Bürgerinformationssystem
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Auf
der Höhe/Ausbauplanung/GVFG-Förderung Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein führt
aus, dass der Ausbau des Straßenzuges Auf der Höhe für das Jahr 2009 eingeplant
war. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass beantragte GVFG-Mittel
hierfür bewilligt werden. So wurde dies auch in einer Bürgerversammlung
vorgestellt und vermittelt. Die GVFG-Mittel wurden für das Jahr 2009 jedoch
anderweitig vergeben. Für das Jahr 2010 wurde die Maßnahme in das vorläufige
Jahresprogramm der Förderung aufgenommen. Die Maßnahme ist deshalb leider nicht
wie angedacht im Jahre 2009 umsetzbar. Vom Grundsatz ist die Maßnahme
förderfähig. Der Zuschussgeber hat jedoch erklärt, dass die Planung in der in
der Bürgerversammlung vorgestellten Form leider nicht gefördert werden kann. Die
Planung ist insofern so auszuarbeiten, dass sie den Förderrichtlinien
entspricht. Ratsherr
Kroll bemängelt,
dass bisher keine Ausbauplanung im ABS vorgestellt wurde. Ihn würde
interessieren, ob für den Ausbau in die Hausgärten hineingegangen werden muss.
Auch die Kosten müssten einmal benannt werden. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein stellt
klar, dass die Ausbauplanung vorrangig eine Frage sei, die im Verkehrsausschuss
zu beraten sei. Für den Ausbau wurden mehrere Varianten erarbeitet, die in der
Bürgerversammlung vorgestellt wurden. Diese Planungen müssen letztendlich aber
auch mit dem Zuwendungsgeber abgestimmt werden. Die Anmeldung der
Haushaltsmittel für das Jahr 2009 wurden entsprechend angepasst. Ratsherr
Kroll ist
unzufrieden damit, dass den Betroffenen zugesagt wurde, dass etwas gemacht
wird, Nun muss er den Ausführungen entnehmen, dass offensichtlich noch nicht
einmal eine Planung fertig gestellt wurde. Beigeodneter
Dörbaum entgegnet,
dass es sehr wohl schon eine Planung gäbe, die jedoch noch einmal entsprechend
den Erfordernissen modifiziert werden müsste. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht, dass für die Ausbauplanung viele Interessen aufeinander stoßen.
Nicht nur die Interessen des Fördermittelgebers, sondern auch die der Anwohner
sind zu berücksichtigen. Für die Ausbauplanung wurden mehrere Alternativen
erarbeitet und im zuständigen Verkehrsausschuss vorgestellt. Sinnvoll
erscheint es, dass durch den Fachbereich 7 zunächst versucht werden soll, die
strittigen Fragen abzuklären, um dann eine Variante planerisch auszuarbeiten,
die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch umsetzen lässt. Ein
solches auch umsetzbares Planungsergebnis kann dann auch im Ausschuss
vorgestellt werden. Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand zur
Kenntnis. (72) Bebauungsplan
Bereich Berliner Straße/Willy-Brandt/Straße/Feldstraße -
Bau eines Seniorenwohnheimes Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
an das bisherige Verfahren im Zusammenhang mit dem auf dem Areal stehenden
einzelnen Wohnhauses. Wie bereits mehrfach ausgeführt, hatte die Familie die
Bauleitplanung bisher mitgetragen. Der örtlichen Presse war jetzt zu entnehmen,
dass die Familie im Bauleitverfahren zwar keine Einwendungen geltend gemacht
habe, dafür aber jetzt Klage gegen die Baugenehmigung für die
Seniorenwohnanlage und das Einkaufszentrum (EKZ) erhoben hat. Unverständlich
ist, dass die Familie ihre Interessen nicht im Bebauungsplanverfahren
vorgetragen hat. Das Verfahren wurde insofern von der Familie mitgetragen.
