Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
KOCH berichtigt, unter Punkt III. der Vorlage sei der Betrag für den Gruppenunterricht
falsch angegeben. Statt 29 € müsse es richtig 25 € heißen. Ratsfrau DR.
SPALLEK lobt die Arbeit der Musikschule, die auf hohem Niveau stattfinde. Die
Stadt stehe in der Verantwortung, solche Einrichtungen für Familien in
besonderem Maße zu unterstützen. Selbstverständlich hätten auch die Eltern
einen angemessenen Beitrag zu leisten, die Vorlage der Verwaltung zur Erhöhung
der Grund- und Unterrichtsgebühren sei jedoch nicht schlüssig. Fragwürdig sei
beispielsweise, warum die Gebühren für Erwachsene um 3 % erhöht würden, die
Gebühren für Kinder und Jugendliche dagegen um 7%. Eine Erhöhung der Beiträge
wäre nur dann gerechtfertigt, wenn auch eine Unterstützung der Einrichtung durch
die öffentliche Hand deutlich sichtbar wäre. Die Lasten könnten nicht ausschließlich
auf die Eltern abgewälzt werden, dieser Eindruck entstehe hier jedoch. Die
CDU-Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen. Oberbürgermeister
MÄDGE weist darauf hin, dass die Hälfte der Kosten vom Landkreis übernommen
werden müsste, der aber nicht bereit sei, mehr zu bezahlen. Die Verwaltung habe
im Schulbauprogramm 2000 – 2005 bereits 100.000 € für die Musikschule
eingesetzt und wolle sie auch weiter unterstützen. Es müsse jedoch versucht
werden, eine gewisse Kostendeckung zu erreichen und der vorliegende, vom Leiter
der Musikschule entwickelte Vorschlag sei sozial ausgewogen und tragbar. Ratsherr
FISCHER betrachtet die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren ebenfalls als
notwendig und moderat. Bei der angespannten Haushaltslage dürfe nicht die
gesamte Verantwortung der Stadt oder dem Landkreis angelastet werden. Auch die
Nutzer müssten sich beteiligen, wenn ihnen die Sache etwas wert sei. Eine
Entscheidung gegen die Gebührenerhöhung würde ein falsches Signal setzen,
nämlich, dass die Stadt kein wirkliches Interesse an der Weiterführung der
Musikschule habe und dies könnte sich negativ auf andere Träger der Einrichtung
auswirken. Um die Musikschule weiterhin zukunftsorientiert am Leben erhalten zu
können, sei jedoch die Zusammenarbeit und Solidarität aller Träger
erforderlich. Beigeordneter
LÖB fürchtet, die Musikschule werde mit der jetzt geplanten Erhöhung zu teuer
für die Eltern, insbesondere aus sozial benachteiligten Gesellschaftsschichten.
Es sollte daher eine Staffelung der Beiträge nach sozialen Gesichtspunkten,
ähnlich wie für Kindertagesheime, vorgesehen werden, damit eine musikalische
Ausbildung nicht nur Kindern aus finanziell privilegierten Familien vorbehalten
bleibe. Ratsfrau MEINS entgegnet, es
gebe bereits einen Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien und auch
eine Geschwisterregelung. Es wäre aber nicht in Ordnung, wenn die Eltern über
die Gebührenerhöhung den Einzug von Teilen der VHS in das Musikschulgebäude und
den damit verbundenen Umbau mitfinanzieren müssten. Hier solle bei den
Kleinsten gespart werden, das lehne die CDU-Fraktion ab. Stadtdirektor
KOCH stellt richtig, das Gebäude gehöre nicht insgesamt der Musikschule, der
Gesamtbetrag für die notwendigen Renovierungen stehe zwar im Ansatz bei der
Musikschule, werde aber auf die verschiedenen Nutzer aufgeteilt. Die Gebühren
würden also nicht indirekt für Renovierungen anderer Einrichtungen verwendet.
