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Auszug - Vergabeentscheidung Straßenbeleuchtung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2008    
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ratsherr Bruns begibt sich für die Dauer der Beratung und der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil

 

Ratsherr Bruns begibt sich für die Dauer der Beratung und der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE erinnert an die Sitzung des Verwaltungsausschusses, an der alle Ratsmitglieder teilnehmen konnten und Gelegenheit hatten, Fragen gerade auch zu nichtöffentlichen Punkten zu stellen. In der heutigen Sitzung solle daher nicht erneut eine Grundsatzdiskussion geführt, sondern durch die anwesenden Gutachter Dr. Riedel und Dr. Rönitzsch noch offene Fragen beantwortet werden. Hinsichtlich möglicher Mitwirkungsverbote sei unter Hinzuziehung von Herrn Ministerialdirigent a. D. Robert Thiele geprüft worden, dass sich die Mitglieder aus den Reihen des Rates in den Aufsichtsräten und anderen Gremien der beteiligten Gesellschaften nicht in einem Mitwirkungsverbot befinden. Ein solches bestehe lediglich für Ratsherrn Bruns als Beschäftigtem der E.ON Avacon.

Mit der heutigen Entscheidung gehe ein langwieriger und schwieriger Prozess zu Ende, in dessen Verlauf man viele neue Erkenntnisse gewonnen habe. Es liege ein durchaus sehenswertes wirtschaftliches Ergebnis vor, das aus Sicht der Verwaltung entscheidungsreif sei.

 

Herr DR. RIEDEL stellt dar, dass das Ausschreibungsverfahren sehr gute Angebote erbracht habe. Im Ergebnis erfolge die Vergabe an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, der gleichzeitig auch qualitativ überzeugt habe. Der Vergabevorschlag bilde für die Stadt eine sichere Basis für eine gute, günstige und ökologisch sinnvolle öffentliche Straßenbeleuchtung in den kommenden zwanzig Jahren. Allen Bietern sei auf der Grundlage eines ausgehandelten Vertrages gleichberechtigt die Möglichkeit gegeben worden, Konzepte vorzustellen und einen Preis zu beziffern. Die den Ratsmitgliedern vorliegende Bewertungsmatrix, die allen Bietern vor der Angebotsabgabe bekannt gemacht wurde, sei in der Verwaltungsausschusssitzung eingehend vorgestellt worden. Er empfehle dem Rat, dem Vergabevorschlag zu folgen.

 

Herr DR. RÖNITZSCH gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Leistungen des Vertrages. Die Betriebsführung werde künftig auf einem deutlich höheren Niveau liegen, beispielsweise durch die Einführung eines Katasters und eines grafischen Informationssystems. Es werden angemessene Investitionen in die Substanzerhaltung getätigt, indem vereinbart wurde, dass das durchschnittliche Mastalter innerhalb des Zeitraumes von zwanzig Jahren nur um maximal acht Jahre steigen dürfe, das durchschnittliche Leuchtenalter sogar gleich bleiben müsse. Der Vertrag garantiere durch frühzeitige Investitionen des Bieters eine Energieersparnis von 32 % bis zum Vertragsende. Dies entspreche einer Ersparnis von 8.000 Tonnen CO2 während der Vertragslaufzeit, allerdings berechnet auf der Grundlage eines konventionellen Strommixes wie bisher. Die Stromlieferung werde jedoch künftig zu einhundert Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen. Der Bieter werde zudem die gesetzlich notwendigen Investitionen tätigen, die durch das EU-weite Verbot von Quecksilberdampfleuchten ab dem Jahre 2010 anfallen.

 

Herr DR. RÖNITZSCH und Herr DR. RIEDEL nehmen zunächst Stellung zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und beantworten anschließend Fragen der Ratsmitglieder.

 

Die Forderung nach einer Erhöhung des Einsatzes von LED-Leuchten geht schlicht am Ziel vorbei. Im Änderungsantrag wurde ein bestimmtes Produkt genannt. Der Homepage des Herstellers wurde nun das zugehörige Produktdatenblatt mit folgendem Zitat entnommen: „Hochdruckmetalldampflampen haben durch das benötigte Vorschaltgerät die bis zu zweifach höhere Leistungsaufnahme aus dem Stromnetz. Das hat zur Folge, dass beispielsweise eine 125-Watt-Gasentladungslampe eine tatsächliche Leistung von 238 Watt hat.“ Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Richtig ist, dass eine HQL-Lampe 125 Watt Anschlussleistung an der Lampe hat, dazu kommen bestimmte Verluste im Vorschaltgerät, die aber nicht 113 Watt betragen, sondern lediglich 13 Watt, wodurch eine solche Lampe tatsächlich nur 138 Watt Anschlussleistung hat. Dies wird durch die Zahlen vor Ort belegt: In Lüneburg hat man etwa 100 Watt Anschlussleistung pro Lichtpunkt. Wenn also schon das Vorschaltgerät über 100 Watt hätte, müsste die Leuchte einen negativen Stromverbrauch haben. Das ist natürlich unmöglich. Die meisten lichttechnischen Angaben des Datenblattes des Herstellers entbehren zudem jeder Fachlichkeit, da Begriffe wie Lichtleistung, Abstrahlradius und Randausleuchtung nicht determiniert und aus fachlicher Sicht daher nicht aussagefähig sind.

