Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Integriertes
städtisches Entwicklungs- und Wachstumskonzept / Förderantrag / Mitteilung des
Ministeriums Stadtbaurätin
Gundermann informiert
darüber, dass vom zuständigen Landesministerium zwischenzeitlich eine Antwort
auf den eingereichten Förderantrag eingegangen sei. Die Inhalte des gestellten
Antrages wurden im letzten Jahr im Ausschuss detailliert vorgestellt. Enthalten
waren die Gebiete Kaltenmoor, StOV, Wasserviertel, Wallanlagen, Innenstadtring und
Wittenberger Bahn. Das Ministerium hat nunmehr mitgeteilt, dass die Bereiche Kaltenmoor,
StOV, Wasserviertel und Teile der Wallanlagen nicht gefördert werden. Begründet
wird dies damit, dass eine Doppelförderung nicht möglich sei. Kaltenmoor
StOV-Gelände und Wasserviertel sind bereits in Förderprogrammen. Gefördert werden
kann nach dem vorliegenden Mitteilungsschreiben, dass doch nicht einem
Bewilligungsbescheid gleichgesetzt werden kann, das Areal der Wittenberger
Bahn, dem für eine Förderung noch Teilbereiche des Stadtringes und des Walles
zugeschlagen wurden und zwar der Teil des Walles, auf dem der ehemalige
Wasserturm steht, ebenso die Flächen des Museums und des Clamart-Parks. Die
Fördermittel werden jedoch nur maßnahmebezogen bewilligt und zwar nur für
solche Maßnahmen, die auch angemeldet wurden. In Aussicht gestellt wurden 3
Mio. € Fördermittel für förderfähige Maßnahmen im Fördergebiet.
Aufgezeigt werden noch einmal die Maßnahmen, die förderfähig sein können. Als
nächster Schritt wird seitens der Stadt die Bewilligung bei der N-Bank
beantragt. Nach Bewilligung werden dann Anträge auf Mittelabrufung gestellt.
Dies wird für das Areal Wittenberger Bahn und dem Wasserturm möglich sein. Die
im Vorfeld durchzuführenden Verfahrensschritte werden aufgezeigt. Schwierig
dürfte sich für den Förderverein Wasserturm es sich gestalten, die für eine
Förderung erforderlichen Eigenmittel aufzubringen. Für
das Areal Wittenberger Bahn gestaltet sich die Entwicklung derzeit noch
schwierig. Dass liegt darin begründet, dass sich die Verhandlungen bei den
derzeitigen Eigentumsverhältnissen schwierig gestalten. Abgewartet werden muss
zunächst ein anstehendes Entwidmungsverfahren der Bahnflächen sowie der
Eigentumsübergang der Flächen auf einen Investor, der die Flächen nach Erwerb
entwickelt. Seitens der Stadt kann zwischenzeitlich eine Entwicklung planerisch
vorbereitet werden, ein B-Plan kann angeschoben, eine Verkehrsplanung kann in
die Wege geleitet werden. Hierbei könnten im Vorfeld schon die Anbindungsmöglichkeiten
des Gebietes geprüft werden. Daraus resultierend könnte mit beantragten Fördermitteln
die äußere Erschließung gewährleistet werden. Eine solche verkehrliche
Untersuchung ist unabhängig von zukünftigen Eigentumsverhältnissen zu
betrachten, da die äußere Erschließung auf jeden Fall zu prüfen sein wird. Angebote
für diese Planungsleistungen werden demnächst eingeholt, um darauf fußend Fördermittel
abrufen zu können. Die
in Aussicht gestellten 3 Mio. € Fördermittel müssen bis zum Jahre 2013
abgerufen werden. Die vorgesehenen zeitlichen Abläufe werden noch einmal
aufgezeigt. Erfreulich
und beachtlich ist, dass die Stadt derzeit sehr viele Gebiete und
Einzelmaßnahmen in veerschiedenen Förderprogrammen hat unterbringen können. Beigeordnete
Schellmann spricht der Verwaltung Anerkennung und Dank
aus, nicht nur, das es gelungen sei, in so viele Förderprogramme
hineinzukommen, sondern auch dafür, dass die erforderlichen Unterlagen
wohlwissentlich schon abrufbereit in der Schieblade lagen. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt
hierzu, dass Unterlagen nicht vergeblich erstellt sind, wenn man in einem
Förderprogramm nicht aufgenommen wurde. Oftmals ergeben sich in der Folgezeit
Möglichkeiten, Mittel auch aus anderen neu aufgelegten Förderprogrammen
einzuwerben. Neu aufgelegt wurde beispielsweise ein Förderprogramm
„Städtebaulicher Denkmalschutz“. Bisher galt das Programm nur in
den neuen Bundesländern. Ab diesem Jahr soll eine Förderung auch in den alten Bundesländern
möglich sein. Wenn hierzu die Förderrichtlinien vorliegen wird man versuchen,
für den Innenstadtbereich Mittel einzuwerben. Rein sachlich und auch inhaltlich
wäre es vorstellbar, dass man das Rathaus dort hinein bringt. Weitere
Mitteilungen liegen nicht vor. Beschluss: |
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