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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.09.2008    
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Beschluss

Es liegen zwei Einwohnerfragen vor

Es liegen folgende Einwohnerfragen vor:

 

Gibt es für den Bereich Kreideberg und das Rote Feld besondere Vorschriften im Bezug auf die Gestaltung und das Ausmaß von Um- und Neubauten sowie Lückenbebauung ? Zusatzfrage 1: Zu welchem Zweck ? Zusatzfrage 2: Welcher Art ?

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN führt aus, dass es sich um zwei unterschiedliche Satzungen für die genannten Bereiche handelt. Im Roten Feld wurde eine Erhaltungssatzung erlassen. Sie hat den Sinn, die Eigenart des Baugebietes mit Villenbebauung und großen Grundstücken zu erhalten, indem eine weitere Nachverdichtung in zweiter Reihe ausgeschlossen wird. Die Erhaltungssatzung wurde in den zuständigen Gremien behandelt, sie hat ausgelegen und ist rechtskräftig.

Für den Kreideberg ist der Erlass einer Gestaltungssatzung vom Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfohlen und vom Verwaltungsausschuss beschlossen worden. Erste Entwürfe werden von der Verwaltung derzeit angefertigt, die wiederum in den Gremien vorgestellt werden. Ziel ist es, die charakteristische Gestaltung des in den 60er und 70er-Jahren entstandenen Stadtteils zu erhalten. Die Fassadengestaltung soll sich im Rahmen bestimmter Materialien und Farben bewegen, zudem soll der Ausbau von Dachgeschoßwohnungen reguliert und damit eine wahllose Geschosserhöhung verhindert werden. Veränderungen der Fassadengestaltung sind künftig im Rahmen der Gestaltungssatzung mit der Bauaufsicht abzustimmen. Welche Straßen von der Satzung betroffen sind, ist ortsüblich bekannt gemacht worden, auch durch Veröffentlichungen in der Presse.

 

 

Ist im Rahmen der geplanten Ertüchtigung des Flugplatzes eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ?

 

Oberbürgermeister MÄDGE: Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da das Verfahren erst ganz am Anfang steht. Die rechtlichen Prüfungen erfolgen im Laufe des Verfahrens.

 

1. Wie hoch war die Zahl der Starts und Landungen von Motorflugzeugen (ohne Motorsegler, Ultraleichte, Segelflugzeuge) der Mitglieder des Luftsportvereins einerseits und der Geschäftsflüge andererseits in den letzten zehn Jahren auf dem Lüneburg Flugplatz ?

2. Wie hoch war die Zahl der meldepflichtigen und der sonstigen Zwischenfälle, die für den Flugbetrieb sicherheitsrelevant sind, in dem o. g. Zeitraum ?

3. Wie häufig konnte das Feuerwehrflugzeug in den letzten zehn Jahren zu einem notwendigen Einsatz nicht starten, weil die Startbahn aufgeweicht war ?

 

Oberbürgermeister MÄDGE: Die Zahlen zu Frage 1 lauten wie folgt: Im Jahre 1999 wurden 1.036 Flüge von Luftsportverein und Feuerwehr durchgeführt, dazu 319 auswärtige Flüge, 2000: 954/339, 2001 852/234, 2002: 880/254, 2003: 917/199, 2004: 837/193, 2005: 882/379, 2006: 761/222, 2007: 757/236 sowie im Jahre 2008 bis zum 30.06.: 578/146.

Seit 1999 sind drei meldepflichtige Zwischenfälle auf dem Gelände des Flugplatzes vorgekommen. Eine Propellerberührung während des Startlaufes, ein Startabbruch sowie ein Strömungsabriss. Ein vierter Zwischenfall ereignete sich außerhalb der Landebahn, als ein Flieger auf einen Parkplatz an der Stadtkoppel gestürzt ist. Nicht meldepflichtig waren mehrere nicht gezählte Fälle, bei denen Flugzeuge aufgrund der Bodenproblematik eingesunken sind und freigezogen werden mussten, hierzu folgen nähere Erläuterungen bei der Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zahlen zur Einschränkung des Feuerwehrflugdienstes können nicht genannt werden, da die Feuerwehr hierüber keine Aufzeichnungen führt. Auf Rückfrage bei der Feuerwehr wurde erklärt, dass in den vergangenen Jahren das Flugzeug in den Monaten November bis März aufgrund der aufgeweichten Piste wiederholt nicht zu den terminlich festgelegten Kontrollen starten konnte. Während des Elbehochwassers 2006 konnte das Flugzeug ebenfalls an einigen Tagen wegen der aufgeweichten Piste nicht zum Einsatz starten. Außer bei Waldbränden soll das neue Flugzeug bei Großschadenslagen sowohl für die Feuerwehr, als auch für andere Hilfsorganisationen als Führungsflugzeug eingesetzt werden. Aufgrund des erheblich höheren Gewichtes gegenüber dem alten Flugzeug kann die Einsatzfähigkeit zusätzlich in den Sommermonaten nach längeren Regenperioden beeinträchtigt werden oder sogar ausgeschlossen sein. Ausbildungsflüge für Piloten und Beobachter müssen ganzjährig durchführbar sein, so die Forderung der Freiwilligen Feuerwehr und des Flugdienstes.