Bei der Betrachtung der LED nach derzeitigem Stand der Technik kann man nur feststellen, dass LED als Effizienzmaßstab eine Lichtausbeute von 40 Lumen pro Watt (lm/W) haben. Zum Vergleich erzeugt eine Natriumdampflampe knapp 80 lm/W. Die LED ist daher momentan in ihrer Effizienz um  die Hälfte schlechter als gewöhnlich zum Einsatz kommende Lampen. An dieser Tatsache kommt niemand vorbei.

Alle auf den falschen Angaben aufbauenden Berechnungen sind in der Folge natürlich ebenfalls falsch. Diese Aussagen werden im übrigen gestützt durch eine Einschätzung der Firma Philips als seriösem Konzern, der von seinen Leuchten sagt, „dass die Lichtausbeute von Serien-LEDs derzeit zwischen 30 und 50 lm/W – also auf dem Niveau von Kompaktleuchtstofflampen – liegt. Werte von 100 bis 160 lm/W sind unseriös und beziehen sich meist auf die nackte LED, gemessen unter Laborbedingungen. Aktuell liegt der Wirkungsgrad unserer dekorativen LED-Leuchte UrbanLine bei 70 % mit Lichtausbeuten von 35 lm/W.“ Als weiterer Beleg wurde die lichttechnische Messung einer LED-Leuchte durch ein zertifiziertes Prüflabor beigebracht, welches ein Ergebnis von nur 17 lm/W erbrachte.

Zu den gleichen Ergebnissen kam eine Untersuchung der TU Ilmenau, die in einem in der Fachzeitung LICHT, Ausgabe 9/2007 veröffentlichten Gutachten bescheinigte, dass „die Messungen zeigen, dass die meisten heutigen weißen Hochleistungsleuchtdioden bei praxisnahen Betriebsbedingungen herstellerunabhängig eine Lichtausbeute von 22 bis 27 lm/W haben. Sie erreichen somit das Niveau von Halogenglühlampen.“ Untersucht wurden dabei 8 LED-Typen von fünf verschiedenen Herstellern.

Zusammengefasst ist zu sagen, dass die flächendeckende Beschaffung von LED-Leuchten zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zu empfehlen ist. Das mag sich in der ferneren Zukunft möglicherweise ändern, jedoch kann heute niemand diese Entwicklung sicher vorhersagen. Neben dieser rein energetischen Seite muss bei Amortisationsrechnungen auch betrachtet werden, dass die Anschaffungskosten solcher Leuchten derzeit noch um ein teilweise mehrfaches über den Kosten für eine herkömmliche Leuchte liegen. Berücksichtigen müsse man auch, dass die heutigen LED-Leuchten aus Modulen bestehen, so dass beim Ausfall einer LED diese nicht schlicht ausgetauscht werden kann, sondern das komplette Modul ersetzt werden muss.

 

Frau HOBRO ergänzt, dass auch seitens der Bieter lediglich angeboten worden ist, probeweise einen kurzen Straßenabschnitt oder einen kleinen Platz mit LED-Leuchten auszurüsten, um einen Eindruck der Wirkung zu bekommen. Die Umrüstung ganzer Straßenzüge oder gar ein flächendeckender Einsatz wurde von keinem Bieter vorgeschlagen. Es liegt nahe, dass die Bieter im Falle eines erheblichen Einsparpotentials durch LED-Leuchten deren Einsatz deutlich forciert hätten. In den Geboten hat sich das jedoch nicht gezeigt.

 

Ratsherr SOLDAN: Herzlichen Dank für die Ausführungen. Im Beschlussvorschlag wird lediglich die Formulierung „auf der Grundlage des verbindlichen Angebotes“ gebraucht. Da die Luna GmbH mehrere Angebote abgegeben hat, müsste die Formulierung noch dahin präzisiert werden, um welches der Angebote es sich handelt. Leider konnte ich bei der Sitzung des Verwaltungsausschusses nicht anwesend sein, sind dort nähere Erläuterungen zur Bewertungsmatrix – die ich ohne weitere Auskünfte nicht nachvollziehen kann – erfolgt ?

