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Auszug - Einrichtung von Pflegestützpunkten (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 08.04.2008) (vorbehaltlich der Verweisung des Rates in der Sitzung am 29.05.08 in den Sozial- und Gesundheitsausschuss) - Die Vorlage wurde mit der Ratseinladung übersandt -  

 
 
Öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 03.06.2008    
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteiltreff "ELM"
Ort: Hermann-Löns-Straße 22-24, 21337 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch stellt heraus, dass der Antrag noch nicht beratungsreif ist. Er ist erst in der letzten Woche im Rat behandelt worden und von dort kurzfristig in den Ausschuss verwiesen worden.

 

Es gibt eine laufende Diskussion im Land Niedersachsen, wo Pflegestützpunkte eingerichtet werden sollen. Dazu wird in Niedersachsen eine Anschubhilfe von 45.000 € angeboten, wobei die Einrichtung auf freiwilliger Basis geschehen kann. Der Nds. Städtetag hat sich bereits gegen eine „Förderung auf Zuruf“ ausgesprochen.

 

Das Land hat laut Verfassung für einen Kostenausgleich zu sorgen, wenn neue Aufgaben von den Kommunen geleistet werden, die im Landesauftrag übernommen werden. Gegen eine Pflegeberatung ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden, aber die Finanzierung muss auf Dauer sichergestellt werden.

Der Oberbürgermeister und der Landrat sind bereits mit den örtlichen Pflegekassen im Gespräch, um über die Situation zu reden. Festzustellen ist aber auch, dass hier vor Ort bereits eine gute Pflege- und Sozialleistungsberatung stattfindet.

 

Herr Riechey meint, die Beratung sollte auch unabhängig von den Pflegekassen erfolgen, wie es auch im SGB V vorgesehen ist.

 

Frau Mahlke-Voß kann sich grundsätzlich auch dem Antrag der SPD/CDU-Gruppe anschließen. Es müsste aber eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden, die die Kommune finanziell belastet. Eine Neutralität unter dem Dach der Pflegekassen sieht sie nicht gegeben. Zudem müssten die Fallmanager der ARGE ggf. mit einbezogen werden. Auch reicht der Geldbetrag natürlich nicht aus. Eine kommunale Trägerschaft hätte aber grundsätzlich große Vorteile und sollte daher angestrebt werden.

 

Herr Klose weist darauf hin, dass die Wohlfahrtverbände über das nötige „Know-how“ verfügen und daher mit einbezogen werden sollten.

 

Herr Koch widerspricht und bittet zu bedenken, dass Leistungsanbieter naturgemäß nicht als neutrale Stelle anzusehen sind. Im Moment wird die weitere Kostenbeteiligung geprüft und der aktuelle Stand ist, dass die Pflegekassen zahlen werden.

 

Frau Kuckulies schlägt vor, die Ergebnisse der Modell-Pflegestützpunkte abzuwarten.

 

Herr Koch kündigt für die nächste Sitzung des Ausschusses eine entsprechende Beschlussvorlage an.

Beschluss: