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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.05.2008    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Integriertes städtisches Entwicklungs- und Wachstumskonzept / Förderantrag / Mitteilung des Ministeriums

 

Stadtbaurätin Gundermann informiert darüber, dass vom zuständigen Landesministerium zwischenzeitlich eine Antwort auf den eingereichten Förderantrag eingegangen sei. Die Inhalte des gestellten Antrages wurden im letzten Jahr im Ausschuss detailliert vorgestellt. Enthalten waren die Gebiete Kaltenmoor, StOV, Wasserviertel, Wallanlagen, Innenstadtring und Wittenberger Bahn. Das Ministerium hat nunmehr mitgeteilt, dass die Bereiche Kaltenmoor, StOV, Wasserviertel und Teile der Wallanlagen nicht gefördert werden. Begründet wird dies damit, dass eine Doppelförderung nicht möglich sei. Kaltenmoor StOV-Gelände und Wasserviertel sind bereits in Förderprogrammen. Gefördert werden kann nach dem vorliegenden Mitteilungsschreiben, dass doch nicht einem Bewilligungsbescheid gleichgesetzt werden kann, das Areal der Wittenberger Bahn, dem für eine Förderung noch Teilbereiche des Stadtringes und des Walles zugeschlagen wurden und zwar der Teil des Walles, auf dem der ehemalige Wasserturm steht, ebenso die Flächen des Museums und des Clamart-Parks. Die Fördermittel werden jedoch nur maßnahmebezogen bewilligt und zwar nur für solche Maßnahmen, die auch angemeldet wurden. In Aussicht gestellt wurden 3 Mio. € Fördermittel für förderfähige Maßnahmen im Fördergebiet. Aufgezeigt werden noch einmal die Maßnahmen, die förderfähig sein können.

Als nächster Schritt wird seitens der Stadt die Bewilligung bei der N-Bank beantragt. Nach Bewilligung werden dann Anträge auf Mittelabrufung gestellt. Dies wird für das Areal Wittenberger Bahn und dem Wasserturm möglich sein. Die im Vorfeld durchzuführenden Verfahrensschritte werden aufgezeigt.

Schwierig dürfte sich für den Förderverein Wasserturm es sich gestalten, die für eine Förderung erforderlichen Eigenmittel aufzubringen.

Für das Areal Wittenberger Bahn gestaltet sich die Entwicklung derzeit noch schwierig. Dass liegt darin begründet, dass sich die Verhandlungen bei den derzeitigen Eigentumsverhältnissen schwierig gestalten. Abgewartet werden muss zunächst ein anstehendes Entwidmungsverfahren der Bahnflächen sowie der Eigentumsübergang der Flächen auf einen Investor, der die Flächen nach Erwerb entwickelt. Seitens der Stadt kann zwischenzeitlich eine Entwicklung planerisch vorbereitet werden, ein B-Plan kann angeschoben, eine Verkehrsplanung kann in die Wege geleitet werden. Hierbei könnten im Vorfeld schon die Anbindungsmöglichkeiten des Gebietes geprüft werden. Daraus resultierend könnte mit beantragten Fördermitteln die äußere Erschließung gewährleistet werden. Eine solche verkehrliche Untersuchung ist unabhängig von zukünftigen Eigentumsverhältnissen zu betrachten, da die äußere Erschließung auf jeden Fall zu prüfen sein wird.

Angebote für diese Planungsleistungen werden demnächst eingeholt, um darauf fußend Fördermittel abrufen zu können.

Die in Aussicht gestellten 3 Mio. € Fördermittel müssen bis zum Jahre 2013 abgerufen werden. Die vorgesehenen zeitlichen Abläufe werden noch einmal aufgezeigt.

Erfreulich und beachtlich ist, dass die Stadt derzeit sehr viele Gebiete und Einzelmaßnahmen in veerschiedenen Förderprogrammen hat unterbringen können.

 

Beigeordnete Schellmann  spricht der Verwaltung Anerkennung und Dank aus, nicht nur, das es gelungen sei, in so viele Förderprogramme hineinzukommen, sondern auch dafür, dass die erforderlichen Unterlagen wohlwissentlich schon abrufbereit in der Schieblade lagen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass Unterlagen nicht vergeblich erstellt sind, wenn man in einem Förderprogramm nicht aufgenommen wurde. Oftmals ergeben sich in der Folgezeit Möglichkeiten, Mittel auch aus anderen neu aufgelegten Förderprogrammen einzuwerben. Neu aufgelegt wurde beispielsweise ein Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Bisher galt das Programm nur in den neuen Bundesländern. Ab diesem Jahr soll eine Förderung auch in den alten Bundesländern möglich sein. Wenn hierzu die Förderrichtlinien vorliegen wird man versuchen, für den Innenstadtbereich Mittel einzuwerben. Rein sachlich und auch inhaltlich wäre es vorstellbar, dass man das Rathaus dort hinein bringt.

 

Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

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