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Beratungsinhalt: Der
Vorsitzende, Ratsherrn Manzke stellt den TOP kurz vor und bittet Herrn
Enkelmann, Geschäftsführer e.novum und W.LG, um kurze Beschreibung der Maßnahme
und Ausblick auf die kommenden 3 Jahre. Die Planung und Umsetzung der notwendigen
Instandsetzungsmaßnahmen, die u.a. die Grundwasserleitungen und die
Heizungsanlage umfassen, hat bereits in 2008 begonnen. Es wird ein Zuschuss zur
Abarbeitung der Instandsetzungsmaßnahmen in 2009 und 2010 beantragt.
Zusätzliche Mittel stehen aus einer im Jahr 2006 geleisteten Sonderzahlung der
W.LG an das e.novum zur Verfügung. Ziel ist es, mit dem Zuschuss den
Nutzungszweck des Mietobjektes als Technologie- und Gründerzentrum zu erhalten.
Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, fragt, ob es eine rechtliche Vereinbarung
bezüglich der Instandhaltung der gemieteten Objekte gäbe. Herr Enkelmann bejahte
dies. Mit Umwidmung des Gebäudes im Jahr 2000 wurde zwischen der Lüneburg
Wirtschaft und Touristik GmbH (Rechtsnachfolger W.LG) als Erbbauberechtigtem
und der INNOVUM gGmbH (Rechtsnachfolger e.novum gGmbH) ein
Betriebsführungsvertrag geschlossen. Hierin wird u.a. die Verpflichtung zur
Instandhaltung des Gebäudes und zugehöriger Außenanlagen an die e.novum gGmbH
übertragen. Die W.LG hatte seinerzeit den Erbaurechtsvertrag mit dem Hospital
zum Großen Heiligen Geist geschlossen, um die Voraussetzungen für die
Einwerbung von Fördermitteln zur Errichtung des Technologie- und Gründerzentrums
zu erfüllen. Die W.LG ist mit 5% der Stammeinlage an der e.novum gGmbH
beteiligt. Hauptgesellschafter ist die Rainer Adank Stiftung. Die
e.novum gGmbH ist Mieter der Gebäude und vermietet die Flächen unter. Die Flächen
seien laut Herrn Enkelmann zurzeit nicht 100% nutzbar, eine Sanierung ist
entsprechend erforderlich. Die e.novum gGmbH war bislang auf Grund einer
schwachen Ertragslage nicht in der Lage entsprechenden Rückstellungen für
Instandhaltungsaufwendungen zu bilden. Die
ADANK Stiftung als Hauptgesellschafter bezuschusst den laufenden Betrieb des
e.novum bereits jedes Jahr mit einem Betrag i.H.v. 35.500 €. Zusätzlich
leistet die ADANK Stiftung eine Einmalzahlung in Höhe von 50.000 € für
die Instandhaltung. Die Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 250.000 €
verteilen sich damit wie folgt: 100.000
€ übernimmt die W.LG, je 50.000 € tragen die Hansestadt und der
Landkreis Lüneburg und weitere 50.000 € zahlt die ADANK Stiftung. Die
Abarbeitung der Instandhaltungsmaßnahmen wird in den Jahren 2008 – 2010
erfolgen. Ratsherr
Srugis unterstützt diese Maßnahme und bezeichnet sie als Vernunftsentscheidung.
Weiterhin müsste betrachtet werden, dass das e.novum gute Arbeit leistet und
ein Zuschussgeschäft bleiben wird. Die hohe Fluktuation, die häufig im Erfolg
der Unternehmen begründet ist, zeigt wiederum die erfolgreiche Arbeit des
e.novums. Ziel sollte es sein, zukünftige Sanierungskosten über die Mieterlöse
zu decken. Ratsherr
Luths hat den Werdegang des e.novums auch durch das Gründernetzwerk begleitet
und unterstützt die Sanierung in vollem Umfang. Weiterhin informiert er sich
bei Herrn Enkelmann über die Veränderung in der Geschäftsführung. Herr
Enkelmann bestätigt, dass Herr Schmidt fristgerecht gekündigt hat und der
Hauptgesellschafter keinen Vorschlag für die Nachbesetzung machen konnte, so
dass er selbst die Geschäftsführertätigkeit übernommen hat. Da er teilweise an
die Wachstumsinitiative Süderelbe AG abgeordnet sei und Geschäftsführer der
W.LG ist, stellt dies keine dauerhafte Lösung dar. Ratsherr
Luths stellt die Fragen, ob ein hauptamtlicher Geschäftsführer angedacht wäre
und ob es Probleme mit den Betriebskostenabrechnungen mit den Mietern gäbe. Herr
Enkelmann entgegnet, dass der Geschäftsführer auch in der Vergangenheit
nebenamtlich tätig gewesen ist und durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer
die Problematik der schwachen Ertragslage nur erhöht werden würde. Die
Betriebskosten können zurzeit nicht nach tatsächlichem Verbrauch, wie es durch
die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) vorgeschrieben ist,
abgerechnet werden. Hierzu fehlen entsprechende Messeinrichtung im Mietobjekt. Beigeordnete
Schellmann äußert Bedenken, ob es sich bei den Maßnahmen „um ein Fass
ohne Boden“ handelt oder ob das Sanierungsende absehbar ist. Herr
Enkelmann erklärte, dass die genannten Maßnahmen alle dringlichen, zurzeit
bekannten Einzelmaßnahmen umfassen. Ratsherr
Srugis erkundigt sich, ob bei der Dachsanierung auch an neue Technologien wie
z.B. Solartechnik gedacht würde. Herr Enkelmann erläutert, dass Gespräche mit
der E.ON - Avacon ergeben haben, dass das Ziel, ein preisgünstiges Mietniveau
zu sichern und die Kostenunterdeckung des laufenden Betriebes zeitnah abzubauen,
lediglich eine Umstellung auf einen anderen konventionellen Energieträger
zulasse. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in
Höhe von 50.000 € für die Sanierung des Technologie- und Gründerzentrums
e.novum zu. Die
Auszahlung der Mittel erfolgt in Höhe von je 25.000 € in 2009 und 2010.
Diese Positionen sind entsprechen in die Haushaltspläne der Jahre 2009 und 2010
aufzunehmen. |
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