 

Es wird um Verständnis gebeten, dass über Zahlen in dieser öffentlichen Sitzung nicht geredet werden kann. Umfangreiche Erläuterungen zur Bewertungsmatrix wurden bereits in der Verwaltungsausschusssitzung abgegeben. Der grundsätzliche Ansatz war es, eine Bewertungsmatrix zu erstellen, deren Punktvergabe zu 70 % Preisbestandteile, zu 15 % das organisatorische und ebenfalls zu 15 % das technische Bieterkonzept berücksichtigt. Die Matrix wurde den Bietern vorab bekannt gegeben, so dass es ihnen frei stand, danach ihre Schwerpunkte zu setzen. Für das vollkommenste Konzept gab es in jeder Kategorie zehn Punkte, die anderen Angebote wurden entsprechend ihrer Wertigkeit mit einer jeweils abgestuften Punktzahl berücksichtigt. Die erreichten Punkte in allen preislichen und qualitativen Kategorien wurden für jeden Bieter summiert, der Bieter mit der höchsten Punktzahl hat das insgesamt günstigste und beste Angebot abgegeben und soll den Zuschlag erhalten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bietet an, dass Herr Müller oder Frau Hobro für die Beantwortung offener Fragen zur Bewertungsmatrix nach Terminabsprache zur Verfügung stehen. Der Vergabebeschluss wird im Protokoll ergänzt, so dass klar ist, dass es sich um das Nebenangebot B der Luna Lüneburg GmbH handelt.

 

Ratsherr RIECHEY: Trotz erfolgter Akteneinsicht konnten zwei Fragen bisher nicht geklärt werden. Bitte gehen sie kurz auf die Preisgleitklausel und auf die Energiemenge, also den Verbrauch ein. Zum Ökostrom bitte ich um Auskunft, auf welches Zertifikat Bezug genommen wird, da die Befürchtung besteht, dass auf das höchst umstrittene und als so genanntes ‚green-washing’ bezeichnete und keinen realen Ökostrom bietende RECS-Zertifikat abgestellt wird. Diese Vermutung liegt nahe, da ein solches Zertifikat von E.ON benutzt wird.

 

Der Vertrag ist derart gestaltet, dass die Energiekosten für die öffentliche Beleuchtung aus zwei großen Bestandteilen bestehen. Zum einen aus dem Strom als Produkt und zum anderen aus der Netznutzung. Diese beiden Teile sind getrennt worden, um für beide Seiten die erwünschten Einsparmöglichkeiten im Energieverbrauch zu gewährleisten. Die Stadt spare dadurch, dass die direkt zu zahlenden Netznutzungsentgelte für den Stromtransport um 32 % bis zum Vertragsende verringert werden. In der Strompauschale ist der Verbrauch für das Produkt Strom von den Nutzungsentgelten getrennt enthalten, dieser Anteil von etwa 30 % an den Energiekosten ist an den Börsenpreis EEX gekoppelt. Dies ist ein sehr günstiger Teil, da die Energiekosten in dem Angebot wesentlich unter dem Marktpreis liegen.

Das Zertifikat war dem Angebot des Bieters beigefügt. Der Inhalt des Angebotes, das auch den Ökostrom und dessen Zertifizierung umfasst, wird als Bestandteil des Leistungsverzeichnisses Anlage zum Vertrag. Die Zertifizierung von Ökostrom ist in der Tat ein problematisches Thema. Im vorliegenden Fall wird durch den Bieter garantiert, dass in der Menge, in der Strom für die öffentliche Straßenbeleuchtung geliefert und verbraucht wird, an anderer Stelle ökologischer Strom aus erneuerbaren Energien produziert wird. Physikalisch kann man Strom nun einmal nicht trennen, so dass der gelieferte Strom natürlich zuerst einmal aus dem nächstgelegenen Kraftwerk kommt. Der Bieter hat jedoch dafür zu sorgen, dass die entsprechende Menge an Strom aus erneuerbaren Energien eingekauft wird. Die gleiche Situation hat sich bei der Stadt Düsseldorf ergeben, auch dort wird zu einhundert Prozent Ökostrom von dem erfolgreichen Bieter eingebracht. Das bedeutet, dass die Bieter bei zunehmender Nachfrage an Ökostrom durch die Kommunen, diesen auch in ihren Kontingenten in entsprechender Menge einkaufen müssen.


Es folgt die weitere Beratung:

 

Beigeordneter BLANCK führt aus, dass der Änderungsantrag keineswegs als universelle Lösung für die Straßenbeleuchtung anzusehen sei. Er stehe vielmehr beispielhaft für die Grundproblematik, die seine Fraktion mit dem Verfahren habe, ohne dass er an dieser Stelle nochmals auf alle Einzelheiten eingehen wolle. Seine Fraktion schlage vor, heute nicht die Entscheidung über die Verpachtung zu treffen, sondern in einem neuen Verfahren eine ganz neue Technik zu prüfen, die auf den Markt gekommen sei. Ungeachtet der Einwendungen durch die Gutachter stehe zweifelsfrei fest, dass Leuchtdioden ein sehr hohes Potential besitzen. Niemand könne vorhersagen, ob in wenigen Jahren die Entwicklung soweit fortgeschritten sei, um LEDs zu einer ernsten Konkurrenz für herkömmliche Leuchtmittel zu machen, doch könne auch niemand belegen, dass es eben nicht so kommen werde. Das sei aber der entscheidende Punkt, wenn man sich hier und heute festlegen solle, die Straßenbeleuchtung für zwanzig Jahre zu einem festgelegten Preis betreiben zu lassen. Seine Fraktion – und mit ihr viele Experten – sei der Auffassung, dass kurz- bis mittelfristig Lösungen zur Verfügung stehen werden, die es ermöglichen, weitaus günstiger, weitaus wirtschaftlicher und weitaus ökologischer die Straßenbeleuchtung sinnvoll zu betreiben. Dem Änderungsantrag sei eine Vergleichsrechnung beigefügt, der die zu erwartenden Einsparungen entnommen werden können. Beigefügt sei ebenfalls eine Amortisationsrechnung, die belege, wann man eine Gewinnzone erreiche. Die Anschaffungskosten für LEDs lägen im übrigen gegenüber konventionellen Lampen keineswegs so viel höher, als es dargestellt wurde. Zudem handle es sich bei dem in der Vergleichsrechnung aufgeführten Produkt nicht um ein Panel, sondern um ein Kompaktsystem, das mit einer vorgeschalteten Optik völlig anders funktioniere als das von Philips vorgestellte System.

