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Auszug - Plant die Stadt einen Geschäftsflughafen für Lüneburg ? (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.05.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.09.2008    
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2862/08 Plant die Stadt einen Geschäftsflughafen für Lüneburg ? (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.05.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass es keine Planungen gibt, einen Geschäftsflughafen insbesondere für größere Flugzeuge als bisher zu errichten. Größtes Flugzeug wird auch künftig das Feuerwehrflugzeug mit 1.660 kg sein, die Begrenzung liegt bei 2.000 kg. Alle anderen lancierten Zahlen sind reine Spekulation und führen nur zur Verunsicherung der Einwohner.

Der 1935 in Betrieb genommene Fliegerhorst Lüneburg wurde 1959 – nach dem Abzug der britischen Truppen – von der Bundeswehr übernommen. Im Jahre 1994 ging das Eigentum auf die Stadt Lüneburg über, der Luftsportverein hat ein Nutzungsrecht und eine Unterhaltungspflicht. Nach langer Diskussion in den 80er-Jahren über eine Verlegung des Flugplatzes haben Bund, Land Niedersachsen, der Landkreis Lüneburg und die Stadt Lüneburg Mitte der 90er-Jahre beschlossen, den Flugplatz am bisherigen Standort als Sonderlandeplatz für Segelflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflieger und Motorflugzeuge bis 2.000 kg sowie für den Feuerwehrflugdienst zu nutzen. Auf der Grundlage der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung aus dem Jahre 1999 kam es zu einer Reduzierung der Emissionen um zehn bis zwanzig dB(A), abhängig vom Flugzeugtyp und zu einer Begrenzung der Zahl der Starts und Landungen auf 2.200 jährlich bei einer besonderen Begrenzung auf die Starts und Landungen an Samstagen und Sonntagen.

Der Flugplatz verfügt derzeit über eine Graspiste von 980m Länge im Dreieck zwischen den Sportplätzen der Theodor-Körner-Kaserne, der Ostumgehung und dem Gewerbegebiet Bilmer Berg. Im Endbereich der Landebahn sind oberflächennahe Stahlmatten aus der Zeit um 1935 eingebaut, die mittlerweile durchrosten mit der Folge, dass spitze Enden durch den Boden ragen und bisweilen die Reifen von Flugzeugen beschädigen. Dies führt zu Sicherheitsproblemen bei Starts und Landungen, weshalb die Matten ausgewechselt werden müssen. Am Anfang der Landebahn gibt es ein altes, zerstörtes Drainagesystem, welches größere Wassermengen nicht mehr ausreichend ableitet, wodurch nicht mehr sichergestellt ist, dass an allen 365 Tagen des Jahres Flugzeuge – insbesondere auch das neue und schwerere Feuerwehrflugzeug – starten und landen können. Als Folge der schlechten Bedingungen kann der Flugbetrieb für Katastrophenschutz und Geschäftsverkehr nicht durchgehend garantiert werden, ferner ist auch der private Flugverkehr eingeschränkt. Um auf der Grasbahn im Winterhalbjahr und nach starken Regenfällen starten zu können, ist es erforderlich, mehr Gas als üblich zu geben, was zu einer erhöhten Lärm- und CO2-Belastung führt.

Das Feuerwehrflugzeug kann auch nicht von Landebahnen in den Kreisen Uelzen oder Lüchow-Dannenberg eingesetzt werden. Der Flugbetrieb wird von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten überwiegend aus Lüneburg sichergestellt, denen nicht zuzumuten ist, für ihre Flüge zusätzlich noch eine zeit- und kostenaufwändige Anfahrt in Kauf zu nehmen. Die Diskussion darüber wurde bereits in den achtziger und neunziger Jahren geführt, an der Auffassung des Rates und der Öffentlichkeit dürfte sich seither nichts geändert haben. Eine komplette Verlegung an diese Standorte ist mittelfristig ebenfalls keine Lösung angesichts der personellen Situation und Entwicklung der dortigen Feuerwehren. Der Standort Lüneburg ist auch aufgrund seiner zentralen Lage für den Katastrophenschutz seinerzeit ausgewählt worden.

