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Auszug - Bereitstellung von Haushaltsmittel für die Sanierung des Technologie- und Gründerzentrums e.novum  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.09.2008    
Zeit: 16:02 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2949/08 Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung des Technologie- und Gründerzentrums e.novum
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:W.LG (Möller, Anett)Aktenzeichen:AZ: 20 43 79
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Möller, Anett
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Ratsherrn Manzke stellt den TOP kurz vor und bittet Herrn Enkelmann, Geschäftsführer e.novum und W.LG, um kurze Beschreibung der Maßnahme und Ausblick auf die kommenden 3 Jahre. Die Planung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen, die u.a. die Grundwasserleitungen und die Heizungsanlage umfassen, hat bereits in 2008 begonnen. Es wird ein Zuschuss zur Abarbeitung der Instandsetzungsmaßnahmen in 2009 und 2010 beantragt. Zusätzliche Mittel stehen aus einer im Jahr 2006 geleisteten Sonderzahlung der W.LG an das e.novum zur Verfügung. Ziel ist es, mit dem Zuschuss den Nutzungszweck des Mietobjektes als Technologie- und Gründerzentrum zu erhalten.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, fragt, ob es eine rechtliche Vereinbarung bezüglich der Instandhaltung der gemieteten Objekte gäbe. Herr Enkelmann bejahte dies. Mit Umwidmung des Gebäudes im Jahr 2000 wurde zwischen der Lüneburg Wirtschaft und Touristik GmbH (Rechtsnachfolger W.LG) als Erbbauberechtigtem und der INNOVUM gGmbH (Rechtsnachfolger e.novum gGmbH) ein Betriebsführungsvertrag geschlossen. Hierin wird u.a. die Verpflichtung zur Instandhaltung des Gebäudes und zugehöriger Außenanlagen an die e.novum gGmbH übertragen. Die W.LG hatte seinerzeit den Erbaurechtsvertrag mit dem Hospital zum Großen Heiligen Geist geschlossen, um die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln zur Errichtung des Technologie- und Gründerzentrums zu erfüllen. Die W.LG ist mit 5% der Stammeinlage an der e.novum gGmbH beteiligt. Hauptgesellschafter ist die Rainer Adank Stiftung.

Die e.novum gGmbH ist Mieter der Gebäude und vermietet die Flächen unter.

Die Flächen seien laut Herrn Enkelmann zurzeit nicht 100% nutzbar, eine Sanierung ist entsprechend erforderlich. Die e.novum gGmbH war bislang auf Grund einer schwachen Ertragslage nicht in der Lage entsprechenden Rückstellungen für Instandhaltungsaufwendungen zu bilden.

Die ADANK Stiftung als Hauptgesellschafter bezuschusst den laufenden Betrieb des e.novum bereits jedes Jahr mit einem Betrag i.H.v. 35.500 €. Zusätzlich leistet die ADANK Stiftung eine Einmalzahlung in Höhe von 50.000 € für die Instandhaltung. Die Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 250.000 € verteilen sich damit wie folgt:

100.000 € übernimmt die W.LG, je 50.000 € tragen die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg und weitere 50.000 € zahlt die ADANK Stiftung. Die Abarbeitung der Instandhaltungsmaßnahmen wird in den Jahren 2008 – 2010 erfolgen.

 

Ratsherr Srugis unterstützt diese Maßnahme und bezeichnet sie als Vernunftsentscheidung. Weiterhin müsste betrachtet werden, dass das e.novum gute Arbeit leistet und ein Zuschussgeschäft bleiben wird. Die hohe Fluktuation, die häufig im Erfolg der Unternehmen begründet ist, zeigt wiederum die erfolgreiche Arbeit des e.novums. Ziel sollte es sein, zukünftige Sanierungskosten über die Mieterlöse zu decken.

 

Ratsherr Luths hat den Werdegang des e.novums auch durch das Gründernetzwerk begleitet und unterstützt die Sanierung in vollem Umfang. Weiterhin informiert er sich bei Herrn Enkelmann über die Veränderung in der Geschäftsführung.

Herr Enkelmann bestätigt, dass Herr Schmidt fristgerecht gekündigt hat und der Hauptgesellschafter keinen Vorschlag für die Nachbesetzung machen konnte, so dass er selbst die Geschäftsführertätigkeit übernommen hat. Da er teilweise an die Wachstumsinitiative Süderelbe AG abgeordnet sei und Geschäftsführer der W.LG ist, stellt dies keine dauerhafte Lösung dar.

 

Ratsherr Luths stellt die Fragen, ob ein hauptamtlicher Geschäftsführer angedacht wäre und ob es Probleme mit den Betriebskostenabrechnungen mit den Mietern gäbe.

Herr Enkelmann entgegnet, dass der Geschäftsführer auch in der Vergangenheit nebenamtlich tätig gewesen ist und durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer die Problematik der schwachen Ertragslage nur erhöht werden würde. Die Betriebskosten können zurzeit nicht nach tatsächlichem Verbrauch, wie es durch die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) vorgeschrieben ist, abgerechnet werden. Hierzu fehlen entsprechende Messeinrichtung im Mietobjekt.

 

Beigeordnete Schellmann äußert Bedenken, ob es sich bei den Maßnahmen „um ein Fass ohne Boden“ handelt oder ob das Sanierungsende absehbar ist.

Herr Enkelmann erklärte, dass die genannten Maßnahmen alle dringlichen, zurzeit bekannten Einzelmaßnahmen umfassen.

 

Ratsherr Srugis erkundigt sich, ob bei der Dachsanierung auch an neue Technologien wie z.B. Solartechnik gedacht würde. Herr Enkelmann erläutert, dass Gespräche mit der E.ON - Avacon ergeben haben, dass das Ziel, ein preisgünstiges Mietniveau zu sichern und die Kostenunterdeckung des laufenden Betriebes zeitnah abzubauen, lediglich eine Umstellung auf einen anderen konventionellen Energieträger zulasse.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 50.000 € für die Sanierung des Technologie- und Gründerzentrums e.novum zu.

 

Die Auszahlung der Mittel erfolgt in Höhe von je 25.000 € in 2009 und 2010. Diese Positionen sind entsprechen in die Haushaltspläne der Jahre 2009 und 2010 aufzunehmen.