzeugung zustimmen, da die Ziele der
Ausschreibung mehr als erfüllt worden seien, wie die Gutachter in dieser und in
der Verwaltungsausschusssitzung deutlich gemacht hätten. Leider hätten Herr
Blanck und Herr Riechey die Gelegenheit nicht genutzt, an der VA-Sitzung teilzunehmen.
Die Lampen verblieben im Eigentum der Stadt, es entstehe ein wirtschaftlicher
und ein ökologischer Vorteil, einerseits durch die Verringerung des
Energieverbrauches, andererseits durch die einhundertprozentige Verwendung von
Ökostrom aus erneuerbaren Energien. Das sei ein ungeheurer Fortschritt. Man
begründe mit der heutigen Entscheidung eine langfristig umweltverträgliche,
sichere und bezahlbare Energieversorgung. Man erhalte damit ein Produkt,
welches alle Kriterien der Nachhaltigkeit erfülle. Jedermann wisse, dass die fossilen Energieträger in
absehbarer Zeit aufgebraucht seien, während der weltweite Energiehunger weiter
wachse. In Lüneburg lebe man ebenfalls nicht unter einer Käseglocke, man sehe
und erlebe selbst die Folgen der Klimaveränderung, für die man auch in Lüneburg
mit bezahlen müsse. Sie erinnere daran, dass sich alle Parteien dem Ziel
verschrieben haben, die CO2-Emissionen zu reduzieren, hierzu sei
1992 die Agenda21-Erklärung unterzeichnet und später das Kyoto-Protokoll
ratifiziert worden. Erst im letzten Jahr sei von Bundeskanzlerin Merkel beim
dritten Energiegipfel vereinbart worden, dass bis 2020 der Anteil der
erneuerbaren Energien auf 20 % erhöht und der Energieverbrauch um 20 % gesenkt
werden solle. Weltweit sollen die CO2-Emissionen mindestens halbiert
werden. Dieses Ziel zu erreichen, liege auch in der eigenen Verantwortung in
Lüneburg. Mit dem Pachtvertrag, dem ihre Fraktion heute zustimmen werde, leiste
man seinen Beitrag durch eine sofortige CO2-Reduzierung. Wenn die
Grünen und die Linken heute dem Vertrag nicht zustimmen, verweigerten sie sich
dem Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien. Beigeordnete BAUMGARTEN kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Herr
Riechey in der Zukunft gewesen sei und wisse, wie sich die Strompreise in den
nächsten zehn Jahren entwickeln werden. Herr Blanck sei offenbar Fachmann für
künftige Beleuchtungssysteme, das wolle ihre Fraktion nicht von sich behaupten.
Ihre Fraktion befinde sich im hier und heute und richte sich nach den Vorgaben,
die die beauftragten Experten ausgearbeitet und erläutert haben. Sie halte es
für ein vernünftiges Ergebnis, zum einen aus dem Pachtvertrag vier Millionen
Euro zu bekommen, zum anderen Investitionen von etwa neun Millionen Euro zu
vermeiden, die die Stadt allein für die Umrüstung der jetzigen
Beleuchtungskörper bis zum Jahre 2010 aufwenden müsste. Dieses Geld habe die
Stadt Lüneburg nicht. Die Frage, wie man die von Grünen und Linken
vorgeschlagenen Investitionen tätigen könne, scheine heute überhaupt keine
Rolle zu spielen. Die jetzt gefundene Lösung sei für die Stadt Lüneburg
vernünftig. Für ihre Fraktion sei es gar nicht einmal entscheidend, dass man
ausschließlich Ökostrom erhalte, vielmehr wolle man den wirtschaftlichsten
Strommix bekommen. Dass sich der Ökostrom als der wirtschaftlichste erwiesen
habe, nehme man natürlich gerne mit. Von einem Verkauf der Straßenbeleuchtung
sei auch ihre Fraktion anfangs nicht begeistert gewesen, man wollte von Beginn
an beide Optionen nebeneinander gestellt haben, um sich für das beste Modell
entscheiden zu können. Dass die Lampen nun im Besitz der Stadt Lüneburg bleiben
und zudem erneuert werden, sei hervorragend, zumal in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses die Schwierigkeiten des Verkaufes ausgiebig erläutert worden
seien. Beigeordnete SCHELLMANN erinnert an den bisherigen Zustand, in dem die Sorge
um den Betrieb und die Wartung der Lampen an einen Betreiber übergeben worden
war. Dies sei kein optimaler Zustand gewesen, da keine Vorsorge getroffen
wurde, sich mit dem Stand der Technik weiter zu entwickeln. Es sei allen klar