Aufgrund der Berichterstattung im Handelsblatt kann man feststellen, dass immer mehr mittelständische Betriebe in die Region verlegt werden und zunehmend Geschäftsflugzeuge an Samstagen und Sonntagen starten und landen müssen, um am Montag am Ort ihrer Geschäfte oder Zweigbetriebe zu sein. Die Notwendigkeit eines für ein Oberzentrum angemessenen Flugplatzes – der zudem Voraussetzung für die Stellung als Oberzentrum ist – wird auch durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Süderelbe AG bestätigt. Nachfragen bei einem Gutachter zur Entwicklung des Lärms, den Motorflugzeuge neuerer Technik erzeugen, haben ergeben, dass der Lärm gegenüber früheren Modellen um etwa 20 % niedriger liegt. Bereits seit vielen Jahren wird darüber diskutiert, dass durch eine Asphaltierung oder Betonierung der Landebahn der Startweg der Flugzeuge durch den geringeren Rollwiderstand verkürzt werden kann, was zu schnelleren und lärmgeminderten Starts führt. Hier muss in offener und ehrlicher Diskussion anhand von Fakten ein Kompromiss gefunden werden zwischen dem wachsenden Bedarf von Wirtschaft und Luftsportverein und der Begrenzung der Emissionen im Interesse der Anwohner.

Aufgrund dieser Ausgangslage ist folgende Überlegung angestellt worden: An Stelle der bisherigen Graspiste könnte eine auf 700m verkürzte Asphaltpiste gebaut werden. Eine zusätzliche Verlegung der Piste nach hinten stünde dagegen in keinem Verhältnis zum dafür erforderlichen Aufwand, so müssten etwa der hintere Sportplatz und der Beobachtungsturm  verlegt werden, zudem käme man dann einem an das Flugplatzgelände angrenzenden Biotop sehr nahe.

Ein Vergleich des Flugweges bei Starts von der Grasbahn und bei Starts von der geplanten Asphaltbahn zeigt, dass Motorflugzeuge deutlich früher nach Osten abdrehen könnten und dadurch deutlich weniger Wohnbebauung überflogen wird. Dies führt zu einer geringeren Emissionsbelastung der Anwohner. Bei Motorseglern und Ultraleichtflugzeugen würde der Start von einer Asphaltbahn bedeuten, dass sie gar nicht mehr in den Bereich der Wohnbebauung kämen, sondern bereits auf Höhe der Ostumgehung parallel zur Straße schwenken könnten.

Als Planungsziele wurden die Erneuerung der abgängigen Landebahn festgelegt, zudem die ganzjährige gefahrlose Befliegbarkeit zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes aus der Luft, die Verringerung der Startzahlen von Flugzeugen ohne Lärmschutz und die Erhöhung der Startzahlen von Flugzeugen mit Lärmschutz. Kein Planungsziel der Verwaltung ist die Veränderung des Flugzeugmixes und die Einführung von Nachtflügen.

Für die Asphaltbahn, deren Baukosten auf rund 950.000 Euro geschätzt werden, soll ein Antrag auf Ziel-1-Fördermittel der EU gestellt werden. Daneben könnten möglicherweise Mittel des Innenministeriums mit Blick auf den durch das Feuerwehrflugzeug verbesserten Katastrophenschutz eingeworben werden. Die entsprechende Ergänzung der Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz muss mit dem zuständigen Land Niedersachsen abgestimmt werden. Hinsichtlich des Zeitfensters ist nicht zu erwarten, dass aufgrund noch ausstehender Genehmigungen und vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel die Bauphase vor 2010 beginnen wird. Die Stadt ist im Gespräch mit der Bürgerinitiative, dem Luftsportverein, dem Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen. Die Überarbeitung der groben Planungen der Stadt soll durch externe Fachleute und Gutachter vorgenommen werden, deren Ergebnisse in einer Bürgerversammlung und in den Fachausschüssen, also in einem offenen Prozess, diskutiert werden sollen. Es gilt, die unterschiedlichen Interessen der Anwohner, der Wirtschaft, des Katastrophenschutzes und des Luftsportvereins zu berücksichtigen und Kompromisse zu finden.  

 

Auf Antrag des Beigeordneten BLANCK findet eine Aussprache statt.