Seine Fraktion bitte darum, heute keine Entscheidung zu treffen, sondern das vorgeschlagene Beispiel, aus dem sich eine jährliche Einsparung von 375.000 Euro ergebe, zuvor zu prüfen. Eine Amortisation der Investitionskosten in diese Lampen wäre damit schon in drei Jahren gegeben mit der Folge, in den folgenden siebzehn Jahren insgesamt rund  6,3 Millionen Euro an Stromkosten zu sparen. Dabei sei noch nicht berücksichtigt, dass bei fortschreitender Beleuchtungstechnik noch mit weitaus günstigeren Verbrauchszahlen und höheren Einsparungen zu rechnen sei.

 

Ratsherr RIECHEY begrüßt jeden Vorschlag, die Entscheidung über Verpachtung oder Verkauf erst einmal aufzuschieben. Er erwarte ebenfalls in nächster Zukunft einen gigantischen Durchbruch technologischer Art, der gewaltige Einsparungen bringen würde. Wie nicht anders zu erwarten gewesen sei, solle der Zuschlag an die E.ON Avacon gehen, die zusammen mit der AGL die Luna GmbH gegründet habe. Mit einigen Rechentricks sei diese Vergabe heute präsentiert worden. Er habe sich die Übersichtstabelle sehr genau angesehen, in ihr sei berechnet worden, dass die Stadt durch die Verpachtung 6 Millionen Euro sparen werde. Diese Rechnung sei aber nicht einleuchtend. Die Beleuchtung werde nicht mehr verkauft, sondern verpachtet, solle aber den gleichen Erlös von vier Millionen Euro bringen. Für die nächsten zwanzig Jahre wurde eine jährliche Pacht von 1,3 Millionen Euro vereinbart – jedenfalls scheine es zunächst so zu sein. Es handle sich aber keineswegs um einen Festbetrag, da nämlich die Preisgleitklausel der Luna GmbH garantiere, dass sie alle preistreibenden Faktoren auf die Stadt umlegen könne. Steige der durchschnittliche Strompreis an der EEX-Strombörse, zahle die Stadt den Aufschlag. In den letzten sieben Jahren habe sich der Strompreis verdreifacht. Wenn durch höhere Tarifverträge der Luna Lüneburg höhere Arbeitskosten entstehen, zahlt auch hier die Stadt den Aufschlag, ebenso im Falle eines Anstiegs der Investitionskosten für die Anschaffung neuer Masten und Leuchten. Die Stadt werde also in jedem Falle draufzahlen und die Pauschale nicht konstant bei 1,3 Millionen Euro bleiben, wie es in der Vorlage vermittelt werde.

Auf der anderen Seite gehe man davon aus, dass nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Energieverbrauchsreduzierung von mindestens 32 % ohne Reduzierung des Beleuchtungsniveaus vorliegen werde. Nun sollte man doch annehmen, dass diese Einsparungen kostenreduzierend auf die Beleuchtungspauschale angerechnet werden. Angerechnet werde sie jedoch nur auf die Stromsteuer, die nur einen sehr geringen Anteil von weniger als einem Drittel an der Gesamtpauschale ausmache. Auf die übrigen zwei Drittel werde die Reduzierung hingegen nicht angerechnet. Zusammengefasst machten die preistreibenden Faktoren die Pauschale teurer, die zu erwartenden enormen Einsparungen machten die Pauschale aber nicht günstiger. Daher sei es ein eklatanter wirtschaftlicher Fehler, die heutige Entscheidung zu treffen angesichts der von allen Seiten erwarteten Durchbrüche in der LED-Technik. Mit einem Vertrag über zwanzig Jahre knebele man sich langfristig selbst, ein solcher Vertrag sei ein schlecht finanzierter Kredit über vier Millionen Euro. Real habe man von diesen vier Millionen nicht einmal mehr etwas, da sie im Haushalt schon fest verplant seien.