gewesen, dass man hier unbedingt etwas habe unternehmen müssen, um auf einen
besseren Stand zu kommen, daher habe der Rat seinerzeit den Auftrag erteilt,
über einen Verkauf oder eine anderweitige Betriebsführung der
Straßenbeleuchtung nachzudenken. Dass sich dabei die Situation ergeben habe,
das Eigentum zu behalten, sei ein nicht unwesentlicher Bestandteil, der den Rat
sehr zufrieden stellen sollte, zumal anfänglich überwiegend gegen den Verkauf
der Lampen argumentiert wurde. Sie sei der Meinung, dass man nicht die Zukunft
vorwegnehmen könne, es sei immer so, dass man sich bei einer Problemlösung dem
gegenwärtigen Stand der Technik anpassen müsse. Die Entwicklung, die noch vor
einem liege, könne Nebenwirkungen haben, die jetzt noch nicht absehbar seien. Man sei mit dem Pachtvertrag auf einem guten Weg, da sofort
etwas geändert werde. Sie wolle nicht alle guten und wichtigen Ziele
wiederholen, die man mit der Ausschreibung verknüpft habe, betone aber, dass
man diese Ziele nicht wieder auf die lange Bank schieben dürfe. Man könne nie
ausschließen, dass zukünftige Ereignisse die heutige Entscheidung in einem
anderen Licht erscheinen lassen, man müsse sich aber heute dazu entschließen,
die gesetzten Ziele in Angriff zu nehmen. Ratsherr MEIHSIES entgegnet, dass das Bürgerbegehren und die politische
Arbeit seiner Fraktion erfolgreich gewesen seien. Man habe erreicht, dass von
einem Verkauf abgesehen wurde, dass eine Gesellschaft gegründet wurde und dass
den eigenen Forderungen mit einem – wenn auch windigen –
Ökozertifikat entgegen gekommen wurde. Überall breche in den Fraktionen mit
einem Male das grüne Pflänzchen durch. Seine Fraktion habe 3.600 Menschen dazu
bewegt, sich Gedanken zu machen über das Eigentum der Stadt Lüneburg, das sei
ein demokratischer Erfolg für alle daran Beteiligten, insbesondere für seine
Fraktion und vor allem für Herrn Blanck. Es sei ein Teilerfolg für seine
Fraktion, dass man auf die Verpachtungsschiene umgeschwenkt habe, leider gehe
man nicht noch einen Schritt weiter, indem man die finanziellen Möglichkeiten
und Einnahmen nicht weiter ausgelotet habe. Das letzte halbe Jahr habe eine
wichtige Diskussion in der Öffentlichkeit gebracht, über die er sich freue. Ratsherr SRUGIS erkennt in dem Vergabeauftrag ein Musterbeispiel für
nachhaltige Politik, für das er allen Beteiligten danke. Erstmalig seit er im
Rat sei, habe er mit der Darstellung einer Investitionsrechnung eine so gute
Vorlage gesehen, wie Herr Müller sie erstellt habe. Es seien dabei zwei
Alternativen gegenüber gestellt worden, in denen natürlich von konstanten
Preisen ausgegangen werden musste, um eine Vergleichbarkeit überhaupt zu
ermöglichen. Die Darstellungen von Herrn Riechey zeigten, dass er offenbar
die Preisanpassungsklausel nicht ganz verstanden habe. Er selbst habe bei Herrn
Müller ebenfalls Einblick in die Unterlagen genommen und wolle den Sachverhalt
darstellen. Es werde ausgegangen von einem konstanten Preis, die
Preisanpassungsklausel laute einhundert multipliziert mit dem
Materialkostenindex und dem Personalkostenindex des statistischen Bundesamtes,
sowie dem Stromkostenindex, wie er an der Börse ausgehandelt wird. Der Anteil
für Material- und Personalkosten betrage je 35 %, für Stromkosten 30 %. Die
Mengenkomponente sei in der Endnutzung enthalten in den Beiträgen nach dem EEG
und in der Stromsteuer. Diese Komponenten berücksichtigten die Menge des
Stromverbrauches und sinken, wenn der Verbrauch niedriger werde. Dort ergebe
sich die Ersparnis. Zu berücksichtigen sei auch, dass im Kriterienkatalog
siebzig Prozent auf den Preis entfallen, wodurch nur derjenige im Wettbewerb eine Chance auf den Zuschlag
hatte, der in der Anfangspauschale einen möglichst niedrigen Ansatz bot. Eingehen wolle er noch auf einige andere in der Presse und
in der heutigen Diskussion vorgebrachte Punkte. Es sei insbesondere Herrn
Blanck und Herrn Riechey offenbar ein Dorn im Auge, dass es nun doch nicht zu
einem Verkauf gekommen sei. Das jetzt entstandene Pachtmodell wurde anfangs
