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Auszug - Gründung einer Tochtergesellschaft der Abwassergesellschaft Lüneburg GmbH  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.01.2008    
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2701/07 Gründung einer Tochtergesellschaft der Abwassergesellschaft Lüneburg GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Abwassergesellschaft Lüneburg
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherrn REINECKE bittet um Auskunft, wer die Kosten der Ausschreibung für die Erarbeitung des Konzeptes, die nach Aussage der beteiligten Gutachter einen sechsstelligen Betrag erreichen könnten, übernehmen werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass diese Kosten durch die Luna insgesamt getragen und in die Gesamtfinanzierung eingerechnet würden. Komme die Übernahme der Straßenbeleuchtung nicht zustande, müsse der Betrag anteilsmäßig auf die Gesellschafter verteilt werden.

 

Ratsherr RIECHEY beanstandet, dass der Rat die Gründung nur zur Kenntnis nehmen solle, obwohl in der NGO eindeutig stehe, dass der Rat sie beschließen müsse. Zudem bitte er darzustellen, wie denn die AGL plane, ihren Anteil von zwei Millionen Euro an dem gesamten Volumen aufzubringen, da doch gesagt worden sei, dass die AGL dafür kein Geld habe. Er erinnere daran, dass seine Fraktion vorgeschlagen habe, dass die AGL das Ganze kreditfinanziert erwerben solle. Dennoch bestehe die Verwaltung nun darauf, unbedingt die e.on Avacon mit der halben Beteiligung in’s Boot zu holen. Dies sei einer der Gründe, warum einige im Rat diesen Vorschlag nicht mittragen könnten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass es für Firmen verschiedene Möglichkeiten einer Finanzierung gebe, die letztlich von den Gesellschaftern beschlossen werde. Es sei zudem noch keineswegs klar, ob und zu welchen Konditionen die neue Gesellschaft und damit die AGL im Bieterverfahren zum Erfolg komme. Dies werde man über Wirtschaftsausschuss und Verwaltungsausschuss erfahren, wenn der Zuschlag erfolgt sei und die Finanzierung stehe.

 

Erster Stadtrat KOCH verweist auf den Standardkommentar zur NGO von Robert Thiele, der als vormaliger Referent im Innenministerium den Gesetzgebungsprozeß der NGO seit vielen Jahren begleitet habe und auch die Hintergrunddiskussionen zu den einzelnen Vorschriften kenne. Zum Zeitpunkt der ersten Aufnahme von Vorschriften über Gesellschaftsgründungen in die NGO habe man sich über Tochter- und Enkelgesellschaften noch nicht so viele Gedanken gemacht, wie heutzutage, sondern sich mit grundsätzlichen Fragen befasst. In der Folge sei eine Vielzahl begleitender Gesetze entstanden, wie etwa das Gesetz über interkommunale Zusammenarbeit und über Zweckverbände. In der letzten Novelle zum Gemeindewirtschaftsrecht habe man die genannten Tochter- und Enkelgesellschaften als rechtliche Tatsache erkannt, allerdings in die NGO nur Pflichten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, Anzeigepflichten an die Kommunalaufsicht und weitere materielle Voraussetzungen aufgenommen. Bei den verfahrensrechtlichen Zuständigkeiten habe das Land Niedersachsen sich nicht in das bundesrechtliche Gesellschaftsrecht einmischen wollen und argumentiert, dass der Rat sich mit der Gründung einer Gesellschaft von seiner originären Zuständigkeit entfernt und impliziert habe, dass auch die grundsätzliche Zustimmung für weitere Aktivitäten erteilt werde – zu denen auch die Gründung von Tochtergesellschaften gehöre – ohne dass es dazu eines erneuten Ratsbeschlusses bedürfe. Die Einflussnahme des Rates sei durch die Entsendung von Mitgliedern in die Beschlussgremien der Gesellschaften jederzeit gegeben. Das Gesetz drücke sich allerdings in der Tat im § 40 NGO nicht sonderlich deutlich aus.

