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4 und 5 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann begrüßt
zur Beratung Herrn Gosch vom Büro Gosch, Schreyer & Partner, Bad Segeberg,
dass mit der Begleitung des B-Plans und der Grünordnungsplanung beauftragt ist.
In Erinnerung wird gebracht, dass auf dem Gelände die Ausweisung eines Sonder-
und eines Mischgebietes vorgesehen sei. Die durchgeführten Beteiligungen sowie
die Festsetzungen der Fachgutachten fließen in den heutigen Entwurfsbeschluss
ein. In der weiteren zeitlichen Abfolge ist vorgesehen, nach Beschlussfassung
den Plan nachfolgend öffentlich auszulegen, damit im Herbst der Satzungsbeschluss
gefasst werden kann. Herr
Gosch – Büro Gosch, Schreyer & Partner – umreißt noch einmal den
Geltungsbereich und erläutert die Grundzüge der Planung für diesen B-Plan. Zum
Lärmgutachten wird ausgeführt, dass sich die Lärmwerte aus der derzeit vorhandenen
Situation ergeben. Durch die vorgesehenen Festsetzungen ist davon auszugehen,
dass die Lärmwerte nur um 0,2 dBA zunehmen werden. Dies ist insofern
unerheblich, weil unter 1 dBA Veränderungen nicht wahrnehmbar sind. Nur in
einer kleinen aufgezeigten Fläche wäre zur Abgrenzung aktiver Lärmschutz
erforderlich. Dies aber auch nur dann, wenn dort Baukörper entstehen, die schutzbedürftig
sind. Das wäre dann der Fall, wenn dort Wohngebäude mit einer entsprechenden
Ausrichtung entstehen würden. Zur Lärmminderung müsste zur Abdeckung des EG
eine Lärmschutzwand eine Höhe von 2 m, mit Abdeckung des OG eine Höhe von 3 m
haben. Dies ist hauptsächlich bedingt durch die Anordnung der
Anlieferungsbereiche. Außerhalb des Geltungsbereiches ist aufgrund der Aussagen
des Verkehrsgutachtens vorgesehen, auf der Lüneburger Straße vom OT kommend,
wie bereits im Ausschuss ausgeführt, eine Linksabbiegespur einzurichten. Die Verkehrsführung
wird in diesem Zusammenhang noch einmal dargestellt. Beigeordnete
Schellmann geht ein auf die vorgesehenen verkehrlichen
und baulichen Maßnahmen, die tlw. außerhalb des Geltungsbereiches vorgenommen
werden sollen. Sie interessiert, wer hierfür die Kosten zu tragen haben wird. Von
Interesse ist auch, ob zu den Hausgärten der vorhandenen Wohnhäuser
Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Herr
Gosch – Büro Gosch, Schreyer & Partner – erklärt, dass solche Dinge, wie auch in diesem
Fall, üblicherweise durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Der Vorhabensträger
ist in diesem Falle der Verursacher der erforderlichen Maßnahmen und hat
demzufolge auch die Kosten zu tragen. Lärmschutzmaßnahmen zu den Hausgärten der
vorhandenen Wohngebäude werden nicht erforderlich. Die Abstände der möglichen
neuen Gebäude werden in diesem Zusammenhang dargestellt. Ratsherr
Bruns hat den
Erläuterungen entnommen, dass Lärmschutzmaßnahmen nur dann erforderlich werden,
wenn schützenswerte Wohngebäude auf der aufgezeigten Fläche auch tatsächlich
errichtet werden. Der Lkw-Anlieferverkehr verursacht demzufolge gegenüber der
jetzt schon im Umfeld vorhandenen Wohnbebauung nicht so viel zusätzlichen Lärm
gegenüber der jetzigen Situation, als dass Lärmschutzmaßnahmen erforderlich
werden. Herr
Gosch – Büro Gosch, Schreyer & Partner – erklärt, dass genau diese geschilderte
Situation auch im Lärmgutachten mit dem bereits dargestellten Ergebnis
untersucht wurde. Beigeordneter
Dörbaum verweist
darauf, dass sich auch der Ortsrat Oedeme hinreichend mit der Lärmthematik
auseinandergesetzt habe. Beigeordneter
Körner merkt hierzu
an, dass nach seiner Ansicht entscheidendes Kriterium für die Notwendigkeit von