In der Gegenüberstellung seien die Eigenleistungen schlechtgerechnet worden, indem sämtliche Energiepreisentwicklungen und Einsparpotentiale komplett herausgerechnet worden seien, wodurch die Eigenleistung viel teurer erscheine, als sie wirklich sei. Zur Luna Lüneburg GmbH habe der Rat im übrigen noch keinerlei Informationen erhalten, insbesondere sei kein Konzept vorgestellt worden, wie die Luna überhaupt die vier Millionen Euro aufbringen solle. Laut Beteiligungsbericht habe die AGL 35 Millionen Euro Schulden, so dass auch sie keinen Kredit dafür aufnehmen könne, daher müsse quasi der gesamte Betrag über die E.ON laufen. Unter dem Strich spüle die Verpachtung zwar kurzfristig Geld in die Kasse, langfristig stelle sich die Stadt aber deutlich schlechter gegenüber dem eigenen Betrieb der Straßenbeleuchtung.

 

Beigeordneter LÖB verweist auf zwei Unklarheiten oder Probleme, die die heutige Diskussion aufgezeigt habe. Es sei festgestellt und nachgewiesen worden, dass die LED-Technik heute noch nicht auf dem notwendigen Stand sei, sie in einigen Jahren aber doch einiges mehr leisten könne im Hinblick auf Kosteneinsparungen und CO2-Verringerung. Für diesen Fall enthalte der Vertrag jedoch keine Revisionsklausel für Nachverhandlungen zugunsten der Stadt. Der zweite Punkt, der ihm Kopfschmerzen bereite, sei die sehr diffuse Auskunft über das Ökozertifikat. Solange nicht nachgewiesen werde, dass das angeführte Zertifikat ein völlig unumstrittenes für Ökostrom sei, könne er der Vergabe nicht zustimmen. Man habe an anderer Stelle – er wolle nur Tropenholz nennen – erlebt, wie man mit Zertifikaten beschummelt worden sei. Das wolle er nicht noch einmal erleben. Er erwarte eine klare und präzise Aussage, um was für ein Zertifikat es sich hier handle.

 

Beigeordnete LOTZE wirft ein, dass der größte Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion die Sorge im Falle eines Verkaufes der Straßenbeleuchtung gewesen sei. Diese Befürchtung sei durch den vorliegenden Vorschlag einer Verpachtung nun nicht eingetreten. Das von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angestrebte Bürgerbegehren sei gescheitert, da bei weitem nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften beigebracht werden konnte. Nach der heutigen Diskussion habe sie das Gefühl, dass sich die Grünen hier ziemlich vergaloppiert hätten und nun nicht mehr wüssten, wie sie aus der Sache herauskommen sollen. Daher heute der Änderungsantrag mit dem Vorschlag, LED-Technik einzusetzen. Herr Dr. Rönitzsch habe dazu erläutert, dass dies derzeit keine Alternative sei. Was hier von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen werde, sei ein weiteres Abwarten für fünf bis sieben Jahre, in denen weiter Strom verbraten und nicht heute die Gelegenheit genutzt werde, auf eine ökologische Stromverwendung zu setzen. Darüber könne sie nur den Kopf schütteln, den Sinneswandel in dieser Sache könne sie sich nicht erklären.

Mit dem vorgelegten Vergabevorschlag sei ihre Fraktion sehr zufrieden. Man könne aus voller Überzeugung zustimmen, da die Ziele der Ausschreibung mehr als erfüllt worden seien, wie die Gutachter in dieser und in der Verwaltungsausschusssitzung deutlich gemacht hätten. Leider hätten Herr Blanck und Herr Riechey die Gelegenheit nicht genutzt, an der VA-Sitzung teilzunehmen. Die Lampen verblieben im Eigentum der Stadt, es entstehe ein wirtschaftlicher und ein ökologischer Vorteil, einerseits durch die Verringerung des Energieverbrauches, andererseits durch die einhundertprozentige Verwendung von Ökostrom aus erneuerbaren Energien. Das sei ein ungeheurer Fortschritt. Man begründe mit der heutigen Entscheidung eine langfristig umweltverträgliche, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Man erhalte damit ein Produkt, welches alle Kriterien der Nachhaltigkeit erfülle.

