Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Auf
Vorschlag der Vorsitzenden wird der diesbezügliche Brief an die Mitglieder des
Schulausschusses mit dem Protokoll verschickt und das Thema in der nächsten
Sitzung behandelt. Ergänzend
wird vorgetragen, dass das Schulgesetz abschließend bestimmt, wer mit
beratender Stimme in den Ausschuss entsandt werden kann. Weitere
Schulvertreter sind möglich, aber mehrheitlich muss der Ausschuss aus
Ratsmitgliedern bestehen. Anlage: Schreiben des Vorsitzenden der
Rektorenkonferenz vom 14.04.2008
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