zu ergreifenden Lärmschutzmaßnahmen sein wird, welcher Art von Gewerbe dort
angesiedelt wird und wie groß die Grundstückszuschnitte für die
Wohnhausgrundstücke bemessen werden. Mehrfamilienhäuser sollten in diesem
Bereich deshalb auch nicht zulässig sein, weil sie auch nicht zum Charakter der
umliegenden Wohnbebauung passen würden. Er
geht davon aus, dass unabhängig davon, was dort nachher tatsächlich gebaut
wird, Lärmschutzmaßnahmen auf jeden Fall erforderlich werden. Er erinnert
daran, dass die Anwohner des Häcklinger Weges sich schon seit längerer Zeit
über Lärm, ausgehend aus diesem Bereich, beklagen. Die vorhandenen Lärmschutzwände
sind nach seiner Ansicht unzureichend und außerdem in einem baulich abgängigen
Zustand. Die Standfestigkeit der dort stehenden Platten sollte auf jeden Fall noch
einmal untersucht werden. Herr
Gosch – Büro Gosch, Schreyer & Partner – verdeutlicht, dass in einem MI-Gebiet vom
Grundsatz her nur nichtstörendes Gewerbe zulässig sei. Was darunter falle, sei
hinreichend definiert. Die für eine ergänzende Wohnbebauung angedachte Fläche
ist relativ gesehen so klein, dass dort maximal 4 – 6 WE entstehen könnten.
Die Bewohner dieser Wohnhäuser werden verkehrlich nicht so viel Lärm
verursachen, als dass es für Lärmschutzmaßnahmen relevant wäre. Aufgezeigt
wird, wo die Zulieferungsverkehre geführt werden und wo diese auf dem Areal
enden. Die
vorhandene Mauer ist nicht Gegenstand des Bauleitverfahrens. Gleichwohl liegt es
in der Zuständigkeit des Investors, die Standsicherheit der Mauer prüfen und
erforderlichenfalls sicherstellen zu lassen. Nicht
ganz ausgeschlossen werden kann, dass Pkw-Verkehre im Einzelfall über den
Häcklinger Weg in das Gebiet einfahren. Bewusst wird im aufgezeigten Bereich
auch auf eine fußläufige Verbindung verzichtet. Das
Verkehrsgutachten beinhaltet die Aussagen, dass die Zu- und Abfahrten
verkehrlich funktionieren werden und auch der vorhandene Knotenpunkt
funktionsfähig im verkehrlichen Ablauf bleibt. Das
BIZ-Gebäude wird zunächst stehen bleiben. Ratsherr
Kroll interessiert,
wie die Verkehrsführung für Lkw mit Anhänger oder Auflieger auf dem Gelände
vorgesehen sei und wo Wendemöglichkeiten eingerichtet werden. Herr
Gosch – Büro Gosch, Schreyer & Partner – erklärt, dass die Verkehrsführung auf der
Fläche im Detail Sache des Geschäftsbetreibers sein wird. Konkrete Festlegungen
dazu werden im Bauleitverfahren nicht getroffen. Beigeordneter
Dörbaum erklärt,
dass die Zulieferverkehre auch in anderen EKZ, wie beispielsweise im
Loewe-Center, reibungslos funktionieren. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens entsprechende Nachweise durch den
Bauherrn zu erbringen sein werden, die im Detail geprüft werden. Beigeordneter
Körner merkt
nochmals an, das dadurch, dass Fahrrad fahrende Kinder auf dem Häcklinger Weg
die Straße benutzen müssen, es zu gewissen Beeinträchtigungen kommen wird.
Radfahrer können in diesem Bereich nicht auf den schmalen Fußweg ausweichen. Herr
Gosch – Büro Gosch, Schreyer & Partner – erklärt dass die Situation sich aus seiner
Sicht gegenüber der jetzigen Situation nicht verschlechtern wird. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass es eine ganz normale Zufahrt werden wird. Wer diese Zu- und
Abfahrt wird nutzen dürfen, wurde bereits hinreichend dargelegt. Vorgesehen ist
heute, einen Auslegungsbeschluss zu fassen. Mit den eingehenden Anregungen wird
man sich im Fortgang des Verfahrens erforderlichenfalls neuerlich zu befassen
haben. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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