 

Beigeordneter BLANCK dankt für die Beantwortung der Anfrage. Er möchte noch auf die erwähnte Verunsicherung der Einwohner eingehen und aus einem Flugblatt zitieren, wonach „der Flugplatz in Hagen ausgebaut werden soll, wodurch tausende von Motorflugzeugen aus der Bundesrepublik und dem europäischen Ausland den Flugplatz in Lüneburg zum Starten und Landen nutzen können. Hauptsächlich betroffen sind die Bürger von Kaltenmoor und Hagen, Starts und Landungen werden über unseren Köpfen stattfinden, dabei sind Unfallgefahr und Lärmbelästigungen für alle sehr groß. Besonders müssen wir dabei an unsere Kinder denken, die Schulen besuchen…“. So gehe es noch weiter. Unterschrieben sei das Flugblatt von Frau Baumgarten, sie habe sich seinerzeit ganz entschieden gegen eine Erhöhung der Startkontingente gewehrt. Er hoffe, dass es auch heute noch eine Solidarität mit seiner Fraktion in der Sache gebe.

Weiter zitiere er aus einem Papier des Luftsportvereins Lüneburg, in dem es heißt: „Die allgemeine Teuerung ist auch beim Luftsportverein zu spüren. Aufgrund der in der aktuellen Betriebsgenehmigung festgelegten Beschränkungen der Flugbewegungen war der Verein bisher bemüht, seine Mitgliederzahl möglichst unverändert zu halten. Um die erhöhten Lasten auf mehr Schultern verteilen zu können, sieht sich der Verein jedoch gezwungen, eine Erhöhung der Mitgliederzahl anzustreben und zuzulassen“. Es sei nur natürlich, dass alte und neue Mitglieder des Vereins zu Recht erwarten, ihren Sport auszuüben, indem sie fliegen dürfen und zwar nicht nur in der Woche, sondern auch am Wochenende. Das sei bei den heutigen Startbeschränkungen jedoch nicht möglich, wie der Verein weiter schreibe. Der Verein schlage vor, bei Flugzeugen ohne erhöhten Lärmschutz die Anzahl der Starts und Landungen im bisherigen Rahmen zu belassen, wobei anzumerken sei, dass nur noch ein Anteil von etwa 8 % der Flugzeuge in diese Gruppe falle. Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Maschinen in Lüneburg überhaupt noch von dieser Beschränkung betroffen seien. Bei motorgetriebenen Flugzeugen mit erhöhtem Lärmschutz wünsche der Verein eine Erhöhung auf höchstens neunzig Starts und Landungen täglich, jedoch ohne eine Einschränkung an den Wochenenden. Er könne verstehen, wenn diese Aussagen des Luftsportvereins eine gewisse Verunsicherung hervorrufen, bedeuteten sie doch eine Erhöhung auf bis zu 260 Flugbewegungen täglich. Die dadurch erzeugte Lärmbelästigung habe man durch die Erfahrungen des kürzlich durchgeführten Flugtages erleben können, an dem Flugzeuge im Abstand von drei Minuten gestartet seien.

Zur Bedeutung des Flugplatzes habe er die derzeitig gültige Genehmigung der damaligen Bezirksregierung Weser/Ems mitgebracht. Das regionale Raumordnungsprogramm bestimme natürlich für den Landkreis Lüneburg, dass der bestehende Sonderlandeplatz in der Stadt Lüneburg angesichts der Bedeutung Lüneburgs als Oberzentrum „als Verkehrslandeplatz ausgebaut und gesichert werden soll“. In der Genehmigung sei dies aber versagt worden, dort stehe, dass eine Genehmigung als Verkehrslandeplatz nicht erteilt werden könne. Und weiter: „Verkehrslandeplätze unterliegen während festzulegender Öffnungszeiten einer Betriebspflicht. Während der Öffnungszeiten ist jedermann das Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen zu gestatten. Eine notwendige Beschränkung der Zahl der Flugbewegungen ist mit dem Status eines Verkehrslandeplatzes nicht vereinbar.“ Die Kontrolle des Umfanges des Flugbetriebes werde nur auf einem Sonderlandeplatz eingeräumt. Genau dies sei der springende Punkt. Wenn die Verwaltung Veränderungen am Flugplatz vornehmen und diese aus Ziel-1-Fördermitteln finanzieren wolle, komme sie an der Orientierung als Verkehrslandeplatz nicht vorbei, da auf einem Sonderlandeplatz eine gewerbliche Nutzung nur in geringstem Umfang möglich sei. Diese Punkte machten es schwierig, den Ausführungen des Oberbürgermeisters Glauben zu schenken, dass eine wesentliche Ausweitung der Start- und Landezahlen nicht gewollt sei. Man müsse sich entscheiden, ob man einen Verkehrslandeplatz wolle, um Fördermittel zu erhalten, oder in erster Linie das Recht in der Hand behalten wolle, die Zahl der Starts und Landungen zu beeinflussen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass Ratsherr Blanck hier mit Halb- und Unwahrheiten arbeite. Die Stadt habe einen Sonderlandeplatz und wolle keinen Verkehrsflugplatz errichten. Man sei mit dem Land Niedersachsen im Gespräch, um eine Bezuschussung zu erhalten. Erhalte man kein Geld vom Land, so müssten städtische Mittel oder Mittel des Landkreises investiert werden, um die Landebahn zu ertüchtigen und den Flugbetrieb überhaupt aufrechterhalten zu können. Ansonsten verzichte man auf den Katastrophenschutz.

