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Auszug - 55.- Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Schlieffen-Park"; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.04.2008    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2799/08 55.- Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Schlieffen-Park";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 wurden gemeinsam beraten und beschlossen.

 

Ratsherr MEIHSIES spricht die sehr positive Diskussion im Bauausschuss über die Entwicklung dieses ehemaligen Kasernengeländes an. Es habe sich aber noch eine zentrale Frage ergeben, ob nämlich die städtebaulichen Erschließungsverträge mit den Akteuren abgeschlossen seien. Es gehe mit dem Herstellen der Straßen, Wege und Plätze, der gesamten Ver- und Entsorgungsleistungen, dem Herstellen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der ökologischen Wertigkeit um vier Bereiche, die in einem städtebaulichen und Erschließungsvertrag festgehalten werden. Hier dürfe man keine Entscheidungen aus der Hand geben und dem Vertragspartner signalisieren, dass er hier einen Freiraum habe. Er verweigere sich nicht, schlage aber vor, die Entscheidung zu verschieben, solange keine Verträge auf dem Tisch liegen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass die Verträge noch nicht abgeschlossen seien. Man habe mit Bund und Land zu tun, also mit zwei seriösen Partnern. Es gehe derzeit darum, den Bebauungsplan zu verabschieden und die Erschließungsverträge parallel zu verhandeln, um den Prozess zu beschleunigen. Die bereits vorhandenen Kauf- und Bauinteressenten benötigten einen Bebauungsplan, um zu planen und um Verhandlungen mit ihren Kreditinstituten aufnehmen zu können. Die Beschleunigung sei im Bauausschuss eingefordert worden, genau das solle nun umgesetzt werden. Man gebe damit nichts aus der Hand. Eine Baugenehmigung werde nur erteilt, wenn die Erschließung gesichert sei. Es sei zudem bereits dargestellt worden, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen vorhanden seien.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erinnert sich, dass Herr Meihsies im Bauausschuss ungewohnt euphorisch über die Planung des Baugebietes gesprochen habe, nun aber alles wieder in Frage stelle. Herr Meihsies habe in diesem Gebiet immer die Vision eines ökologischen Modells geprägt und mehr Phantasie gefordert. Genau diese Phantasie habe man nun in der Planung nachgewiesen. Man sei gut damit beraten gewesen, nach den Kriterien ökologisch und sozial eine exzellente Rahmenplanung mit einer nachhaltigen Bebauung dieses Gebietes erhalten zu haben. Stelle man heute die Frage, warum welcher Grünordnungsplan noch nicht unterschrieben sei, fange man dort wieder an, wo man vor einigen Jahren aufgehört habe. Man setze mit diesem Bebauungsplan einen Meilenstein für die Stadtentwicklung Lüneburgs, den man heute in aller Deutlichkeit beschließen sollte. Seit er im Rat sei, habe man niemals einen Bebauungsplan dieser Größenordnung mit dieser Qualität bearbeitet. Dieser Plan sei zukunftsweisend für eine stadtnahe, im Grünen gelegene Wohnansiedlung.

 

Beigeordneter KÖRNER begrüßt die umfangreiche und fruchtbare Diskussion aller Fraktionen über dieses Baugebiet. Es sei einmalig, welche Grünfläche in diesem Baugebiet erhalten werde. Man habe eine sehr gemischte Bebauung mit Einzelhäusern und Wohnblocks sowie eine sehr gelungene Verkehrsanbindung. Dieses Baugebiet werde nach seiner Fertigstellung einmal richtungsweisend sein, daher sei ihm nicht klar, welche Probleme hier immer noch gesehen werden.

 

Beigeordneter LÖB stellt fest, dass sich der Rat immer dann als erstaunlich harthörig erweise, wenn seine Fraktion sachgerechte Vorschläge mache. Zu keiner Zeit habe man den vorgestellten Bebauungsplan kritisiert, vielmehr habe man ihn gelobt und als besonders gelungen dargestellt. Es gehe einzig darum, einen Bebauungsplan erst dann fest zu machen, wenn er wasserdicht sei, wenn nämlich der städtebauliche und Erschließungsvertrag unterschrieben sei, so dass man damit arbeiten könne. Er teile keineswegs das Vertrauen des Oberbürgermeisters in Bund und Land, da man aus der Erfahrung der letzten Jahre wisse, wie sehr Bund und Land sich bemühten, ihren Vorteil herauszuholen. Hier gehe es um klares, hartes Vertragsrecht mit einem gegenseitigen Geben und Nehmen. Darum sei es sinnvoll, diesen wirklich guten Bebauungsplan noch um einen Monat zu verschieben und damit Druck auf Bund und Land auszuüben, die Verträge zu unterschreiben. Mit einer Vorleistung ohne Gegenleistung gebe man diese Option aus der Hand, nur darum gehe es seiner Fraktion.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE bei 8 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

 

  1. die im Rahmen des Verfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ während der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ nebst Begründung und Umweltbericht hierzu.

 

(6, 06, 61, 63)