Bürgerinformationssystem

Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.09.2008    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Universitätsgelände/B-Plan-Verfahren

 

Universitätsgelände/B-Plan-Verfahren

  • Sachstand

 

Ratsherr Riechey möchte über den derzeitigen Sachstand und die anstehenden weiteren Verfahrensschritte informiert werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass man z. Zt. dabei ist, sich mit der Auswertung der vorgetragenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auseinander zu setzen. Für die Erstellung von Fachgutachten laufen derzeit Untersuchungen und Zählungen. Die Ergebnisse der Fachgutachten werden in die weitergehenden Planungen eingearbeitet. Der Universität wurde bereits der Entwurf eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrags zugeleitet. Nach Vorlage des unterschriebenen Vertrages und Fortschreibung der Planung wird diese im ABS vorgestellt. Vom zeitlichen Ablauf ist davon auszugehen, dass dies nicht vor Ende 2008, eher Anfang 2009 sein wird. Im Anschluss wird die Auslegung und Trägerbeteiligung durchgeführt. Auch die zugesagte weitere Bürgerversammlung wird dann anberaumt.

(61)

 

 

Frommestraße/Schließung einer Baulücke

  • Bauantrag/Sachstand

 

Ratsherr Riechey fragt nach dem Sachstand und der weiteren Vorgehensweise.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass der Bauantrag vorliegt und derzeit im Hause geprüft wird. Zugesagt wurde, dass zur Information eine Bürgerversammlung durchgeführt werde. Die Veranstaltung dient der Information und hat nicht zum Thema, ob wir das Vorhaben wollen oder nicht.

 

Vorgesehen ist, dass das Bauvorhaben vom Architekten bezüglich der Architektur und der Raumaufteilung vorgestellt wird. Ergänzend ist geplant, dass die Fachgutachter zu den Themenkreisen Baugrund, Statik, Nachbarhäuser und Verkehr die Möglichkeit eingeräumt wird, vorzutragen.

 

Verdeutlicht wird noch einmal, dass der Bauherr bewusst den Schritt mitgeht, dass sein privates Bauvorhaben öffentlich zur Diskussion gestellt wird.

 

Der Termin für die Bürgerversammlung wird Ende Oktober 2008 terminiert.

 

Ratsherr Riechey interessiert, ob politische Gremien, insbesondere der Rat hier noch intervenieren könne.

 

Beigeordneter Dörbaum führt aus, dass es sich um die Maßnahme nach § 34 BauGB handelt. Hier ist die ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltung gegeben. Das Vorhaben wurde dennoch dem ABS vorgestellt. Der Ausschuss hat sich einstimmig erklärt, dass er sich dieses Bauvorhaben an dieser Stelle vorstellen kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht ergänzend, dass eine Versagung einer Baugenehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, auch eingeklagt werden kann. Ergänzend könnten Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

 

Ratsher Kroll möchte wissen, ob sich das Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben nach § 34 BauGB der umgebenden Bebauung einfügt.

 

Frau Hobro – 06 Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – erklärt hierzu, dass sich das Bauvorhaben einfügen muss. Das ist aber nicht unbedingt bezogen auf die Architektur, sondern zielt ab auf die Geschossigkeit und Grundflächen. Zu prüfen waren auch die Belange der Denkmalpflege.

 

Ratsherr Meihsies weist darauf hin, dass das Bauvorhaben in einer nichtöffentlichen Fraktionssitzung seiner Fraktion am 22.09.08, 19.30 Uhr, durch die Architekten Braunholz vorgestellt und erläutert wird. Jeder aus dem Ausschuss ist herzlich eingeladen, an dieser Vorstellung teilzunehmen.

Er bittet, diese Veranstaltung nicht als Konkurrenzveranstaltung zu der von der geplanten Bürgerversammlung der Verwaltung zu verstehen.

(63)

 

 

 

Senkungsgebiet/Auffälligkeiten im Stadtgebiet

 

Ratsherr Meihsies interessiert, ob es im zurückliegenden Zeitraum im Stadtgebiet Auffälligkeiten im Senkungsgebiet gekommen sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet darüber, dass die Senkungen im Bereich des Ochtmisser Kirchsteiges in ihrem absoluten Ausmaß gegenüber den letzten beiden Jahren abgenommen haben. Informiert wird in diesem Zusammenhang über die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des OLG, dass die Berufung zum letzten Urteil abgelehnt wurde, weil keine Kausalkette zwischen den Bauarbeiten am Kreisel und den stattgefundenen Senkungen hergeleitet werden kann. Im Senkungsgebiet gibt es ca. 700 Messpunkte, von denen ca. 200 aktiv sind. Die Messpunkte werden alle 2 Jahre kontrolliert. Die Messpunkte reagieren unterschiedlich. Festgestellt werden kann aber, dass es keine Zunahme der Senkungen gibt. Auch gibt es aktuell keine Alarmmeldungen. Die Senkungsproblematik am Ochtmisser Kirchsteig hat man ganz gut im Griff.

(63)

 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.