Jedermann wisse, dass die fossilen Energieträger in absehbarer Zeit aufgebraucht seien, während der weltweite Energiehunger weiter wachse. In Lüneburg lebe man ebenfalls nicht unter einer Käseglocke, man sehe und erlebe selbst die Folgen der Klimaveränderung, für die man auch in Lüneburg mit bezahlen müsse. Sie erinnere daran, dass sich alle Parteien dem Ziel verschrieben haben, die CO2-Emissionen zu reduzieren, hierzu sei 1992 die Agenda21-Erklärung unterzeichnet und später das Kyoto-Protokoll ratifiziert worden. Erst im letzten Jahr sei von Bundeskanzlerin Merkel beim dritten Energiegipfel vereinbart worden, dass bis 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 % erhöht und der Energieverbrauch um 20 % gesenkt werden solle. Weltweit sollen die CO2-Emissionen mindestens halbiert werden. Dieses Ziel zu erreichen, liege auch in der eigenen Verantwortung in Lüneburg. Mit dem Pachtvertrag, dem ihre Fraktion heute zustimmen werde, leiste man seinen Beitrag durch eine sofortige CO2-Reduzierung. Wenn die Grünen und die Linken heute dem Vertrag nicht zustimmen, verweigerten sie sich dem Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Herr Riechey in der Zukunft gewesen sei und wisse, wie sich die Strompreise in den nächsten zehn Jahren entwickeln werden. Herr Blanck sei offenbar Fachmann für künftige Beleuchtungssysteme, das wolle ihre Fraktion nicht von sich behaupten. Ihre Fraktion befinde sich im hier und heute und richte sich nach den Vorgaben, die die beauftragten Experten ausgearbeitet und erläutert haben. Sie halte es für ein vernünftiges Ergebnis, zum einen aus dem Pachtvertrag vier Millionen Euro zu bekommen, zum anderen Investitionen von etwa neun Millionen Euro zu vermeiden, die die Stadt allein für die Umrüstung der jetzigen Beleuchtungskörper bis zum Jahre 2010 aufwenden müsste. Dieses Geld habe die Stadt Lüneburg nicht. Die Frage, wie man die von Grünen und Linken vorgeschlagenen Investitionen tätigen könne, scheine heute überhaupt keine Rolle zu spielen.

Die jetzt gefundene Lösung sei für die Stadt Lüneburg vernünftig. Für ihre Fraktion sei es gar nicht einmal entscheidend, dass man ausschließlich Ökostrom erhalte, vielmehr wolle man den wirtschaftlichsten Strommix bekommen. Dass sich der Ökostrom als der wirtschaftlichste erwiesen habe, nehme man natürlich gerne mit. Von einem Verkauf der Straßenbeleuchtung sei auch ihre Fraktion anfangs nicht begeistert gewesen, man wollte von Beginn an beide Optionen nebeneinander gestellt haben, um sich für das beste Modell entscheiden zu können. Dass die Lampen nun im Besitz der Stadt Lüneburg bleiben und zudem erneuert werden, sei hervorragend, zumal in der Sitzung des Verwaltungsausschusses die Schwierigkeiten des Verkaufes ausgiebig erläutert worden seien.

 

Beigeordnete SCHELLMANN erinnert an den bisherigen Zustand, in dem die Sorge um den Betrieb und die Wartung der Lampen an einen Betreiber übergeben worden war. Dies sei kein optimaler Zustand gewesen, da keine Vorsorge getroffen wurde, sich mit dem Stand der Technik weiter zu entwickeln. Es sei allen klar gewesen, dass man hier unbedingt etwas habe unternehmen müssen, um auf einen besseren Stand zu kommen, daher habe der Rat seinerzeit den Auftrag erteilt, über einen Verkauf oder eine anderweitige Betriebsführung der Straßenbeleuchtung nachzudenken. Dass sich dabei die Situation ergeben habe, das Eigentum zu behalten, sei ein nicht unwesentlicher Bestandteil, der den Rat sehr zufrieden stellen sollte, zumal anfänglich überwiegend gegen den Verkauf der Lampen argumentiert wurde. Sie sei der Meinung, dass man nicht die Zukunft vorwegnehmen könne, es sei immer so, dass man sich bei einer Problemlösung dem gegenwärtigen Stand der Technik anpassen müsse. Die Entwicklung, die noch vor einem liege, könne Nebenwirkungen haben, die jetzt noch nicht absehbar seien.

Man sei mit dem Pachtvertrag auf einem guten Weg, da sofort etwas geändert werde. Sie wolle nicht alle guten und wichtigen Ziele wiederholen, die man mit der Ausschreibung verknüpft habe, betone aber, dass man diese Ziele nicht wieder auf die lange Bank schieben dürfe. Man könne nie ausschließen, dass zukünftige Ereignisse die heutige Entscheidung in einem anderen Licht erscheinen lassen, man müsse sich aber heute dazu entschließen, die gesetzten Ziele in Angriff zu nehmen.

 

Ratsherr MEIHSIES entgegnet, dass das Bürgerbegehren und die politische Arbeit seiner Fraktion erfolgreich gewesen seien. Man habe erreicht, dass von einem Verkauf abgesehen wurde, dass eine Gesellschaft gegründet wurde und dass den eigenen Forderungen mit einem – wenn auch windigen – Ökozertifikat entgegen gekommen wurde. Überall breche in den Fraktionen mit einem Male das grüne Pflänzchen durch. Seine Fraktion habe 3.600 Menschen dazu bewegt, sich Gedanken zu machen über das Eigentum der Stadt Lüneburg, das sei ein demokratischer Erfolg für alle daran Beteiligten, insbesondere für seine Fraktion und vor allem für Herrn Blanck. Es sei ein Teilerfolg für seine Fraktion, dass man auf die Verpachtungsschiene umgeschwenkt habe, leider gehe man nicht noch einen Schritt weiter, indem man die finanziellen Möglichkeiten und Einnahmen nicht weiter ausgelotet habe. Das letzte halbe Jahr habe eine wichtige Diskussion in der Öffentlichkeit gebracht, über die er sich freue.