Gegen die Baugenehmigung werden jetzt Eilanträge gestellt. Die Familie vertritt
die Ansicht, jetzt neue Rechte geltend machen zu können. Das Seniorenwohnheim
ist bereits im Bau, für das EKZ haben die Abrissarbeiten begonnen. Über die
Eilanträge wird es in Kürze ein Gerichtsverfahren geben, das im Ergebnis
darüber befindet, ob die Baumaßnahmen einzustellen sind. Die Eilanträge selbst
bewirken noch keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Baugenehmigung. Seitens
der Verwaltung werden keine Fehler im Baugenehmigungsverfahren und in der
Baugenehmigung selbst gesehen, so dass davon ausgegangen wird, dass das
Baugenehmigungsverfahren korrekt durchgeführt wurde. Die
Einreichung der Klageschrift erfolgte ohne Vorankündigung. Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand zur
Kenntnis. (63) Stromleitungstrassen
der E.ON AVACON im Stadtgebiet -
Rückschnitte im Baum- und Strauchbestand Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass die E.ON AVACON notwendige Rückschnittmaßnahmen unterhalb der
Leitungen an unkritischen Stellen im Stadtgebiet vorgenommen habe. Dort, wo man
Rückschnitte im Ortsbild wahrnehmen würde, wurden diese Arbeiten zunächst noch
einmal zurückgestellt. In den angesprochenen sensiblen Bereichen wird es in der
laufenden Vegetationsperiode und dem Rest des Jahres zu keinem Rückschnitt mehr
kommen. Seitens
der Verwaltung wird noch einmal detailliert die Rechtslage dahingehend geprüft,
welche Maßnahmen in welchem Umfang erforderlich sind. Zukünftig werden
erforderliche Rückschnitte im Rahmen der allgemeinen Pflegearbeiten
vorgenommen. Größere Aktionen sollen zukünftig vermieden werden. Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand zur
Kenntnis. (74) Sanierungsgebiet
„Wasserviertel“ -
Nicolai-Initiative/Quartiersmanager/Presseartikel Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass sich die Stadt jahrelang darum bemüht habe, das Wasserviertel als
Sanierungsgebiet auszuweisen und Fördermittel vom Land zu bekommen. Dies ist
gelungen. Das Sanierungsgebiet wurde als Satzung beschlossen, das Gebiet wurde
in das Förderprogramm aufgenommen. Mittel wurden bereitgestellt, so dass auch
mit Maßnahmen gestartet werden konnte. Vorbereitende Untersuchungen haben
ebenso stattgefunden wie eine Bürgerinformation. Der
örtlichen Presse war zu entnehmen, dass eine Quartiersinitiative gestartet
wurde. Diese Initiative hat überhaupt nichts mit dem Sanierungsgebiet
„Wasserviertel“ zu tun. Weder wurde ein Antrag abgestimmt, noch
wurde die Stadt von der Initiative im Vorfeld in Kenntnis gesetzt. Ein Antrag
wurde auf Privatinitiative beim zuständigen Ministerium gestellt. Eine
Kontaktaufnahme mit der Lüneburg Marketing GmbH hat im Ansatz zwar
stattgefunden, jedoch hat diese von einer Zusammenarbeit Abstand genommen.
Hinter dem Antragsteller gibt es einen zweiten Antragsteller sowie die mehrere
Akteure im Hintergrund, die aus dieser Initiative sicherlich auch einen ganz
bestimmten Nutzen ziehen wollen. Recherchen seitens der Verwaltung führten zu dem
inoffiziellen Sachstand, dass die zugesagten 65.000 € Fördermittel, die
der Initiative gewährt werden, sich auf 4 Baumaßnahmen aufteilen. Gefördert werden
auch marketingnahe Aktivitäten. Beispiele hierfür werden benannt. Die
Zusage einer entsprechenden Förderung besteht. Mehrere Ungereimtheiten gehen
damit einher. Wie zufällig liegen die zu fördernden Baumaßnahmen im
Sanierungsgebiet „Wasserviertel“, auch ist der Zeitraum der
Förderung identisch mit dem im Sanierungsgebiet. Obendrein nennt sich der
Antragsteller Quartiersmanager. Dies legt beim Außenstehenden die Vermutung
nahe, dass dieser Quartiersmanager ähnlich zu sehen ist wie der Quartiersmanager
in einem förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet. Dem ist aber nicht so. Die
Stadt hat sich über diese Vorgehensweise beim zuständigen Ministerium
beschwert. Das Ministerium sieht es so, dass diese Privatinitiative unabhängig
von dem Sanierungsgebiet und der dort vorgesehenen Umsetzung von Maßnahmen zu
sehen ist. Gleichwohl bittet das Ministerium im Nachherein im Zustimmung zur
Förderung dieser Privatinitiative. Seitens
der Stadt wird diese Konstellation für hochgradig verwirrend angesehen. Für die
Förderung von Sanierungsmaßnahmen wäre dieser Quartiersmanager die falsche
Anlaufstelle. Durch die räumliche, zeitliche und begriffliche Überschneidung
