Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Domanske erläutert den Antrag des
Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN). Der GVN hat eine
ursprünglich beantragte kundenbedingte Wartezeit wieder zurückgenommen, nachdem
die Verwaltung diesbezüglich interveniert hat. Beigeordneter Löb möchte wissen, ob das
Verhältnis der zugelassenen Taxen im Stadtgebiet zu den Einwohnern
überproportional hoch ist und inwieweit die Taxiunternehmer ihre Angestellten
nach Tarif bezahlen. Herr Domanske teilt dazu mit, dass ein
derartiger Schlüssel nicht existiert. Was die tarifgebundene Bezahlung
betrifft, so hat der GVN u. a. auch diese in seinem Antrag als Grund für die
beantragte Erhöhung benannt. Inwieweit der einzelne Unternehmer tatsächlich
nach Tarifvertrag bezahlt, kann durch die Hansestadt Lüneburg nicht ohne
weiteres festgestellt werden. Herr Janßen hält die beantragte Erhöhung
für gerechtfertigt. Die IHK hat den beantragten Tarif mit anderen im
Geschäftsbezirk Lüneburg – Wolfsburg verglichen; danach liegt dieser im
Durchschnitt auch anderer Gebietskörperschaften. Im Landkreis Giforn z.B.
beträgt der Bereitstellungspreis 2,70 €. Beigeordneter Löb möchte wissen, ob
zunächst der Einsatz von kleineren Taxis oder die Umrüstung auf Erdgas geprüft
wurde. Mit diesen ließen sich Betriebskosten senken. Oberbürgermeister Mädge sieht hier keine
Möglichkeit der Einflussnahme; die Unternehmer entscheiden hier im Rahmen ihrer
unternehmerischen Freiheit. Herr Dammann fragt, ob die Taxifahrer bei
Durchführung der Fahraufträge den jeweils kürzesten Weg nehmen. Er möchte
wissen, wie dies abgefordert werden kann. Hierzu teil Herr Domanske mit, dass sich
die Wahl der Route u. a. abhängig von tageszeitlich unterschiedlichen Einflüssen,
wie z. B. Stausituationen, Baustellen,
Veranstaltungen etc. ergibt. Da sich der Fahrpreis aus Zeit- und
Entfernungskomponenten zusammensetzt, wird man auch keine einfache Auskunft
erteilen können. Besteht der Kunde jedoch auf eine konkrete Strecke, so wird
der Fahrer der Auftragslage folgen. Anzumerken sei in diesem Zusammenhang,
dass dem Ordnungsamt Kundenbeschwerden
nicht bekannt sind. Ratsherr Schulz kennt Fälle, in denen
Taxifahrer den Fahrgästen alternative Routen anbieten. Sie nennen dabei auch
Nachteile der kürzesten Route, wie z.B. eine längere Fahrzeit. Letztendlich
entscheide der Kunde über die Alternativen. Nach Auffassung von Herrn Beigeordneten
Meißner sind die Argumente des GVN stichhaltig.
Alles in allem sind die Forderungen nicht überzogen. Beschluss: 1.
Die
als Anlage beigefügte 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg
zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) wird beschlossen. 2.
Die
als Anlage beigefügte 5. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des
Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 1 |
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