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Auszug - Haushaltsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft für das Jahr 2008  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 19
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2007    
Zeit: 17:06 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2635/07 Haushaltsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft für das Jahr 2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, stellt den Tagesordnungspunkt kurz vor.

 

Herr Koplin, Werkleiter des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft, führt aus, dass der Eigenbetrieb zum 01.01.2007 gegründet wurde und auch die Umstellung des kameralen Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) vollzogen wurde. Ziel ist es, in 1-2 Jahren auf der Basis des Neuen Rechnungswesens Kennzahlen zu entwickeln, die Wirtschaftlichkeitsvergleiche ermöglichen und Transparenz schaffen.

 

Ob sich der Wirtschaftsausschuss mit dem bereits durch den Werksauschuss verabschiedeten Haushaltsplan der Gebäudewirtschaft befassen soll, führt Ratsherr Reinecke aus, dass im Ergebnishaushalt ein Volumen von 10,5 Mio. Euro und als Investitionsvolumen 11,9 Mio. Euro, in der Summe also mehr als 20 Mio. Euro, geplant sind und er es für richtig hält, den Wirtschaftsausschuss in das Genehmigungsverfahren mit einzubeziehen.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass der Erfolg der Gründung des Eigenbetriebes erst deutlich wird, wenn die Synergieeffekte, die zweifelsohne entstehen werden, in Zahlen ausgedrückt werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfehlen einstimmig:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung und der Haushalt des Eigenbetriebes nebst Anlagen werden beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.