Es gelte für die Verwaltung, die Interessen aller Bürger der Stadt Lüneburg wahrzunehmen. Hierzu seien, wie in allen Verfahren, die unterschiedlichen Belange und Positionen aufzunehmen, zu bündeln und in einen Beschlussvorschlag zu bringen. Die Entscheidung darüber liege dann letztlich beim Rat, die Verwaltung bereite die Entscheidung im Rahmen der Gesetze vor. Sofern die Transparenz bemängelt werde, stehe es jedem Ratsmitglied offen, sich mittels einer Akteneinsicht von den Tatsachen zu überzeugen.

 

Ratsherr BRUNS kann die Aufgeregtheit nur bedingt verstehen. Das Verfahren, in das alle Beteiligten eingebunden würden, sei hier sehr umfangreich und transparent dargestellt worden. Er könne nachvollziehen, dass der Flugverkehr zu bestimmten Zeiten eine Belastung darstelle. Das Flugfest tauge aber als negatives Beispiel für eine Erhöhung der Startzahlen nicht, da es sich um eine einmalige Belastung handle, ähnlich der des Stadtfestes für die Bewohner der Innenstadt. Bei solchen Veranstaltungen, die zahlreiche Besucher in die Stadt bringen, müsse man sicherlich auch einmal ein Auge zudrücken. Hier werde der richtige Weg beschritten, indem zunächst einmal die Planungen abgewartet werden, hinter denen seine Fraktion stehe.

 

Ratsherr SOLDAN stellt fest, dass derjenige, der heute einen maßvollen Aus- oder Umbau des Flugplatzes aus Prinzip ablehne, billigend in Kauf nehme, dass die dort lebenden Anwohner mehr als eigentlich nötig belastet werden. Seine Fraktion spreche sich ebenfalls gegen einen Geschäftsflughafen oder eine Änderung des Flugzeugmixes aus, sie sei aber dafür, alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Lärmbelastung der Anwohner so niedrig wie möglich halte. Sichergestellt werden müsse eine ganzjährige vernünftige und sichere Start- und Landemöglichkeit zu jeder Tageszeit. Dies gelte insbesondere für die Trainingsflüge der im Katastrophenschutz tätigen Personen.

 

Ratsherr MANZKE schließt sich den Ausführungen des Ratsherrn Soldan an, wolle aber nochmals klarstellen, dass man sich derzeit noch in der Planungsphase befinde, in der keine Entscheidungen zu treffen seien. Die Verwaltung habe eine sachgerechte Bestandsaufnahme gemacht, nun gelte es, die weiteren Planungen abzuwarten und nicht, Stimmung in irgendeine Richtung zu machen. Zu den im übrigen guten Planungen habe seine Fraktion einen ergänzenden Wunsch, ob es nicht doch möglich sei, die Landebahn im Sinne der Anwohner weiter nach hinten zu verlegen. Dazu müsse abgewogen werden, ob das dortige Biotop so werthaltig sei, dass es gegenüber den Lärmschutzinteressen der Bürger bestehen könne.

