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Auszug - Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m.§ 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1,S. 1 NBauO  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.04.2008    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2608/07 Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg;
Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m.§ 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1, S. 1 NBauO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schnaase, Holger
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schnaase, Holger
 
Beschluss

Beschluss:

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Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion bei 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die örtliche Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg nebst zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO in einer 1. Änderung aufzustellen.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

(6, 06, 61, 63)