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Auszug - Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht nach § 22 Abs. 3 Heimgesetz (HeimG)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 04.03.2008    
Zeit: 16:30 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Zum Hägfeld
Ort: Bülows Kamp 35, 21337 Lüneburg
VO/2741/08 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht nach § 22 Abs. 3 Heimgesetz (HeimG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kowalik, Helmut
Federführend:Fachstelle 502 - Demografischer Wandel, Senioren Bearbeiter/-in: Kowalik, Helmut
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Koch weist zunächst darauf hin, dass es bereits eine Anfrage im Rat der Stadt gegeben hat, ob die Qualitätsberichte für alle Alten- und Pflegeheime nicht veröffentlicht werden könnten

Herr Koch erinnert zunächst daran, dass es bereits eine Anfrage im Rat der Stadt gegeben hat, ob die Qualitätsberichte für alle Alten- und Pflegeheime nicht veröffentlicht werden könnten. Das sei nach derzeitiger Rechtslage allerdings eindeutig ausgeschlossen, da der Datenschutz der Heimbewohner - noch - als höherrangig angesehen werde.

 

Sofern es zu Mängelfeststellungen im Bereich der Heimaufsicht kommt, wird ggf. mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und ggf. dem Gesundheitsamt agiert. Bei Kontrollbesuchen ist i. d. R. ein Mitglied des Seniorenbeirates anwesend, sofern der Heimbetreiber damit einverstanden ist.

 

Herr Kowalik führt weiter aus, dass sämtliche Alten- und Pflegeheime von der Heimaufsicht regelmäßig geprüft werden. Dabei sei es ein Ziel für die Zukunft, diese Prüfungen zukünftig arbeitsteilig mit dem MDK durchzuführen. Momentan gestaltet sich das aber noch schwierig, weil die Intervalle der Prüfungen unterschiedlich sind. So prüft die Heimaufsicht mindestens jährlich, der MDK will aber nur alle 5 - 6 Jahre prüfen.

 

Das Gesundheitsamt und der Seniorenbeirat werden bei den Prüfungen häufig mit beteiligt.

 

In Lüneburg werden aktuell zwei weitere Alten- und Pflegeheime neu gebaut. Ein Heim soll in Kaltenmoor entstehen und eines im sog. Havemann-Zentrum (Berliner Straße).

 

Am Ebensberg ist zudem mit der Planung einer weiteren Tagespflegeinrichtung begonnen worden, die jüngst eingereichten Unterlagen sind allerdings noch unvollständig.

 

Der Beratungsbedarf der Heimbewohner durch die Heimaufsicht ist deutlich gestiegen. Jedes Heim wird zudem einmal tagsüber und einmal nachts überprüft. Die nächtlichen Prüfungen dienen dazu, die personelle und qualitative Sicherung der Nachwache zu überprüfen.

 

Auch bauliche Mängel werden vereinzelt weiter festgestellt, allerdings seien Einzel- oder Zweibettzimmer inzwischen Standard.

 

Frau Güntner erkennt Unterschiede im Bericht bei der personellen Stärke und fragt, ob es personelle Reduzierungen gegeben hat. Herr Kowalik verneint dieses. Bisher wurden allerdings Hilfskräfte, wie Vertreter vom Seniorenbeirat oder der Seniorenberater mit im Bericht angegeben, was sich als fehlerhaft herausgestellt hat.

 

Herr Soldan fragt nach der Tagespflege. Hier wies die Bedarfsplanung fehlende Platzangebote aus. Zudem sei die Mängelliste identisch mit der letzten Liste. Herr Kowalik antwortet dazu, dass sich viele Beschwerden und Mängel wiederholen. Bei der Tagespflege sei es so, dass solche Einrichtungen außerhalb von Lüneburg teilweise geschlossen werden. In Lüneburg gibt es bisher ein gutes Angebot durch den ASB. Ggf. sei eine Vernetzung der Pflege zuhause und der Tagespflege nötig.

 

Frau Rudolph möchte wissen, ob die Zahl der Mängel im normalen Rahmen liegt und ob diese zügig abgestellt werden. Herr Kowalik schätzt die Höhe der Mängelzahlen als normal ein. Die Mängel sollten zudem sofort abgestellt werden, aber das ist grundsätzlich unterschiedlich. Manchmal tauchen Fehler dann im gleichen Heim bei anderen Bewohnern wieder auf.

 

Herr Koch unterstreicht, dass eine neutrale Aufsicht in diesem Bereich unabdingbar ist.

 

Frau Rudolph möchte das Angebot der Tagespflege in Lüneburg erhalten wissen und würde einen weiteren Ausbau dieses Angebotes begrüßen.

 

Herr Koch weist darauf hin, dass bei der Auswahl eines Heimes von der Heimaufsicht oder der Seniorenberatung keine ausdrückliche Empfehlung gegeben werden darf und kann. Es empfiehlt sich ggf. die Möglichkeit des Probewohnens zu nutzen. Frau Kannengießer ergänzt, dass auch Hausärzte hinsichtlich von Kriterien zur Auswahl des passenden Heimes befragt werden können.

 

Weiter führt Herr Koch aus, dass die Konzeption eines Senioren-Service-Büros in der letzten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vorgestellt wurde. Inzwischen haben die Wohlfahrtsverbände Bedenken erhoben, weil der Wettbewerb zu der Sorge führt, nicht genügend berücksichtigt zu werden. Es muss aber letztlich eine Stelle geben, die überblickend die Lage auf dem Pflegemarkt beobachtet. Insofern soll eine Seniorenberatung im Verbund mit den Verbänden erfolgen, aber eben anbieterneutral. Förderanträge beim Land Niedersachsen seien gestellt.

 

Frau Güntner fragt an, ob es im Anna-Vogeley-Seniorenzentrum (AVS) in den letzten 2 Jahren Mängel gegeben hat. Herr Koch erklärt dazu, dass die Heimaufsicht seit einiger Zeit auch für eigene Heime der Kommunen zuständig ist und die Prüfung nach den gleichen Kriterien erfolgt, wie sie bei anderen Heimen auch der Fall sind. Das AVS wurde im Jahre 1998 dem Klinikum zugeordnet, dann Bestandteil der Klinikum gGmbH. Die Notwendigkeit von Investitionen für Renovierungen ist nicht neu und die Modernisierungen haben in den letzten Jahren auch begonnen. Das AVS ist momentan als Heim vielleicht nicht ganz marktgerecht, aber keineswegs marode. Die Entscheidungen, wie es weitergeht, sind noch nicht getroffen.

Beschluss: