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Auszug - Steigt die Abfallgebühr ? (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.05.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.09.2008    
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2866/08 Steigt die Abfallgebühr ? (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.05.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE führt aus, dass die Berichterstattung im Hamburger Abendblatt sich auf den Sachstand vom Mai bezieht. Im Zusammenhang mit der Anfrage ist es zunächst wichtig, auf den Unterschied zwischen Entgelten und Gebühren einzugehen.

Die GfA erhebt für ganz konkrete Leistungen Entgelte, etwa für die Anlieferung des Mülls aus dem städtischen Gebiet. Die Höhe der Entgelte wird durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft festgelegt, dessen Entscheidungen mittels Weisungsbeschlüssen über den Wirtschaftsausschuss und den Verwaltungsausschuss bestätigt werden. Die Aufwendungen und Erlöse der GfA werden offen gelegt und lagen im Wirtschaftsausschuss vor, der Geschäftsführer hat einmal jährlich über seinen Wirtschaftsplan und über sein Jahresergebnis zu berichten. Das Rechnungsergebnis für 2008 wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres im Wirtschaftsausschuss vorgestellt, dort kann dann jeder vergleichen, wie sich die tatsächliche Entwicklung gegenüber der Kalkulation darstellt.

Die Kalkulation der GfA geht für das Jahr 2008 von Planaufwendungen in Höhe von rund 16,12 Millionen Euro aus, darin enthalten sind als größte Positionen Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen. Dem gegenüber stehen die Planerlöse für 2008 in Höhe von rund 16,3 Millionen Euro. Auch dies sind kalkulierte Kosten, in die der Geschäftsführer beispielsweise zukünftige Entwicklungen bei der Müllmenge durch demographische Entwicklungen einbeziehen muss, aber auch besondere Ereignisse, wie etwa die Übernahme der Müllabfuhr des Landkreises vor eineinhalb Jahren. Die Erlöse errechnen sich aus den festgelegten Entgelten für die einzelnen Leistungen, die jedermann öffentlich zugänglich sind. Die Summe der Erlöse setzt sich zusammen aus den Einzelposten Umsatzerlöse für Deponierung, Umsatzerlöse ohne Deponierung, Umsatzerlöse der Dienlog – also die klassische Müllabfuhr – sowie sonstigen Erlösen.

Die Gebührenkalkulation und der Beschluss darüber ist Aufgabe des Rates. Die Gebührenbedarfsberechnung wird in jedem Herbst für das kommende Jahr vorgenommen und dem Rat unter vorheriger Beteiligung des Wirtschaftsausschusses zur Haushaltssitzung vorgelegt. In die Gebührenkalkulation fließen die von der Stadt an die GfA zu zahlenden Entgelte in Höhe von knapp 3,5 Millionen Euro ein. Sie setzen sich insbesondere aus Deponiekosten, Abfuhrkosten und Sonderabfällen zusammen. Zusammen mit den sonstigen Kosten von circa 2,27 Millionen Euro, die vor allem die Personalkosten enthalten, ergeben sich Plankosten für Müllabfuhr in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro. Diese Plankosten stellen den Gebührenbedarf dar. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind die Kosten umzulegen, wobei allerdings keine größeren Gewinne erzielt werden dürfen. Gebührenüberschüsse sind innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen. Unterdeckungen werden im Rahmen der Gebührenkalkulation zwei Jahre vorgetragen. Die Gebührenkalkulation wird bei der Stadt Lüneburg vom Bereich Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung vorgenommen, der daraus eine Gebührenbedarfsberechnung erstellt, die über den Wirtschaftsausschuss im Rat öffentlich diskutiert und beschlossen wird.

Insgesamt hat die GfA Planerlöse von rund 16,3 Millionen Euro, von denen die Stadt nur knapp 3,5 Millionen Euro trägt. Fallen bei der GfA höhere Kosten an, bedeutet das folglich nicht automatisch, dass sich auch die Gebühren bei der Stadt erhöhen, da deren Anteil nur bei etwas mehr als 21 % liegt. Die weiteren achtzig Prozent sind Entgelte anderer kommunaler Anlieferer und Privater, sowie sonstige Erlöse durch Dritte. Im Jahr 2007 hat die GfA insgesamt etwa 400.000 Euro Gewinn erzielt.

Wenn bei der GfA durch die Einführung der blauen Tonne Vorlaufkosten – etwa für den Kauf der Tonnen und der Fahrzeuge – entstehen, so werden diese zunächst über Abschreibungen auf mehrere Jahre verteilt. An diesen Teilbeträgen für die höheren Kosten ist die Stadt wiederum nur, wie ausgeführt, mit einem Anteil von 21 % betroffen. Ob die blaue Tonne zu Gebührenerhöhungen beitragen wird, ist aufgrund dieser Verteilung über die Jahre eher unwahrscheinlich. Es sieht derzeit auch nicht nach einer Erhöhung der Entgelte der GfA aus, darüber muss jedoch der Aufsichtsrat entscheiden.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Vorlaufkosten für die blaue Tonne zu einem kleinen Liquiditätsengpass bei der GfA führen können. Hier würde aus dem Cash-Pool der Stadt Lüneburg, in dem Liquidität der verschiedenen Gesellschaften gebündelt wird, ein Kredit zu marktüblichen Zinsen zur Überbrückung in Höhe von rund 300.000 Euro zur Verfügung gestellt, wie dies auch bei anderen Gesellschaften in ähnlicher Situation üblicherweise praktiziert wurde.

Das Ergebnis der derzeit bei der Stadt laufenden Gebührenkalkulation liegt noch nicht vor. Die Zahlen werden zeitgerecht in einem Wirtschaftsausschuss vorgelegt. Nach den landesweiten Statistiken hat Lüneburg günstige Müllgebühren. Da dies ein nicht unerheblicher Standortvorteil ist, wird alles versucht, um ihn zu halten. Die jüngsten Teuerungen bei den Kraftstoffen und durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst schlagen allerdings bei der Kalkulation zu Buche.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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