Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass es keine Planungen gibt, einen
Geschäftsflughafen insbesondere für größere Flugzeuge als bisher zu errichten.
Größtes Flugzeug wird auch künftig das Feuerwehrflugzeug mit 1.660 kg sein, die
Begrenzung liegt bei 2.000 kg. Alle anderen lancierten Zahlen sind reine
Spekulation und führen nur zur Verunsicherung der Einwohner. Der 1935 in Betrieb genommene Fliegerhorst Lüneburg wurde
1959 – nach dem Abzug der britischen Truppen – von der Bundeswehr
übernommen. Im Jahre 1994 ging das Eigentum auf die Stadt Lüneburg über, der
Luftsportverein hat ein Nutzungsrecht und eine Unterhaltungspflicht. Nach
langer Diskussion in den 80er-Jahren über eine Verlegung des Flugplatzes haben
Bund, Land Niedersachsen, der Landkreis Lüneburg und die Stadt Lüneburg Mitte
der 90er-Jahre beschlossen, den Flugplatz am bisherigen Standort als
Sonderlandeplatz für Segelflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflieger und
Motorflugzeuge bis 2.000 kg sowie für den Feuerwehrflugdienst zu nutzen. Auf
der Grundlage der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung aus dem Jahre 1999 kam es zu
einer Reduzierung der Emissionen um zehn bis zwanzig dB(A), abhängig vom
Flugzeugtyp und zu einer Begrenzung der Zahl der Starts und Landungen auf 2.200
jährlich bei einer besonderen Begrenzung auf die Starts und Landungen an
Samstagen und Sonntagen. Der Flugplatz verfügt derzeit über eine Graspiste von 980m
Länge im Dreieck zwischen den Sportplätzen der Theodor-Körner-Kaserne, der
Ostumgehung und dem Gewerbegebiet Bilmer Berg. Im Endbereich der Landebahn sind
oberflächennahe Stahlmatten aus der Zeit um 1935 eingebaut, die mittlerweile
durchrosten mit der Folge, dass spitze Enden durch den Boden ragen und bisweilen
die Reifen von Flugzeugen beschädigen. Dies führt zu Sicherheitsproblemen bei
Starts und Landungen, weshalb die Matten ausgewechselt werden müssen. Am Anfang
der Landebahn gibt es ein altes, zerstörtes Drainagesystem, welches größere
Wassermengen nicht mehr ausreichend ableitet, wodurch nicht mehr sichergestellt
ist, dass an allen 365 Tagen des Jahres Flugzeuge – insbesondere auch das
neue und schwerere Feuerwehrflugzeug – starten und landen können. Als
Folge der schlechten Bedingungen kann der Flugbetrieb für Katastrophenschutz
und Geschäftsverkehr nicht durchgehend garantiert werden, ferner ist auch der
private Flugverkehr eingeschränkt. Um auf der Grasbahn im Winterhalbjahr und
nach starken Regenfällen starten zu können, ist es erforderlich, mehr Gas als
üblich zu geben, was zu einer erhöhten Lärm- und CO2-Belastung
führt. Das Feuerwehrflugzeug kann auch nicht von Landebahnen in den
Kreisen Uelzen oder Lüchow-Dannenberg eingesetzt werden. Der Flugbetrieb wird
von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten überwiegend aus Lüneburg sichergestellt,
denen nicht zuzumuten ist, für ihre Flüge zusätzlich noch eine zeit- und
kostenaufwändige Anfahrt in Kauf zu nehmen. Die Diskussion darüber wurde
bereits in den achtziger und neunziger Jahren geführt, an der Auffassung des Rates
und der Öffentlichkeit dürfte sich seither nichts geändert haben. Eine
komplette Verlegung an diese Standorte ist mittelfristig ebenfalls keine Lösung
angesichts der personellen Situation und Entwicklung der dortigen Feuerwehren.
Der Standort Lüneburg ist auch aufgrund seiner zentralen Lage für den
Katastrophenschutz seinerzeit ausgewählt worden. Aufgrund der Berichterstattung im Handelsblatt kann man
feststellen, dass immer mehr mittelständische Betriebe in die Region verlegt
werden und zunehmend Geschäftsflugzeuge an Samstagen und Sonntagen starten und
landen müssen, um am Montag am Ort ihrer Geschäfte oder Zweigbetriebe zu sein.