hat es die Stadt sehr schwer darzustellen, dass dieser Quartiersmanager eben
nicht die Anlaufstation für Fragen und Antragstellungen aus dem Bereich
Sanierung ist. Darauf
hingewiesen wird, dass eine Doppelförderung bei Städtebaufördermitteln
ausgeschlossen ist. Dies könnte für den einen oder anderen Antragsteller noch
misslich werden. Das, was in der Initiative verfolgt wird, zielt vorrangig auf
Marketingaktionen ab, wobei eben genau so etwas von einer Förderung ausgenommen
ist. Ziel
einer Quartiersinitiative ist eigentlich die Bildung einer nachhaltigen
Gemeinschaft. Festzuhalten
ist, dass, wie es gelaufen ist, es sehr ärgerlich ist. Es ist aber davon
auszugehen, dass die Initiative nach Abarbeitung der zugesagten Förderung
auslaufen wird. Insofern hält sich der Schaden in Grenzen. Die
Stadt hat nachdrücklich über die Vorgehensweise und die Nichtbeteiligung beim
Ministerium interveniert. Dem Bürger ist eine solche Vorgehensweise nicht zu
vermitteln. Ratsherrn
Schuler
interessiert, ob bei den benannten Objekten, die eine Förderung über die
Initiative erfahren sollen, auch im Rahmen der Sanierung
„Wasserviertel“ für eine entsprechende Förderung in Betracht kämen. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass so ein Fall schon eingetreten sei. Einerseits will ein Hauseigentümer
Fördermittel aus der Initiative heraus für eine Hinterhofsanierung erhalten,
andererseits aber von uns die Möglichkeiten einer steuerlichen Absetzung
eingeräumt haben. Dies ist nach Ansicht des Ministeriums so in Ordnung. Anders
verhält es sich in einem anderen Objekt, für das über die Initiative eine Förderung
der Fassadensanierung beantragt wurde. Inwieweit über die Sanierung
„Wasserviertel“ ein höherer Förderbetrag hätte zur Verfügung
gestellt werden können, ist noch nicht ausgerechnet worden. Die
Sanierung „Wasserviertel“ ist mit den Maßnahmen „Umgestaltung
Kaufhausstraße“ sowie „Umbau der alten Feuerwehr“ gut
angelaufen, so dass von den zur Verfügung stehenden Mitteln bereits einiges an
Geld gebunden sei. Ratsherrn
Bruns interessiert,
ob es mit dem Quartiersmanager einen Dialog schon gegeben hat und ein solcher
zukünftig vorgesehen sei. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass Frau Bock als Sanierungssachbearbeiterin ein Gespräch mit der
Zielrichtung geführt habe, gewisse Positionen abzuklären. Aus dem Gespräch war
zu entnehmen, dass es von der Einschätzung zukünftig sehr schwierig sein wird,
Grenzen zu ziehen. Es wird keine einfache Sache und auch keine, die seitens der
Stadt wünschenswert wäre. Das
Gespräch wurde auch deshalb gesucht, weil vom Quartiersmanager über die
Presseartikel der Eindruck vermittelt wurde, dass er etwas mit der Stadt
geklärt habe, was aber definitiv nicht so ist. Beigeordneter
Dörbaum hält
bürgerschaftliches Engagement für durchaus positiv und begrüßenswert. Hier
mangelt es aber an Koordinierung und möglicherweise auch nicht ausreichender
Kompetenz. Er geht davon aus, dass die Verwaltung, wie auch angekündigt, die
Sache weiterverfolgen wird. Gespräche mit dem Ministerium werden auch weiterhin
zu führen sein, damit deutlich wird, was hier eigentlich konkret gewollt sei. Ratsherr
Meihsies geht davon
aus, dass es zutreffend sei, dass die Initiatoren einen ganz bestimmten Nutzen
ziehen wollen. Dies ist legitim und sollte auch nicht diskreditiert werden. Eben
eine solche Eigeninitiative zu fördern ist Anliegen der Landesregierung. Er
spricht sich dafür aus, den Dialog mit dem Ministerium zu suchen und nicht
gegeneinander zu agieren. Die Arbeiten sollten aufeinander abgestimmt werden.
Deutlich muss einem sein, dass es für Jedermann legitim ist, so eine
förderfähige Initiative zu ergreifen und umzusetzen. Das sollte ihm von anderer
Stelle nicht als Nachteil ausgelegt werden. Beigeordnete
Schellmann hält
eine Quartiersinitiative an sich für eine gute Sache. Anders zu sehen ist das
aber für Gebiete, die einer Beschränkung unterliegen. Dies ist im
Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ der Fall. Die Landesregierung täte
gut daran, wenn sie bei der Förderung kleinerer Initiativen die großen Ziele
nicht aus den Augen verliert. Stadtbaurätin
Gundermann weist
abschließend darauf hin, dass als nächster Schritt geplant sei, ein Gespräch
mit den Beteiligten zu führen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt
zur Kenntnis. (06) |
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