 

Ratsherr SRUGIS erkennt in dem Vergabeauftrag ein Musterbeispiel für nachhaltige Politik, für das er allen Beteiligten danke. Erstmalig seit er im Rat sei, habe er mit der Darstellung einer Investitionsrechnung eine so gute Vorlage gesehen, wie Herr Müller sie erstellt habe. Es seien dabei zwei Alternativen gegenüber gestellt worden, in denen natürlich von konstanten Preisen ausgegangen werden musste, um eine Vergleichbarkeit überhaupt zu ermöglichen.

Die Darstellungen von Herrn Riechey zeigten, dass er offenbar die Preisanpassungsklausel nicht ganz verstanden habe. Er selbst habe bei Herrn Müller ebenfalls Einblick in die Unterlagen genommen und wolle den Sachverhalt darstellen. Es werde ausgegangen von einem konstanten Preis, die Preisanpassungsklausel laute einhundert multipliziert mit dem Materialkostenindex und dem Personalkostenindex des statistischen Bundesamtes, sowie dem Stromkostenindex, wie er an der Börse ausgehandelt wird. Der Anteil für Material- und Personalkosten betrage je 35 %, für Stromkosten 30 %. Die Mengenkomponente sei in der Endnutzung enthalten in den Beiträgen nach dem EEG und in der Stromsteuer. Diese Komponenten berücksichtigten die Menge des Stromverbrauches und sinken, wenn der Verbrauch niedriger werde. Dort ergebe sich die Ersparnis. Zu berücksichtigen sei auch, dass im Kriterienkatalog siebzig Prozent auf den Preis entfallen, wodurch nur derjenige  im Wettbewerb eine Chance auf den Zuschlag hatte, der in der Anfangspauschale einen möglichst niedrigen Ansatz bot.

Eingehen wolle er noch auf einige andere in der Presse und in der heutigen Diskussion vorgebrachte Punkte. Es sei insbesondere Herrn Blanck und Herrn Riechey offenbar ein Dorn im Auge, dass es nun doch nicht zu einem Verkauf gekommen sei. Das jetzt entstandene Pachtmodell wurde anfangs auch in der Gruppe SPD/CDU als eine Möglichkeit in Betracht gezogen, ohne jedoch konkrete Hoffnungen zu haben, den Pachtzins von vier Millionen Euro in einer Summe zu erhalten. Die Pachtvariante sei auch von den am Verfahren beteiligten Unternehmen angesichts der mit einer Eigentumsübertragung verbundenen Schwierigkeiten positiv beurteilt worden, was zu dem für die Stadt erwünschten Ergebnis geführt habe. Da könne man doch jetzt nicht daherkommen und weder das eine, noch das andere befürworten. Bekanntlich sei der Esel, der sich nicht zwischen den Heuhaufen entscheiden konnte, jämmerlich verhungert.

Diejenigen, die fehlende Transparenz bemängelten, seien bei der Sitzung, in der die Entscheidung vorgestellt worden sei, nicht dabei gewesen. Er hoffe, dass sie dann zumindest noch mal bei Herrn Müller gewesen seien, um sich zu informieren, wie es jederzeit angeboten war. Mangelnde Transparenz könne man allerdings nicht für Dinge beanstanden, die nach dem Vergaberecht nun einmal vertraulich zu behandeln seien.

Die Prognosen über die Möglichkeit der Umrüstung auf LED seien heute widerlegt worden. Verbesserungen in der Zukunft könnten sich ergeben, er sei aber nicht bereit, so lange zu warten und die Entscheidung aufzuschieben.

 

Ratsherr RIECHEY betont, dass er aufgrund seiner Akteineinsicht in seinem Beitrag genau dargestellt habe, dass sich die Mengenreduzierung tatsächlich nur auf den marginalen Anteil der Stromsteuer auswirke. Auf den Löwenanteil, nämlich den großen Bereich der Pauschale, der über zwei Drittel der Strommenge ausmache, treffe das definitiv nicht zu. Dies könnten die Berater auf Nachfrage bestätigen. Auf sein ökonomisches Argument bei der Gegenüberstellung seien die Berater bisher nicht eingegangen, es sei mit keinem Punkt dargestellt worden, dass dieser Vergleich hinke und die sechs Millionen einfach nicht stimmen, weil die Energieeinsparung bei der öffentlichen Versorgung – vergessen oder absichtlich unterlassen – einfach ignoriert wurde. Natürlich wisse man nicht, wie sich die Strompreise in der Zukunft entwickeln werden. Man hätte aber sehr wohl die 1/3-Einsparung kalkulatorisch mit einbeziehen können. Er habe auch dargelegt, dass man Investitionsmaßnahmen, wenn sie rentierlich seien, auch mit einem Kredit finanzieren könne, wodurch man sehr wohl die notwendigen Mittel erhalte. Der Vorwurf, sich mit einer Ablehnung des Pachtvertrages gegen Ökostrom auszusprechen, sei so ziemlich das abstruseste, was er heute gehört habe. Betreibe man die Straßenbeleuchtung selbst, könne man jederzeit verlangen, dass der Strom als Ökostrom ausgeschrieben werde.