Die Notwendigkeit eines für ein Oberzentrum angemessenen Flugplatzes –
der zudem Voraussetzung für die Stellung als Oberzentrum ist – wird auch
durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Süderelbe AG bestätigt.
Nachfragen bei einem Gutachter zur Entwicklung des Lärms, den Motorflugzeuge
neuerer Technik erzeugen, haben ergeben, dass der Lärm gegenüber früheren
Modellen um etwa 20 % niedriger liegt. Bereits seit vielen Jahren wird darüber
diskutiert, dass durch eine Asphaltierung oder Betonierung der Landebahn der
Startweg der Flugzeuge durch den geringeren Rollwiderstand verkürzt werden
kann, was zu schnelleren und lärmgeminderten Starts führt. Hier muss in offener
und ehrlicher Diskussion anhand von Fakten ein Kompromiss gefunden werden
zwischen dem wachsenden Bedarf von Wirtschaft und Luftsportverein und der
Begrenzung der Emissionen im Interesse der Anwohner. Aufgrund dieser Ausgangslage ist folgende Überlegung
angestellt worden: An Stelle der bisherigen Graspiste könnte eine auf 700m
verkürzte Asphaltpiste gebaut werden. Eine zusätzliche Verlegung der Piste nach
hinten stünde dagegen in keinem Verhältnis zum dafür erforderlichen Aufwand, so
müssten etwa der hintere Sportplatz und der Beobachtungsturm verlegt werden, zudem käme man dann einem an
das Flugplatzgelände angrenzenden Biotop sehr nahe. Ein Vergleich des Flugweges bei Starts von der Grasbahn und
bei Starts von der geplanten Asphaltbahn zeigt, dass Motorflugzeuge deutlich
früher nach Osten abdrehen könnten und dadurch deutlich weniger Wohnbebauung
überflogen wird. Dies führt zu einer geringeren Emissionsbelastung der
Anwohner. Bei Motorseglern und Ultraleichtflugzeugen würde der Start von einer
Asphaltbahn bedeuten, dass sie gar nicht mehr in den Bereich der Wohnbebauung
kämen, sondern bereits auf Höhe der Ostumgehung parallel zur Straße schwenken
könnten. Als Planungsziele wurden die Erneuerung der abgängigen
Landebahn festgelegt, zudem die ganzjährige gefahrlose Befliegbarkeit zur
Sicherstellung des Katastrophenschutzes aus der Luft, die Verringerung der
Startzahlen von Flugzeugen ohne Lärmschutz und die Erhöhung der Startzahlen von
Flugzeugen mit Lärmschutz. Kein Planungsziel der Verwaltung ist die Veränderung
des Flugzeugmixes und die Einführung von Nachtflügen. Für die Asphaltbahn, deren Baukosten auf rund 950.000 Euro
geschätzt werden, soll ein Antrag auf Ziel-1-Fördermittel der EU gestellt
werden. Daneben könnten möglicherweise Mittel des Innenministeriums mit Blick
auf den durch das Feuerwehrflugzeug verbesserten Katastrophenschutz eingeworben
werden. Die entsprechende Ergänzung der Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz
muss mit dem zuständigen Land Niedersachsen abgestimmt werden. Hinsichtlich des
Zeitfensters ist nicht zu erwarten, dass aufgrund noch ausstehender
Genehmigungen und vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel die
Bauphase vor 2010 beginnen wird. Die Stadt ist im Gespräch mit der
Bürgerinitiative, dem Luftsportverein, dem Landkreis Lüneburg und dem Land
Niedersachsen. Die Überarbeitung der groben Planungen der Stadt soll durch
externe Fachleute und Gutachter vorgenommen werden, deren Ergebnisse in einer
Bürgerversammlung und in den Fachausschüssen, also in einem offenen Prozess,
diskutiert werden sollen. Es gilt, die unterschiedlichen Interessen der
Anwohner, der Wirtschaft, des Katastrophenschutzes und des Luftsportvereins zu
berücksichtigen und Kompromisse zu finden.
Auf Antrag des Beigeordneten BLANCK findet eine
Aussprache statt. Beigeordneter BLANCK dankt für die Beantwortung der Anfrage. Er möchte noch auf
die erwähnte Verunsicherung der Einwohner eingehen und aus einem Flugblatt
zitieren, wonach „der Flugplatz in Hagen ausgebaut werden soll, wodurch
tausende von Motorflugzeugen aus der Bundesrepublik und dem europäischen
Ausland den Flugplatz in Lüneburg zum Starten und Landen nutzen können.