auch in der Gruppe SPD/CDU als eine Möglichkeit in Betracht gezogen, ohne
jedoch konkrete Hoffnungen zu haben, den Pachtzins von vier Millionen Euro in
einer Summe zu erhalten. Die Pachtvariante sei auch von den am Verfahren
beteiligten Unternehmen angesichts der mit einer Eigentumsübertragung
verbundenen Schwierigkeiten positiv beurteilt worden, was zu dem für die Stadt
erwünschten Ergebnis geführt habe. Da könne man doch jetzt nicht daherkommen
und weder das eine, noch das andere befürworten. Bekanntlich sei der Esel, der
sich nicht zwischen den Heuhaufen entscheiden konnte, jämmerlich verhungert. Diejenigen, die fehlende Transparenz bemängelten, seien bei
der Sitzung, in der die Entscheidung vorgestellt worden sei, nicht dabei
gewesen. Er hoffe, dass sie dann zumindest noch mal bei Herrn Müller gewesen
seien, um sich zu informieren, wie es jederzeit angeboten war. Mangelnde
Transparenz könne man allerdings nicht für Dinge beanstanden, die nach dem
Vergaberecht nun einmal vertraulich zu behandeln seien. Die Prognosen über die Möglichkeit der Umrüstung auf LED
seien heute widerlegt worden. Verbesserungen in der Zukunft könnten sich
ergeben, er sei aber nicht bereit, so lange zu warten und die Entscheidung
aufzuschieben. Ratsherr RIECHEY betont, dass er aufgrund seiner Akteineinsicht in seinem
Beitrag genau dargestellt habe, dass sich die Mengenreduzierung tatsächlich nur
auf den marginalen Anteil der Stromsteuer auswirke. Auf den Löwenanteil,
nämlich den großen Bereich der Pauschale, der über zwei Drittel der Strommenge
ausmache, treffe das definitiv nicht zu. Dies könnten die Berater auf Nachfrage
bestätigen. Auf sein ökonomisches Argument bei der Gegenüberstellung seien die
Berater bisher nicht eingegangen, es sei mit keinem Punkt dargestellt worden,
dass dieser Vergleich hinke und die sechs Millionen einfach nicht stimmen, weil
die Energieeinsparung bei der öffentlichen Versorgung – vergessen oder
absichtlich unterlassen – einfach ignoriert wurde. Natürlich wisse man
nicht, wie sich die Strompreise in der Zukunft entwickeln werden. Man hätte
aber sehr wohl die 1/3-Einsparung kalkulatorisch mit einbeziehen können. Er
habe auch dargelegt, dass man Investitionsmaßnahmen, wenn sie rentierlich
seien, auch mit einem Kredit finanzieren könne, wodurch man sehr wohl die
notwendigen Mittel erhalte. Der Vorwurf, sich mit einer Ablehnung des
Pachtvertrages gegen Ökostrom auszusprechen, sei so ziemlich das abstruseste,
was er heute gehört habe. Betreibe man die Straßenbeleuchtung selbst, könne man
jederzeit verlangen, dass der Strom als Ökostrom ausgeschrieben werde. Wenn sich tatsächlich nur zwei Ratsmitglieder mit den Akten
beschäftigt haben sollten, sei das ein Armutszeugnis für die anderen vierzig
Ratsmitglieder, die die Entscheidung nicht nachvollziehen, aber dennoch
zustimmen wollen. Er appelliere an alle, sich die Frage zu stellen, ob sie
diesen ökonomischen Nachteil eingehen wollen, in der Zukunft einen Großteil der
Einsparungen einfach in den Wind zu schießen und nicht zu nutzen. Dies sei ein
ökonomisches Desaster. Ratsherr MANZKE hebt hervor, dass die Rechnung von Herrn Müller von
richtigen Ansätzen ausgehe, sie sei korrekt und nachvollziehbar. Er sei dankbar
und zufrieden, dass es gelungen sei, für Lüneburg ein so gutes Ergebnis zu
erzielen. Oberbürgermeister MÄDGE zitiert aus einem Bericht in der Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung, wonach der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE in
der Region Hannover bei einer Diskussion über Ausgaben gesagt habe:
„Natürlich muss auch der Sozialismus durchgerechnet sein, sonst bekommen
wir Zustände, wie in der DDR.“ Dafür sei er von seinen Fraktionskollegen
gescholten worden, obwohl er einfach die Wahrheit gesagt habe. Immerhin gebe es
offenbar auch bei der Linken Menschen, die rechnen können. Es sei der Ansatz zu Beginn des Verfahrens gewesen, sich von
einem Geschäft zu trennen, welches nicht zum Kerngeschäft der Stadt gehöre.
