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Beratungsinhalt: Für
diesen TOP hat die Verwaltung die Tischvorlage „Auszug aus der Satzung
der Hansestadt Lüneburg über die Abfallentsorgung“ verteilt. Herr
Schulz trägt vor, dass nach der Abfallbeseitigungssatzung die Abfallarten
Sperrige Abfälle, Altpapier und gelbe Säcke als Straßensammlung eingesammelt
werden. Insbesondere
in der Innenstadt ist das Stadtbild an diesen Abfuhrtagen stark beeinträchtigt.
Das ist teilweise auch darauf zurückzuführen, dass die Altpapierabfuhr auch von
Gewerbetreibenden der Lüneburger Innenstadt genutzt wird. Es fallen große
Mengen von Pappkartons und sonstigem Verpackungsmaterial (gelbe Säcke) an, die
zur Abholung bereitgestellt werden. Die Abfälle werden teilweise schon am
Vorabend der Abfuhr auf die Straße gelegt und bieten leider in den Nachtstunden
Vandalen und Brandstiftern Gelegenheit, die Abfallsäcke und das Altpapier
aufzureißen, zu verteilen oder anzuzünden. Die Situation bei der Sperrmüllabfuhr
ist ähnlich. Auf
Wunsch der Feuerwehr nach vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen wird daher
vorgeschlagen, das ohnehin im gesamten Stadtgebiet geltende Verbot des Herausstellens
am Vorabend zusätzlich für den Innenstadtbereich mit einem Bußgeldtatbestand (§
25 Abs. 1 Ziffer 11 der neuen Abfallsatzung) in die Abfallsatzung aufzunehmen. Gleichzeitig
wird für den Innenstadtbereich mit historischer Altstadt der Beginn der Abfuhr
auf 8.00 Uhr festgesetzt. Dies entspricht dem Wunsch der Lüneburger Citymanagement
(LCM) und soll mit Rücksicht auf die späten Öffnungszeiten der Geschäfte in der
Innenstadt in die Satzung aufgenommen werden. Als
weiterer Punkt soll die Pflicht zum Zurückstellen nicht abgeholter Abfälle auf
die private Grundstücksfläche in die Abfallsatzung aufgenommen werden (§ 17
Abs. 8 der neuen Abfallsatzung). Ein Verstoß gegen diese Vorschrift soll mit
Bußgeld (§ 25 Abs. 1 Ziffer 10 der neuen Abfallsatzung) geahndet werden. Herr
Schulz führt aus, dass aus Gründen der Sauberkeit diese Abfälle von dem
Reinigungstrupp der AGL entsorgt wurden ohne dass die Kosten hierfür auf die
Verursacher umgelegt werden konnten. Er schlägt daher vor, der Verwaltung mit
einem Bußgeldtatbestand ein Instrument zur Steuerung an die Hand zu geben. Frau
Kirsch fragt nach, warum die GfA die Abfuhr
im Innenstadtbereich nicht in die Abendstunden verlegt. Herr Schulz
argumentiert, dass dies wegen der Außengastronomie nicht praktikabel sei. Ratsfrau
Lotze hinterfragt, ob denn die Zuordnung der gelben Säcke zu einem Haushalt in
der Praxis auch durchzuführen ist. Herr Schulz räumt ein, dass dies in letzter
Konsequenz nicht immer zu ahnden sein wird. Auch hier müsste der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gelten. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt den vorgeschlagenen
Änderungen zu und empfiehlt, diese Änderungen in die Abfallsatzung
einzuarbeiten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen:- Enthaltungen:- |
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