Hauptsächlich betroffen sind die Bürger von Kaltenmoor und Hagen, Starts und Landungen
werden über unseren Köpfen stattfinden, dabei sind Unfallgefahr und
Lärmbelästigungen für alle sehr groß. Besonders müssen wir dabei an unsere
Kinder denken, die Schulen besuchen…“. So gehe es noch weiter.
Unterschrieben sei das Flugblatt von Frau Baumgarten, sie habe sich seinerzeit
ganz entschieden gegen eine Erhöhung der Startkontingente gewehrt. Er hoffe,
dass es auch heute noch eine Solidarität mit seiner Fraktion in der Sache gebe. Weiter zitiere er aus einem Papier des Luftsportvereins
Lüneburg, in dem es heißt: „Die allgemeine Teuerung ist auch beim
Luftsportverein zu spüren. Aufgrund der in der aktuellen Betriebsgenehmigung
festgelegten Beschränkungen der Flugbewegungen war der Verein bisher bemüht,
seine Mitgliederzahl möglichst unverändert zu halten. Um die erhöhten Lasten
auf mehr Schultern verteilen zu können, sieht sich der Verein jedoch gezwungen,
eine Erhöhung der Mitgliederzahl anzustreben und zuzulassen“. Es sei nur
natürlich, dass alte und neue Mitglieder des Vereins zu Recht erwarten, ihren
Sport auszuüben, indem sie fliegen dürfen und zwar nicht nur in der Woche,
sondern auch am Wochenende. Das sei bei den heutigen Startbeschränkungen jedoch
nicht möglich, wie der Verein weiter schreibe. Der Verein schlage vor, bei
Flugzeugen ohne erhöhten Lärmschutz die Anzahl der Starts und Landungen im
bisherigen Rahmen zu belassen, wobei anzumerken sei, dass nur noch ein Anteil
von etwa 8 % der Flugzeuge in diese Gruppe falle. Es wäre interessant zu
erfahren, wie viele Maschinen in Lüneburg überhaupt noch von dieser
Beschränkung betroffen seien. Bei motorgetriebenen Flugzeugen mit erhöhtem
Lärmschutz wünsche der Verein eine Erhöhung auf höchstens neunzig Starts und
Landungen täglich, jedoch ohne eine Einschränkung an den Wochenenden. Er könne
verstehen, wenn diese Aussagen des Luftsportvereins eine gewisse Verunsicherung
hervorrufen, bedeuteten sie doch eine Erhöhung auf bis zu 260 Flugbewegungen
täglich. Die dadurch erzeugte Lärmbelästigung habe man durch die Erfahrungen
des kürzlich durchgeführten Flugtages erleben können, an dem Flugzeuge im
Abstand von drei Minuten gestartet seien. Zur Bedeutung des Flugplatzes habe er die derzeitig gültige
Genehmigung der damaligen Bezirksregierung Weser/Ems mitgebracht. Das regionale
Raumordnungsprogramm bestimme natürlich für den Landkreis Lüneburg, dass der
bestehende Sonderlandeplatz in der Stadt Lüneburg angesichts der Bedeutung
Lüneburgs als Oberzentrum „als Verkehrslandeplatz ausgebaut und gesichert
werden soll“. In der Genehmigung sei dies aber versagt worden, dort
stehe, dass eine Genehmigung als Verkehrslandeplatz nicht erteilt werden könne.
