Bürgerinformationssystem
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Universitätsgelände/B-Plan-Verfahren
Ratsherr
Riechey möchte über
den derzeitigen Sachstand und die anstehenden weiteren Verfahrensschritte
informiert werden. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass man z. Zt. dabei ist, sich mit der Auswertung der vorgetragenen
Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auseinander zu
setzen. Für die Erstellung von Fachgutachten laufen derzeit Untersuchungen und
Zählungen. Die Ergebnisse der Fachgutachten werden in die weitergehenden
Planungen eingearbeitet. Der Universität wurde bereits der Entwurf eines
abzuschließenden städtebaulichen Vertrags zugeleitet. Nach Vorlage des
unterschriebenen Vertrages und Fortschreibung der Planung wird diese im ABS
vorgestellt. Vom zeitlichen Ablauf ist davon auszugehen, dass dies nicht vor
Ende 2008, eher Anfang 2009 sein wird. Im Anschluss wird die Auslegung und
Trägerbeteiligung durchgeführt. Auch die zugesagte weitere Bürgerversammlung
wird dann anberaumt. (61) Frommestraße/Schließung
einer Baulücke
Ratsherr
Riechey fragt nach
dem Sachstand und der weiteren Vorgehensweise. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass der Bauantrag vorliegt und derzeit im Hause geprüft wird.
Zugesagt wurde, dass zur Information eine Bürgerversammlung durchgeführt werde.
Die Veranstaltung dient der Information und hat nicht zum Thema, ob wir das
Vorhaben wollen oder nicht. Vorgesehen
ist, dass das Bauvorhaben vom Architekten bezüglich der Architektur und der
Raumaufteilung vorgestellt wird. Ergänzend ist geplant, dass die Fachgutachter
zu den Themenkreisen Baugrund, Statik, Nachbarhäuser und Verkehr die
Möglichkeit eingeräumt wird, vorzutragen. Verdeutlicht
wird noch einmal, dass der Bauherr bewusst den Schritt mitgeht, dass sein
privates Bauvorhaben öffentlich zur Diskussion gestellt wird. Der
Termin für die Bürgerversammlung wird Ende Oktober 2008 terminiert. Ratsherr
Riechey
interessiert, ob politische Gremien, insbesondere der Rat hier noch
intervenieren könne. Beigeordneter
Dörbaum führt aus,
dass es sich um die Maßnahme nach § 34 BauGB handelt. Hier ist die
ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltung gegeben. Das Vorhaben wurde
dennoch dem ABS vorgestellt. Der Ausschuss hat sich einstimmig erklärt, dass er
sich dieses Bauvorhaben an dieser Stelle vorstellen kann. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht ergänzend, dass eine Versagung einer Baugenehmigung, auf die ein
Rechtsanspruch besteht, auch eingeklagt werden kann. Ergänzend könnten
Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Ratsher
Kroll möchte
wissen, ob sich das Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben nach § 34 BauGB der
umgebenden Bebauung einfügt. Frau
Hobro – 06 Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – erklärt hierzu, dass sich das
Bauvorhaben einfügen muss. Das ist aber nicht unbedingt bezogen auf die
Architektur, sondern zielt ab auf die Geschossigkeit und Grundflächen. Zu
prüfen waren auch die Belange der Denkmalpflege. Ratsherr
Meihsies weist
darauf hin, dass das Bauvorhaben in einer nichtöffentlichen Fraktionssitzung
seiner Fraktion am 22.09.08, 19.30 Uhr, durch die Architekten Braunholz
vorgestellt und erläutert wird. Jeder aus dem Ausschuss ist herzlich
eingeladen, an dieser Vorstellung teilzunehmen. Er
bittet, diese Veranstaltung nicht als Konkurrenzveranstaltung zu der von der
geplanten Bürgerversammlung der Verwaltung zu verstehen. (63) Senkungsgebiet/Auffälligkeiten
im Stadtgebiet Ratsherr
Meihsies
interessiert, ob es im zurückliegenden Zeitraum im Stadtgebiet Auffälligkeiten
im Senkungsgebiet gekommen sei. Stadtbaurätin
Gundermann
berichtet darüber, dass die Senkungen im Bereich des Ochtmisser Kirchsteiges in
ihrem absoluten Ausmaß gegenüber den letzten beiden Jahren abgenommen haben.
Informiert wird in diesem Zusammenhang über die zwischenzeitlich ergangene
Entscheidung des OLG, dass die Berufung zum letzten Urteil abgelehnt wurde,
weil keine Kausalkette zwischen den Bauarbeiten am Kreisel und den
stattgefundenen Senkungen hergeleitet werden kann. Im Senkungsgebiet gibt es
ca. 700 Messpunkte, von denen ca. 200 aktiv sind. Die Messpunkte werden alle 2
Jahre kontrolliert. Die Messpunkte reagieren unterschiedlich. Festgestellt
werden kann aber, dass es keine Zunahme der Senkungen gibt. Auch gibt es
aktuell keine Alarmmeldungen. Die Senkungsproblematik am Ochtmisser Kirchsteig
hat man ganz gut im Griff. (63) Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. |
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