 

Ratsherr RIECHEY wendet ein, dass der Oberbürgermeister gesagt habe, er wolle die Diskussion gerne offen führen, Ratsherr Bruns habe zudem von einem sehr transparenten Verfahren gesprochen. Dazu merke er an, dass der Rat heute erstmals von den Plänen der Verwaltung Kenntnis erhalten habe. Ganz unabhängig von den Inhalten sei das Verfahren damit bisher keineswegs transparent gewesen. Wenn vor über vier Monaten die offenbar berechtigte Anfrage einer Fraktion eingegangen ist, könne es nicht angehen, dass sich die Verwaltung vier Monate in Stillschweigen hülle und in diesem Zeitraum nicht einmal eine Verwaltungsvorlage erstelle, sondern in einer Sitzung urplötzlich Ratsmitglieder mit Ausführungen überrumpelt würden und in einer Aussprache mit Halbinformationen polarisiert werde. Das sei falsch, nicht transparent und nicht offen. Wenn die Verwaltung solche Pläne habe, sollte sie sich im Vorfeld an den Rat wenden und die Informationen entweder im Rat oder in dem zuständigen Fachausschuss öffentlich kommunizieren und diese nicht über Monate hinweg auszusitzen. Das sei kein guter Umgang.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erinnert daran, dass im Vorjahr ein Fall beanstandet worden sei, in dem er es gewagt habe, auf eine Anfrage bereits vor der Behandlung im Rat in einem Fachausschuss einzugehen. Nun halte er sich an das Verfahren und beantworte im Rat eine Ratsanfrage, was nun wiederum auch nicht richtig sei. Informationen und Sachstände würden auf Nachfrage mitgeteilt, eine erste allgemeine Berichterstattung sei bereits vor Monaten in der Landeszeitung zu lesen gewesen. 

Nach den Vorschriften der NGO habe die Verwaltung die Aufgabe, Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Für eine seriöse und umfassende Vorbereitung müssen zunächst umfangreiche Zahlen und Fakten zusammengetragen werden, um auch Varianten – etwa die von Ratsherrn Manzke angesprochene Verlegung – darstellen und auf Fragen der Rats- und Ausschussmitglieder eingehend antworten zu können. Er betone nochmals, dass die letzte Entscheidung beim Rat liege.

 

Ratsherr MEIHSIES rügt, dass die Fraktionen sich mit der heutigen Diskussion erneut selbst die Redezeit für andere wichtige Diskussionen genommen haben. Leider sei man dem Vorschlag seiner Fraktion nicht gefolgt, die Geschäftsordnung zu ändern und eine Stunde mehr Zeit für Debatten einzuräumen. Ihn interessiere, ob die Aussage von Frau Ebeling und Frau Baumgarten aus dem Jahre 1997 noch gelte, wonach 15 Starts an Wochentagen, 10 Starts an Samstagen und 5 Starts an Sonntagen ausreichend seien.

 

Beigeordneter DÖRBAUM weist die Vorwürfe zu fehlender Information zurück. Bereits vor längerer Zeit sei ein Teil der Ergebnisse in der Landeszeitung dargestellt worden, daher sei die Darstellung von Herrn Riechey nicht glaubhaft, von nichts gewusst zu haben.

 

Ratsherr LUTHS stellt dar, wie Herr Riechey sich offenbar die Arbeit im Rat vorstelle: Sobald die Verwaltung irgendeinen Gedanken habe, müsse sofort der Rat einberufen werden, um dort alle unausgereiften Planungen auszubreiten. Er könne für sich ausdrücklich sagen, dass er sich gegen ein solches Verfahren verwahre. Es sei schon immer Aufgabe der Verwaltung gewesen, zu planen und Ratsentscheidungen vorzubereiten. Er erwarte, dass die Verwaltung die Entscheidungen wie bisher in bewährter Weise aufbereite, ehe darüber beschlossen werde.

 

Ratsfrau EBELING entgegnet auf die Frage von Ratsherrn Meihsies, dass niemandem verborgen geblieben sein dürfte, dass sich die Welt seit 1997 verändert habe, unter anderem sei dargestellt worden, dass die Wirtschaft den Flugplatz brauche. Man könne durchaus seine Meinung ändern, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sei.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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