Und weiter: „Verkehrslandeplätze unterliegen während festzulegender
Öffnungszeiten einer Betriebspflicht. Während der Öffnungszeiten ist jedermann
das Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen zu gestatten. Eine
notwendige Beschränkung der Zahl der Flugbewegungen ist mit dem Status eines
Verkehrslandeplatzes nicht vereinbar.“ Die Kontrolle des Umfanges des
Flugbetriebes werde nur auf einem Sonderlandeplatz eingeräumt. Genau dies sei
der springende Punkt. Wenn die Verwaltung Veränderungen am Flugplatz vornehmen
und diese aus Ziel-1-Fördermitteln finanzieren wolle, komme sie an der
Orientierung als Verkehrslandeplatz nicht vorbei, da auf einem Sonderlandeplatz
eine gewerbliche Nutzung nur in geringstem Umfang möglich sei. Diese Punkte
machten es schwierig, den Ausführungen des Oberbürgermeisters Glauben zu
schenken, dass eine wesentliche Ausweitung der Start- und Landezahlen nicht
gewollt sei. Man müsse sich entscheiden, ob man einen Verkehrslandeplatz wolle,
um Fördermittel zu erhalten, oder in erster Linie das Recht in der Hand
behalten wolle, die Zahl der Starts und Landungen zu beeinflussen. Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass Ratsherr Blanck hier mit Halb- und
Unwahrheiten arbeite. Die Stadt habe einen Sonderlandeplatz und wolle keinen
Verkehrsflugplatz errichten. Man sei mit dem Land Niedersachsen im Gespräch, um
eine Bezuschussung zu erhalten. Erhalte man kein Geld vom Land, so müssten
städtische Mittel oder Mittel des Landkreises investiert werden, um die
Landebahn zu ertüchtigen und den Flugbetrieb überhaupt aufrechterhalten zu
können. Ansonsten verzichte man auf den Katastrophenschutz. Es gelte für die Verwaltung, die Interessen aller Bürger der
Stadt Lüneburg wahrzunehmen. Hierzu seien, wie in allen Verfahren, die
unterschiedlichen Belange und Positionen aufzunehmen, zu bündeln und in einen
Beschlussvorschlag zu bringen. Die Entscheidung darüber liege dann letztlich
beim Rat, die Verwaltung bereite die Entscheidung im Rahmen der Gesetze vor.
Sofern die Transparenz bemängelt werde, stehe es jedem Ratsmitglied offen, sich
mittels einer Akteneinsicht von den Tatsachen zu überzeugen. Ratsherr BRUNS kann die Aufgeregtheit nur bedingt verstehen. Das Verfahren,
in das alle Beteiligten eingebunden würden, sei hier sehr umfangreich und
transparent dargestellt worden. Er könne nachvollziehen, dass der Flugverkehr
zu bestimmten Zeiten eine Belastung darstelle. Das Flugfest tauge aber als
negatives Beispiel für eine Erhöhung der Startzahlen nicht, da es sich um eine
einmalige Belastung handle, ähnlich der des Stadtfestes für die Bewohner der
Innenstadt. Bei solchen Veranstaltungen, die zahlreiche Besucher in die Stadt
bringen, müsse man sicherlich auch einmal ein Auge zudrücken. Hier werde der
richtige Weg beschritten, indem zunächst einmal die Planungen abgewartet
werden, hinter denen seine Fraktion stehe. Ratsherr SOLDAN stellt fest, dass derjenige, der heute einen maßvollen Aus-
oder Umbau des Flugplatzes aus Prinzip ablehne, billigend in Kauf nehme, dass
die dort lebenden Anwohner mehr als eigentlich nötig belastet werden. Seine
Fraktion spreche sich ebenfalls gegen einen Geschäftsflughafen oder eine
Änderung des Flugzeugmixes aus, sie sei aber dafür, alle Maßnahmen zu
ergreifen, die die Lärmbelastung der Anwohner so niedrig wie möglich halte.
Sichergestellt werden müsse eine ganzjährige vernünftige und sichere Start- und
Landemöglichkeit zu jeder Tageszeit. Dies gelte insbesondere für die
Trainingsflüge der im Katastrophenschutz tätigen Personen. Ratsherr MANZKE schließt sich den Ausführungen des Ratsherrn Soldan an,
wolle aber nochmals klarstellen, dass man sich derzeit noch in der
Planungsphase befinde, in der keine Entscheidungen zu treffen seien. Die Verwaltung
habe eine sachgerechte Bestandsaufnahme gemacht, nun gelte es, die weiteren
Planungen abzuwarten und nicht, Stimmung in irgendeine Richtung zu machen. Zu
den im übrigen guten Planungen habe seine Fraktion einen ergänzenden Wunsch, ob
es nicht doch möglich sei, die Landebahn im Sinne der Anwohner weiter nach
hinten zu verlegen. Dazu müsse abgewogen werden, ob das dortige Biotop so werthaltig
sei, dass es gegenüber den Lärmschutzinteressen der Bürger bestehen könne. Ratsherr RIECHEY wendet ein, dass der Oberbürgermeister gesagt habe, er
wolle die Diskussion gerne offen führen, Ratsherr Bruns habe zudem von einem
sehr transparenten Verfahren gesprochen. Dazu merke er an, dass der Rat heute
erstmals von den Plänen der Verwaltung Kenntnis erhalten habe. Ganz unabhängig
von den Inhalten sei das Verfahren damit bisher keineswegs transparent gewesen.