Kerngeschäft sei es unter anderem, Sicherheit zu gewährleisten durch eine
Beleuchtung in einer ausreichenden Stärke. Hierzu wolle man Energie einbringen,
die möglichst ökologisch orientiert sei. Man wolle einen Partner haben, mit dem
man neue Technologien zur Stromersparnis einsetzen könne. Dieses sei der Ansatz
gewesen, um Geld frei zu bekommen für ein anderes Kerngeschäft, nämlich Bildung
für die Bürgerinnen und Bürger zu organisieren. Mit dem aus dem Pachtvertrag eingenommenen Geld sollen
Investitionen in Bildung vorgenommen werden. Das Geld sei nämlich keineswegs
weg, wie Herr Riechey immer fälschlich betone. Wenn man sich einig sei, dass
die Stadt – genau wie ein Privater – nur ein bestimmtes Einkommen
zur Verfügung habe, müsse man sich fragen, wie man ohne die Einnahmen aus dem
Pachtvertrag die erforderlichen Investitionen finanzieren könne. Kredite seien
auf Dauer keine Lösung, da auch deren Zinsen bezahlt werden müssen. Die Grünen betrieben im Rat eine Chamäleonpolitik, indem sie
im Bürgerbegehren Ängste weckten und in ihre Politik einbrächten. Die
Verwaltung habe trotz des Fehlens zweier Führungskräfte über ein Jahr lang neben
dem täglichen Geschäft auch noch die großen Projekte umgesetzt, obwohl von
bestimmter Seite bei jeder Gelegenheit Knüppel zwischen die Beine geworfen
wurden. Sie habe alle möglichen Verdächtigungen aushalten müssen und trotzdem
versucht, gute Arbeit abzuliefern. Zur Frage der LED-Technik lohne es sich, nach Düsseldorf zu
schauen. Dort koste eine LED-Lampe zweitausend Euro an Investitionen. Wenn
diese Technik so gut wäre, wie dargestellt, hätte die Stadt Düsseldorf alle
Straßen umgerüstet, sie nehme sich jedoch nur
probeweise eine Straße mit wenigen Lampen vor. Ein auf reinen Prognosen
basierendes Geschäft sei unseriös und gehe zu Lasten der Bürger. Experimente
auf Kosten der Bürgerschaft werde die Verwaltung nicht vorschlagen. Niemand könne einen Zeitraum von zwanzig Jahren sicher
überblicken. Vielleicht werde man irgendwann durch die technische Entwicklung
die Erkenntnis bekommen, dass man es besser machen könnte, aber nach einem
solchen System könne man niemals und in keiner Angelegenheit eine Entscheidung
treffen. Es gelte, jetzt etwas für das Klima zu tun, jetzt etwas für die CO2-Bilanz
zu tun und jetzt etwas für die Bildung zu tun, da die Menschen einen Anspruch
darauf hätten, dass das zur Verfügung stehende Geld dort eingesetzt werde, wo
die Bürger etwas davon haben. Beschluss: Der Rat
der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei
6 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE sowie
1 Enthaltung aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der Fraktion DIE LINKE: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Luna Lüneburg
GmbH auf der Grundlage des als Nebenangebot B bezeichneten verbindlichen
Angebotes den Pacht- und Beleuchtungsvertrag abzuschließen. (15,
14, 7, 06) |
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