Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordneter LÖB beantragt eine getrennte Abstimmung über den
Gesellschaftsvertrag und über die Fusionsvereinbarung. Er sei nicht damit
einverstanden, dass in der Fusionsvereinbarung wiederum darauf abgestellt
werde, dass die Gehälter der Beschäftigten in der Bildungs- und
Kulturgesellschaft nach deren Tarifvertrag gezahlt werden sollen. Das sei kein
guter Weg, um auf Dauer leistungsfähige, bereite und gute Beschäftigte zu
bekommen. Im Bereich des öffentlichen Dienstes habe man durch den TVöD bereits
eine starke Absenkung bekommen, der Tarifvertrag der BuK setze das noch fort. Beschluss: Die
Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Rat
der Hansestadt Lüneburg beschließt in getrennter Abstimmung über den
Gesellschaftsvertrag und die Fusionsvereinbarung jeweils unter Einbeziehung der
sich aus dem Vermerk von Herrn Ersten Stadtrat Koch ergebenden Änderungen. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig den Entwurf des
Gesellschaftsvertrages. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und
Kulturgesellschaft Lüneburg mbH anzuweisen, den Änderungen im
Gesellschaftsvertrag zuzustimmen sowie alle weiteren notwendigen Schritte
einzuleiten. Der Rat
der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen bei 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE den Entwurf der Fusionsvereinbarung. Redaktionelle
Veränderungen aufgrund der noch laufenden letzten Abstimmungen mit Notariat und
Steuerberaterin sind zulässig. (15,
V, BiKu gGmbH) |
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