Die Gemeinkosten der Stadt, die bei jeder Einrichtung entstehen, würden zur
Zeit über innere Verrechnungen auf die kostenrechnenden Stellen verteilt, die
Gebühren und Entgelte von den Bürgern nähmen. Eine genaue Leistungsverrechnung
zwischen den einzelnen “Betrieben” der Stadt solle aber spätestens in 3 Jahren
etabliert sein. Bei den Gebühren seien in der Tat bereits Ermäßigungen nach
sozialen Gesichtspunkten in der Satzung verankert. Bürgermeisterin
SCHELLMANN unterstreicht ebenfalls die Wichtigkeit der
Musikschule. Es müsse ein Konzept erarbeitet werden, um zu verhindern, dass das
Defizit weiter ansteige. Ohne die Beteiligung der Eltern sei das nicht mehr
machbar, die Stadt trage bereits einen erheblichen Anteil der Kosten. Die
Schwimmbäder, bei denen die CDU-Fraktion jetzt sparen wolle, seien für die
Kinder aber auch wichtig. Die Haushaltslage sei ernst und dies würden
zwangsläufig auch die Bürger über die Erhöhung von Gebühren zu spüren bekommen. Beigeordneter
FIRUS weist ebenfalls auf den hohen Kostenanteil hin, den die Stadt bereits trage.
Die geplanten Gebührenerhöhungen seien sehr moderat und der Großteil der
Kinder, die die Musikschule besuchten, kämen aus der mittleren und gehobenen
Bildungsschicht. Für deren Eltern bedeute die Erhöhung keine so enorme
Mehrbelastung. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn mehr Kinder aus
benachteiligten Familien die Musikschule besuchten, das lasse sich jedoch nicht
erzwingen. Eine Schließung der Schwimmbäder, wie sie die Umsetzung der
Einsparungsvorschläge der CDU-Fraktion nach sich ziehen würde, träfe hingegen
viel mehr Bürger und vor allem auch die Kinder. Beigeordneter ALTHUSMANN erwidert, die Gebühren für die Musikschule seien in
den letzten Jahren bereits mehrfach angehoben worden und die Schülerzahlen
seien um ca. 100 Schüler zurückgegangen. Es sei zu befürchten, dass dieser
Trend sich fortsetze. Er kritisiert mit Nachdruck die Art des Umgangs der
übrigen Fraktionen mit dem Vorschlag der CDU-Fraktion. Dieser sei keineswegs
unseriös und richte sich nicht gegen die Stadt. Alle Fraktionen im Rat würden
sich für das Wohl der Stadt einsetzen und versuchen den richtigen Weg zu
finden. Beigeordneter FIRUS wiederholt, er betrachte die Gebührenerhöhung für die
Musikschule weiterhin als zumutbar und er halte auch an seiner Beurteilung
fest, dass das Vorgehen der CDU-Fraktion in der Angelegenheit der
Einsparvorschläge unseriös gewesen sei.
Beigeordneter DR. SCHARF weist darauf hin, dass es die Aufgabe der
Oppositionsfraktion sei, zum vorgelegten Haushalt Stellung zu nehmen und
Diskussionsvorschläge zu machen. Was daran unseriös sein solle, sei ihm
unverständlich. Beigeordneter MEISSNER erklärt, es sei seiner Ansicht nach unaufrichtig,
einerseits einer geringfügigen Erhöhung der Musikschulgebühren nicht zustimmen
zu wollen mit dem Argument, man dürfe nicht bei den Kindern anfangen zu sparen,
aber andererseits Einsparvorschläge zu machen, die unweigerlich zur Schließung
der Schwimmbäder führen würden. Diese würden von den Kindern erheblich stärker
frequentiert als die Musikschule. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den
Stimmen der Gruppe SPD/F.D.P. und eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der übrigen Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei Stimmenthaltung von 2 Mitgliedern der
CDU-Fraktion folgenden Beschluss: Die Satzung
über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der
Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 wird mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt
geändert: §10 Abs.5 Nr.1 Grundgebühr 1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug 1.1.1 Kinder und Jugendliche 15,00
€ 1.1.2 Erwachsene 28,00 € nach Vollendung des 18.
Lebensjahres 1.2
Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug 1.2.1 Kinder,
Jugendliche 16,00 € 1.2.2 Erwachsene 29,00
€ nach Vollendung des 18. Lebensjahres §10 Abs.5 Nr.2 Unterrichtsgebühr I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung a) Musikalische
Früherziehung für 4-jährige (MFE) 8,50 € b) Musikalische
Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus) 8,50
€ c) Musikalische
Grundausbildung (MGA) 8,50 € II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares
Instrumentalspiel a) Nach
absolvierter Grundausbildung 17,50 € b) Bei versäumter
Grundausbildung 17,50 € ”Nachholkursus
für Kinder im 3./4. Schuljahr” III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe)
Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht a)
Gruppenunterricht 25,00 € b)
Partner/innenunterricht 39,00 € c) ½ Einzelstunde 39,00
€ d) Einzelstunde 64,00
€ (41, 43) |
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