 

Ratsherr SRUGIS dankt für die rechtliche Aufklärung. Seine Fraktion begrüße ausdrücklich die Gründung der Gesellschaft. Die finanziellen Notwendigkeiten, die auf die neue Gesellschaft zukommen, könnten mit der e.on Avacon als Partner am besten gelöst werden. Die von den Grünen vorgeschlagenen Partner kämen nicht in Frage, die Sparkasse aus satzungsrechtlichen Gründen, die LüWoBau nicht, da sie einen Kredit aufnehmen müsste, der dann zu Lasten der Mieter ginge, denen man so etwas doch nicht allen Ernstes zumuten könne. Das wichtigste Argument aber sei die technisch-fachliche Erfahrung der e.on Avacon, zudem habe sich die langjährige Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Avacon gut bewährt. Man könne die Avacon quasi als Stadtwerke bezeichnen, sie sicherten rund 180 Arbeits- und Ausbildungsplätze, auch diesen Faktor dürfe man nicht vernachlässigen. Die Mehrheit der Anteile an der neuen Gesellschaft liege bei der AGL, wodurch die Stadt über Weisungsrechte des Verwaltungsausschusses durchaus die Möglichkeit eines Durchgriffes auf die Entscheidungen habe, zumal die wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit gefällt würden. Dies sollten auch jene bedenken, die dem Grunde nach gegen eine Übertragung der Straßenbeleuchtung seien. Über die Finanzierung der Luna GmbH als juristischer Person hätten die Gesellschafter zu gegebener Zeit zu beraten, es sei taktisch unklug, im laufenden Verfahren den Mitbewerbern die Finanzierungsplanung offen zu legen.

 

Ratsherr REINECKE ergänzt, dass man nicht außer Acht lassen dürfe, dass die Entscheidung, sich an solchen Ausschreibungen zu beteiligen und die Preise zu kalkulieren, nicht nur aus rein wirtschaftlichen Erwägungen getroffen werden könne. Es sei ein kluger taktischer Zug, die Luna GmbH zusammen mit der Avacon zu gründen, da diese sich sehr genau überlegen werde, ob sie das Feld im europaweiten Wettbewerb den Konkurrenzunternehmen überlassen oder vielmehr ganz besondere Anstrengungen unternehmen werde, ein für Lüneburg attraktives Angebot abzugeben. Zusätzlich über die Luna noch direkte Einflussmöglichkeiten in Entscheidungen zu haben sei zudem sehr reizvoll. Er sei der Überzeugung, dass mittelfristig auch diejenigen, die heute noch skeptisch seien, erkennen werden, dass die Entscheidung für die Übertragung und für die Gründung der Gesellschaft richtig sei.

 

Beigeordneter BLANCK betont, dass seine Fraktion der Gesellschaftsgründung nicht zustimmen werde, da es absurd sei, sich einerseits gegen den Verkauf der Straßenbeleuchtung zu wenden, um sie dann andererseits wieder kaufen zu wollen. Dies nur mit dem Unterschied, sie dann unnötigerweise in eine privatisierte Wirtschaftsform gebracht zu haben. Man wolle ganz klar die Stromkonzerne nicht in der Beteiligung haben, es gehe tatsächlich auch darum, Oligopole aufzubrechen. Man halte die e.on Avacon an dieser Stelle für den absolut ungeeigneten Partner. Strategisch möge dies schlau sein, wenn man aber das Ziel habe, den Strommarkt zu entzerren und die Verflechtung städtischer Gesellschaften zu verringern, dürfe man keine solche neue Allianz eingehen. Intention der Gesellschaftsgründung sei es sicherlich, den Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, in gewisser Weise etwas ‚den Hut aufzubehalten’. Jedoch sei auch der jetzt vorgeschlagene Weg nur eine halbe Lösung, der man nicht zustimme. Er finde es bedauerlich, dass man das Projekt des Verkaufs der Straßenbeleuchtung mit den Mitteln der kommunalen Selbstverwaltung nicht stoppen könne.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist auf die Stellungnahmen des Sparkassenverbandes Niedersachsen und der Lüneburger Wohnungsbau GmbH hin, aus denen man ersehen könne, dass die Umsetzung der Vorschläge aus dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund rechtlicher Schwierigkeiten unmöglich sei. Vorgelegt habe man außerdem einen Brief des Betriebsrates der e.on Avacon Lüneburg, in dem dieser seine Position offen lege. In der heutigen Diskussion erscheine es so, als ob für Teile des Rates das Ergebnis des europaweiten Ausschreibungsverfahrens, an dem man sich durch die Gründung der Luna GmbH zunächst erst einmal beteiligen wolle, bereits feststehe.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.12.2007 zustimmend zur Kenntnis.

 

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