Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister MÄDGE führt aus, dass die Berichterstattung im Hamburger
Abendblatt sich auf den Sachstand vom Mai bezieht. Im Zusammenhang mit der
Anfrage ist es zunächst wichtig, auf den Unterschied zwischen Entgelten und
Gebühren einzugehen. Die GfA erhebt für ganz konkrete Leistungen Entgelte, etwa
für die Anlieferung des Mülls aus dem städtischen Gebiet. Die Höhe der Entgelte
wird durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft festgelegt, dessen Entscheidungen
mittels Weisungsbeschlüssen über den Wirtschaftsausschuss und den
Verwaltungsausschuss bestätigt werden. Die Aufwendungen und Erlöse der GfA
werden offen gelegt und lagen im Wirtschaftsausschuss vor, der Geschäftsführer
hat einmal jährlich über seinen Wirtschaftsplan und über sein Jahresergebnis zu
berichten. Das Rechnungsergebnis für 2008 wird voraussichtlich Mitte nächsten
Jahres im Wirtschaftsausschuss vorgestellt, dort kann dann jeder vergleichen,
wie sich die tatsächliche Entwicklung gegenüber der Kalkulation darstellt. Die Kalkulation der GfA geht für das Jahr 2008 von
Planaufwendungen in Höhe von rund 16,12 Millionen Euro aus, darin enthalten
sind als größte Positionen Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen.
Dem gegenüber stehen die Planerlöse für 2008 in Höhe von rund 16,3 Millionen
Euro. Auch dies sind kalkulierte Kosten, in die der Geschäftsführer
beispielsweise zukünftige Entwicklungen bei der Müllmenge durch demographische
Entwicklungen einbeziehen muss, aber auch besondere Ereignisse, wie etwa die
Übernahme der Müllabfuhr des Landkreises vor eineinhalb Jahren. Die Erlöse
errechnen sich aus den festgelegten Entgelten für die einzelnen Leistungen, die
jedermann öffentlich zugänglich sind. Die Summe der Erlöse setzt sich zusammen
aus den Einzelposten Umsatzerlöse für Deponierung, Umsatzerlöse ohne
Deponierung, Umsatzerlöse der Dienlog – also die klassische Müllabfuhr
– sowie sonstigen Erlösen. Die Gebührenkalkulation und der Beschluss darüber ist Aufgabe
des Rates. Die Gebührenbedarfsberechnung wird in jedem Herbst für das kommende
Jahr vorgenommen und dem Rat unter vorheriger Beteiligung des
Wirtschaftsausschusses zur Haushaltssitzung vorgelegt. In die
Gebührenkalkulation fließen die von der Stadt an die GfA zu zahlenden Entgelte
in Höhe von knapp 3,5 Millionen Euro ein. Sie setzen sich insbesondere aus
Deponiekosten, Abfuhrkosten und Sonderabfällen zusammen. Zusammen mit den
sonstigen Kosten von circa 2,27 Millionen Euro, die vor allem die Personalkosten
enthalten, ergeben sich Plankosten für Müllabfuhr in Höhe von rund 5,7
Millionen Euro. Diese Plankosten stellen den Gebührenbedarf dar. Nach dem
Kommunalabgabengesetz sind die Kosten umzulegen, wobei allerdings keine
größeren Gewinne erzielt werden dürfen. Gebührenüberschüsse sind innerhalb
eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen. Unterdeckungen werden im Rahmen
der Gebührenkalkulation zwei Jahre vorgetragen. Die Gebührenkalkulation wird
bei der Stadt Lüneburg vom Bereich Betriebswirtschaft &
Beteiligungsverwaltung vorgenommen, der daraus eine Gebührenbedarfsberechnung
erstellt, die über den Wirtschaftsausschuss im Rat öffentlich diskutiert und
beschlossen wird. Insgesamt hat die GfA Planerlöse von rund 16,3 Millionen
Euro, von denen die Stadt nur knapp 3,5 Millionen Euro trägt. Fallen bei der
GfA höhere Kosten an, bedeutet das folglich nicht automatisch, dass sich auch
die Gebühren bei der Stadt erhöhen, da deren Anteil nur bei etwas mehr als 21 %
liegt. Die weiteren achtzig Prozent sind Entgelte anderer kommunaler Anlieferer
und Privater, sowie sonstige Erlöse durch Dritte. Im Jahr 2007 hat die GfA
insgesamt etwa 400.000 Euro Gewinn erzielt. Wenn bei der GfA durch die Einführung der blauen Tonne
Vorlaufkosten – etwa für den Kauf der Tonnen und der Fahrzeuge –
entstehen, so werden diese zunächst über Abschreibungen auf mehrere Jahre
verteilt. An diesen Teilbeträgen für die höheren Kosten ist die Stadt wiederum
nur, wie ausgeführt, mit einem Anteil von 21 % betroffen. Ob die blaue Tonne zu
Gebührenerhöhungen beitragen wird, ist aufgrund dieser Verteilung über die
Jahre eher unwahrscheinlich. Es sieht derzeit auch nicht nach einer Erhöhung
der Entgelte der GfA aus, darüber muss jedoch der Aufsichtsrat entscheiden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Vorlaufkosten für die
blaue Tonne zu einem kleinen Liquiditätsengpass bei der GfA führen können. Hier
würde aus dem Cash-Pool der Stadt Lüneburg, in dem Liquidität der verschiedenen
Gesellschaften gebündelt wird, ein Kredit zu marktüblichen Zinsen zur
Überbrückung in Höhe von rund 300.000 Euro zur Verfügung gestellt, wie dies
auch bei anderen Gesellschaften in ähnlicher Situation üblicherweise
praktiziert wurde. Das Ergebnis der derzeit bei der Stadt laufenden
Gebührenkalkulation liegt noch nicht vor. Die Zahlen werden zeitgerecht in
einem Wirtschaftsausschuss vorgelegt. Nach den landesweiten Statistiken hat
Lüneburg günstige Müllgebühren. Da dies ein nicht unerheblicher Standortvorteil
ist, wird alles versucht, um ihn zu halten. Die jüngsten Teuerungen bei den
Kraftstoffen und durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst schlagen
allerdings bei der Kalkulation zu Buche. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (15) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||