Wenn vor über vier Monaten die offenbar berechtigte Anfrage einer Fraktion
eingegangen ist, könne es nicht angehen, dass sich die Verwaltung vier Monate
in Stillschweigen hülle und in diesem Zeitraum nicht einmal eine
Verwaltungsvorlage erstelle, sondern in einer Sitzung urplötzlich
Ratsmitglieder mit Ausführungen überrumpelt würden und in einer Aussprache mit
Halbinformationen polarisiert werde. Das sei falsch, nicht transparent und
nicht offen. Wenn die Verwaltung solche Pläne habe, sollte sie sich im Vorfeld
an den Rat wenden und die Informationen entweder im Rat oder in dem zuständigen
Fachausschuss öffentlich kommunizieren und diese nicht über Monate hinweg
auszusitzen. Das sei kein guter Umgang. Oberbürgermeister MÄDGE erinnert daran, dass im Vorjahr ein Fall beanstandet
worden sei, in dem er es gewagt habe, auf eine Anfrage bereits vor der
Behandlung im Rat in einem Fachausschuss einzugehen. Nun halte er sich an das
Verfahren und beantworte im Rat eine Ratsanfrage, was nun wiederum auch nicht
richtig sei. Informationen und Sachstände würden auf Nachfrage mitgeteilt, eine
erste allgemeine Berichterstattung sei bereits vor Monaten in der Landeszeitung
zu lesen gewesen. Nach den Vorschriften der NGO habe die Verwaltung die
Aufgabe, Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Für eine seriöse und umfassende
Vorbereitung müssen zunächst umfangreiche Zahlen und Fakten zusammengetragen
werden, um auch Varianten – etwa die von Ratsherrn Manzke angesprochene
Verlegung – darstellen und auf Fragen der Rats- und Ausschussmitglieder
eingehend antworten zu können. Er betone nochmals, dass die letzte Entscheidung
beim Rat liege. Ratsherr MEIHSIES rügt, dass die Fraktionen sich mit der heutigen Diskussion
erneut selbst die Redezeit für andere wichtige Diskussionen genommen haben.
Leider sei man dem Vorschlag seiner Fraktion nicht gefolgt, die
Geschäftsordnung zu ändern und eine Stunde mehr Zeit für Debatten einzuräumen.
Ihn interessiere, ob die Aussage von Frau Ebeling und Frau Baumgarten aus dem
Jahre 1997 noch gelte, wonach 15 Starts an Wochentagen, 10 Starts an Samstagen
und 5 Starts an Sonntagen ausreichend seien. Beigeordneter DÖRBAUM weist die Vorwürfe zu fehlender Information zurück. Bereits
vor längerer Zeit sei ein Teil der Ergebnisse in der Landeszeitung dargestellt
worden, daher sei die Darstellung von Herrn Riechey nicht glaubhaft, von nichts
gewusst zu haben. Ratsherr LUTHS stellt dar, wie Herr Riechey sich offenbar die Arbeit im
Rat vorstelle: Sobald die Verwaltung irgendeinen Gedanken habe, müsse sofort
der Rat einberufen werden, um dort alle unausgereiften Planungen auszubreiten.
Er könne für sich ausdrücklich sagen, dass er sich gegen ein solches Verfahren
verwahre. Es sei schon immer Aufgabe der Verwaltung gewesen, zu planen und
Ratsentscheidungen vorzubereiten. Er erwarte, dass die Verwaltung die
Entscheidungen wie bisher in bewährter Weise aufbereite, ehe darüber
beschlossen werde. Ratsfrau EBELING entgegnet auf die Frage von Ratsherrn Meihsies, dass
niemandem verborgen geblieben sein dürfte, dass sich die Welt seit 1997
verändert habe, unter anderem sei dargestellt worden, dass die Wirtschaft den
Flugplatz brauche. Man könne durchaus seine Meinung ändern, wenn sie nicht mehr
zeitgemäß sei. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (31) |
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