Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es
liegen folgende Einwohnerfragen vor: Gibt
es für den Bereich Kreideberg und das Rote Feld besondere Vorschriften im Bezug
auf die Gestaltung und das Ausmaß von Um- und Neubauten sowie Lückenbebauung ?
Zusatzfrage 1: Zu welchem Zweck ? Zusatzfrage 2: Welcher Art ? Stadtbaurätin
GUNDERMANN führt
aus, dass es sich um zwei unterschiedliche Satzungen für die genannten Bereiche
handelt. Im Roten Feld wurde eine Erhaltungssatzung erlassen. Sie hat den Sinn,
die Eigenart des Baugebietes mit Villenbebauung und großen Grundstücken zu
erhalten, indem eine weitere Nachverdichtung in zweiter Reihe ausgeschlossen
wird. Die Erhaltungssatzung wurde in den zuständigen Gremien behandelt, sie hat
ausgelegen und ist rechtskräftig. Für
den Kreideberg ist der Erlass einer Gestaltungssatzung vom Ausschuss für Bauen
und Stadtentwicklung empfohlen und vom Verwaltungsausschuss beschlossen worden.
Erste Entwürfe werden von der Verwaltung derzeit angefertigt, die wiederum in
den Gremien vorgestellt werden. Ziel ist es, die charakteristische Gestaltung
des in den 60er und 70er-Jahren entstandenen Stadtteils zu erhalten. Die
Fassadengestaltung soll sich im Rahmen bestimmter Materialien und Farben
bewegen, zudem soll der Ausbau von Dachgeschoßwohnungen reguliert und damit
eine wahllose Geschosserhöhung verhindert werden. Veränderungen der
Fassadengestaltung sind künftig im Rahmen der Gestaltungssatzung mit der
Bauaufsicht abzustimmen. Welche Straßen von der Satzung betroffen sind, ist
ortsüblich bekannt gemacht worden, auch durch Veröffentlichungen in der Presse. Ist
im Rahmen der geplanten Ertüchtigung des Flugplatzes eine Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich ? Oberbürgermeister
MÄDGE: Die Frage
kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da das Verfahren
erst ganz am Anfang steht. Die rechtlichen Prüfungen erfolgen im Laufe des
Verfahrens. 1.
Wie hoch war die Zahl der Starts und Landungen von Motorflugzeugen (ohne Motorsegler,
Ultraleichte, Segelflugzeuge) der Mitglieder des Luftsportvereins einerseits
und der Geschäftsflüge andererseits in den letzten zehn Jahren auf dem Lüneburg
Flugplatz ? 2.
Wie hoch war die Zahl der meldepflichtigen und der sonstigen Zwischenfälle, die
für den Flugbetrieb sicherheitsrelevant sind, in dem o. g. Zeitraum ? 3.
Wie häufig konnte das Feuerwehrflugzeug in den letzten zehn Jahren zu einem
notwendigen Einsatz nicht starten, weil die Startbahn aufgeweicht war ? Oberbürgermeister
MÄDGE: Die Zahlen zu
Frage 1 lauten wie folgt: Im Jahre 1999 wurden 1.036 Flüge von Luftsportverein
und Feuerwehr durchgeführt, dazu 319 auswärtige Flüge, 2000: 954/339, 2001 852/234,
2002: 880/254, 2003: 917/199, 2004: 837/193, 2005: 882/379, 2006: 761/222,
2007: 757/236 sowie im Jahre 2008 bis zum 30.06.: 578/146. Seit
1999 sind drei meldepflichtige Zwischenfälle auf dem Gelände des Flugplatzes
vorgekommen. Eine Propellerberührung während des Startlaufes, ein Startabbruch
sowie ein Strömungsabriss. Ein vierter Zwischenfall ereignete sich außerhalb
der Landebahn, als ein Flieger auf einen Parkplatz an der Stadtkoppel gestürzt
ist. Nicht meldepflichtig waren mehrere nicht gezählte Fälle, bei denen
Flugzeuge aufgrund der Bodenproblematik eingesunken sind und freigezogen werden
mussten, hierzu folgen nähere Erläuterungen bei der Beantwortung der Anfrage
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zahlen
zur Einschränkung des Feuerwehrflugdienstes können nicht genannt werden, da die
Feuerwehr hierüber keine Aufzeichnungen führt. Auf Rückfrage bei der Feuerwehr
wurde erklärt, dass in den vergangenen Jahren das Flugzeug in den Monaten
November bis März aufgrund der aufgeweichten Piste wiederholt nicht zu den
terminlich festgelegten Kontrollen starten konnte. Während des Elbehochwassers
2006 konnte das Flugzeug ebenfalls an einigen Tagen wegen der aufgeweichten
Piste nicht zum Einsatz starten. Außer bei Waldbränden soll das neue Flugzeug
bei Großschadenslagen sowohl für die Feuerwehr, als auch für andere
Hilfsorganisationen als Führungsflugzeug eingesetzt werden. Aufgrund des
erheblich höheren Gewichtes gegenüber dem alten Flugzeug kann die
Einsatzfähigkeit zusätzlich in den Sommermonaten nach längeren Regenperioden
beeinträchtigt werden oder sogar ausgeschlossen sein. Ausbildungsflüge für
Piloten und Beobachter müssen ganzjährig durchführbar sein, so die Forderung
der Freiwilligen Feuerwehr und des Flugdienstes. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |