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Auszug - Ordungsrechtliche Aspekte bei der Einsammlung von Sperrmüll, Altpapier und gelben Säcken; hier: Änderung der Abfallbeseitigungssatzung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.03.2008    
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Berufsbildungszentrum BBZ
Ort: Spillbrunnenweg
VO/2729/08 Ordungsrechtliche Aspekte bei der Einsammlung von Sperrmüll, Altpapier und gelben Säcken; hier: Änderung der Abfallbeseitigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Für diesen TOP hat die Verwaltung die Tischvorlage „Auszug aus der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Abfallentsorgung“ verteilt.

 

Herr Schulz trägt vor, dass nach der Abfallbeseitigungssatzung die Abfallarten Sperrige Abfälle, Altpapier und gelbe Säcke als Straßensammlung eingesammelt werden.

 

Insbesondere in der Innenstadt ist das Stadtbild an diesen Abfuhrtagen stark beeinträchtigt. Das ist teilweise auch darauf zurückzuführen, dass die Altpapierabfuhr auch von Gewerbetreibenden der Lüneburger Innenstadt genutzt wird. Es fallen große Mengen von Pappkartons und sonstigem Verpackungsmaterial (gelbe Säcke) an, die zur Abholung bereitgestellt werden. Die Abfälle werden teilweise schon am Vorabend der Abfuhr auf die Straße gelegt und bieten leider in den Nachtstunden Vandalen und Brandstiftern Gelegenheit, die Abfallsäcke und das Altpapier aufzureißen, zu verteilen oder anzuzünden. Die Situation bei der Sperrmüllabfuhr ist ähnlich.

 

Auf Wunsch der Feuerwehr nach vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen wird daher vorgeschlagen, das ohnehin im gesamten Stadtgebiet geltende Verbot des Herausstellens am Vorabend zusätzlich für den Innenstadtbereich mit einem Bußgeldtatbestand (§ 25 Abs. 1 Ziffer 11 der neuen Abfallsatzung) in die Abfallsatzung aufzunehmen.

 

Gleichzeitig wird für den Innenstadtbereich mit historischer Altstadt der Beginn der Abfuhr auf 8.00 Uhr festgesetzt. Dies entspricht dem Wunsch der Lüneburger Citymanagement (LCM) und soll mit Rücksicht auf die späten Öffnungszeiten der Geschäfte in der Innenstadt in die Satzung aufgenommen werden.

 

Als weiterer Punkt soll die Pflicht zum Zurückstellen nicht abgeholter Abfälle auf die private Grundstücksfläche in die Abfallsatzung aufgenommen werden (§ 17 Abs. 8 der neuen Abfallsatzung). Ein Verstoß gegen diese Vorschrift soll mit Bußgeld (§ 25 Abs. 1 Ziffer 10 der neuen Abfallsatzung) geahndet werden.

 

Herr Schulz führt aus, dass aus Gründen der Sauberkeit diese Abfälle von dem Reinigungstrupp der AGL entsorgt wurden ohne dass die Kosten hierfür auf die Verursacher umgelegt werden konnten. Er schlägt daher vor, der Verwaltung mit einem Bußgeldtatbestand ein Instrument zur Steuerung an die Hand zu geben.

 

Frau Kirsch fragt nach, warum die GfA die  Abfuhr im Innenstadtbereich nicht in die Abendstunden verlegt. Herr Schulz argumentiert, dass dies wegen der Außengastronomie nicht praktikabel sei.

 

Ratsfrau Lotze hinterfragt, ob denn die Zuordnung der gelben Säcke zu einem Haushalt in der Praxis auch durchzuführen ist. Herr Schulz räumt ein, dass dies in letzter Konsequenz nicht immer zu ahnden sein wird. Auch hier müsste der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu und empfiehlt, diese Änderungen in die Abfallsatzung einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen:-          

  Enthaltungen:-