Wenn sich tatsächlich nur zwei Ratsmitglieder mit den Akten beschäftigt haben sollten, sei das ein Armutszeugnis für die anderen vierzig Ratsmitglieder, die die Entscheidung nicht nachvollziehen, aber dennoch zustimmen wollen. Er appelliere an alle, sich die Frage zu stellen, ob sie diesen ökonomischen Nachteil eingehen wollen, in der Zukunft einen Großteil der Einsparungen einfach in den Wind zu schießen und nicht zu nutzen. Dies sei ein ökonomisches Desaster.

 

Ratsherr MANZKE hebt hervor, dass die Rechnung von Herrn Müller von richtigen Ansätzen ausgehe, sie sei korrekt und nachvollziehbar. Er sei dankbar und zufrieden, dass es gelungen sei, für Lüneburg ein so gutes Ergebnis zu erzielen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE zitiert aus einem Bericht in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, wonach der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Region Hannover bei einer Diskussion über Ausgaben gesagt habe: „Natürlich muss auch der Sozialismus durchgerechnet sein, sonst bekommen wir Zustände, wie in der DDR.“ Dafür sei er von seinen Fraktionskollegen gescholten worden, obwohl er einfach die Wahrheit gesagt habe. Immerhin gebe es offenbar auch bei der Linken Menschen, die rechnen können.

Es sei der Ansatz zu Beginn des Verfahrens gewesen, sich von einem Geschäft zu trennen, welches nicht zum Kerngeschäft der Stadt gehöre. Kerngeschäft sei es unter anderem, Sicherheit zu gewährleisten durch eine Beleuchtung in einer ausreichenden Stärke. Hierzu wolle man Energie einbringen, die möglichst ökologisch orientiert sei. Man wolle einen Partner haben, mit dem man neue Technologien zur Stromersparnis einsetzen könne. Dieses sei der Ansatz gewesen, um Geld frei zu bekommen für ein anderes Kerngeschäft, nämlich Bildung für die Bürgerinnen und Bürger zu organisieren.

Mit dem aus dem Pachtvertrag eingenommenen Geld sollen Investitionen in Bildung vorgenommen werden. Das Geld sei nämlich keineswegs weg, wie Herr Riechey immer fälschlich betone. Wenn man sich einig sei, dass die Stadt – genau wie ein Privater – nur ein bestimmtes Einkommen zur Verfügung habe, müsse man sich fragen, wie man ohne die Einnahmen aus dem Pachtvertrag die erforderlichen Investitionen finanzieren könne. Kredite seien auf Dauer keine Lösung, da auch deren Zinsen bezahlt werden müssen.

Die Grünen betrieben im Rat eine Chamäleonpolitik, indem sie im Bürgerbegehren Ängste weckten und in ihre Politik einbrächten. Die Verwaltung habe trotz des Fehlens zweier Führungskräfte über ein Jahr lang neben dem täglichen Geschäft auch noch die großen Projekte umgesetzt, obwohl von bestimmter Seite bei jeder Gelegenheit Knüppel zwischen die Beine geworfen wurden. Sie habe alle möglichen Verdächtigungen aushalten müssen und trotzdem versucht, gute Arbeit abzuliefern.

Zur Frage der LED-Technik lohne es sich, nach Düsseldorf zu schauen. Dort koste eine LED-Lampe zweitausend Euro an Investitionen. Wenn diese Technik so gut wäre, wie dargestellt, hätte die Stadt Düsseldorf alle Straßen umgerüstet, sie nehme sich jedoch nur  probeweise eine Straße mit wenigen Lampen vor. Ein auf reinen Prognosen basierendes Geschäft sei unseriös und gehe zu Lasten der Bürger. Experimente auf Kosten der Bürgerschaft werde die Verwaltung nicht vorschlagen.

Niemand könne einen Zeitraum von zwanzig Jahren sicher überblicken. Vielleicht werde man irgendwann durch die technische Entwicklung die Erkenntnis bekommen, dass man es besser machen könnte, aber nach einem solchen System könne man niemals und in keiner Angelegenheit eine Entscheidung treffen. Es gelte, jetzt etwas für das Klima zu tun, jetzt etwas für die CO2-Bilanz zu tun und jetzt etwas für die Bildung zu tun, da die Menschen einen Anspruch darauf hätten, dass das zur Verfügung stehende Geld dort eingesetzt werde, wo die Bürger etwas davon haben.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 6 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE sowie 1 Enthaltung aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Luna Lüneburg GmbH auf der Grundlage des als Nebenangebot B bezeichneten verbindlichen Angebotes den Pacht- und Beleuchtungsvertrag abzuschließen.

 

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